Am Schlosswall in Osnabrück waren es im Jahr 2006, also vor etwas mehr als zehn Jahren, 61 µg/m³, jetzt sind es 41 µg/m³. In der Bornumer Straße in Hannover waren es im Jahr 2010 52 µg/m³, jetzt sind es 43 µg/m³. In der Schuhstraße in Hildesheim waren es im Jahr 2010 52 µg/m³, und jetzt sind es 40 µg/m³.
Ich finde, es ist in der Betrachtung immer wichtig zu sehen, dass sich die Situation verbessert, dass Maßnahmen in der Vergangenheit hierzu geführt haben, dass uns das aber nicht davon befreit, zu bewerten, dass wir nicht überall den Grenzwert von 40 µg/m³ erreichen. Das gehört genauso dazu. Das heißt, unabhängig von den Diskussionen, die wir hier führen, ist es ganz dringend, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, den Gesundheitsschutz zu verbessern - übrigens nicht nur bis zur Schwelle von 40 µg/m³, sondern gerne bis zu einem Wert darunter. Es muss unser erklärtes Ziel sein, alles, was zur Reduzierung der Werte, zur Qualitätsverbesserung des Gesundheitsschutzes beiträgt, umzusetzen und - ich glaube, das ist uns in den Städten klar - gerade das Thema der Mobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs, und all die Möglichkeiten, die wir haben, sehr intensiv anzugehen.
Ich habe am Diesel-Gipfel teilgenommen. Wir haben das beim Diesel-Gipfel sehr intensiv diskutiert. Jetzt stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es ist aber auch klar, dass eine ganze Reihe der notwendigen Maßnahmen, die hoffentlich auch verstetigt werden, natürlich nicht schon morgen ihre Wirkung entfalten.
Das ist der Grund, weshalb wir auch intensiv über die Frage sprechen, wie wir die Ergebnisse, die gerade vorliegen, bewerten und was sie für die Luftreinhaltepläne und für den letzten Punkt der Luftreinhalteplanung, quasi für die Frage, ob es keine Alternativen mehr gibt und deshalb das Instrument des Fahrverbots gezogen werden muss, bedeuten.
Im Oktober-Plenum habe ich angekündigt, dass verkehrsnahe Probenahmestellen in Niedersachsen überprüft werden. Mein Staatssekretär, Herr Doods, hat sich diesbezüglich mit der Bitte um Unterstützung an seinen Kollegen, Herrn Staatssekretär Beermann vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt, das angekündigt hat, etwas tun zu wollen. Ziel ist es, die vom BMVI veranlasste Prüfung durch den
Deutschen Wetterdienst mit unseren Maßnahmen und Überprüfungen zu koordinieren, weil es wohl wenig sinnvoll ist, etwas daneben zu stellen. Wie auch Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat zwischenzeitlich auch das Bundesumweltministerium ein eigenes Überprüfungsprogramm angekündigt. Deswegen hat sich mein Haus auch mit dem Bundesumweltministerium in Verbindung gesetzt und ganz klar Kooperationsbereitschaft geäußert. Mein Ziel ist es, die Verfahren, die das Bundesverkehrsministerium, das Bundesumweltministerium und wir auf den Weg bringen, so zusammenzufassen, dass wir am Ende ein Ergebnis mit einer breiten Akzeptanz haben - sonst ergibt es keinen Sinn -, bei dem aber vor allem auch unsere Zielsetzungen mit einfließen und sich möglicherweise auch in der Bewertung der beiden Partner wiederfinden.
Als weiteren Schritt habe ich veranlasst, dass die zum Teil diffizilen Detailfragen - die wir, wovon ich ausgehe, auch im Rahmen der heutigen Fragestunde diskutieren - der richtigen Verortung der ortsfesten Probenahmestellen in den Anfang 2019 tagenden zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgremien der Umweltministerkonferenz behandelt werden. Dort geht es z. B. auch um die Frage der Repräsentativität, die in dieser Form in den Gremien hier in Niedersachsen noch nicht behandelt worden ist. Deswegen ist es, glaube ich, dringend und wichtig, dass sie sich damit beschäftigen. Gleiches wird in den Gremien der Verkehrsministerkonferenz erfolgen.
Sehr geehrter Herr Bode, wir sind uns darin einig, dass das übergeordnete Ziel darin besteht, die Luftqualität in Niedersachsen stetig weiter zu verbessern, und dass wir dieses Ziel aber nicht durch die Anordnung von Fahrverboten auf Kosten gutgläubiger Dieselfahrer erreichen wollen. Was aber nicht geht, ist, die Debatte über die Erreichung der beiden Ziele auf Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Umweltministeriums zu führen, indem Sie deren Arbeit durch zumindest aus meiner Sicht nicht zielführende Fragen in Zweifel ziehen bzw. Aussagen in Ausschüssen dieses Gremiums zumindest aus dem Zusammenhang genommen darstellen.
