(Zuruf von den GRÜNEN: Doch! - An- ja Piel [GRÜNE]: Herr Schünemann, das ist doch passiert! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN - Glocke der Präsi- dentin)
„Asyl“ ruft, erlaubt, auf Dauer hierzubleiben, dann müssen Sie dafür politische Mehrheiten suchen. Solange es aber noch eine gesteuerte Zuwanderung gibt, Regeln und Gesetze, muss der Staat in der Lage sein, die Einhaltung dieser Gesetze durchzusetzen. Das ist meiner Ansicht nach Rechtsstaatlichkeit.
Wir werden uns für Rechtsstaatlichkeit in unserem Land einsetzen und, meine Damen und Herren, auch gegen Populismus. Das will ich Ihnen eindeutig sagen: Es gibt nicht guten Populismus und schlechten Populismus, sondern Populismus ist immer ein Angriff auf unsere Demokratie. Dem werden wir uns entgegensetzen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU - Chris- tian Meyer [GRÜNE]: Es sprach der Populismusexperte! Mit Populismus kennen Sie sich aus!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Art und Weise der Debatte eben zeigt, glaube ich, ganz deutlich, wie wir im Bereich des Ausländerrechtes nicht diskutieren sollten.
Ich versuche lieber, bei Frau Schröder-Köpf einzusteigen, ein bisschen in medias res zu gehen und das Gesetz zu betrachten. Dieses Gesetz hat nämlich für uns Freidemokraten sowohl Licht als auch Schatten.
Es ist doch richtig, sich damit zu beschäftigen, wie Aufenthaltsbeendigungen zu organisieren sind. Es ist auch richtig, sich damit zu beschäftigen, wie Überstellungen in andere europäische Länder zu organisieren sind. Es ist auch richtig, darüber zu diskutieren und zu regeln, wie Abschiebungen in Heimatländer zu organisieren sind. Wir haben nämlich viel zu oft das Problem gehabt, dass die Falschen abgeschoben wurden. Zum Teil mussten ausgerechnet die gehen, die sprachlich, wirtschaft
lich oder auch rechtlich in Deutschland schon integriert waren. Und ausgerechnet die, die wir als Gefährder bezeichnen müssen, sind wir nicht losgeworden. Dass der Gesetzgeber an dieser Stelle tätig werden muss, das, glaube ich, sollte uns allen klar sein.
Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Asylbewerber, ein Flüchtling über seine eigene Identität täuscht. Der erste Entwurf des Bundesministers Seehofer ging an dieser Stelle ganz sicher zu weit. Aber mit dem nach der Ressortabstimmung geänderten Entwurf können wir Freidemokraten jedenfalls leben.
Aber dieses Gesetz hat auch Schatten. Dass die Information über den Ablauf einer Abschiebung nun strafrechtlich als Geheimnis eingeordnet wird, das ist auf jeden Fall ein großes Problem.
Zunächst einmal ist es Aufgabe einer Behörde, die eigene Organisation so zu strukturieren, dass die Vertraulichkeit tatsächlich gewahrt wird. An dieser Stelle mit dem Strafrecht zu kommen - dem schärfsten Schwert eines Staates -, halte ich für total überzogen.
Das führt im Übrigen schnell zu einem Problem, vor dem Rechtsanwälte stehen können. Wenn sie Informationen über die Organisation der Abschiebung erhalten - aus welcher Quelle auch immer -, müssen sie sich fragen, ob sie das ihrem Mandanten überhaupt mitteilen dürfen bzw. ob sie das ihrem Mandanten sogar mitteilen müssen, damit er Rechtsbehelfe einlegen kann.
Ein weiteres Problem, das hier auch schon angesprochen wurde, ist die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten. Meine Damen und Herren, es gibt ein Abstandsgebot. Abschiebehäftlinge sind keine Straftäter.
Das bedeutet, dass die Tagesgestaltung eine andere sein muss, dass die Besuchsregelung eine andere sein muss und dass sie eigentlich auch in anderen Gebäuden untergebracht werden müssten. Und da sehe ich erhebliche organisatorische Probleme auf uns zukommen.
Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten stehen dafür ein, das Ausländerrecht konzeptionell in einem einheitlichen Gesetz zu regeln. Zurzeit ist die Handhabung in den einzelnen Bundesländern - und zum Teil sogar innerhalb eines einzelnen Bundeslandes - völlig unterschiedlich. Aber das darf nicht sein. Es darf nicht sein, dass Abschiebeentscheidungen vom Zufall abhängen, wo in Deutschland ein Asylbewerber sich gerade befindet: im Norden, im Süden, im Westen oder im Osten. Viel besser wäre es - und das ist auch unser Vorschlag im Bundestag gewesen -, wenn für die Aufenthaltsbeendigung der Bund zuständig wäre, um eine einheitliche Handhabung in Deutschland sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, ob dieses Gesetz allen Ansprüchen genügt, wird sich zeigen. Für uns jedenfalls hat es eine ganze Menge Licht, aber eben auch eine ganze Menge Schatten.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die AfDFraktion spricht nun Herr Abgeordneter Ahrends. Bitte, Herr Kollege.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selten musste ich meinen Vorrednern so viel Applaus spenden.
Der Titel dieser Aktuellen Stunde macht mich nachdenklich. Zum einen übernehmen Sie von den Grünen diesen sehr kindlichen Titel „#HauAbGesetz“, und zum anderen wollen Sie Minister Seehofers Vorstoß, das von Ihnen bezeichnete „menschenrechtswidrige Abschiebepaket“, im Bundesrat stoppen. - Ich persönlich empfinde es als Frechheit, die Maßnahmen des Bundesministers und der Koalition aus Union und SPD als „menschenrechtswidrig“ zu bezeichnen.
Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz in Artikel 16 a geregelt. In Absatz 2 steht ausdrücklich, dass, wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, keinen Anspruch auf Asyl hat. Nur weniger als 1 % aller Menschen, die die Regierung in unser Land gelassen hat, hat laut unserem Grundgesetz einen Anspruch auf Asyl. Und trotzdem sind ca. 2 Millionen Menschen, von denen ca. 240 000 ausreisepflichtig sind, in unserem Land.
An verschiedensten Stellen haben wir über die Probleme der Abschiebung gesprochen und festgestellt, dass Abschiebungen sehr häufig nicht funktionieren. Monatlich kommen ca. 15 000 Menschen - also ca. 180 000 Menschen pro Jahr - zu uns. Wir schieben etwa 25 000 Personen ab, und ca. 31 000 Abschiebungen funktionieren gar nicht erst.
Sehr viele Asylbewerber bleiben langfristig in unseren Sozialsystemen und leben ausschließlich von Hartz IV und Transfergeldern. Ich frage Sie allen Ernstes: Wo soll das hinführen, meine Damen und Herren?
Wir haben zudem das Problem der Kriminalität mancher Asylbewerber und das Problem des zugewanderten islamistischen Terrors. Wir haben das Problem der zugewanderten Clans und das Problem der zig Milliarden Kosten. Und genau das versucht der CSU-Innenminister zumindest etwas in den Griff zu bekommen.
Warum ist das für Grüne und Teile der SPD kein Argument? - Die Gesetze schreiben vor, dass Menschen nach einem abgelehnten Asylantrag unser Land wieder zu verlassen haben. So ist die Rechtslage. Es geht hier also darum, das Gesetz wieder durchzusetzen - Gesetze, die Gott sei Dank in diesem Land noch Gültigkeit haben. Asyl zu gewähren, meine Damen und Herren von den Grünen, ist kein automatisches Menschenrecht, sondern eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die unser Land Menschen freiwillig und großzügig zukommen lässt.
Eines der Hauptprobleme bei der Abschiebung ist, dass die entsprechenden Personen nicht angetroffen werden. Hier gilt es also sicherzustellen, dass die Abzuschiebenden vor ihrer Abholung so untergebracht sind, dass man auch weiß, wo man sie abholen kann. Wenn dafür keine Kapazitäten vorhanden sind, müssen diese geschaffen werden. Das haben wir von der AfD-Fraktion bereits im November-Plenum 2018 gefordert. Übergangsweise können diese Personen in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden - natürlich getrennt von den Straftätern. Was ist so schlimm daran?
Es ist doch keinem Steuerzahler zu vermitteln, dass Menschen, die kein Anrecht auf Asyl haben und vollziehbar ausreisepflichtig sind, die sich ihrer Abschiebung widersetzen oder entziehen, immer noch Geld von diesem Staat bekommen. Das Streichen von staatlichen Leistungen ist eine logische Konsequenz für die Menschen, die in einem anderen Land bereits Schutz bekommen haben.
Diese Menschen sind ja nicht wegen des Geldes hier, sondern weil sie angeblich verfolgt werden - oder etwa nicht? Wenn sie also in einem sicheren Land bereits Schutz bekommen haben, dann sollten sie auch bitte schön dorthin wieder zurückgehen und nicht hier nach Deutschland kommen, nur weil wir eventuell etwas mehr Geld als andere sichere Länder zahlen.
Und wer uns über seine Identität täuscht oder wer sich weigert, bei der Beschaffung von Ersatzpapieren zu unterstützen, bekommt einen verminderten Duldungsschutz. Die Frage, die sich mir und vielen Bürgern stellt, lautet: Warum haben so wenige Migranten ihre Pässe dabei? Jeder hat sein Handy mit, aber niemand hat irgendwann zuvor seinen Pass fotografiert. Dabei ist das doch das, was viele Urlauber im Ausland machen.
Ich erinnere Sie auch daran, dass im Fall von Ali Bashar - dem Mörder der 14-jährigen Susanna - über Nacht Ersatzpapiere beschafft werden konnten, damit er Deutschland verlassen kann. Deutsche ohne Pass bekommen ein Bußgeld; Migranten ohne Pass bekommen ein Taschengeld - das ist niemandem, der Steuern zahlt, noch zu vermitteln, meine Damen und Herren!
Eines ist doch klar: Wenn entschieden wurde, dass Personen keinen Anspruch auf Asyl haben und dass diese abzuschieben sind, dann müssen Behördenmitarbeiter, die den Asylbewerber vor dem Termin der Abschiebung warnen, sanktioniert werden. Aber auch das geschieht nicht in jedem Fall.
Menschenrechtsverletzungen können wir bei diesem Gesetz nicht feststellen. Umso mehr stellen wir fest, dass dieses Gesetz von Minister Seehofer nur der erste richtige Schritt in eine richtige Richtung ist. Es muss noch einiges geschehen, bis wir die Migration wieder unter Kontrolle haben.
Ein Anfang wäre es z. B., die Grenzen zu kontrollieren und niemanden ohne Pass in unser Land zu lassen - zumindest solange nicht, wie wir die Menschen ohne Pass nicht abschieben können. Erst wenn wir die Abschiebung wieder im Griff haben, können wir weitere Migranten aufnehmen. Ansonsten wird unser Sozialsystem langfristig kollabieren.
- Einen Moment, bitte, Herr Minister! - Ich darf um etwas Aufmerksamkeit bitten. - Danke, Herr Dr. Birkner.