Protokoll der Sitzung vom 13.11.2018

Allerdings lässt der vorliegende Antrag diese Vorsicht gänzlich vermissen. Er ist gekennzeichnet von einer Schwarz-Weiß-Malerei, die nicht das Leben, nicht unsere Gesellschaft und nicht die politischen Notwendigkeiten zur Differenzierung, Abwägung und Reflektion trifft. Diese Differenzierung, meine Damen und Herren, müssen wir als Staat und als Gesellschaft leisten, wenn wir selbst unseren Prinzipien wie dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dem Prinzip der Gewaltenteilung, dem Prinzip der Unschuldsvermutung oder eben auch dem Prinzip der Wissenschaftsfreiheit gerecht werden wollen.

Damit ist dieser Antrag eben einer, der Gesellschaft spalten und nicht wirklich an der Sache arbeiten will. Denn in der Sache - meine Vorredner haben es dargestellt - stellen wir fest, dass bereits unterschiedliche Messinstrumente zur Gefährdereinschätzung Anwendung finden und dies deutschlandweit. Diese Instrumente der Risikobewertung terroristischer Gewalttäter im islamistischen Spektrum haben eine klare Zielrichtung, nämlich das Risiko der Ausübung von Gewalttaten durch einzelne Personen zu bewerten. Im Mittelpunkt stehen eben keine Merkmale wie die Gesinnung oder die Religiosität, sondern beobachtetes Verhalten und Ereignisse aus dem Leben der zu bewertenden Person.

Es gibt zahlreiche Forschungsprojekte in Deutschland, die sich - jeweils mit Millionenbeträgen dotiert - über einen mehrjährigen Zeitraum der Erforschung von Radikalisierungsverläufen und deren Einflussfaktoren widmen. Im Übrigen ist auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in diesem Forschungsbereich in tatsächlich mehr als einem Projekt tätig. Aktuell laufen in diesem Bereich zwei weitere Forschungsaufrufe des Bundes. Am 20. Juli 2018 hat das Bundeskabinett das neue Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ verabschiedet. Darüber wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung rund 60 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Darauf basierend, hat das Bundesministerium auch schon die Förderrichtlinie verabschiedet, sodass die Forschungsprojekte starten können.

Meine Damen und Herren, am Ende sind nicht diejenigen die Wächter unserer freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen, westlichen und meinetwegen auch abendländischen Welt, jener Werte, die wir uns durch christliches Menschenbild, durch Bildung, durch Aufklärung, durch Reformation und durch Revolution erarbeitet haben, die pauschalieren und poltern, sondern diejenigen, die sich die Mühe machen, zu differenzieren und leise Töne zu wählen. Deswegen kann das Votum des Landtages zu diesem Antrag nur eines sein: Ablehnung.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet Frau Justizministerin Havliza. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion kommt im Prinzip reichlich spät.

Fakt ist: Der islamistische Extremismus ist in der Bundesrepublik noch ein recht junges Phänomen. Das ist schon einige Male gesagt worden. Gleiches gilt für die wissenschaftliche Befassung damit, z. B. im Hinblick auf die Frage, warum und in welcher Intensität sich Menschen einer islamistischen Einstellung zuwenden. Insbesondere im Vergleich zu politisch-extremistischen Einstellungen - damit meine ich links wie rechts - können wir kaum und zum Teil gar nicht auf bewährte Messinstrumente zurückgreifen. Aber - jetzt kommen sogar zwei Aber - das ist erstens nicht neu, und zweitens wird das Problem bereits bundesweit angegangen.

Es gibt eine Vielzahl von überwiegend noch laufenden wissenschaftlichen Projekten unterschiedlicher Forschungseinrichtungen. Das Gesamtvolumen der uns bekannten zurzeit laufenden Untersuchungen, an denen auch niedersächsische Forschungseinrichtungen in teils zentralen Rollen beteiligt sind, beträgt über 11 Millionen Euro. Hinzu kommen zwei aktuelle Forschungsaufrufe des Bundes mit weiteren Volumen im zweistelligen Millionenbereich. All das gibt es bereits.

