Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

Aber dazu kommen natürlich auch diejenigen, die sich gegebenenfalls kein eigenes Auto leisten können.

Carsharing kann zudem einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur E-Mobilität leisten. So liegt der Anteil der Elektrofahrzeuge innerhalb der Carsharingflotten bei 10 % und damit deutlich über dem Anteil an Elektrofahrzeugen im sonstigen Individualverkehr.

Zudem können Carsharingangebote auch helfen, die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität aufzubauen. Denn Sie wissen, die Ladeinfrastruktur entwickelt sich zwar, sie wird ausgebaut, aber sehr langsam. Jeder, der ein Elektroauto hat oder daran denkt, sich eines anzuschaffen, wird sagen: Die Infrastruktur ist noch nicht ausreichend. - Gleichzeitig schrecken die Kommunen natürlich vor den Investitionen zurück, weil sie sagen: Die werden ja gar nicht genutzt!

Gerade dieses Henne-Ei-Problem kann beispielsweise durch Carsharingflotten gelöst werden, die für die Auslastung der Ladeinfrastruktur sorgen und gleichzeitig den Kommunen Investitionssicherheit gewährleisten können.

Daher ist es nur folgerichtig, dass wir mit diesem Antrag auf das 2017 verabschiedete Carsharinggesetz des Bundes reagieren, das wir nun in Landesrecht umsetzen wollen, um die Rahmenbedingungen für Carsharing zu setzen. Dabei wollen wir natürlich den Kommunen möglichst wenig vorschreiben, sondern Handlungsspielräume gewährleisten, was die Kommunen auch bereits begrüßt haben. Wir schaffen Rechtssicherheit für die Kommunen, damit sie Flächen für die Sondernutzung Carsharing ausweisen können und damit sie umweltbezogene Kriterien bei der Vergabe berücksichtigen können

Noch ein Punkt, der sich aus der Landesumsetzung aus Bayern ergeben hat: Wir schaffen die Rahmenbedingungen, damit kommerzielle Anbieter und Vereine gleichermaßen berücksichtigt werden. Denn, meine Damen und Herren, wir werden ja morgen noch einmal über die Fahrverbote diskutieren. Eigentlich wollen wir sie nicht. Wir wollen auch nicht darüber diskutieren, ob Auto und Fahrrad gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen moderne Mobilitätskonzepte ermöglichen und umsetzen. Carsharing ist ein wichtiger Baustein für diese Umsetzung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Frau Wulf. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Kollegin Thordies Hanisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen nicht, wie die Mobilität in 30 Jahren aussehen wird, aber eines ist sicher: Sie muss nachhaltiger werden.

Die Verkehrswende ist ein wichtiger Baustein bei der Energiewende. Welche Bausteine zu einer nachhaltigen Mobilität gehören werden, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Carsharing kann einer dieser Bausteine sein, wenn man es richtig angeht. Das wollen wir mit dem Carsharinggesetz des Landes tun, auch wenn vor Kurzem in den Medien Carsharing als weniger nachhaltig und Konkurrenz zum ÖPNV dargestellt wurde. Dort hieß es, dass repräsentative Studien belegen, 76 % der Kunden hätten statt Carsharing nicht das eigene Auto, sondern den öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrrad genutzt oder seien gelaufen.

Aber was, bitte, hätten sie denn sonst tun sollen, wenn sie gar kein eigenes Auto haben? - Das war dann also wohl nicht die richtige Frage. Die richtige Frage wäre: Wie viele Kunden würden sich, wenn es Carsharing nicht geben würde, vielleicht doch ein eigenes Auto anschaffen? - Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen:

Wir, mein Mann und ich, haben eine Zeit lang in Hamburg gewohnt. Mein Mann ist nach Altona gependelt - also einmal über die Elbe -, und ich habe in Harburg studiert. Das alles haben wir ohne Auto gemacht und lief ganz wunderbar - bis zu dem Zeitpunkt, als unser Sohn auf die Welt kam. Das war natürlich ein großartiges Ereignis, aber so einfach war das dann nicht mehr mit der Mobilität. Mit einem ganzen Wocheneinkauf, dem Kinderwagen und einem Säugling in der S-Bahn unterwegs zu sein, in einen Bus einzusteigen oder mal die Großeltern hier in unserer Heimat zu besuchen, funktionierte für uns so nicht. Es ist zu viel zu tragen, und es ist Aufwand. Und was haben wir schwuppdiwupp gemacht? - Wir haben uns ein eigenes Auto angeschafft.

Freunde von uns haben etwas später ein Baby bekommen und wohnen immer noch in Hamburg - mit zwei Kleinkindern. Was machen die? - Sie nutzen Carsharingangebote. Ich habe noch einmal nachgefragt: Wenn es das nicht gäbe, dann würden sie wahrscheinlich auch ein eigenes Auto haben und das wohl auch öfter nutzen.

Die Frage ist also: Wie viele private Autokäufe kann man durch ein gutes Carsharingangebot vermeiden? - Etwa 53 Personen nutzen im Schnitt ein stationsbasiertes Carsharingfahrzeug. Das sind die Angebote, bei denen man das Fahrzeug an einem festen Punkt abholt und dorthin zurückbringen muss.

