Er wäre wahrscheinlich ähnlich emotional gewesen, aber inhaltlich in eine komplett andere Richtung gegangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Nacke, um Sie an die Debatte zum Tagesordnungspunkt 16 zu erinnern: Wir haben gar keine - sage ich mal - aufgeregte Debatte zu dieser Frage geführt. Es war gar kein emotionales Thema. Ich habe lediglich Herrn Minister Hilbers die Frage gestellt, wie das mit der Gesetzesberatung und der Berichterstattung in der HAZ zusammenpasst. Dann kam der emotionale Wortbeitrag von Minister Althusmann, den er bei dem Tagesordnungspunkt 17 wiederholt hat.
In der Tat: Gerade wenn man emotional dabei ist, kann man sich durchaus auch einmal vergaloppieren. Es geht mir auch gar nicht darum, zu thematisieren, ob es ein Bescheid oder ein Brief war. Ich glaube, uns allen ist klar, dass Minister Althusmann niemals einen Bescheid erstellen kann mit Blick auf ein Vermögen, das noch gar nicht eingerichtet ist, weil es noch nicht beschlossen ist. Deshalb hat er auch von einem Brief gesprochen, was völlig korrekt ist.
Aber heute zu erzählen, dass er den Brief aus dem Mai gemeint hat, der augenscheinlich die Berichterstattung in der HAZ ausgelöst hat, weil alle Empfänger dieses Briefes ihn als Absage gewertet haben, während er der Einzige im Land ist, der ihn als Zusage verstanden hat, ist doch abenteuerlich.
Von daher, lieber Kollege Althusmann, Herr Minister Althusmann: Man kann sich vergaloppieren und dann vielleicht sagen, dass das aus der Emotion heraus passiert ist. - Wenn Sie einfach sagen: „Tut mir leid, da bin ich übers Ziel hinausgeschossen“, ist die Sache aus der Welt. Diese Größe sollten Sie haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bode, ich habe vorhin auch überlegt, was der Kollege Limburg in der letzten Wahlperiode gesagt hätte, wenn hier solch eine Debatte geführt worden wäre.
Daran merkt man ja, dass es im Wesentlichen immer darum geht, aus welcher Rolle man so etwas sieht. Wir zeigen ja heute Morgen wieder, dass wir Kleines relativ groß machen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worauf kommt es denn an? - Es kommt darauf an, dass wir hier diskutiert und festgestellt haben, dass die Frage der Umsetzung der Digitalisierung wichtig für die Kommunen ist. Diese Kommunen brauchen ein Stückchen Sicherheit. Diese Sicherheit entsteht dadurch, dass die politischen Mehrheiten bzw. die die Regierung tragenden Fraktionen signalisieren, dass sie genau das umsetzen werden. Auf dieser Grundlage ist in der Kommunalpolitik schon vieles entschieden und auch angenommen worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sollte man, glaube ich, bei solchen Themen einmal genauer hingucken, ob es nicht ein bisschen unangemessen ist, sie hier so hochzuziehen. Ich glaube, dass es wichtigere Themen im Lande gibt, die wir anständig behandeln können.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es geht darum, dass der Minister wahr- heitsgemäß antwortet!)
Es geht darum, zu signalisieren, dass man hilft, die Digitalisierung umzusetzen; über Kleinigkeiten kann man dabei sicherlich immer wieder streiten. Aber ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Nicht in jedem Presseartikel findet sich unbedingt die politische Wirklichkeit wieder, sondern da wird auch sehr viel spekuliert. Deshalb glaube ich: Ab und zu die Kirche im Dorf zu lassen, ist angemessen.
Herr Kollege Limburg, erinnern Sie sich einmal an so manche Geschäftsordnungsdebatte aus der letzten Wahlperiode, und packen Sie es zusam
(Beifall bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Wir haben unseren Minis- tern gesagt, sie sollen das darstellen! Machen Sie das einmal, Herr Kollege Watermann!)
Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass die Aussprache hiermit beendet ist.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt, die der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte. Danach bleiben die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt.
Dazu hat Energieminister Lies im Nachgang zur Bundesratssitzung am 8. Juni 2018 in einer Pressemitteilung erklärt, dass diese Änderungen nach Auffassung der Landesregierung nicht ausreichend
sind. Um einen industriepolitischen Fadenriss für die Jahre 2019/2020 zu vermeiden und die Klimaziele zu erreichen, fordert der Bundesrat zum einen zeitnahe zusätzliche Ausschreibungen in Höhe von 1,4 GW. Zudem sieht der Koalitionsvertrag auf Bundesebene Sonderausschreibungen in Höhe von 4 GW vor, die in den Jahren 2019 und 2020 je zur Hälfte wirksam werden sollen.
Herr Kollege, ich nutze Ihre kurze Atempause, um im Plenum um etwas mehr Ruhe zu bitten. Es ist besteht ein gewisses Grundrauschen, das das Zuhören schwierig macht. Da wir erst am Beginn der Fragestunde sind, bitte ich wirklich alle um Ruhe im Plenarsaal. - Bitte, fahren Sie fort!
