Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Dass wir uns an diesem Vormittag gleich zweimal mit dem Thema Tierschutz befassen müssen, sehe ich als Chance, einen ganz konsequenten Weg einzuschlagen. Diese Landesregierung toleriert keine Tierschutzvergehen.
Die Bilder der letzten Wochen haben mich in dem Beschluss bestärkt, für die Einführung einer Videoüberwachung von der Anlieferung bis zur Entblutung der Schlachttiere zu streiten, also vom Hänger bis an den Haken.
Seit einigen Jahren läuft in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU eine Diskussion über das Für und Wider der Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen.
Was kann eine Videoüberwachung, für die ich mich mit Nachdruck einsetzen möchte, bewirken? - Erfahrungsberichte aus den Schlachthöfen, in denen solche Anlagen mit Zustimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits installiert wurden, zeigen, dass Kameras geeignet sind, Grausamkeiten einzelner Mitarbeiter gegen Tiere wirkungsvoll zu unterbinden. Sie haben insofern abschreckende Wirkung, weil derjenige, der so etwas tut, damit rechnen muss, dass sein Handeln von außenstehenden Kontrolleuren erkannt und sanktioniert wird.
Der gesetzlichen Einführung einer Videoüberwachung an Schlachthöfen steht eine Reihe von rechtlichen Hürden entgegen, die der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im März dieses Jahres ausführlich dargelegt hat.
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben lassen eine vollumfängliche Kameraüberwachung in Schlachthöfen derzeit nicht zu. Zulässig ist der Einsatz von
Kameras lediglich, wenn keine Personen erfasst werden. Besteht ein entsprechender Personenbezug, ist eine Kameraüberwachung zurzeit lediglich in engen, aufgezeigten Grenzen denkbar. Die Videoüberwachung darf keinesfalls dazu führen, dass jedes unvermeidbare Problem oder jeder Fehler bei der Betäubung dem einzelnen Mitarbeiter als individuelle Schuld aufgebürdet wird.
Über das System haben wir gerade schon gesprochen. Daher sage ich hier ganz bewusst: Die Mitarbeiter der Schlachthöfe und unsere amtlichen Kontrolleure, die diese physisch und psychisch sehr belastenden Arbeiten an Schlachthöfen überwiegend mit Sorgfalt und großem Verantwortungsbewusstsein ausführen, verdienen unseren Respekt und auch unsere Anerkennung.
Lassen Sie mich noch etwas zu den Menschen sagen, über die hier geredet wird, die als Schlachter oder amtlicher Kontrolleur an den Schlachthöfen arbeiten. Was ich in den letzten Wochen zum Teil lesen und hören musste, entsetzt mich zutiefst. Mitarbeiter von Schlachthöfen werden als Sadisten und Tierquäler beschimpft, persönlich beleidigt und auch bedroht. Öffentlich wird dazu aufgerufen, amtliche Kontrolleure an einen digitalen Pranger zu stellen, so z. B. von SOKO Tierschutz am 24. Oktober 2018. Ich zitiere:
Meine Damen und Herren, wer gegen geltendes Recht verstoßen hat, der wird dafür bestraft werden. Es gibt aber keine Rechtfertigung, das Recht in die eigene Hand zu nehmen oder bestimmte Berufsgruppen in der Öffentlichkeit zu diskriminieren.
Meine Damen und Herren, ich werde mich in den kommenden Monaten gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen für eine rechtlich abgesicherte verpflichtende Videoüberwachung in den tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen geschaffen werden, die den zuständigen Behörden für Auswertungen jederzeit zur Verfügung stehen muss, und hoffe dabei auch auf die Unterstützung durch meine Kollegen in den anderen Bundesländern.
Bis dahin setze ich auf freiwillige Maßnahmen der Schlachtunternehmen. Ich habe einige Betriebe besichtigt und weiß, dass einige bereits längst Kameras installiert haben. Insofern ist die Bereitschaft der Unternehmen dazu auch schon signalisiert worden. Ich hoffe, bereits im November dieses Jahres mit den Vertretern der Fleischwirtschaft und des Handwerks zu Vereinbarungen hierüber zu kommen.
