Die SPD steht nicht nur vor der Herausforderung, keinen Einfluss auf redaktionellen Inhalt zu nehmen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich nämlich daraus, dass sie an dieser Stelle als Unternehmerin auftritt. Es gibt immer wieder Diskussionen, ob die Verlagshäuser den politischen Positionen gerecht werden, die die SPD vertritt.
Deswegen muss man der SPD natürlich auch mal die Frage stellen, ob die Notwendigkeit, aus der in der historischen Entwicklung die Beteiligung der SPD an Verlagshäusern entstanden ist - nämlich in einem staatlichen Umfeld, in dem die Arbeiterklasse nicht ausreichend Gehör gefunden hat und deswegen eigene Publikationen herausgegeben werden mussten -, heute noch gegeben ist und ob das heute so noch gerechtfertigt ist.
Aber man muss sich im Gegenzug natürlich auch die Frage stellen, ob ein gesetzlicher Eingriff in das Eigentum an dieser Stelle gerechtfertigt ist. Da habe ich doch ganz erhebliche Zweifel. Deswegen kann ich nicht in Aussicht stellen, dass wir diesem Gesetzentwurf am Ende nähertreten können.
Ich glaube auch, dass das alles ein bisschen aus der Zeit gefallen ist. Darüber haben wir im Unterausschuss „Medien“ schon sehr intensiv diskutiert. Was Meinungsbildung und Meinungsgestaltung
angeht - das ist gerade hier diskutiert worden -, müssen wir den Blick doch eher auf das Internet richten und müssen wir uns eher Gedanken darüber machen - das haben wir hier schon häufig angesprochen -, welchen Einfluss Unternehmen wie Google und Facebook nehmen, ob die häufig sehr kleinteilige Regulierung im heutigen Medienrecht schon hinreichend auf Unternehmen übertragen wurde, die im Internet aktiv sind, und ob eine technische Beeinflussung von Meinungsbildung - auch das ist hier gerade angesprochen worden - nicht möglicherweise unsere viel größere Sorge sein sollte.
Ich mache keinen Hehl daraus - wir haben das auch in den Koalitionsvertrag geschrieben -, dass wir uns das Mediengesetz anschauen wollen. Fraglich ist beispielsweise, ob die vielfaltssichernden Maßnahmen, die hier noch in der letzten Wahlperiode diskutiert worden sind, in der heutigen Zeit überhaupt noch gerechtfertigt sind und ob wir nicht ein viel besseres, moderneres Medienrecht aufstellen können.
Ich erinnere mich daran - ich habe das, glaube ich, hier schon einmal gesagt -, dass ich als Mitglied der Versammlung der Landesmedienanstalt an der Vergabe von Drittsenderechten beteiligt war - ein absurdes Ausschreibungsverfahren, das der Bedeutung von Drittsenderechten in privaten Unternehmen aus meiner Sicht überhaupt nicht mehr gerecht wird.
Deswegen glaube ich, dass man sich das Mediengesetz durchaus anschauen sollte. Aber die Beteiligung von Parteien ist in diesem Falle aus meiner Sicht kein vorrangig zu behandelndes Problem.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zumindest überraschend, dass sich gerade die AfD-Fraktion hier jetzt als Verteidigerin der Unabhängigkeit der Medien aufspielt, kommt es doch eher aus dem Bereich der AfD-Fraktion, dass man von „Lügenpresse“ oder ähnlichen Begriffen bezüglich der Medien spricht. Das spricht nicht von Respekt vor einer unabhängigen Medienlandschaft, sondern eher dafür, dass man geneigt ist, nur bestimmte Nachrichten hören zu wollen.
Meine Damen und Herren, in dem Entwurf finden sich Punkte, zu denen man sagen kann: Das ist natürlich erst einmal richtig.
Natürlich muss man darauf drängen, dass eine unabhängige Medienlandschaft gegeben ist, dass die Medien in ihrer redaktionellen Arbeit frei von Beeinflussung durch politische Parteien sind.
Der Entwurf schließt von der wirtschaftlichen Beteiligung einer Partei gleich auf eine Beeinflussung der Redaktion durch sie. Genau das ist aber nicht erklärt und nicht nachgewiesen. Wenn das so wäre, müsste die SPD eigentlich besser dastehen als jetzt. Denn dann müsste sie mit ihren zahlreichen Beteiligungen eigentlich nur Jubelarien hören, und ihre Politik müsste völlig kritiklos hingenommen werden. Aber in der Medienlandschaft findet sehr wohl eine sehr kritische Auseinandersetzung mit der Situation und auch der Zukunft der SPD statt.
