Auch wir Freie Demokraten begrüßen die Einbringung des Gesetzentwurfs. Wir sind für die Wahlrechtsänderung. Vor der Landtagswahl war ich zusammen mit Max Matthiesen, Thomas Schremmer und Uwe Schwarz bei einer Podiumsdiskussion beim Sozialverband, und wir haben uns alle eindeutig dafür ausgesprochen. Dazu stehen wir auch noch.
Für mich ist es ganz wichtig, dass jeder Mensch in Deutschland das wichtigste demokratische Recht - nämlich das Recht, zu wählen - auch wahrnehmen darf. Es wurde gerade darauf hingewiesen, dass manche Menschen einfach nicht geheim wählen können. Aber wie Frau Piel bereits gesagt hat: Es gibt Mittel und Wege, damit umzugehen. Daher ja auch eine Expertenanhörungen.
Viele Dinge, die Gudrun Pieper gesagt hat, sind richtig. Aber, liebe Gudrun, wenn man politisch gestalten will, dann muss man sich auch einmal fragen, wie lange man denn noch darauf warten will, bis das Urteil gefällt wird.
Ob jemand wählen darf, kann doch nicht - so wie es momentan ist - davon abhängig sein, wo er wohnt. Wenn ich Glück habe, wohne ich in Schleswig-Holstein oder in Nordrhein-Westfalen und darf wählen, und wenn ich Pech habe, wohne ich in Niedersachsen, und dann darf ich es eben nicht. Das finde ich unerträglich.
Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen prüft seit 2015 die Umsetzung der Konvention, und auch er äußert sich besorgt über den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen.
Wichtig ist natürlich auch, dass wir uns um die Menschen kümmern, die wählen dürfen - z. B. die Menschen in Blindenheimen -, von denen aber die wenigsten das Wahlrecht wahrnehmen, weil wir zurzeit zu wenig Handreichungen haben. Wir müssen uns auch darum kümmern, dass es den Menschen leichter gemacht wird, zur Wahl zu gehen.
Anja Piel hat es bereits gesagt: Es gibt Leichte Sprache, und es gibt viele andere Sachen, die wir als Parteien und Demokraten tun können, damit das Wahlrecht wahrgenommen werden kann.
Die Uneinheitlichkeit der in den Bundesländern existierenden Regelungen legt doch wirklich nahe, dass es sich um eine willkürliche Ausgrenzung von Menschen handelt. Es wird jeweils unterschiedlich gehandhabt.
Dennoch müssen wir dringend darüber reden, wie wir mit dem Thema freie und geheime Wahl umgehen, was es für Möglichkeiten gibt und was wir noch weiter tun müssen, um Menschen mit Behinderungen daran zu beteiligen. Aber das können wir dann gemeinsam im Ausschuss tun. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal, Frau Piel, möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken. Eine Rede in einfacher Sprache ist etwas sehr Vorbildliches. Wenn man seine Reden nur im Kopf zusammenschreibt, ist das manchmal recht schwierig. Ich bemühe mich aber, es auch sehr einfach zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Gesetzentwurf, zu dem schon viel ausgeführt worden ist. Ich finde, dass die Ausführungen richtig sind und dass wir uns damit auseinandersetzen müssen, dass es Menschen gibt, die von dem Wahlrecht ausgeschlossen sind, weil sie unter Betreuung stehen.
Wenn der Kollege von der AfD hier mit seiner Lebenserfahrung als Jurist und Amtsrichter kommt, möchte ich ihm an doch mal ein paar Hinweise geben: Ich lebe seit 1980 in einer Lebensgemeinschaft mit Kindern und Jugendlichen inklusiv. Insofern weiß ich sehr wohl, was Betreuung heißt und dass nicht jede Form von Betreuung bedeutet, dass man vom Wahlrecht ausgeschlossen werden muss. Das ist auch schon in vielerlei Hinsicht festgelegt worden.
