Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Bitte, Herr Thiele!

Herr Abgeordneter Wenzel, vor dem Hintergrund, dass der Herr, der den Satz, den Sie gerade zitiert haben, gesagt hat, ein Staatschef war, der für die Verletzung von Menschenrechten bekannt ist und der ein ganzes Volk hat einmauern lassen: Sind Sie bereit, sich für diesen aus meiner Sicht überhaupt nicht statthaften Vergleich mit einer handfesten gesetzlichen Regelung der Schuldenbremse durch diesen Finanzminister zu entschuldigen?

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Thiele, ich habe mit dem Zitat auf einen historischen Sachverhalt verwiesen, in dem jemand eine Absicht erklärt und hinterher genau das Gegenteil getan hat.

(Ulf Thiele [CDU]: Solche Vergleiche verbieten sich!)

Bei dem Vorschlag, den Sie hier vorlegen, besteht aus meiner Sicht der ernsthafte Verdacht, dass man zwar sagt, man wolle weiteres Schuldenmachen vermeiden, aber Regelungen schafft, die im Grunde genau das ermöglichen.

Wir haben heute eine ziemlich eindeutige Regelung im Grundgesetz. Wir könnten über eine Verweisung in der Verfassung sicherstellen, dass wir in der Landeshaushaltsordnung - z. B. mit qualifizierter Mehrheit - Regelungen treffen, die dann die Ausnahmen in Anspruch nehmen.

Wenn jetzt aber in Artikel 71 Abs. 3 praktisch die konjunkturelle Normallage geregelt werden soll, dann müssen wir uns doch fragen: Was ist das denn? - In Zukunft werden wir wahrscheinlich vehement über dieses Wort streiten. Wenn ich höre, was Sie für eine konjunkturelle Normallage halten,

dann ahne ich, dass das ein Streitpunkt sein wird, der weit über die begrifflichen Unsicherheiten, die wir mit der alten Verfassungsregelung hatten, hinausgeht. Sie können Brief und Siegel darauf nehmen, dass das ein Streitpunkt wird. Eine qualifizierte Mehrheit haben Sie da auch gar nicht vorgesehen.

Sie haben aber ein Kontrollkonto vorgesehen. Wahrscheinlich wird das Kontrollkonto etwas hin und her schwanken. Aber das Thema Tilgung fällt dabei völlig unter den Tisch.

(Christian Grascha [FDP]: So ist es!)

Sie nehmen die aktuelle Verschuldung von rund 60 Milliarden Euro sozusagen als Normalfall an und regeln nur noch die Schwankungen darüber. Ich fürchte, dass das der Sache nicht gerecht wird.

Wenn es - wie hier - um sehr grundsätzliche Fragen der Finanzverfassung geht, müssen wir immer auch gucken: Was macht der Bund eigentlich? Was hat der Bund jetzt mit seinem Digitalpakt geregelt? Wie geht das eigentlich in drei Jahren weiter? Wer trägt dann die Folgekosten? - Diese Fragen haben die Kommunen sehr ernsthaft aufgeworfen.

Was würde passieren, wenn man Ihrer Fraktion im Bund beim Solidaritätszuschlag folgen würde? Wie würde sich das auf die Lastenverteilung unter den Steuerpflichtigen - die eine gerechte sein muss - und auf die Gesamtfinanzierung des Staates auswirken?

Oder das ganze Trauerspiel um die Grundsteuer: 14 Milliarden Euro stehen da seit Jahren infrage, und jetzt drohen sie einem Streit zwischen Bayern und dem Bundesfinanzminister zum Opfer zu fallen!

Vor diesem Hintergrund gucke ich mir auch an: Was haben Sie bisher bei Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt? Da ist geregelt, wie die Kommunen und die Länder mit Mitteln aus der Umsatzsteuer ausgestattet werden. Es käme jetzt darauf an, die Formulierungen, die im Gesetz stehen, lebendig zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass das Land eine angemessene Finanzausstattung bekommt, dass aber auch die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung bekommen und wir ihnen nicht die Sorge aufbürden, dass sie in einem konjunkturell schwierigen Umfeld doch wieder zur Kasse gebeten werden.