An Hermann Grupe: Ja, ich nehme alle Beteiligten bei diesen Überlegungen mit an den Tisch. Ich werde sowohl mit den Betreibern als auch mit den Mitarbeitern, die in einem Schlachthof arbeiten, sprechen, um dann zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich sagen: Die uns anvertrauten Tiere sind Mitgeschöpfe. Sie haben ein Recht darauf, von der Geburt bis zur Schlachtung auch als solche behandelt zu werden.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, möchten wir bekannt geben, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den morgen zur Beratung anstehenden Antrag unter Tagesordnungspunkt 24 - „Fortführung Landesprogramm - Radschnellwegenetz für Niedersachsen!“ - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 18/1833 - nochmals in den Ausschuss zurückzuüberweisen und an jener Stelle den letzten Tagesordnungspunkt für heute, den Tagesordnungspunkt 15, aufzurufen.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/483 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2039 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/2065
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Circa 11 000 Menschen in Deutschland warten jährlich verzweifelt auf eine Organtransplantation, da ihr Körper, bedingt durch Krankheit oder Unfall, lebensnotwendige Funktionen nicht mehr selbstständig übernehmen kann. Allein hier bei uns in Niedersachsen sind es 1 700 Patientinnen und Patienten, die nach wie vor auf eine Organspende warten. Das bedeutet für sie, entweder mit wirklich sehr, sehr großen Einschränkungen in ihrer Lebensqualität leben zu müssen oder eben auch zu wissen, dass sie bald sterben werden.
Besonders erschüttert hat mich eine Aussage von Professor Dr. Haverich von der MHH bei der mündlichen Anhörung bei uns im Sozialausschuss. Er berichtete, dass die Sterblichkeit von Kindern auf der Warteliste - und wir reden hier nur von Herz- und Lungentransplantationen - bei 30 % liegt. Meine Damen und Herren, das heißt, 30 % dieser Kinder sterben, weil es nicht genügend potenzielle Organspender gibt. Das ist einfach entsetzlich!
Leider sind die durchgeführten Organspenden kontinuierlich rückläufig. Große Aufklärungskampagnen und Aufrufe an die Bevölkerung, sich einen Spenderausweis zuzulegen, haben leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Da gibt es für uns alle zukünftig noch viel zu tun. Ganz aktuell hat auch unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Widerspruchslösung in die Diskussion gegeben.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es von allergrößter Wichtigkeit, dass in allen Fällen, in denen die Bereitschaft, die Möglichkeit zur Organspende besteht, diese auch wirklich genutzt wird. Jedes verfügbare Organ muss auch wirklich transplantiert werden. Das würde den Mangel an verfügbaren Organen zumindest minimieren und viele Menschen vor einem viel zu frühen Tod bewahren.
Hier, meine Damen und Herren, kommt den Krankenhäusern - und zwar allen Krankenhäusern - eine Schlüsselrolle zu. Sie werden künftig dazu verpflichtet, die ständige Verfügbarkeit eines Transplantationsbeauftragten zu gewährleisten. Dieser fungiert als kompetenter Ansprechpartner sowohl für ärztliches als auch für pflegerisches Personal, sowohl für potenzielle Spender als auch für potenzielle Empfänger, und insbesondere auch für betroffene Angehörige.
Damit alle Betroffenen sichergehen können, dass die Transplantationsbeauftragten über eine angemessene Expertise verfügen, müssen diese eine Erstschulung erfolgreich abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen die Transplantationsbeauftragten spätestens alle vier Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, was den Vorteil hat, dass die bereits erlangten Kenntnisse wieder aufgefrischt und neue Kenntnisse hinzugewonnen werden können.
Und: Die Entnahmekrankenhäuser müssen dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit mit den Transplantationsbeauftragten erfolgreich verläuft. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Entnahmekrankenhäuser den Transplantationsbeauftragten so viel Zeit zur Verfügung stellen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß durchführen können. Zu diesen Aufgaben zählt neben der schon erwähnten Beratung aller Beteiligten, dass quartalsweise anonymisierte Dokumentationen der Todesfälle mit Hirnschädigung an die Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation weitergeleitet werden und im Zuge dieser Dokumentation die Gründe zu nennen sind, die einer Organentnahme entgegenstanden.
