Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Janssen-Kucz das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben die Kriterien beschrieben, in deren Rahmen die Rechts- und Fachaufsicht über die Kassen seitens der Landesregierung ausgeübt werden kann. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie zurzeit die Versorgungssicherheit als fast nicht gefährdet ansehen.
Ich habe dazu eine etwas andere Einschätzung und frage deshalb noch einmal: Welche realen Möglichkeiten gibt es zurzeit im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht, um die Refinanzierung der Tariflöhne und der Wegezeiten letztlich durchzusetzen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte das vorhin ausgeführt. Eine akute aktuelle Gefährdung gibt es - Stand: jetzt - noch nicht. Aber wir sind jetzt schon in Gesprächen. Die Tatsachen, dass wir hier darüber reden und dass wir uns als Landregierung in den aktuellen Konflikten sehr klar für die Beschäftigen und die Pflegebedürftigen positioniert haben, nehmen Sie bitte als Hinweis darauf, dass wir natürlich alle Möglichkeiten ausschöpfen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Burkhard Jasper das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im politischen Raum noch nie so viel über Pflege diskutiert und gestritten worden wie zurzeit. Auf Bundes- wie auf Landesebene ist die Pflege in den Koalitionsverträgen sehr präsent. Wir haben ein klares Bekenntnis zu Tariflöhnen, und wir haben auf der Bundesebene eine Konzertierte Aktion Pflege verabredet, in der aktuell in fünf Arbeitsgruppen gearbeitet wird. In zwei von diesen fünf Gruppen - in der Gruppe „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“ sowie in der Arbeitsgruppe „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ - arbeitet Niedersachsen aktiv mit. Da gibt es zurzeit noch keine ersten Ergebnisse.
Die ersten Ergebnisse liegen aus der Arbeitsgruppe „Ausbildung und Qualifizierung“ vor. Wir haben in Niedersachsen eine Allianz zur Pflegeausbildung, angeführt von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, in der 20 Partnerinnen und Partner und alle maßgeblichen Verbände vertreten sind, um die Ausbildung zu organisieren. Wir werden ja ab August nächsten Jahres ein neues Berufsbild in der Pflegeausbildung haben. Das wird aktuell vorbereitet. Wir haben dazu einen Steuerkreis. Wir haben hier gestern ja auch die Beleihung und die entsprechenden Darlehen für die Ausbildung beschlossen. Da sind wir gut aufgestellt. Wir haben vor allen Dingen für die Bereiche Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung sowie auch für innovative Versorgungsansätze entsprechende Aktivitäten vor. Bei diesen Themen wird in Kürze etwas vorgelegt.
Einen letzten Punkt will ich noch ansprechen: Auf der Bundesebene gibt es auch eine Arbeitsgruppe „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“. Dort geht es auch um die Tarife und um die leichtere Erstreckung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifen. Wir hoffen, dass in wenigen Wochen dazu erste Ergebnisse vorliegen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die AfD-Fraktion hat sich zur zweiten Zusatzfrage der Kollege Bothe zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wo sie die Ursache dafür sieht, dass die ambulanten Pflegedienste in Niedersachsen schlechtere Verhandlungsergebnisse erzielen als beispielsweise die ambulanten Pflegedienste in Thüringen und in Nordrhein-Westfalen, welche allesamt höhere Vergütungen für sich aushandeln konnten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schlechte Position Niedersachsens in der Pflege ist über viele Jahre aufgebaut worden und gewachsen. Sie führt auch dazu, dass Fachkräfte in benachbarte Bundesländer abwandern. Da ist lange zugesehen worden. Einer der Gründe ist, dass in Niedersachsen sehr lange und sehr intensiv die Möglichkeit genutzt wurde, durch Vergleiche mit günstigen Privatanbietern die Vergütungssätze auf dem Rücken der Beschäftigten zu drücken. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt die gesetzliche Absicherung vorhanden ist und diese Grundlage in den Verhandlungen auch zugunsten Niedersachsens und einer guten Versorgung in Niedersachsen genutzt wird.
