Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Petra Joumaah übernommen. Ich darf Sie bitten, das Wort zu nehmen und vorzutragen.

Ich darf über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes berichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3272 einstimmig, bei Stimmenthaltung des Mitglieds der AfD-Fraktion, den Gesetzentwurf mit drei Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung mit demselben Abstimmungsergebnis angeschlossen.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ist am 20. Februar 2019 direkt an die Ausschüsse überwiesen und am folgenden Tag im Sozialausschuss eingebracht worden. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dazu auf Anfrage des Ausschusses schriftlich geäußert, aber keine Änderungen angeregt.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass sich der Bund laufend an den Kosten der Länder und Kommunen, die bei der Grundsicherung für Unterkunft und Heizung entstehen, sowie zeitlich begrenzt an deren Kosten für die Flüchtlingsintegration beteiligt. Die Beteiligung an den Integrationskosten war bislang bis 2018 befristet, ist aber im Dezember 2018 bundesgesetzlich um ein Jahr verlängert worden. Das Landesausführungsgesetz soll nun rasch an diese Änderung angepasst werden, damit die Mittel des Bundes auch in diesem Jahr alsbald an die Kommunen weitergeleitet werden können.

Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf das Verfahren der Weiterleitung der Bundesmittel in zweifacher Hinsicht vereinfacht. In § 4 Abs. 2 Satz 6 soll der Zwischenschritt einer unterjährigen Verringerung der Abschlagszahlungen entfallen; nachträgliche Änderungen der Bundesbeteiligung werden dann ab 2019 nur noch in der Endabrechnung berücksichtigt.

Außerdem soll in § 4 Abs. 5 die bisherige Verordnungsermächtigung durch eine Regelung im Landesgesetz selbst ersetzt werden; damit wird ein weiteres Rechtssetzungsverfahren - also eine Verordnung - eingespart.

Der Ausschuss schlägt darüber hinaus redaktionelle Vereinfachungen in § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie in § 4 Abs. 2 Sätze 5 und 6 vor. In Absatz 2 können die erledigten Regelungen für das schon abgerechnete Jahr 2017 wegfallen.

Außerdem empfiehlt der Ausschuss auf Anregung des Sozialministeriums in § 4 Abs. 5 Satz 1 eine etwas offenere Fassung, die einen geänderten Erkenntnisstand über die nächste Anpassung der Bundesbeteiligung berücksichtigt.

Auch über diese drei Änderungsempfehlungen war sich der federführende Sozialausschuss einig. Damit bitte ich nun im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Joumaah. - Wir treten in die Beratungen ein. Die erste Wortmeldung kommt aus der AfD-Fraktion. Herr Kollege Bothe, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Die Kollegin Joumaah hat das alles ganz hervorragend ausgeführt. Da braucht man nicht mehr viel zu ergänzen.

Wir begrüßen die Anpassung des niedersächsischen Gesetzes an die durch das Bundesrecht geänderte Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der KdU. Es ist dringend geboten, dass die Bundesmittel auch im Jahr 2019 vollumfänglich an die kommunalen Träger weitergeleitet werden. Daher werden wir heute diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.

Am Ende zeigt es sich: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Auf uns werden schwierige Zeiten zukommen. Wenn entsprechend den Verlautbarungen des Bundesfinanzministers die Beteiligung des Bundes an den Kosten in den nächsten Jahren heruntergefahren wird, werden wir uns auf Landesebene wahrscheinlich auch dazu entschließen müssen, die Kosten dauerhaft

zu senken. Wir als AfD-Fraktion werden in den nächsten Haushaltsberatungen dazu viele Vorschläge vorlegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege. - Es folgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Kollegin Anja Piel, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Grünen-Fraktion möchte ich nicht nur dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst danken, der mit Volldampf an dieser Vorlage gearbeitet hat, sondern auch dem Ausschuss für die schnelle Beratung.