Ich persönlich - dies möchte ich noch sagen - habe mich erst vor Kurzem beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim von der Arbeit der Luftqualitätsüberwachung überzeugen können. Nachdem ich mir das angeschaut habe, war klar, dass
dort eine hervorragende Arbeit geleistet wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind engagiert und kompetent in ihrer Arbeit. Gleiches - auch dies möchte ich an dieser Stelle noch sagen - gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums.
Zu Frage 1: Die von mir in den Vorbemerkungen angesprochenen Überprüfungen der Messstellen sollen auch die Repräsentativität der Messergebnisse zum Gegenstand haben. Ich möchte noch einmal sagen: Das war bisher nicht der Fall, sondern man hat sich sehr darauf bezogen, den Wert als solchen zu nehmen. Die Niedersächsische Landesregierung wird die gewonnenen Erkenntnisse dann selbstverständlich den betroffenen Städten zur Verfügung stellen, damit diese - das ist ja das Ziel Ihrer Frage - diese gegebenenfalls in ihre Entscheidung, in die rechtlichen Verfahren einbringen können.
Die Nordwest-Zeitung hat am 5. Dezember 2018 berichtet, dass die Messöffnung bzw. der sogenannte Messrüssel der Verkehrsstation in Oldenburg zu niedrig sei, nämlich nur 1,43 m über dem Boden angebracht sei.
Jetzt können wir ins Detail gehen und stellen fest: Die Messöffnung befindet sich innerhalb eines Wetterschutzes. Der Wetterschutz hat eine Höhe von 1,43 m. Die Messöffnung ist trotzdem bei 1,47 m, also noch immer, wenn man so will, 3 cm unterhalb der vorgegebenen Höhe. Wenn wir uns, bevor ich auf die Lösung komme, zumindest darauf verständigen könnten, dass diese 3 cm bezüglich der Frage des Messergebnisses keinen Unterschied machen, weil in einer Höhe von 1,47 m annähernd das Gleiche gemessen wird wie 3 cm höher bei 1,50 m - wir wissen nur nicht, ob es dann etwas höher oder etwas niedriger ist -, sodass wir wieder zur Versachlichung kommen, dann wären wir schon einmal einen Schritt weiter.
Nichtsdestotrotz habe ich angeordnet, dass diese Messeinlassöffnung so erhöht wird, dass kein Zweifel daran besteht, dass dort irgendwelche
Fehlmessungen zustande kommen. Sie wird also von der jetzigen Höhe in 1,47 m in einem entsprechenden Schritt - wahrscheinlich geht das nur in 10-cm-Schritten - höher gesetzt. - Das zu der Frage 2.
Zu Frage 3: Zur Messstelle in der Göttinger Straße ist der Landeshauptstadt Hannover mitgeteilt worden, dass diese den Bestimmungen zur kleinräumigen Ortsbestimmung der Probenahmestellen gemäß Anlage 3 der 39. BImSchV entspricht.
Zu dem Hinweis, der Vertreter der Landesregierung habe im Wirtschaftsausschuss am 30. November erklärt, dass der Standort der Messstation Göttinger Straße nicht der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG entspreche und er nur wegen der historischen Messkontinuität am alten Standort belassen werde, habe ich das Protokoll der Sitzung sehr genau gelesen. Zumindest diese Aussage habe ich im Detail dort nicht gefunden.
Vielmehr - ich glaube, das ist der Punkt - hat sich der Mitarbeiter kritisch zum Standort an der Göttinger Straße geäußert. Er hatte aber schon vorher bei vergleichbarer Diskussion um den Standort Oldenburg ausdrücklich - das muss unser Ziel sein; ich glaube, das eint uns auch - auf die Überprüfung der Aufstellung der Messstationen in Niedersachsen hingewiesen und klargestellt, dass er vor Abschluss dieser Prüfung keine Bewertung von Einzelheiten vornehmen könne.
Auf weitere Nachfrage hat er zudem erklärt, dass das Umweltministerium daran festhalte, dass es sachgerecht gewesen sei, die Messstation nach Abschluss von Bauarbeiten aus Gründen der Luftqualitätsüberwachung wieder an den alten Standort zurückzuverlegen.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode. Bitte!