Wir haben aber an ganz vielen Stellen die Situation, dass Menschen Unterstützung brauchen, weil sie blind sind, weil sie gelähmt sind, weil andere Dinge vorliegen, weshalb sie die Wahl nicht alleine ausüben können. Aber sie können die Entscheidung alleine treffen! Und wenn uns dann jemand, der Amtsrichter ist, erzählt, dass damit automatisch unterstellt werden kann, dass der Helfende nur das tut, was er selbst für richtig hält, und nicht das, was der möchte, dem er hilft, dann ist das entlarvend, meine Damen und Herren.
Sie unterstellen damit jedem, dass er sich nicht an unser Gesetz hält. Es ist nämlich strafbar, wenn ich diese Hilfe so ausübe, wie Sie sie beschrieben
haben. Entweder sprechen Sie aus eigener Erfahrung - dass Sie so handeln würden - oder aber Sie haben keine Ahnung. Und beides ist nicht gut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es so wichtig, sich genau damit auseinanderzusetzen, wie man den Zugang, die Teilhabe an den Wahlen ermöglicht. Das tun wir in der Gesetzesberatung, und wir werden das auch mit einer Anhörung machen. Wir werden dort auch die Petitionen aufrufen, die von der Lebenshilfe und von vielen anderen gestellt worden sind, und uns damit auseinandersetzen. Wir werden auch noch einmal gucken, wann das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt.
Wir haben ja nun die Situation, dass wir weder die Landtagswahl noch die Kommunalwahl vor der Nase haben. Aber es ist gut, wenn wir das jetzt schon umsetzen.
Und ich würde bei diesem Thema auch noch einmal sehr darum bitten, dass wir uns einmal insgesamt darüber auseinandersetzen, wie wir die Teilhabe an Wahlen einfacher gestalten können. Wir haben zum Teil sehr komplizierte Wahlverfahren, die durchaus dazu führen, dass Menschen abgeschreckt werden, diese Wahl zu vollziehen.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das alles ist kein Populismus, sondern die Ermöglichung einer inklusiven, demokratischen Gesellschaft. Und ich sage ganz deutlich: Ich glaube, dass die meisten Helfenden wirklich helfen und nicht betrügen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein bisschen das Gefühl, man missversteht mich hier.
mag durchaus sein. Aber was sind das in erster Linie für Personen? Es sind Personen, die z. B. an schwerer Alters-Alzheimer leiden - d. h. sie sind bettlägerig, können weder sprechen noch einfache Nahrungsaufnahme selbst verrichten. Das ist der Grund für diese relativ beeindruckende Zahl.
Und noch einmal: Ich nehme mir hier gar nicht heraus, in irgendeiner Form über Personen mit Behinderungen zu urteilen. Ich sage noch einmal: Jeder Amtsrichter, der mit Betreuungssachen befasst ist, befasst sich intensiv mit der Frage, in welchen Aufgabenkreisen er Betreuung bestellt. Und im Regelfall wird sie bloß für vereinzelte Aufgabenkreise bestellt - nämlich da, wo es wirklich unabdingbar notwendig ist. Und dann sind diese Personen nach der geltenden Regelung selbstverständlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, ebenso wie sämtliche andere Menschen mit Behinderungen, die gar keinen Betreuer haben - da gibt es ja auch viele -, weil sie keines Betreuers bedürfen.
Es geht hier einfach um die Sorge der AfD, dass im Endeffekt - ich betone es noch einmal - den Prinzipien der freien und geheimen Wahl dadurch eine gewisse Gefährdung entsteht, weil eben nicht mehr gewährleistet ist, dass die Person wirklich aus freier innerer Überzeugung und in geheimer Form wählen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man hier ständig missverstanden werden, würde ich mich mal fragen, ob es an mir liegt oder an den anderen. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Es gibt auch eine ganze Menge Menschen, die genau die Krankheitssymptome haben, die Sie beschrieben haben und die nicht
Sie sagen hier widersprüchliche Dinge. Sie wollen sich mit dem Thema gar nicht ernsthaft auseinandersetzen. Aber so ist es nun einmal - und einen Amtsrichter wie Sie halten wir in dieser Demokratie auch noch aus.
Wir kommen daher zur Ausschussüberweisung: federführend der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.