Es ist wichtig, dass diese Bundesmittel an die Kommunen weitergereicht werden. Ich will an dieser Stelle aber auch noch einmal an den Wunsch der Kommunen erinnern, dass die Beteiligungsquote des Bundes über 2020 hinaus Verlässlichkeit bietet.

Wir als Grüne-Fraktion werden hier zustimmen.

Vielen Dank.

Danke schön, Frau Kollegin. - Schlussendlich möchte die Landesregierung noch sprechen. Frau Ministerin Dr. Reimann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem Gesetz geht es, wie die Abgeordnete Joumaah schon gesagt hat, um die Beteiligung des Bundes an den Unterkunfts- und Heizkosten nach SGB II für anerkannte Schutz- und Asylberechtigte. Wir regeln mit diesem Ausführungsgesetz die Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen. Das Bundesgesetz ist mit den entsprechenden Änderungen im SGB II am 20. Dezember letzten Jahres im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Ich will die Gelegenheit nutzen, Ihnen ganz ausdrücklich für die schnelle und kooperative Zusammenarbeit zu danken. Das betrifft die Regierungsfraktionen, die diesen Gesetzentwurf als Frakti

onsentwurf eingebracht haben, das betrifft aber auch alle anderen Fraktionen und besonders den Sozialausschuss, der wie immer im Sinne der Sache rasch, sehr unkompliziert und konstruktiv beraten hat. Damit können wir die Bundesmittel ohne zeitliche Verzögerung an unsere niedersächsischen Kommunen weitergeben.

Einen herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 4 liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.

Vorab ein Hinweis: Gleich folgt der Tagesordnungspunkt 5. Wenn Sie diesen debattieren wollen, sollten Sie vielleicht über Wortmeldungen nachdenken. Sonst geht es ganz schnell.

(Heiterkeit)

Wir sind aber noch bei Tagesordnungspunkt 4.

Wir treten in die Einzelberatung bzw. Abstimmung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Ich komme zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf mit der beschlossenen Änderungsempfehlung des Ausschusses insgesamt zustimmen möchte, der möge sich vom Platz erheben. - Sicherheitshalber: Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Meine Damen und Herren, ich wäre nicht undankbar, wenn im Laufe der weiteren Beratungen eine gewisse Vollzähligkeit des Hauses hergestellt würde.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) - Gesetzentwurf der Frak

tion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2448 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/3273 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3280 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3338

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Gesetzentwurfs in einer anderweitig geänderten Fassung.

Wir treten in die Beratung ein. Wenn wir das richtig sortiert haben, hat sich zuerst der Kollege Adomat für die SPD-Fraktion gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Ziel ist es, mehr Wohnraum bezahlbar zu machen. Sehr gute Vorschläge dazu haben wir vom Bündnis für bezahlbares Wohnen erhalten.

Darüber hinaus war die Schaffung eines Zweckentfremdungsgesetzes eine bereits bestehende Forderung unserer kommunalen Spitzenverbände. Die Umsetzung dieser Forderung dient ebenfalls dazu, diesem Ziel - nämlich Wohnen bezahlbar zu machen - ein Stück näher zu rücken.

In Cuxhaven wurde unserer Fraktion im Rahmen einer Fraktionsklausur deutlich gemacht, was es für eine Stadt in einer Urlaubsregion bedeutet, wenn Wohnraum zunehmend zweckentfremdet wird. Die Mieten steigen, ein Teil der Wohnungen wird nur noch saisonal bewohnt, und in einigen Vierteln sind viele Rollläden den ganzen Tag über heruntergelassen.

Die Forderung nach einem Zweckentfremdungsgesetz wurde bei dieser Bereisung von den kommunalen Vertretungen klar formuliert. Unsere Städte und Gemeinden benötigen ein Gesetz, das ihnen die Möglichkeit eröffnet, je nach individueller Lage eine eigene Satzung zu erlassen, um handeln und dieser Entwicklung entgegensteuern zu können. Dieses Werkzeug hat der kommunale Bereich als dringend notwendig von uns angefordert. Dies wurde auch im Rahmen der Anhörung deutlich von den kommunalen Spitzenverbänden artikuliert.