1. Welche Zielsetzungen verfolgt das Land mit der Forderung, die Sonderausschreibungen zeitnah zu regeln?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, um den Verbrauch von erneuerbarem Strom in Spitzenzeiten bzw. dessen Speicherung zu stärken?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Sektorkopplung voranzutreiben und den Einsatz von EE-Strom im Verkehrs- und Wärmesektor voranzutreiben?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem EEG 2017 wurde die Förderung der erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umgestellt. Zur Wahrung der Akteursvielfalt wurden bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt. - Vorher gab es also ein anderes System; alle hatten die gleiche Chance. Das ist bei Ausschreibungen natürlich äußerst schwierig.
Diese Sonderregelungen hatten ein positives Ziel, haben jedoch im Jahr 2017 dazu geführt, dass erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und entsprechende Verwerfungen entstanden sind. Durchgesetzt haben sich nämlich ganz überwiegend Projekte in Form von Bürgerenergiegesellschaften, die keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauchen, mit übrigens 2,7 von 2,8 GW. Das sind zwar 96,5 %. Aber dabei handelt es sind nicht um die vor Ort umgesetzten Bürgerenegieprojekte, die wir uns eigentlich gewünscht hätten, sondern um Gesellschaften, die das in starkem Maße gebündelt haben und mindestens bei uns allen den Eindruck hinterlassen, dass es im Wesentlich um Spekulation und nicht darum geht, wirklich die Windenergienutzung auszubauen.
Daher besteht die berechtigte Sorge, dass diese bezuschlagten Projekte erst sehr spät, also nach 2020 - sie haben einen verlängerten Zeitraum der Umsetzung -, bzw. zu einem Teil gar nicht realisiert werden, weil möglicherweise die Preise, die geboten wurden, gar nicht realistisch umsetzbar sind und damit natürlich auch die Ausbauziele des EEG verfehlt werden. Die insbesondere für 2019/2020 zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung kann damit einen industriepolitischen Fadenriss bei der Hersteller- und Zulieferindustrie verursachen und unmittelbar Arbeitsplätze gerade auch in Niedersachsen gefährden.
Ich denke, Sie erinnern sich: Wir haben genau diese Debatte schon hinsichtlich der Offshorewindindustrie und der erheblichen Auswirkungen geführt. Leider spüren wir auch schon erste Anzeichen im Bereich der Onshorewindenergie.
Zu Frage 1: Um die Ausbauziele für erneuerbare Energien sowie die Klimaziele zur CO2-Emissionsminderung zu erreichen, ist es dringend erforderlich, dass seitens der Bundesregierung eine Regelung vorgelegt wird, mit der die vom Bundesrat geforderten zusätzlichen Ausschreibungen in Höhe von 1,4 GW und die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten Sonderausschreibungen in Höhe von 4 GW für Windenergie an Land, die in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden sollen, umgesetzt werden. Gerade aus industriepolitischen Gründen und zur Sicherung der Arbeitsplätze braucht es einen raschen Einstieg in die vereinbarten Sonderausschreibungen, um eine ausreichende Planungsperspektive für die von der Zubaulücke betroffenen Unternehmen zu schaffen.
Noch einmal zur Erinnerung: 1,4 GW sind nur das, was nachgeholt werden soll, weil die Ausschreibungen gar nicht an realistische Projekte gegangen sind. Zweimal 2 GW lautet das Ergebnis der Verhandlungen in Berlin, um gerade auch die Klimaschutzziele für die Jahre 2020 und folgende zu erreichen.
Zu Frage 2: In einem sich zunehmend auf erneuerbare und dargebotsabhängige Energiequellen stützenden Stromversorgungssystem werden - ohne weitere Maßnahmen - verstärkt Konstellationen auftreten, in denen das regenerative Stromdargebot temporär höher ausfällt als benötigt, selbst wenn neue Nutzungen wie Elektromobilität den Strombedarf insgesamt tendenziell erhöhen werden. Umgekehrte Konstellationen gilt es ebenso zu bewältigen.
Aus Gründen des Klimaschutzes besteht die Notwendigkeit, neben dem Strombereich auch den Wärme- und den Verkehrssektor zu dekarbonisieren. In diesen beiden Sektoren fällt mit bundesweit rund 80 % der Großteil des Energieverbrauches an. Zugleich stagniert dort der Anteil der Erneuerbaren auf sehr niedrigem Niveau, im Verkehrssektor bundesweit bei nur rund 5 % und im Wärmesektor bundesweit bei rund 13 %.
Im Stromsektor, also bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien, ist die Entwicklung deutlich weiter vorangeschritten. Als Windenergieland Nummer eins hat Niedersachsen dazu einen erheblichen Beitrag geleistet. Mit der Sektorkopplung könnten diese Potenziale der regenerativen Stromerzeugung auch in den Sektoren Wärme und Verkehr zur Dekarbonisierung beitragen. Sie lassen sich dort einsetzen, indem entweder Strom direkt genutzt wird oder indem Strom in Wärme oder Wasserstoff umgewandelt wird und damit auch zeitversetzt genutzt werden kann.