Die Entnahmekrankenhäuser sollen zudem verpflichtet werden, die Transplantationsbeauftragten frühzeitig in alle Entscheidungen hinsichtlich Organ- und Gewebespenden einzubinden.
Darüber hinaus sollen sie Einblicke in die Krankenakten von möglichen Organ- und Gewebespenderinnen und -spendern erhalten.
Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal regelmäßig über die Wichtigkeit der Organ- und Gewebespende unterrichtet wird. Daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle sechs Monate während der Dienstzeit krankenhausinterne Informationsveranstaltungen stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen sollen die Transplantationsbeauftragten auch über die krankenhausinternen Zuständigkeiten und Handlungsabläufe informieren.
Hervorzuheben ist zudem, dass die Transplantationsbeauftragten bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig sind und keinen Weisungen unterliegen. Sowohl ihre Aufgaben, aber auch ihre Rechte sind klar geregelt.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung von unabhängigen Transplantationsbeauftragten bei allen Fragen der Organ- und Gewebespende in allen Krankenhäusern beinhaltet die große Chance, die große Hoffnung, dass künftig mehr potenzielle Spender gemeldet und letztlich mehr Organspenden stattfinden können.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der AfD hat sich nun der Kollege Bothe gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Die Debatte über Transplantationsbeauftragte und Berater um die Anzahl von Entnahmekrankenhäusern und weitere Details des eingebrachten Transplantationsgesetzes sind für sich genommen durchaus wichtig. Doch ich möchte heute und hier nicht über die besagten Details des Gesetzes sprechen. Nein, ich erlaube mir, das Thema Transplantation unter einem anderen Blickwinkel zu betrachten - einem Blickwinkel, der Punkte beleuchtet, die in der Politik der etablierten Parteien leider recht selten anzutreffen sind. Das sind erstens Klarheit, zweitens Wahrheit und drittens Ehrlichkeit.
Beginnen wir, werte Kollegen, mit dem Punkt Klarheit. Ein klarer Blick auf den Gesetzentwurf lässt erkennen, dass dieser in einem oder zwei Jahren ohnehin für die Ablage P verwendet werden wird; denn nach derzeitigem Stand werden die Länderkompetenzen in diesem Bereich auf den Bund übergehen. Es werden also Strukturen und Regelungen geschaffen, die in einem Jahr unter Umständen wieder verworfen werden.
Hier kommen wir auch schon zum nächsten Punkt, der Wahrheit. Zu den ungeliebten Wahrheiten bei der Entnahme von Organen gehört nämlich die ethisch grausame Dimension einer Vielzahl von Organtransplantationen. Dies fängt bereits damit
an, dass der vollständige Ausfall der Gehirnfunktionen, der sogenannte Hirntod, medizinisch überhaupt nicht eindeutig feststellbar ist. Der Hirntod ist am Ende keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition, um straffrei Organe entnehmen zu dürfen.
Werte Kollegen, machen Sie sich bitte eines klar: Der Organspender ist zum Zeitpunkt des Beginns der Organentnahme eben nicht tot. Nein, der Patient stirbt erst, nachdem die Organe entnommen worden sind, und dies auf eine medizinisch und ethisch fragwürdige Weise, die in keinem Statement von unserem wohlgemerkt christdemokratischen Bundesgesundheitsminister, aber auch von unserer Sozialministerin Reimann Erwähnung findet. Da müssten Herr Spahn, aber auch Frau Reimann ja auch erklären, dass die juristische Bestimmung des Hirntodes eine Methode ist, um auf die Organe eines Menschen schnell und ohne Hemmnisse zugreifen zu dürfen.
Vergegenwärtigen Sie sich das bitte, Frau Kollegin: 97 % des menschlichen Körpers leben zum Zeitpunkt des Beginns der Transplantation noch. Nur die 3 % des menschlichen Körpers, die das Gehirn ausmachen, sind zur fraglichen Zeit beeinträchtigt.