Die Forderungen der Bundesländer wurden auf Bundesebene insofern aufgegriffen, als ein Vorschlag zur Schaffung von technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme an die UNECE gerichtet wurde, über den das Weltforum für die Fahrzeugharmonisierung im März 2019 abstimmen soll. Das ist natürlich alles sehr langwierig. Das wird auch sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber dennoch scheint sich die Frage der Sicherheit im Zusammenhang mit abbiegenden Lkw inzwischen auch in anderen Ländern der Welt zu einem ernsthaften Problem zu entwickeln.
Die Entwicklung technischer Anforderungen für Abbiegeassistenzsysteme könnte dann frühestens - nach unserer Einschätzung - Ende 2019 abgeschlossen sein. Anschließend muss dann über die Übernahme dieser Anforderungen als Ausrüstungsverpflichtung in die EU-Sicherheitsverordnung gesprochen werden, deren Entwurf im
Mai 2018 vorgelegt wurde. Wir sind also mehrfach tätig geworden. Man ist dem Begehren - auch Niedersachsens - nachgekommen.
Dies soll dann für neue Fahrzeugtypen drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung und für die Zulassung von Fahrzeugen nach weiteren zwei Jahren gelten.
Das Bundesverkehrsministerium setzt sich allerdings für deutlich kürzere Umsetzungsfristen ein. Das heißt, in einem Zeitraum von etwa 3 bis 5 Jahren, in diesem Rahmen, sind die Länderforderungen aufgegriffen worden. Sie werden jetzt umgesetzt. Wir sind auf dem Weg. Das bedeutet aber nicht - es wäre trügerisch, das zu glauben -, dass wir in allerkürzester Zeit eine vollständige Sicherheit beim Abbiegen von Lkw bekommen. Nach wie vor gilt: Vorsicht des Lkw-Fahrers und Vorsicht des Radfahrers.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Bevor wir mit den Fragen fortfahren, möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 19 und 20 noch vor der Mittagspause zu beraten, also noch am Vormittag abzuschließen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass diese Bike-Flash-Anlage in Garbsen eigentlich aus zwei Komponenten besteht, nämlich erstens den schon angesprochenen halbrunden Blinkern, die den Lkw-Fahrer warnen, und zweitens dem Warnschild für die Radfahrer, die sich der Anlage nähern, möchte ich gerne wissen, wie die Landesregierung zu diesem Schild steht, das die Radfahrer vor dem Befahren der Kreuzung warnt.
Herr Abgeordneter, ich war leider noch nicht vor Ort und habe dieses Schild deshalb noch nicht gesehen. Grundsätzlich gilt für Warnschilder, die im Verkehr aufgestellt werden, die bundesrechtlich geregelte Straßenverkehrsordnung. Der Bund
muss sie genehmigen. Das heißt, wenn andere Schilder im Straßenverkehr aufgestellt werden, müssen wir das natürlich rechtlich prüfen. Wir werden uns dieses Schild dort anschauen. Ob es die Radfahrer ausreichend vor der Gefahrensituation an der Kreuzung warnt, kann ich im Moment nicht beurteilen, da ich das Schild nicht kenne. Wir können das aber gerne nachreichen.
Danke, Herr Minister. - Für Bündnis 90/Die Grünen stellt nun der Kollege Detlev Schulz-Hendel eine Zusatzfrage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann hat das Bundesförderprogramm ja schon angesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, welche Anzahl von Lkw mit diesem Förderprogramm maximal gefördert werden kann. Hält diese Landesregierung diese Maßnahme mit Blick auf die Gesamtanzahl der Lkw für ausreichend?
Ob damit alle Lkw in Deutschland versorgt werden könnten, kann ich im Moment nicht beantworten. Das wird wohl nicht so sein.
Wenn ich richtig informiert bin - das konnte man mir gerade nicht zurufen -, beträgt das Volumen des Bundesförderprogramms 3 oder 5 Millionen Euro. Ich glaube, 3 Millionen.
Die Fördersumme pro Lkw beträgt 1 500 Euro. Daraus lässt sich ableiten, wie viele Lkw daraus kurzfristig gefördert werden können.
Sollte sich der Bedarf langfristig deutlich erhöhen - ich habe es gesagt -, müssten wir landesseitig bei den kommenden Haushaltsberatungen überlegen, das gegebenenfalls mit einem eigenen Sicherheitsprogram für Lkw in Niedersachsen zu unterstützen. Aber sollte der Bedarf im gesamten Bundesgebiet weiter steigen, wird - davon gehe ich aus - der Bund sicherlich tätig werden. Er hat auch deutlich größere finanzielle Möglichkeiten als das Land, und er hat ein nationales Interesse daran, dass in Deutschland als Transitland die Sicherheit in diesem Bereich erhöht wird. Das hat der Bundesverkehrsminister mehrfach deutlich gemacht. Ich denke, das Programm, aus dem seit wenigen Tagen Mittel beantragt werden können, ist ein erster Schritt. Weitere werden folgen.
