Meine Damen und Herren, neben dem ganzheitlichen Ansatz der Regierungskommission brauchen wir aber genauso die sofortige Umsetzung einer Verwaltungsmodernisierung. Deshalb ist es doch richtig, dass wir neben der Regierungskommission bereits die direkte praktische Umsetzung in den Häusern vorantreiben.
Der Innenminister hat die Verantwortung für die Digitalisierung der Landesverwaltung. Und dies natürlich auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Wir werden dies Hand in Hand mit der Regierungskommission umsetzen können. Das ist der richtige Weg. Es ist völlig richtig, dass die Bau
verwaltung, das Baumanagement, bereits die Reform vorantreibt. Das wird in Abstimmung mit der Regierungskommission geschehen. Es ist auch richtig, dass gerade die Straßenbauverwaltung reformiert wird. Durch die Digitalisierung gibt es herausragende Möglichkeiten, schneller zu werden. Was die Linienbestimmung angeht, so kann teilweise zusammengefasst werden. Aus der Praxis kommen Vorschläge, damit man dadurch eine Entscheidung vielleicht drei oder sogar vier Jahre schneller haben kann. Das müssen wir machen. Damit können wir sofort beginnen, und wir können das, abgestimmt mit der Regierungskommission, auch sofort umsetzen.
Meine Damen und Herren, Sie haben auch andere Bereiche angesprochen. Ich glaube, wir sind uns einig: Auch im Bereich der Schulverwaltung wird es in dieser Legislaturperiode die Notwendigkeit geben, die Verwaltung schlanker und auch effizienter zu machen. Das wird mit der Regierungskommission abgestimmt sein.
Zusammengefasst: Sie sehen, dass es eben nicht eingeengt ist, sondern dass wir schon die praktischen Schritte der Verwaltungsmodernisierung umsetzen, und das ist auch notwendig. Insofern, Herr Grascha, darf ich vielleicht - - -
Ist Ihre Aussage zur Schulverwaltung so zu verstehen - ich meine, ich habe es auch schon irgendwo in den Medien gelesen -, dass damit insbesondere die Landesschulbehörde gemeint ist?
Die Schulverwaltung insgesamt muss reformiert werden. Ich glaube, dazu gibt es hier in diesem Parlament auch keine zwei Meinungen.
Ich gebe offen zu: 2003 und 2005 haben wir die Schulverwaltung aufgrund der Abschaffung der Orientierungsstufe und anderem außen vor gelas
sen. Insofern will ich das nicht verengen. In der Verantwortung des Kultusministeriums ist es notwendig, dass wir hier zu einer besseren Dienstleistung kommen können.
Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nun die Punkte vor dem Hintergrund, was ich gerade gesagt habe, einmal anschauen.
Dann soll wissenschaftliche Kompetenz hinzugezogen werden. - Das ist zugesagt, sogar unabhängige Wissenschaftler, die noch nicht vorbefasst sind.
Der dritte Punkt ist, dass wir es erreichen müssen, dass auch die Fraktionen mit eingebunden werden. Dazu brauchen wir eine Enquetekommission. Diese ist von Ihnen nicht beantragt worden. Aber es ist eine Selbstverständlichkeit, dass in den zuständigen Ausschüssen berichtet wird.
Der vierte Punkt: 100 Stellen sollen abgeschafft werden. - Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Da sind wir ehrgeiziger als Sie. Durch die Digitalisierung haben wir mehr Möglichkeiten. Ich habe Ihnen auch schon gesagt, dass es nicht unbedingt nur um Einsparungen geht, sondern um eine Qualitätsverbesserung. Deshalb müssen wir dort wahrscheinlich höherwertigere Stellen einrichten.
Gerade in Bezug auf die praktische Umsetzung ist doch völlig klar, dass eine Aufgabenkritik vorangeschaltet werden muss; denn ansonsten können wir dies gar nicht umsetzen. Das ist das Einmaleins der Verwaltungsmodernisierung.
Der letzte Punkt, den Sie aufgeführt haben, zeigt, dass es ein Vorschlagswesen geben muss. Auch das wird natürlich in der Arbeit mitberücksichtigt werden müssen. Ich habe schon ein Beispiel aus der Straßenbauverwaltung dargestellt.
Fazit, meine Damen und Herren: Ihr Antrag ist in weiten Teilen längst erledigt. In anderen Teilen sind wir sogar ehrgeiziger. Insofern bin ich ganz optimistisch, dass wir in dieser Legislaturperiode nicht nur über Verwaltungsmodernisierung reden und Papiere haben. Vielmehr wird die Verwaltungsmodernisierung in den einzelnen Häusern schon gelebt und umgesetzt. Das ist unser Anspruch an unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger.
Vielen Dank, Herr Kollege Schünemann. - Zu dem Tagesordnungspunkt 32 sind hier keine weiteren Wortmeldungen eingegangen.
Federführend für diesen Antrag soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein. Mitberatend befasst werden soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Enthaltungen? - Ebenfalls nicht.
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Freie Fahrt in Niedersachsen für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und FSJlerinnen und FSJler: Schülerticket und kostenlose Schülerbeförderung für Sek II jetzt! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2576
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag machen wir junge Menschen in Niedersachsen mobil; denn gerade für junge Menschen ist Mobilität ein zentrales Anliegen. Wir wollen ein Schülerticket für 1 Euro pro Tag und eine Ausweitung der kostenlosen Schülerbeförderung vom Sek-I-Bereich auf den Sek-II-Bereich.
Versprechungen und Ankündigungen der regierungstragenden Parteien SPD und CDU zur kostenlosen Schülerbeförderung und auch zum Schülerticket gab und gibt es viele. Entscheidend, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind aber der Mut, die Kraft und der ernsthafte Gestaltungswille zur Umsetzung. Diese beiden Maßnahmen sind richtig und wichtig, um in Richtung nachhaltige Verkehrswende umzusteuern. Dies gilt insbesondere für Niedersachsen; denn wir sind mit einem Anteil von gerade einmal 7 % ÖPNV-Nutzung Schlusslicht in Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schülerticket würde direkt helfen, den Anteil der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV zu erhöhen. Unser Ziel ist, die Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen bis 2030 zu verdoppeln.
Mobil für nur 1 Euro pro Tag und 365 Euro im Jahr ist ein kluges, zukunftsweisendes Modell, wie auch die Einführung in Hessen zeigt. Allein im ersten Jahr wurden mehr als 400 000 Tickets verkauft. Einfach einsteigen und losfahren, egal wann und egal wo. Dieses Zukunftsmodell der Mobilität brauchen wir auch in Niedersachsen, und zwar nicht in ferner Zukunft, sondern jetzt.
Mit dem Schülerticket können Kinder und Jugendliche ihre Wege selbstständig gestalten. Verabredungen und Freizeitgestaltung sind damit spontan, kostengünstig und in ganz Niedersachsen organisiert. Wir sind ein Flächenland mit vielen ländlichen Regionen. Daher ist es besonders interessant, dass in Hessen, gerade in ländlichen Räumen - - -
Nein. - Daher ist für uns besonders interessant, dass in Hessen gerade in ländlichen Räumen viele Schülertickets genutzt werden. Mit der Einführung dieser Schülerflatrate erleichtern wir rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schülern, Berufsschülerinnen und Berufsschülern sowie FSJlerinnen und FSJlern den Zugang zum umweltfreundlichen ÖPNV.
Das ist ein entscheidender Beitrag, damit sich Menschen auch in Niedersachsen zunehmend ökologisch fortbewegen. Viele Schülerinnen und Schüler wird das Angebot davon überzeugen, dass auch später eine Bewegungsfreiheit ganz ohne Auto in Niedersachsen möglich ist.
Aber wir sagen auch: Das Angebot ist keine Zwangsverordnung. Ein Schülerticket kaufen sich all diejenigen, die es haben möchten. Niemand wird verpflichtet, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
Die zweite Maßnahme unseres Antrags ist die Ausweitung der kostenlosen Schülerbeförderung vom Sek-I-Bereich auf den Sek-II-Bereich. Denn
Chancengleichheit in der Bildung heißt eben auch, dass Mobilitätskosten den Besuch der Schule nicht erschweren dürfen.
Die Ausweitung der kostenlosen Schülerbeförderung richtet sich auch an diejenigen jungen Menschen, deren Wohnsitz sich weiter entfernt von der Berufsschule befindet. Damit erfüllen wir im Übrigen auch eine Forderung der vielen Handwerksbetriebe im Land Niedersachsen.
Derzeit erleben wir gerade im Bereich der Schülerbeförderung ab der Klasse 11 in Niedersachsen einen Flickenteppich. Während Landkreise wie z. B. Gifhorn und Helmstedt den Schülerinnen und Schülern im Sek-II-Bereich Unterstützung bei der Schülerbeförderung gewähren, können sich andere Kommunen ein solches Angebot aus eigener Kraft schlicht nicht leisten. Dies führt in Niedersachsen zu massiver Ungleichbehandlung, die durch eine einheitliche landesweite Regelung behoben werden kann und vor allem auch muss.
Es ist geradezu unverständlich, dass Sie, liebe GroKo, die Kommunen bei der kostenlosen Schülerbeförderung bisher im Regen stehen lassen. Bitte sorgen Sie für eine zügige Umsetzung, wie Sie es auch in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen und angekündigt haben! Bei einem Kostenvolumen in Höhe von etwa 75 Millionen Euro ist dies mit dem notwendigen Gestaltungswillen auch umsetzbar.
Liebe SPD, liebe CDU, wachen Sie endlich aus Ihrem verkehrspolitischen Winterschlaf auf! Schluss mit den Ankündigungen wie in Ihrem ÖPNV-Programm 2019, das ja wahrlich kein Hexenwerk war, sondern schlichtweg laufendes Geschäft!