Alles das zeigt mir, Herr Thiele, dass die Vorschläge, die der Finanzminister hier gemacht hat, nicht zu Ende gedacht sind. Das hat mich zu diesem vielleicht etwas drastischen Vergleich gebracht, den ich eingangs erwähnt habe.

(Zuruf von der FDP: Pointiert!)

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. Wir sind uns im Präsidium einig, dass dieses Zitat in diesem Kontext, in dieser parlamentarischen Auseinandersetzung absolut ungeeignet, also unpassend ist. Bitte schauen Sie sich das wirklich in diesem Kontext noch einmal an! Das gehört nicht hierher.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der CDU: Ordnungsruf!)

Uns liegt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Christopher Emden von der AfD-Fraktion vor. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich sprechen wir ja über eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass jemand nur das ausgeben sollte, was er zur Verfügung hat. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man aus dem privaten Leben kennen sollte. Man kann nicht auf Dauer über die Verhältnisse leben.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Oder man hat einen reichen Spender aus der Schweiz! Dann geht das!)

Man muss - dies wurde eben angemerkt - auch mal Investitionen wagen können. Ja, natürlich muss man auch Investitionen wagen können. Dafür muss man sich eventuell auch verschulden. Aber dafür braucht man Sicherheiten. Das bedeutet, dass man sein Vermögen oder seine Vermögensgegenstände eventuell mit einer Hypothek belastet.

Wenn sich der Staat weiter verschuldet, dann gibt es auch eine Hypothek. Aber die tragen dann die nachfolgenden Generationen. Insofern ist es auch eine Frage der Verantwortung, hier endlich vernünftig mit dem Geld umzugehen und davon Abstand zu nehmen, immer weitere neue Schulden aufzunehmen.

Das Versagen der Politik in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, dass wir über diese Selbstverständlichkeit hier sprechen müssen, dass wir sogar den Schritt gehen müssen, dass wir sagen: Ja, wir müssen gesetzliche Regelungen für etwas herbeiführen, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Jetzt gibt es die Gesetzesinitiative. Wir halten es für richtig, das auf Verfassungsrang zu setzen; denn nur dann hat es wirklich die Wertigkeit, die es braucht.

Wir halten es auch für richtig, dass man meint, sich hier ganz klar an der konjunkturellen Normallage orientieren zu wollen. Das ist ein richtiger Schritt. Im Hinblick auf den Schuldenstand, den wir schon mit uns herumschleppen, stellt sich aber die Frage: Wenn wir uns an der konjunkturellen Normallage orientieren, wenn wir das bereits in der Debatte deutlich gewordene relativ ausgefeilte System haben, dann kommen wir im Endeffekt nicht von den Altschulden weg.

Wir von der AfD, die wir uns immer dafür aussprechen, Schulden zu reduzieren, um die Hypothek für die nachfolgenden Generationen zu verringern, vermissen einen Ansatz in Richtung Schuldenabbau. Das, was wir jetzt haben, ist quasi das Festfrieren des Status quo mit entsprechenden Modellierungen, je nach konjunktureller Lage. Aber nichtsdestotrotz: Einen Schritt in Richtung Schuldenabbau sehen wir da nicht.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass man wahrscheinlich auch hierfür eindeutige gesetzliche Regelungen braucht. Denn ansonsten ist die Verlockung viel zu groß - als Politiker haftet man ja nicht selber -, mit dem Geld, das man zum Verwalten zur Verfügung gestellt bekommt, nicht in dem Maße verantwortungsvoll umzugehen, wie es sich eigentlich ziemt, wie es eigentlich geboten und richtig wäre, sondern wieder vielleicht die Wählerklientel zu befriedigen, Wahlkampfversprechen und Ähnliches zu machen und das Geld weiter mit vollen Händen auszugeben. Insofern müssen wir einen Schritt weitergehen.