Der Kollege Nacke hat angesprochen, dass hier verschiedene Interessen widerstreiten. Wir haben einerseits das Interesse an einer unabhängigen Medienlandschaft. Andererseits gibt es aber natürlich auch so etwas wie Eigentumspositionen.
Natürlich darf auch die SPD - auch wenn es in der SPD Strömungen gibt, die das Eigentum nicht so hoch bewerten wie wir Liberale - Eigentum haben. Sie darf sich wirtschaftlich betätigen und Eigentum im Sinne von Beteiligungen an Medienunternehmen besitzen. Darauf hat sie einen Anspruch, und den wollen wir als Liberale natürlich schützen und verteidigen. Natürlich ist das legitim.
Die entscheidende Frage lautet am Ende: Führt die Eigentümerstellung oder Beteiligungsstellung dazu, dass inhaltlich Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung oder auf die Programmgestaltung genommen wird? - Dieser Nachweis ist hier überhaupt nicht geführt worden. Er wird schlicht unterstellt. Das heißt: Wer Eigentum durch eine Beteiligungsgesellschaft wie die ddvg hat, der wird auch Einfluss auf die redaktionelle Arbeit nehmen. - Das ist aber eine Behauptung, die erst einmal substanzlos ist und einfach so im Raum steht.
Deshalb greift dieser Gesetzentwurf viel zu kurz. Ich bin gespannt, wie diese Behauptung in den Beratungen im Ausschuss unterfüttert werden soll,
wie die Behauptung bzw. Annahme, die hier mitschwingt, dass die Unabhängigkeit der Medien, an denen Parteien beteiligt sind, durch diese Beteiligungen gefährdet ist, belegt werden soll. Ich sage Ihnen voraus - das ist auch mein Eindruck von der Medienlandschaft -, dass Ihnen dieser Nachweis nicht gelingen wird.
Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann ist hinzunehmen, dass es eine Eigentümerposition gibt und dass es eine unabhängige Programmgestaltung gibt. Damit ist das dann zu akzeptieren.
Wenn man den Eindruck hat, dass es anders ist, dann muss man das konkret benennen und politisch thematisieren. Aber dafür fehlen mir die Anhaltspunkte.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Die AfD hat noch eine Restredezeit von 1:30 Minuten. Herr Peer Lilienthal, bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir die Restredezeit vom Kollegen Emden schanghait. Ich möchte sie dafür nutzen, kurz auf das einzugehen, was Sie, Herr Meyer, gesagt haben.
Sie haben gesagt, die AfD müsse jetzt einmal erklären, was sie mit ihren Fraktionskostenzuschüssen macht. - Nein, jedenfalls nicht Ihnen gegenüber. Wenn Sie das Abgeordnetengesetz lesen - was Sie natürlich regelmäßig tun -, wissen Sie ganz genau, wem gegenüber wir wie weit auskunftspflichtig sind, nämlich in erster Linie gegenüber der Präsidentin und - - -
Herr Lilienthal, können Sie mir sagen, wer die sechsseitigen Hochglanz-Vierfarbbeilagen bezahlt hat, die in der HAZ vor der letzten Landtagswahl erschienen sind?
Herr Wenzel, da Sie mich - ich hoffe, so bin ich Ihnen gegenüber bis jetzt aufgetreten - als aufrichtig kennen, kann ich Ihnen sagen, dass ich über die Fraktion Auskunft geben kann. Ich bin der Schatzmeister dieser Fraktion. Dazu kann ich Ihnen etwas sagen und werde das gleich auch tun. Ich kann aber nichts über den Landesverband oder die AfD insgesamt sagen, weil ich es einfach nicht weiß. Ich würde es aber ansonsten tun.
Weiter zu Ihnen, Herr Meyer: Gegenüber dem Landesrechnungshof werden wir natürlich jederzeit alle unsere Bücher öffnen usw. Aber eines nehme ich vorweg - Herr Meyer, das kann ich Ihnen gerne sagen -: Wir kaufen keine Klicks bei YouTube. Das machen wir nicht.
Herr Siebels, warten Sie einfach! Herr Lilienthal möchte jetzt erklären, wie das mit den Klicks funktioniert.
Für die Fraktion funktioniert es wie folgt: Das ist im Prinzip ein Dominoeffekt. Wir sind natürlich alle in den sozialen Netzwerken unterwegs, viel stärker als Sie,
und teilen die Beiträge. Dazu kommt, dass wir einfach besser im Netz sind. Das müssen Sie einfach neidlos anerkennen.
Ich möchte Ihnen dafür auch ein Beispiel nennen. Ich habe mir mal eben die YouTube-Kanäle der Fraktionen hier angeguckt. Die SPD-Landtagsfraktion hat allen Ernstes mehr Abgeordnete als Abonnenten im YouTube-Kanal!