Vielen Dank. - Herr Kollege Försterling stellt die dritte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion. Bitte, Herr Försterling!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie die Arbeitszeitanalyse für so substantiiert hält, dass Lehrkräfte, die zudem eine individuelle Arbeitszeitdokumentation vorlegen, sich ein Anrecht auf Entlastung einklagen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können ausschließen, dass auf Grundlage der Arbeitszeitstudie Normenkontrollverfahren angestrebt werden können.
Ansonsten laufen schon zum jetzigen Zeitpunkt Klageverfahren. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine rechtliche Bewertung abgeben kann, ob das zum Erfolg führt oder nicht. Das sind laufende Verfahren. Das ist im Einzelfall von den Lehrkräften zu beurteilen. Dazu kann ich als Vertreter der Landesregierung keine Rechtsberatung geben.
Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass offensichtlich die einzigen halbwegs konkret vorgetragenen Maßnahmen die Entlastung von Verwaltungsaufgaben und die Streichung von Dokumentationspflichten sind, frage ich die Landesregierung: Wie vielen Vollzeitlehrereinheiten entsprechen die Überstunden, von denen Sie die Lehrkräfte auf diese Weise entlasten wollen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da das, was ich als Streichliste betitelt habe, nicht abschließend feststeht, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, was das konkret bedeuten würde, wenn man es umrechnet.
Ich will aber noch einmal ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Arbeitszeitstudie in den Befunden den Auftrag gegeben hat, neben der Frage, was man mittel- und langfristig planen kann, auch kurzfristig Lösungen zu finden, um Lehrkräfte zu entlasten. Angesichts der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte, die fertig werden und eingestellt werden könnten, ist das Entlasten von Aufgaben das, was man jetzt kurzfristig machen kann. Deswegen konzentrieren wir uns auch genau darauf.
Wir brauchen an dieser Stelle ein brauchbares, ein qualitativ gutes Ergebnis, um in einem ersten Schritt zu Entlastungen zu kommen. Ich sage aber auch, bevor daraus wieder eine weitergehende Schlussfolgerung gezogen wird: Das Entlasten von Aufgaben ist der erste Schritt, dem weitere folgen müssen, so wie ich dies dargestellt habe.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kultusminister eben auf die individuellen Klageverfahren eingegangen ist, frage ich die Landesregierung, ob es bei den laufenden individuellen Klageverfahren durch die Niedersächsische Landesschulbehörde oder durch das
Kultusministerium Weisungen oder Empfehlungen an die Schulen gegeben hat, Entlastungsstunden umzuverteilen, um die Klagegründe vorweg aus dem Weg zu räumen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat keine grundsätzlichen Anweisungen gegeben. Es gibt einen Fall, der fehlerbehaftet gewesen ist, aber es gibt ansonsten keine Anweisungen, etwas umzuschichten bzw. zu verteilen, um damit einer Klage den Sachgrund zu entziehen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, ob sie plant, für den Haushalt 2020 bereits im Sommer 2019 haushaltswirksame Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften auf den Weg zu bringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hamburg, ich kann das Anliegen durchaus verstehen, aber ich bitte um Nachsicht, dass diese Entscheidung, was in welchem Umfang für den Haushalt 2020 bereitgestellt werden kann, selbstverständlich der Klausurtagung der Landesregierung vorbehalten sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache zur Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hiermit schließe.
b) Können Fahrverbote durch korrekte Messwerte verhindert werden? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/2313
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Fahrverbote durch korrekte Messwerte verhindert werden?
In Niedersachsen sind derzeit verwaltungsgerichtliche Verfahren anhängig, mit denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. Fahrverbote für Diesel-Pkw in den Städten Hannover und Oldenburg erzwingen möchte.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Nachdem das eben so vorbildlich war, sollten wir jetzt daran anknüpfen. Die Gespräche werden eingestellt!
Im öffentlich tagenden Wirtschaftsausschuss des Landtags äußerte ein Vertreter der Landesregierung am 30. November 2018 Zweifel an der Heranziehbarkeit der Ergebnisse der in der Göttinger Straße in Hannover eingesetzten Messstation für eine Beurteilung im Sinne der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Noch im Sommer 2018 wurden jegliche Zweifel an der EU-Regelkonformität dieser Messstation durch die Landesregierung ausgeschlossen, wie Antwort Nr. 0972/2018 F1 der Landeshauptstadt Hannover auf die Anfrage der FDPRatsfraktion zur korrekten Aufstellung von Luftmessstationen vom 4. Juni 2018 zu entnehmen ist.
In Presseberichten vom 4., 5. und 6. Dezember 2018 wurden die für die Beurteilung von Fahrverboten herangezogenen Messwerte der Messstation in Oldenburg in Zweifel gezogen. Sowohl der Standort der Messstation als auch die Einlasshöhe
des Saugrüssels werden hinterfragt. Zudem seien mehrere hohe Messwerte von Stickoxiden dieser Messstation, u. a. bei Teil- und Vollsperrungen des Heiligengeistwalls, bis heute nicht plausibel nachvollziehbar.
1. Was unternimmt die Landesregierung, um in den in Niedersachsen laufenden Gerichtsverfahren zu möglichen Fahrverboten die eigenen Erkenntnisse oder die Erkenntnisse ihrer Fachbehörden zur Repräsentativität der Messergebnisse im Sinne der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzubringen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die in den Berichterstattungen „Messanlage am Wall steht falsch“ - Nordwest-Zeitung vom 4. Dezember 2018 - und „Diskussion um Messstelle geht weiter“ - NWZ vom 5. Dezember 2018 - bezüglich der Anforderungen an Probenahmen und Probenahmestellen genannten Umstände im Lichte der 39. BImSchV?
3. Trifft es zu, dass die Landesregierung der Stadt Hannover bestätigt hat, dass die Messstation Göttinger Straße der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG entspricht und hieran keine Zweifel bestehen, obwohl nach Aussage des Vertreters der Landesregierung im Wirtschaftsausschuss am 30. November 2018 dieser Standort keinesfalls im Sinne der EU-Richtlinie sei und nur wegen der historischen Messkontinuität am alten Standort belassen werde?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung antwortet Herr Umweltminister Lies. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg sagen, dass das Thema Gesundheitsschutz für uns einen extrem hohen Stellenwert hat
und dass es vor allen Dingen auch darum geht, deutlich zu machen, dass wir an der Stelle viel erreicht haben. Wir schauen immer tagesaktuell auf Werte. Ich finde, das gehört zur Betrachtung
Am Schlosswall in Osnabrück waren es im Jahr 2006, also vor etwas mehr als zehn Jahren, 61 µg/m³, jetzt sind es 41 µg/m³. In der Bornumer Straße in Hannover waren es im Jahr 2010 52 µg/m³, jetzt sind es 43 µg/m³. In der Schuhstraße in Hildesheim waren es im Jahr 2010 52 µg/m³, und jetzt sind es 40 µg/m³.