Wenn dadurch, wie an anderer Stelle angegeben, 20 private Pkw vermieden werden, heißt das vor allem für unsere Städte: Flächenentlastung. Wenn wir es ermöglichen, dass Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing ausgewiesen werden, wird es nicht nur attraktiver, dieses Angebot zu nutzen und sich vielleicht kein Auto zu kaufen. Unter dem Strich sparen wir dann auch Parkraum ein. Wir haben hier keinen Platz für weitere Stellplätze. Noch wichtiger: Wir brauchen den Platz für den benötigten bezahlbaren Wohnraum.

(Beifall bei der SPD)

Zudem kann beispielsweise durch das Angebot von E-Autos in der Carsharingflotte das Verhältnis zu neuen Antrieben verbessert werden. Es sind nicht nur mehr neue Antriebe im Raum sichtbar, es lassen sich auch Hemmnisse abbauen. Falls man sich nämlich doch irgendwann überleget, ein Auto zu kaufen, dann kauft man eher eines mit alternativem Antrieb, wenn man ein solches schon einmal gefahren hat. Auch das wollen wir durch das Carsharinggesetz des Landes fördern, indem wir bei der Vergabe die Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien ermöglichen wollen.

Auch wenn Carsharing bisher wohl eher im städtischen Raum eine sichtbare Rolle spielt, können solche Angebote einen wesentlichen Beitrag zum Mobilitätslückenschluss im ländlichen Raum leisten. Es freut mich sehr, dass es auch hier in der Region Hannover bereits erste Projekte gibt, bei denen Carsharingangebote durch die Nutzerkombination von öffentlichen Einrichtungen und Privaten ermöglicht werden. Diese Ansätze müssen dringend weiterverfolgt werden.

Auch in dünner besiedelten Gebieten stehen Autos ungenutzt herum und bringen oft hohe Unterhaltungskosten für die Eigentümer mit sich. Gleichzeitig ist der öffentliche Nahverkehr für viele Menschen dort keine echte Alternative. Da es eine Vielzahl von denkbaren Angeboten gibt, sollen auch explizit Genossenschaften und ehrenamtliche Vereine - so wie meine Vorrednerin schon angemerkt hat - in die Möglichkeiten, die das Carsharinggesetz eröffnet, einbezogen werden.

Wo und wie genau eine Berücksichtigung von Carsharingangeboten Sinn macht, wollen wir nicht bis ins letzte Detail regeln. Das können wir auch gar nicht. Deswegen möchten wir bei dem angestrebten niedersächsischen Landescarsharinggesetz Kommunen einen möglichst großen Spielraum bei der Umsetzung lassen. Wo welche Möglichkeit zum Zuge kommt, wird - wie so oft - am besten vor Ort entschieden.

Ganz offen gesprochen: Carsharing stellt die Welt nicht auf den Kopf und kann nur Teil einer Lösung sein. Meist sitzt nur ein Verkehrsteilnehmer in den Fahrzeugen. Es sind ja keine Fahrgemeinschaften, es ist kein öffentliches Verkehrsmittel, aber es ist ein Baustein für eine nachhaltige Mobilität, auch weil dadurch vermieden werden kann, dass sich Menschen Autos kaufen.

Mobilität dient nicht nur der gesellschaftlichen Teilhabe. Mobilität gehört zur Grundversorgung. Irgendwie müssen wir zum Arzt kommen, Essen einkaufen und unsere Bildungs- und Arbeitsstätten erreichen. Unsere Aufgabe ist es, diese Teilhabe und Grundversorgung sicherzustellen.

Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft der Mobilität. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanisch. - Jetzt hat sich für die AfD-Fraktion Herr Stefan Henze gemeldet.

Bei der Gelegenheit: Vielleicht können Sie noch ein wenig ruhiger sein! Es war ja Ihr Wunsch, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Dann sollten Sie auch zuhören.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich muss Ihnen jetzt ein wenig Wasser in den Wein kippen. Das geht nicht anders.

Schlagworte wie „Carsharing“ und „Elektromobilität“ klingen zunächst fortschrittlich und innovativ. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass weder der Gesetzgeber in Berlin noch die Antragsteller eine neue Studie zu diesem Thema berücksichtigt haben.

Eine gemeinsame Untersuchung des nicht nur von den Grünen geschätzten Öko-Instituts in Freiburg und des ebenso renommierten Instituts für sozialökologische Forschung (ISOE) kommt zu dem Ergebnis, dass Carsharing nicht die Umwelt schütze. Veränderungen bei der Verkehrsmittelwahl durch die Nutzung von car2go allein bewirken keine Treibhausgasminderungen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Diese über mehrere Jahre reichende Studie offenbart vielmehr, dass die Zahl der Autos auf den Straßen durch das Angebot nicht wie gewünscht - und auch erwartet - sinkt, sondern dass ein signifikanter Anstieg des Pkw-Besitzes von 3 bis 15 % - je nach Untersuchungsregion und je nach Probandengruppe - aufgetreten ist. Die Carsharingnutzer kaufen sogar noch mehr Autos als die Vergleichsgruppen.