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Volker Meyer zu Wort gemeldet. Das ist die zweite Zusatzfrage der Fraktion.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie sprachen in Ihrer Antwort die Konzertierte Aktion Pflege auf Landesebene an. Vielleicht können Sie uns noch etwas zu dem aktuellen Sachstand sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt die Konzertierte Aktion auf Bundesebene, und es gibt sie auf Landesebene. Unsere Konzertierte Aktion auf Landesebene sieht vor, alle Partner der Selbstverwaltung an einen Tisch zu holen und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Die ersten Kontakte haben bereits stattgefunden. In den nächsten Monaten werden wir Gespräche auf Spitzenebene führen. Bis Ende des Jahres werden wir eine Vereinbarung vorlegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin, ich frage noch einmal ganz konkret nach: Welche Schritte im Rahmen der Rechtsaufsicht werden Sie gehen, wenn die von Ihnen erwähnten Gespräche nicht zum Erfolg führen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für einen rechtsaufsichtlichen Eingriff müsste die Versorgungssicherheit nachweislich gefährdet sein und müssten die AOK oder andere landesunmittelbare Kassen die Versorgungssituation gefährden, indem sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Die Aufsichtsmittel, die wir dann nutzen könnten, sind folgendermaßen geregelt: Wenn das Handeln bzw. Unterlassen eines Versicherungsträgers das Recht verletzt, soll die Aufsichtsbehörde - das wären wir - zunächst beratend darauf hinwirken, dass der Versicherungsträger die Rechtsverletzung behebt. Wenn er dem nicht nachkommt, gibt es ganz zum Schluss die Möglichkeit, eine Ersatzvornahme oder ein Zwangsgeld zu verhängen.
Danke schön. - Die zweite Frage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Janssen-Kucz. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir Berichte haben, dass es verschiedene Arbeitsgruppen auf Bundesebene gibt, dass Gespräche geführt werden und Hinweise auf die Perspektiven bei der Konzertierten Aktion Pflege gegeben werden, frage ich: Was unternimmt die Landesregierung, um den Konflikt zwischen den Anbietern und den Kostenträgern jetzt zu lösen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass die Landesregierung zu den aktuellen Klagen, die in der Schiedsstelle anliegen, und zu den entsprechenden Konflikten sehr klar Position bezogen hat. Wir sind sehr klar auf der Seite derer positioniert, die für Tariflöhne und für eine gute Finanzierung der Wegezeiten streiten. Wir haben dafür gesorgt, dass das gesetzlich abgesichert ist.
Die Landesregierung erwartet, dass das im Sinne der niedersächsischen Bevölkerung und einer guten Versorgung in Niedersachsen umgesetzt wird. Unsere aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten habe ich hier alle benannt. Im Moment denke ich aber, dass vor allen Dingen das Gespräch hilft. Ich hatte schon ein gutes Beispiel für ein solches Gespräch genannt: Das war die Veränderung bzw. Entwicklung bei der Klagewelle an den Sozialgerichten. Deshalb bin ich guter Dinge, dass wir auch da eine gute Lösung bekommen. Da sind jetzt in allererster Linie die Sozialpartner gefragt.
ßeren Versorgungsschwierigkeiten - gerade im ländlichen Bereich -, was die ambulante Pflege anbelangt: Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit der von den Experten geforderten Rückkehr der Gemeindeschwester in die Kommunen ein, und wird dies in dem angekündigten Pflegegesetz berücksichtigt werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade für den ländlichen Bereich eine Förderrichtlinie, die sich „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ nennt. Diese hat vor allen Dingen die Ziele, die bessere Vereinbarkeit, bessere Arbeitsbedingungen sowie Digitalisierungsprojekte und auch Fortbildungen zu fördern. Das ist ein sehr offenes Programm. Auch darüber könnten solche Ansätze gefördert werden. Dafür stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Sie wissen sicherlich, dass wir in den letzten Jahren schon über 400 Projekte sehr unterschiedlicher Art und Weise gefördert haben. Mal geht es darum, Prozesse zu verbessern, mal geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und darum, andere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen, und mal geht es auch darum, Kommunikation zu erleichtern und zu verbessern, um Abläufe zu verändern und vor allen Dingen Pflegekräfte zu entlasten und das Ganze effizienter zu machen. Es wird sehr gut angenommen und genutzt und ist sehr vielfältig einsetzbar.