Diese Forschungen beobachten wir sehr genau; denn die Verfolgung des wissenschaftlichen Diskurses und die Analyse der gewonnenen Erkennt

nisse sind sowohl Grundlage als auch Aufgabe einer gelingenden und an die jeweils aktuellen Bedürfnisse angepassten Extremismusprävention.

Die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Justizministerium und die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen im Innenministerium verfolgen mit ihren Fachleuten die neuesten Entwicklungen, machen diese für die Prävention in Niedersachsen nutzbar und setzen Impulse. Das ist nur eine der Stärken unseres niedersächsischen Landespräventionsrates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in unserem Haus. Wir werden diese Kompetenz in die Entwicklung der Extremismusprävention in Niedersachsen weiter einbringen.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Es besteht wissenschaftlicher Forschungsbedarf hinsichtlich der Einstellung zu Extremismus, Rechtsstaatlichkeit und Radikalisierungsgrundlagen auch im Bereich Islamismus und Salafismus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dieser Bedarf allerdings durch zahlreiche laufende und vielfach mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschungsprojekte gedeckt. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten und auszuwerten, und dann, erst dann können wir uns darüber unterhalten, ob es einen weiteren Bedarf für Forschungsarbeit in Sachen Präventionsarbeit in Niedersachsen gibt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/1082 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1076 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digita

lisierung - Drs. 18/1999 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2061

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

In der Drucksache 18/2061 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, der auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung zielt.

Wir kommen zur Beratung.

Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Herr Thiemo Röhr.

(Zuruf von der CDU: Röhler!)

- Entschuldigung, Herr Thiemo Röhler.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel ist ein Thema, das seit Langem den Landtag, aber viel mehr die Kommunalpolitik in Cuxhaven beschäftigt. Man ist geneigt zu sagen, dass es fast schon eine unendliche Geschichte ist. Wir hoffen, dass wir mit diesem Antrag ein politisches Signal setzen können, um dieses Thema zeitnah so beenden zu können, dass die Fährverbindung wiederaufgenommen und dann langfristig wirtschaftlich betrieben werden kann.

Diese Fährverbindung ist nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, in Cuxhaven und der Region, gewollt, sondern auch von der schleswig-holsteinischen Seite. Das alles genügt zumindest erst einmal nicht. Viel wichtiger ist jedoch, dass diese Fähre, diese Fährverbindung auch verkehrspolitisch durchaus sinnvoll ist. Sie verbindet die beiden Regionen nicht nur touristisch, sondern auch wirtschaftspolitisch und ist eine sehr wichtige Achse. Wenn man sich die entsprechenden Frachtverkehre anschaut, wird deutlich, dass hier in der Nord-Süd-Tangente eine wichtige Verbindung erschlossen wird.

Wenn man weiß, dass in den nächsten Jahren Straßenbau in einem nicht unerheblichen Umfang, gerade auch im Großraum Hamburg, geschehen wird, dann weiß man ebenso, dass hier die Verkehrsträger weiterhin belastet und, wie wir jetzt schon wissen, Staus vorprogrammiert sind. Die Logistikunternehmen müssen letztlich die Staus irgendwie umfahren können, und dafür ist die Fährverbindung eine gute und letztlich auch eine wichtige Alternative.

Deswegen haben die Koalitionsfraktionen diesen Entschließungsantrag eingereicht, mit dem wir dafür sorgen wollen, dass die Landesregierung politisch Rückenwind gibt und gemeinsam mit den Partnern in Cuxhaven, in Brunsbüttel, aber auch mit den Partnern in der Landesregierung in Schleswig-Holstein ein Netzwerk aufbaut bzw. bestehende Netzwerke so nutzt, dass man einen neuen Betreiber für den Fährbetrieb Cuxhaven– Brunsbüttel wird finden können.

Ich kann, denke ich, sagen, dass wir eine sehr gute Ausschussberatung hatten. Letztlich haben wir alle uns gegenüber diesem Fährbetrieb positiv gezeigt. Die FDP-Fraktion hat zwar jetzt einen eigenen Antrag eingebracht, den wir so sicherlich nicht mittragen können, weil er dann doch ein Stück zu weit geht, Herr Kollege Bode, aber er zeigt zumindest, dass auch die FDP-Fraktion dieser Fährverbindung positiv gegenübersteht.