Die Studie zeigt: Junge Leute nutzen die Carsharingangebote nur solange, wie sie sich kein eigenes Auto leisten können oder wollen. Spätestens nach dem Studium oder dem Umzug ins Grüne muss es der eigene Pkw sein. - Das hat Frau Thordies Hanisch ja auch gerade angesprochen. - Es scheint vielmehr so zu sein, dass die Angebote Menschen im ersten Schritt zum Autofahren und in einem zweiten zum Autokauf verführen sollen. Dies freut natürlich die Automobilhersteller, die zu den prominentesten Anbietern von Carsharingprojekten bundesweit gehören, warum auch immer.

Die Studie kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Emissionen durch das Carsharing selbst dort nicht gesunken sind, wo elektrisch betriebene Pkw eingesetzt wurden. Es überrascht uns, dass sich die Antragsteller offenbar vom Prinzip Hoffnung - wie bei den Grünen - haben anstecken lassen. Nimmt man diese Studie ernst - das müssen Sie ja nicht -, kann man auch nicht von einer Entlastung bei der Parkraumsituation ausgehen, was ebenfalls in diesem Antrag steht. Dies ist doppelt ärgerlich, weil gerade - - -

Herr Henze, Entschuldigung! Frau Thordies Hanisch hätte eine Zwischenfrage, wenn Sie sie gestatten würden.

Ja, gerne.

Sehr geehrter Herr Henze, Sie haben eben ausgeführt, dass es eine neue Studie gibt. Mir liegt sie tatsächlich in diesem Moment nicht vor. Vielleicht

können Sie ausführen, ob es dabei nur um stationsgebundenes Carsharing geht, das mit diesem Antrag ja hauptsächlich verfolgt werden soll und bei dem mehrere Studien hinterlegen, dass dadurch der Kauf privater Pkw vermieden wird, oder tatsächlich nur um diese vollflexiblen Angebote wie car2go.

Es geht in dieser Studie tatsächlich um das Prinzip car2go. Das ist in Stuttgart, Frankfurt und Köln über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren bei verschiedenen Probandengruppen untersucht worden. Das ist die Studie, die ich hier anspreche.

Jetzt komme ich noch einmal zum Thema Parkplätze, das auch im Antrag genannt wird. Das ist doppelt ärgerlich, weil gerade die in der Niedersächsischen Bauordnung und in der Folge in den Kommunen vorgegebenen hohen Stellplatzzahlen das Bauen von günstigem sozialen Wohnraum deutlich erschweren und verteuern.

Carsharing scheint hier leider nicht die geeignete Lösung zu sein, um dieses Problem zu lösen. Wenn man der Studie glaubt, haben wir mehr Autos, mehr Verkehr und auch mehr CO2Emissionen. Das wollte ich Ihnen nur einmal als Denkanstoß geben.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr, Herr Henze. - Jetzt spricht für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Detlev SchulzHendel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal habe ich mich gefragt, warum die GroKo diesen Antrag heute einbringt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Sind es vielleicht die Verzweiflung und die Angst vor weiteren Fahrverboten wegen des Dieselskandals, oder, Herr Toepffer, ist es vielleicht Ihre Ankündigung, sich endlich grünen Themen zu nähern?

(Dirk Toepffer [CDU]: Ich schon wieder!)

Tatsächlich passen Carsharing und Elektromobilität sehr gut zusammen, meine Damen und Herren. Carsharinganbieter können bei der Einführung batteriebetriebener Autos eine Vorreiterrolle einnehmen, und sie tun dies bereits. Der Anteil der Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride am bundesweiten Pkw-Bestand liegt gerade einmal bei 0,2 %. Bei Carsharinganbietern waren 2018 hingegen 1 800 alternativ angetriebene Fahrzeuge in Betrieb. Sie machten damit insgesamt 10 % aller Carsharingfahrzeuge in Deutschland aus.

Schon jetzt, meine Damen und Herren, sind Carsharinganbieter der Zeit ein Stück weit voraus. Gleichwohl stoßen sie auch an ihre Grenzen. Strukturelle Probleme verhindern bislang, dass sich der Anteil an E-Fahrzeugen nennenswert erhöhen kann. Der Bundesverband CarSharing sagt im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, dass E-Autos zum einen mit deutlich höheren Anschaffungspreisen für die Anbieter verbunden sind. Die zweite Hürde besteht zumindest laut dem Bundesverband darin, dass die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum bei Weitem nicht ausreichend ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal an unseren Antrag erinnern, den wir bezüglich der Dienstflotte eingebracht haben, nämlich zu prüfen, ob die Dienstfahrzeuge der Landesbehörden auch für Carsharingangebote außerhalb der normalen Nutzungszeiten verwendet werden können.

Ich möchte aber auch deutlich sagen: Carsharingangebote müssen insgesamt verbessert werden. Ich habe gerade von einem jungen Familienvater gehört, dass es problematisch ist, wenn man z. B. als Familie ein Carsharingauto mieten will. Die großen schweren Kindersitze muss man in aller Regel selbst mitbringen. Auch dort brauchen wir Verbesserungen.