Herr Minister Althusmann, ich möchte auf den Bike-Flash in Garbsen zurückkommen. Vor dem Hintergrund, dass Sie hier ausgeführt haben, dass Sie eine intensive Überprüfung der Blendwirkung auf den Straßenverkehr - sprich: die Reaktion von Autofahrern auf diesen Lichtreflex - vornehmen wollen, dass sie also prüfen wollen, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt und diese Anlage deshalb unzulässig ist, würde ich gerne wissen, nach welchen rechtlichen Vorgaben dies beurteilt wird. Sprich: Gibt es sozusagen Vorgaben bezüglich der Lux-Zahl und der Richtung usw., oder wird das nach Gefühl und Einschätzung Einzelner entschieden? Die Frage ist also: Gibt es hier eine rechtliche Vorgabe, die eingehalten werden muss, damit so eine Anlage zulässig ist?
Daran möchte ich einen weiteren Fragekomplex anschließen. Denn nicht nur der Bike-Flash in Garbsen erzeugt eine Blendwirkung, sondern das tun beispielsweise auch mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Polizei. Mir ist so etwas gerade in Bad Oeynhausen passiert: Da hat mich ein kleines Auto links überholt, und es wurde auf
einmal ein Lichtblitz ausgelöst, sodass ich fast in die Baustelle reingefahren wäre. - Deshalb meine Frage: Gelten diese Vorgaben auch für mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Polizei? Hat die niedersächsische Polizei diese alten Anlagen eigentlich noch in Betrieb, oder setzt sie inzwischen schon auf moderne Anlagen, die diese Blendwirkung nicht erzeugen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Sie fragten konkret danach, welche Voraussetzungen letztendlich erfüllt sein müssen. Solche technischen Anlagen müssen eine entsprechende Zulassung von der Bundesanstalt für Straßenwesen erhalten. Darüber hinaus muss der Bund als zuständiger Verordnungsgeber einen Modellversuch initiieren, um dann solche Anlagen gegebenenfalls in die Straßenverkehrsordnung aufnehmen zu können. Das ist die Voraussetzung. Oder aber er müsste eine Ausnahmeverordnung erlassen.
Wenn wir als Land Niedersachsen sagen, dass wir das wollen, müssten wir eine entsprechende Bitte an das BMVI richten. Ansonsten könnten wir auch eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Ich sagte es: Wir werden uns diese Anlage anschauen. Die Wirkungsweise ist uns bisher im Wesentlichen aus Berichterstattungen der Medien bekannt. Die Blendwirkung kann ich persönlich nicht beurteilen; meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich diese Blendwirkung anschauen. Für solche Anlagen gilt aber genauso wie für mobile Blitzgeräte der Polizei usw., dass sie den Fahrer nicht beeinträchtigen dürfen. Sie dürfen ihn nicht blenden und womöglich dazu führen, dass er einen Unfall auslöst, weil er so geblendet wird. Sie unter
liegen ebenfalls den Standards zur technischen Überwachung. Wir werden uns das sehr genau anschauen.
Wichtig bleibt - ich wiederhole, was ich schon vorhin gesagt habe -: Es darf nicht sein, dass eine solche Anlage quasi eine Scheinsicherheit produziert und womöglich trotzdem Unfälle passieren. Grundsätzlich finden wir solche Initiativen gut. Solche Anlagen müssen aber behördlich geprüft und abgenommen sein; sie müssen technisch verlässlich, haftungsrechtlich in Ordnung und straßenverkehrsrechtlich genehmigt sein, damit alle Verkehrsteilnehmer eine gewisse Gewähr dafür haben, dass eine solche Anlage im Fall der Fälle funktioniert und die Radfahrer dadurch wirklich zuverlässig und sinnvoll geschützt werden.
Scheinsicherheiten bringen an der Stelle nicht weiter. Denn damit werden auch Haftungsfragen ausgelöst, die im Falle eines Unfalls weitreichende Folgen für Lkw-Fahrer und gegebenenfalls auch für die Opfer haben.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage stellt für die SPD-Fraktion der Kollege Henning. Bitte schön!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, die Nachrüstung mit solchen Assistenzsystemen auch im ÖPNV-Bereich zu fördern? Denn die Problematik des toten Winkels besteht ja nicht nur bei den großen Sattelschleppern, bei den großen Lkw, sondern auch bei den großen Gelenkzügen im ÖPNV-Bereich.
Leider ist offenbar nicht überall im öffentlichen Bereich bekannt, dass das bereits heute möglich ist. Deswegen danke ich Ihnen sehr für diese Frage.
Im Rahmen der ÖPNV-Omnibus-Förderrichtlinie - die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); so heißt sie genau - können laut Runderlass aus 2015 - die VORIS-Nummer erspare ich Ihnen jetzt - nämlich bei der Beschaffung von Omnibussen für den
ÖPNV auch Abbiegeassistenten mit gefördert werden. Da in den Förderbestimmungen für zuwendungsfähige Ausgaben Höchstbeträge festgelegt und diese grundsätzlich auskömmlich sind, ist es dem Vorhabenträger - sprich: dem Gesamtverband, dem Kommunalverband bzw. der Kommune - freigestellt, verschiedene Ausstattungen, so auch einen Abbiegeassistenten, gleich mitzubestellen.