Frau Präsidentin! Lieber Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade eingeräumt haben, dass die Messstation in Oldenburg am Heiligengeistwall nicht nur bei der Messung durch die Nordwest-Zeitung, sondern auch bei der Kontrolle durch das Umweltministerium nicht den entsprechenden Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie
und der 39. BImSchV entsprach, Sie aber hier im Oktober-Plenum und auch auf andere Nachfrage, beispielsweise von der Stadt Hannover, erklärt haben, es habe bereits eine interne Untersuchung sämtlicher Messstationen in Niedersachsen gegeben, frage ich Sie: Welches Ergebnis hatte die interne Untersuchung damals bei der Messstation in Oldenburg gehabt, und warum war das damals nicht aufgefallen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, jetzt könnte man formal werden und sagen: Der Wert von 1,47 m entspricht nach Aufrundung noch immer der Rechtsgrundlage von 1,5 m. Wir sind uns wohl auch darüber einig, dass sich der Messwert wegen der 3 cm nicht unterscheiden wird. Trotzdem ist es richtig und notwendig, auch diesen letzten Zweifel auszuräumen.
Ich habe immer gesagt: Wir werden die Messstationen insgesamt überprüfen, inwieweit sie richtig angebracht sind. Die Maßgabe der Messstation in Oldenburg war eben, die Messöffnung 1,5 m über dem Straßenlevel aufzubauen, während wir an anderen Stellen andere Höhen gewählt haben. Die 1,5 m sind also korrekt. Die 1,47 m würden im Grunde genommen diesen 1,5 m entsprechen.
Trotzdem nehme ich das, was an Hinweisen kam, sehr ernst. Wir werden den Messrüssel oder die Messöffnung entsprechend höher setzen.
Vielen Dank. - Es folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Byl. Das ist die erste Zusatzfrage. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der HErmEliN-Studie, die durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführt wurde: Kann die Landesregierung ausschließen, dass weitere Städte von Grenzwertüberschreitungen betroffen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Byl, die Messung ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann ich zu der Frage, ob wir das am Ende ausschließen können, nichts sagen. Das kann ich erst, wenn mir die endgültigen Ergebnisse dieser Studie vorliegen.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, wie und wie oft, also nach welchem Standard, werden diese Messstationen geeicht bzw. gewartet?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Messstationen werden regelmäßig kontrolliert, und zwar bezüglich ihrer Funktionsfähigkeit - das betrifft sozusagen die Ergebnisbewertung - genauso wie bezüglich der Anlage selbst; das ist eine Begutachtung. Ferner muss man unterscheiden nach den stationären Messstationen, die ja Stundenwerte liefern, und den Passivsammlern, die regelmäßig ausgetauscht und zur Ermittlung des Messwertes mitgenommen und ausgewertet werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Lies, wie bekannt ist, bereitet der Bund eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Was ist der mögliche Hintergrund dieser Änderung?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns sehr intensiv mit der Frage, ob eine Grenzwertüberschreitung um wenige Mikrogramm in der gleichen Form in letzter Konsequenz zu Fahrverboten führt wie eine höhere Überschreitung, die es in anderen Städten Deutschlands durchaus gibt. Die Gerichte haben in ihren Urteilen verfügt, dass Fahrverbote dann notwendig sind, wenn in absehbarer Zeit Grenzwerte nicht eingehalten werden. Darin wird aber auch definiert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse, weil Fahrverbote eben in die Grundrechte eingreifen, und dass die Gebietskörperschaften, die für die Luftreinhaltepläne zuständig sind, über die Frage entscheiden müssen, ob ein Fahrverbot unverhältnismäßig ist.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung entschieden, das Bundes-Immissionsschutzgesetz an der Stelle zu ändern, um der Entscheidung in dieser Sache eine klare, handhabbare Richtschnur zu geben. Darum wird in dem Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass ein Fahrverbot dann unverhältnismäßig ist, wenn die NO2-Werte der Messstation im Jahresmittel kleiner oder gleich 50 µg/m³ sind. Was im Gerichtsurteil bezüglich der Verhältnismäßigkeit und der Beurteilung durch die Städte steht, soll im Bundes-Immissionsschutzgesetz über diese Regelung verankert werden. Der Gesetzentwurf formuliert, dass die Unverhältnismäßigkeit eines Fahrverbots im zuvor beschriebenen Bereich in der Regel als gegeben anzusehen ist. Es bleibt also in die Entscheidungsgewalt der Gebietskörperschaften gestellt, ob sie Fahrverbote aussprechen, aber aufgrund der Änderung des BundesImmissionsschutzgesetzes können sie entscheiden, diese Maßnahme nicht zu verhängen.