Protokoll der Sitzung vom 22.08.2018

Aber selbstverständlich. Bitte schön!

Vielen Dank für die Zulassung der Frage.

Dann würde ich von Ihnen gerne wissen: Was ist für Sie der Unterschied zwischen „weiterhin Usus“ und „weiterhin gebräuchlich“? Wenn Sie mir das erklären, nehme ich den Beitrag gerne teilweise zurück.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das haben wir nicht zu bewerten! - Weitere Zuru- fe)

Wissen Sie, Frau Kollegin, es ist ja nun nicht meine Aufgabe, die Verwaltung an dieser Stelle zu verteidigen. Ich will es gleichwohl tun, weil ich es nachvollziehen kann.

Für mich wäre der Sprachgebrauch „ist weiterhin Usus“, dass es gängige Praxis sei,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

während der Sprachgebrauch „ist weiterhin gebräuchlich“ offenlässt, ob es häufig, selten oder nur ganz, ganz selten passiert. Das ist der Unterschied: Das eine ist sachlich, und das andere ist eine politische Wertung. Dass Sie den Unterschied nicht verstehen, tut mir leid. Ich kann es nachvollziehen, dass die Landtagsverwaltung hier interveniert hat. Sie hat richtig gehandelt nach der Geschäftsordnung.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Aber ich räume ein, das ist eine Erfahrung, die über 15 Jahre Parlamentarismus gewachsen ist. Im ersten Jahr hätte ich mich auch schwer getan, den Unterschied zu verstehen.

(Heiterkeit bei der SPD - Ulrich Wa- termann [SPD]: Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)

Ich möchte noch Folgendes sagen: Ich finde die Erwiderungsmöglichkeiten, die wir bei der Fragestunde eingeführt haben, genau richtig. Es ist nicht in Ordnung gewesen, was in der Fragestunde passiert ist, dass eine Landesregierung sehr umfangreich ausgeführt hat, dass sie auf Nachfragen noch einmal umfangreich ausführen konnte und dass man als Parlamentarier keine Gelegenheit hatte, zu reagieren und ein Statement, eine Stellungnahme zu dem, was besprochen wird, abzugeben. Ich glaube, dass wir sehr gut damit fahren, wie das jetzt verändert wird.

Ich möchte an dieser Stelle aber noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Am vergangenen Samstag hat die Junge Union Niedersachsen ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Der eine oder andere wird sich wundern, dass die erst 50 Jahre alt ist. Es war der Zusammenschluss der JUVerbände Hannover, Braunschweig und Oldenburg, der zu der Gründung der Jungen Union Niedersachsen geführt hat.

(Beifall bei der CDU)

Bei dieser Veranstaltung ist natürlich auch auf die Geschichte des Landes Niedersachsen zurückgeblickt worden, u. a. von dem amtierenden Vorsitzenden der Jungen Union Niedersachsen.

Zu Gast war auch der ehemalige Ministerpräsident und Bundespräsident Christian Wulff, den ich seit Langem einmal wieder bei einer Veranstaltung habe reden hören. Christian Wulff hat darauf hingewiesen, dass den Jugendorganisationen - und er meinte damit bestimmt alle Parteien - eine besondere Verantwortung zukommt, weil wir zurzeit in unruhigen politischen Zeiten leben. Er hat ausgemacht, dass gerade die junge Generation wieder politischer wird und wieder etwas intensiver sagt: Es reicht nicht aus, sich darum zu kümmern, was aus der eigenen Karriere und aus dem eigenen Leben wird, und nur zu fragen, wie man die eigene Freizeit und die eigenen beruflichen Wege gestaltet. Man muss den Blick darüber hinaus schärfen und wieder politischer werden.

Ich möchte diesen Eindruck ausdrücklich bestätigen. Ich denke, Christian Wulff hat an dieser Stelle Recht. Damit fällt uns als Parteien eine besondere Aufgabe zu. Diese besondere Aufgabe betrifft natürlich gerade dieses Parlament. Deswegen müssen wir mit besonderer Sorgfalt darauf achten: nicht nur, wie wir die Regeln in diesem Parlament gestalten, sondern auch, wie wir die Debatten in diesem Parlament gestalten.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Christian Wulff hat gesagt: Wir müssen politische Veranstaltungen, den politischen Diskurs darauf ausrichten, dass Menschen, die gleichsam zufällig in eine solche Veranstaltung geraten, sagen: Was hier passiert, ist gut. Was hier passiert, ist ansprechend. Das ist ein respektvoller Umgang miteinander. Ich würde gerne bei solch einer Gruppe dabei sein. Ich würde gerne bei solch einem Gespräch dabei sein. Ich würde gerne dabei sein und in solch einer Organisation mitwirken - sei es eine politische Jugendorganisation, sei es eine Partei, sei es aber auch ein Parlament.

