Nein. Einen kleinen Moment mal! Vielleicht könnte die Fraktion der Grünen etwas ruhiger sein, damit der Kollege Wenzel seine Frage stellen kann.
Sehr geehrter Herr Kollege Abgeordneter Lechner, kann es sein, dass Sie eine verfassungsrechtliche Überprüfung dieses Gesetzes fürchten, weil Sie selber nicht sicher sind, dass es verfassungskonform ist?
Ich würde dieser verfassungsrechtlichen Überprüfung sehr gelassen gegenüberstehen, wie ich eben ausgeführt habe,
Ich habe im Übrigen - das will ich hier gleich sagen - nicht gesagt, dass hier irgendeiner schizophren ist. Vielmehr habe ich gesagt: Das, was Sie von uns verlangen, ist ein schizophrenes Verhalten. - Das ist ein ganz großer Unterschied.
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Anja Piel [GRÜNE]: Das macht es nicht besser! Wir pathologi- sieren euch auch nicht!)
Abschließend: Wir haben dieses Gesetz gemacht, weil es sachlich geboten ist, weil wir Herausforderungen im Terrorismus haben, denen wir begegnen wollen, weil wir Herausforderungen bei der Frage haben, wie wir im digitalen Zeitalter die Quellen-TKÜ einsetzen können, um die Onlinekommunikation zu überwachen, und weil wir unseren Polizisten Instrumente an die Hand geben wollen. Wir haben das nicht aus politischer Spielerei gemacht, sondern weil es notwendig ist.
Letzter Satz. - Im Ergebnis bleibt: Mit Grün als Partner haben wir fünf Jahre lang kein Polizeigesetz gekriegt.
(Zurufe von den GRÜNEN: Wir waren doch gar keine Partner! - Habe ich etwas verpasst? - Heiterkeit bei den GRÜNEN)
Mit der CDU als Partner haben wir schon nach anderthalb Jahren ein Polizeigesetz gekriegt. Das ist der Unterschied, den wir klarmachen. Wir sind die Partei der inneren Sicherheit, und das wird auch so bleiben.
Zu dem Beitrag von Herrn Lechner erteile ich zunächst Herrn Dr. Birkner und anschließend Frau Piel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lechner, ich möchte Ihnen ein bisschen die Angst vor der Normenkontrolle nehmen.
Anders als Sie glauben, ist es eben kein streitiges Verfahren in dem Sinne, dass ein Kläger mit der Auffassung auftritt, das Gesetz sei verfassungswidrig, und auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit klagt.
Vielmehr - gucken Sie in die Verfassung! - geht es darum, „Meinungsverschiedenheiten“ - das ist der Wortlaut - „oder Zweifel über die... sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung“ - der Niedersächsischen Verfassung - mithilfe des Staatsgerichtshofs zu klären.
Und wir haben Meinungsverschiedenheiten - das ist ja eben sehr deutlich geworden - über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes.
Übrigens könnte sogar die Landesregierung, obwohl sie sich in der Regel auf eine Mehrheit im Parlament stützen kann, das beantragen und ein Kontrollverfahren einleiten.
Das zeigt schon: Es geht hier nicht darum, eine Anklage zu formulieren oder einen Abgeordneten, nachdem er hier zugestimmt hat, zu der Aussage zu bringen, dass er das Gesetz für verfassungswidrig hält.
Nein, es geht darum, die Zweifel, die der Landtag oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages hat, oder im Landtag bestehende Meinungsverschiedenheiten dem Staatsgerichtshof vorzulegen und dessen Entscheidung herbeizuführen. Das ist etwas gänzlich anderes als das, was Sie eben hier dargestellt haben.
Insofern sehe ich überhaupt keinen Hinderungsgrund, diese verfassungsrechtlichen Fragen, die ja offensichtlich da sind, vom Staatsgerichtshof klären zu lassen, um zu der Rechtssicherheit zu kommen, die wir brauchen - für die Bürgerinnen
und Bürger und für die Polizistinnen und Polizisten, die das Gesetz anwenden müssen. Ich glaube, das sind wir ihnen schuldig.
Ich rufe Sie dazu auf und würde mich freuen, wenn hier im Hause dann dieser Mut auch aufgebracht und gesagt würde:
„Okay. Wir sind uns sicher. Das ist so. Aber wir wollen das gern hier klären lassen und stellen uns dem Votum eines Staatsgerichtshofs.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lechner, aus einer gemeinsamen Tasse Kaffee mit Ihrem Fraktionsvorsitzendem ist keine Partnerschaft in der letzten Legislaturperiode erwachsen.