Ein anderer Punkt ist: Die Ausnahmetatbestände und die Begriffe des Entwurfs sind vielfach unscharf. Da gibt es viel zu viele Einfallstore, sodass man dann sagen kann: Na ja, im Endeffekt gibt es doch noch die Möglichkeit, wieder zu mehr Schulden zu kommen bzw. statt auf die Schuldenbremse auf das Schuldengaspedal zu treten. - Das wollen wir auf jeden Fall besser machen. Wir wollen, dass

in den Ausschussberatungen noch einige Verbesserungen in den Gesetzentwurf kommen.

Insgesamt freuen wir uns darüber, weil das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber, wie gesagt, wir müssen hier noch viel weiter gehen, damit wir wirklich zu einer Schuldenstandsreduzierung kommen.

(Beifall bei der AfD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Beratung vor.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem so zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dies einstimmig in die Ausschüsse überwiesen.

Wir gehen jetzt in die Mittagspause und treffen uns nach der Mittagspause zur Fortsetzung der Tagesordnung um 14.45 Uhr hier wieder. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause!

(Unterbrechung der Sitzung von 13.14 Uhr bis 14.47 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich begrüße Sie sehr herzlich nach der Mittagspause. Wir fahren fort mit dem

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des 8. Mai 2020 als Feiertag in das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3262

Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Helge Limburg zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich direkt zu Beginn meiner Rede klarstellen: Mit unserem Gesetzentwurf geht es uns nicht darum, die Feiertagsdebat

te, mit der sich dieser Landtag in den vergangenen Jahren in aller Ausgiebigkeit beschäftigt hat, quasi neu zu beleben. Es gab ausführliche Pros und Kontras zu verschiedenen Feiertagen. Es ist entschieden worden. Das möchten wir ausdrücklich nicht wiederholen. In unserem Gesetzentwurf geht es um die Einführung eines einmaligen Feiertages - um nicht mehr, aber auch um nicht weniger. Wir wollen den 8. Mai 2020, den 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus, einmalig als Feiertag in Niedersachsen einführen.

Wir räumen gern ein, dass diese Idee nicht von uns, sondern aus Berlin, genau genommen aus dem Land Berlin, stammt. Die dortige Regierungskoalition unter dem Regierenden Bürgermeister Müller hat in diesem Jahr beschlossen, dass in Berlin im Jahr 2020 der 75. Jahrestag des 8. Mai einmalig ein Feiertag sein soll. Wir meinen, es wäre gut und richtig, wenn andere Länder, so auch Niedersachsen, diesem Beispiel folgen.

Warum der 8. Mai, und warum gerade jetzt? - Ich denke, es herrscht Einigkeit darüber, dass der 8. Mai ein zentrales Datum in der Geschichte unseres Landes ist. Ohne die Niederlage des NSRegimes hätte es kein Land Niedersachsen, kein Grundgesetz, keine Bundesrepublik Deutschland gegeben.

Auch als Konsequenz aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs, aus dem drastischen Zivilisationsbruch der Shoa, als Konsequenz aus dem verbrecherischen Angriffskrieg, der von Deutschland gegen fast ganz Europa ausgegangen ist, haben in den 50er-Jahren sechs europäische Staaten - ehemalige Kriegsgegner - beschlossen, sich zusammenzuschließen, enger zusammenzuarbeiten, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen, aus der später die Europäische Union hervorgegangen ist, und haben damit die europäische Einigung auf den Weg gebracht.

Daraus ist eine Erfolgsgeschichte geworden. Die Europäische Union hat Europa über 60 Jahre Frieden beschert. Gerade jetzt, 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, gibt es wieder Kräfte, die die europäische Einigung, diese Erfolgsgeschichte, dieses Friedensprojekt, offensiv infrage stellen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte Anlass sein, innezuhalten und des Endes des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 zu gedenken.