Auch wir müssen uns die Frage stellen, ob die Menschen, die uns auf den Zuschauertribünen zuhören, sagen: Wir würden gerne als Parlamentarier dort unten sitzen und mitdiskutieren, weil auf einem hohen Niveau diskutiert wird. - Der eine oder andere mag an dieser Stelle vielleicht sagen: Der hat es gerade nötig; wir haben über ihn in der letzten Wahlperiode einiges gehört - und man hat an dieser Stelle auch Recht.

Wir müssen auf einem hohen Niveau diskutieren. Ich appelliere noch einmal - auch mit Blick auf das, was heute Morgen hier schon wieder passiert ist -, dass jeder diesem Anspruch gerecht wird, dass Besuchergruppen von hier weggehen und sagen: Die diskutieren auf hohem Niveau.

Wir haben da etwas Nachholbedarf. Das betrifft - mit Verlaub - auch Ihre Einlassung, Frau Guth.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Es hat sich für die SPD-Fraktion noch einmal der Kollege Siebels gemeldet. Sie haben noch ein wenig Restredezeit. Da wir nicht kleinlich sind: eine gute halbe Minute. Bitte!

Vielen Dank. - Ich will es kurz machen. Frau Guth, Sie sind auf unseren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung gar nicht richtig eingegangen. Aber geschenkt!

Ich stelle nur fest: Sie haben beantragt, § 46 zu ändern. Sie wollen den bisherigen Wortlaut belassen und die 14-Tage-Regelung, von der Sie gesprochen haben, anfügen. Der bisherige Wortlaut beinhaltet aber einen Verweis auf § 45 der Geschäftsordnung. Dort heißt es in Satz 2, dass An

fragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird - das ist hier uninteressant - oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, unzulässig sind.

Sie selbst haben also diese Formulierung in Ihrem Antrag erneut vorgeschlagen. Es ist doch logisch, dass aufgrund dieser Formulierung, die in der Geschäftsordnung enthalten ist - Sie selbst wollen sie wieder hineinschreiben; das steht in Ihrem Antrag -, die Verwaltung gehalten ist, zu handeln und genau zu kontrollieren, ob solche Wendungen enthalten sind oder nicht.

Wenn Sie im Einzelfall eine Entscheidung als sachlich falsch kritisieren, steht Ihnen das selbstverständlich zu. Das ist aber keine Kritik am Fragerecht und erst recht keine Kritik an der Exekutive, an der Landesregierung. Denn nicht die Landesregierung macht das, sondern die Landtagsverwaltung. Vielleicht gucken Sie gelegentlich mal ein bisschen genauer hin.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.

Ich lasse über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung abstimmen. Dort geht es um den § 17 b Abs. 1 der Geschäftsordnung. Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer diese Änderungsempfehlung so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Dies war einstimmig.

Ich komme zu den §§ 46 bis 49 der Geschäftsordnung. Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann war auch dies einstimmig.

Unter Einbeziehung der soeben beschlossenen Änderungsempfehlungen, rufe ich nun zur Schlussabstimmung auf. Wer dies so beschließen möchte, der hebe die Hand oder stehe, noch besser, nun auf.

(Heiterkeit - Wiard Siebels [SPD]: Beides gleichzeitig, oder was?)

- Doppelt hält besser, Herr Siebels!

Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Das war dann einstimmig.

Rein formell muss ich noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung abstimmen lassen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/1087 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt.

Das war der Tagesordnungspunkt 3.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufnahme des Staatsziels „Klimaschutz“ in die Niedersächsische Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1396 - dazu: Fokus Klima: Schluss mit Sonntagsreden, konkrete Maßnahmen umsetzen - Sofortprogramm jetzt! - Antrag gem. § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1397

(Imke Byl [GRÜNE] beginnt mit ihrer Rede)

- Frau Kollegin, was ist los? Immer der Reihe nach!

Der Antrag gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT wird eingebracht durch die Kollegin Imke Byl. - Jetzt sind Sie dran. Ich erteile Ihnen das Wort.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

„Wir wollen keine Sonntagsreden schwingen, sondern handeln und unsere selbst gesteckten Klimaziele umsetzen. Das sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schuldig.“

Große Worte! Dieser weise Satz stammt aber ausnahmsweise einmal nicht von mir, sondern aus einer Pressemitteilung des Umweltministers Olaf Lies.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Da steht viel drin!)

- Da steht viel drin, das stimmt.

Die Große Koalition und auch Herr Lies sind jetzt seit einem Dreivierteljahr, seit über 240 Tagen, im Amt. Wir haben uns die Mühe gemacht, und extra für Sie alle Klimaschutzmaßnahmen, die seitdem auf den Weg gebracht worden sind, aufgelistet. Es war harte Arbeit. Wir sind jede Pressemitteilung, jeden Antrag durchgegangen und saßen stundenlang im Büro. Herausgekommen ist das hier: