Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, auf den Antrag zu erwidern, dass der Landtag beantragt, den Antrag der Antragstellerin zurückzuweisen, und zur Begründung auf den der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügten Schriftsatz zu verweisen.
- Herr Kollege, Sie wissen, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Das nächste Mal bitte etwas zügiger! - Ich erteile dem Abgeordneten Christopher Emden, AfD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier steht ein Antrag auf Abweisung unserer Klage vor dem Staatsgerichtshof zur Abstimmung. Ich will gar nicht in die Einzelheiten gehen - darum geht es hier nicht -, und ich will auch nicht der Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof vorgreifen.
Der Grund, weshalb ich meine, hier reden zu müssen, ist einzig und allein der, dass in dem Antrag unwahr vorgetragen wird. Und sehen Sie es mir nach: Als Berufsrichter habe ich gewisse Probleme damit. Ich mag es nämlich gar nicht, wenn eine Partei unwahr vorträgt. Deshalb muss man Sie alle auch darauf hinweisen: Wenn Sie meinen, dem Antrag mit der Begründung, die angehängt ist, stattgeben zu wollen, dann adeln Sie quasi das, was da drinsteht.
Ich werde konkret: Auf Seite 4 der Antragsbegründung der vier anderen Fraktionen - unter Ziffer I.4, zur Rechtsschutzbegründung - heißt es, die AfD habe sich in den beratenden Fachausschüssen nicht mit der geplanten Gesetzesänderung auseinandergesetzt. - Es sind Anlagen beigefügt. Wenn man sich die Mühe machen wollte, diese Anlagen zu lesen, wird man feststellen: Hoppla, das stimmt
ja gar nicht! Die AfD hat sich in den Fachausschüssen durchaus damit auseinandergesetzt. Ich verweise z. B. auf die Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen am 21. Februar 2018. Darin finden Sie drei Absätze, in denen ich mich dezidiert mit diesem Gesetzentwurf befasst habe. Vorher hat dies auch der GBD getan, der auch Kritik geübt hat.
Ich hatte mich damals schon darauf gefreut, eine Diskussion zu führen, wie sie sonst im Ausschuss üblich ist. Aber die gab es nicht. Es hat einfach keiner darauf reagiert. Man hat mich mit meinen Kritikpunkten im Raum stehen lassen, ohne dass sich irgendjemand der anderen Fraktionen bemüßigt gefühlt hätte, darauf in irgendeiner Weise einzugehen. - Nichtsdestotrotz ist die Kritik natürlich geäußert worden, und zwar deutlich. Sie ist auch von Herrn Rykena im Kultusausschuss geäußert worden.
Insofern ist es schon höchst befremdlich, dass sich in Ihrem Schriftsatz die Formulierung findet, die AfD habe im Ausschuss quasi geschwiegen, sprich sich mit dem Gesetzentwurf nicht auseinandergesetzt, und hätte damit quasi konkludent - das ist ein rechtlicher Begriff; auf Deutsch heißt das: quasi stillschweigend - dieses Gesetz so akzeptiert. - Das ist schlicht falsch!
Ich gebe zu bedenken, dass Sie, wenn Sie so abstimmen, wie vom Rechts- und Verfassungsausschuss mehrheitlich empfohlen, dieses Problem mit auf Ihren Schultern tragen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein ungewöhnlicher Tagesordnungspunkt, den wir jetzt beraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich habe bereits im Ältestenrat darauf hingewiesen, dass es unüblich ist, einen solchen Punkt im Parlament zu erörtern - denn es geht ja ausdrücklich darum, eine Erwiderung des Landtages für das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zu ermöglichen. Dazu bedarf es dieses technischen Weges. Die Debatte, die Sie hier führen wollen, gehört in
Gleichwohl bin ich fast ein bisschen dankbar dafür, dass Sie hier das Wort ergriffen haben, gibt mir dies doch die Gelegenheit - möglicherweise das einzige Mal in meinem ganzen Leben -, für SPD, FDP, Grüne und CDU sprechen zu dürfen;
denn diese Fraktionen sind von der Landtagsverwaltung aufgefordert worden, Beauftragte für das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zu benennen. Dies sind Frau Kollegin Osigus für die SPD, der Kollege Limburg für die Grünen und der Kollege Dr. Birkner für die FDP. Ich selbst darf für die CDU-Fraktion die Vertretung vor dem Staatsgerichtshof wahrnehmen. Dort werden wir uns dann wiedersehen.