Wenn wir diesen Beschluss heute gemeinsam fassen, werden wir in den nächsten Wochen durchaus positive Signale aus dem Bereich Cuxhaven finden. Wir - zumindest als Stadt Cuxhaven - haben den eigentlich für Hafenthemen bekannten Herrn Ahlers gebeten, jemanden zu suchen, der diese Fährverbindung aufnehmen möchte. Ich glaube, dass wir das zeitnah werden schaffen können. Hierzu wird man sicherlich noch viele Gespräche führen müssen, und viele Themen werden noch zu beraten sein. Wir sind jedoch guter Dinge. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir diesen Antrag heute beschließen können.

(Unruhe)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Röhler. - Bevor wir mit dem Abgeordneten der FDP-Fraktion, Herrn Henze, weitermachen - - -

(Zurufe von der FDP: AfD-Fraktion!)

- AfD, genau.

Wir haben hier einen Geräuschpegel, der permanent ansteigt. Wir können eine Pause machen. Darin sind wir drei uns hier im Präsidium sehr einig. Ich möchte jetzt wirklich darum bitten, dass wir diese Beratung so durchführen, dass man dem Redner, der Rednerin wirklich zuhören kann und

dass auch die Zuhörerinnen und Zuhörer oben dem folgen können.

Kollege Henze für die AfD-Fraktion, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wiedereröffnung der Fährverbindung von Cuxhaven nach Brunsbüttel halten wir im Interesse der in der Region beheimateten Pendler und Speditionen sowie der Touristen eindeutig für erforderlich. Gerade auch die Speditionen aus dem benachbarten Dänemark haben die Fähren in der Vergangenheit verstärkt benutzt. Sie sind nun gezwungen, die Fährverbindung zwischen Glückstadt und Wischhafen zu nutzen. Was das an Umwegen, Verkehrsbelastung, CO2-Ausstoß - vielleicht hören die Grünen auch zu - bedeutet, darüber brauchen wir gar nicht zu sprechen.

Darüber hinaus ist mit einer Entlastung der Verkehrsströme bis hinein in den Hamburger Raum zu rechnen. Diese Sache wird uns so lange beschäftigen, bis der Tunnel der A 20 steht; denn das wird die einzige vernünftige Querung in dem oberen Bereich sein.

Laut der vorliegenden Zahlen wurden 2017 180 000 Passagiere und 58 000 Fahrzeuge transportiert. Ob dies für einen rentablen Betrieb ausreicht, ist fraglich. Das sind die letzten Zahlen, bevor der letzte Fährbetrieb in die Pleite ging. Daher muss die Attraktivität erhöht werden, sodass sich eine solche Verbindung auch ohne eine Unterstützung mit Mitteln der Gemeinde und des Landes tragfähig betreiben lässt. Der Hintergrund ist: Ich muss ein Fahrzeug haben, das schnell genug ist, um auf die andere Seite zu gelangen, und das den Querverkehr sicher und schnell passieren kann. Dafür braucht man Geschwindigkeit.

Wichtig ist hierfür aus unserer Sicht modernes und schnelles Schiffsmaterial; denn die bisherigen Betreiber sind nicht zuletzt am Betrieb der veralteten Schiffe gescheitert. Da diese Schiffe nun aber nach unserem Kenntnisstand nach Kanada verkauft wurden, steht nicht zu befürchten, dass sie erneut in Betrieb genommen werden. Ich mache jetzt keine Werbung. Aber für den Bereich würde ich sagen, dass wir etwas Modernes wie eine CatFähre mit entsprechendem Wasserstrahlantrieb brauchen, damit wir die Frequenz bekommen, um schließlich die Zahlen zu erreichen, die in dem FDP-Antrag genannt sind, die aber auf der alten Schätzung beruhen. Ich hatte die etwas neueren Zahlen genannt. Darum kann ich Ihrem Antrag

leider nicht ganz folgen. Sie haben Ihre Zahlen der Studie entnommen. Aber die letzten Zahlen vor dem Konkurs lagen weit darunter. Darum können wir Ihrem Antrag leider nicht folgen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion Frau Eilers, bitte!