Wenn Sie die Ausführungen der vier Fraktionen, die dieses Gesetz seinerzeit im Landtag mitgetragen haben, als nicht zutreffend erachten, dann haben Sie natürlich nach wie vor - so auch jetzt - die Möglichkeit, das mit einem Schriftsatz vor dem Staatsgerichtshof vorzutragen und das dann entsprechend darzulegen. Es ist das Wesen einer Auseinandersetzung vor Gericht, dass man Sachverhalte möglicherweise auch unterschiedlich einschätzt bzw. unterschiedlich rechtlich bewertet.
Deswegen werden wir uns hier inhaltlich nicht zu dieser Fragestellung einlassen - darauf haben sich die vier Beauftragten geeinigt; das haben wir im Ältestenrat angekündigt -, sondern werden das dort tun, wo es sich gehört und wo es der Respekt und die Würde vor dem Verfassungsorgan Staatsgerichtshof gebietet, nämlich in der mündlichen Verhandlung beim Staatsgerichtshof.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 18/1870 zustimmen will, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben vereinbart, den Tagesordnungspunkt 29 auf heute vorzuziehen.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Carsharing und Elektromobilität voranbringen - Öffnungsklauseln für innerstädtische Parkplatzbewirtschaftung gestalten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1853
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um Mobilität und vor allen Dingen um Mobilität in den urbanen Zentren; denn das Mobilitätsverhalten in Stadt und Land ist sehr unterschiedlich. Das kann ich ganz persönlich an meinem Freundeskreis beobachten - ich komme aus Hannover-Mitte -, in dem mittlerweile eigentlich kaum einer ein eigenes Auto besitzt. Sogar eine befreundete Familie, die mir vor einem Jahr noch ganz stolz das große SUV gezeigt hat, hat es mittlerweile abgeschafft. Das ist nicht nur Individualempirie, sondern das zeigen auch die Zahlen: Etwa ein Drittel der Städter verzichtet mittlerweile auf ein eigenes Auto. In Metropolen sind es sogar über 40 % der Bewohner, im ländlichen Raum hingegen etwa 10 % der Bevölkerung.
Aus meiner Beobachtung sind es vor allen Dingen ökonomische Gründe, die dafür sprechen; denn der selbstgenutzte Pkw steht etwa 23 Stunden am Tag still. Die Parkplatzsuche in der Innenstadt kostet wertvolle Lebenszeit. Wenn der Arbeitsplatz, die Kita und vielleicht auch noch der Supermarkt in der Nähe sind, dann kann man eigentlich sehr viele Routen mit dem Rad erledigen, z. B. mit dem Lastenrad. Auch die E-Bikes sind mittlerweile voll im Trend.
Auch ich gehöre zu denjenigen, die kein eigenes Auto haben, weil es sich für mich einfach nicht lohnt, weil ich hier in der Nähe wohne. Stattdessen
nutze ich, wie viele andere Hannoveraner, ein Mobilitätspaket aus Fahrrad, BahnCard, ÖPNV, Taxi und eben Carsharing. Das geht, wie gesagt, hier in Hannover-Mitte, weil die Wege kurz sind.
Auch die Studien zeigen: Carsharing lohnt sich für diejenigen, die weniger als 12 000 km pro Jahr zurücklegen. Das hat aber auch etwas damit zu tun, dass mittlerweile das mobile Internet und die App-Technologie das Carsharing sehr einfach gemacht haben. Mit einem Klick hat man gebucht, mit dem nächsten Klick öffnet man das Auto und gibt es auch entsprechend wieder ab.
Entschuldigung, Frau Wulf! - Herr Kollege SchulzHendel, vielleicht können Sie das Gespräch nach draußen verlagern. Es ist im Moment wirklich ein bisschen unruhig hier.
(Jörg Bode [FDP]: Nein, es geht ja um den Punkt! - Gegenruf Jens Nacke [CDU]: Auch dann könnt ihr nach draußen gehen!)
Noch einmal: In den letzten fünf Jahren - das ist kein langer Zeitraum - hat sich die Anzahl der Carsharingnutzer vervierfacht. Etwa 2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit Carsharingangebote.
Es zeigt sich: Carsharing ist besonders für junge Menschen attraktiv. In Europa nutzen 40 % der unter 34-Jährigen bereits Carsharingangebote.
Aber dazu kommen natürlich auch diejenigen, die sich gegebenenfalls kein eigenes Auto leisten können.