Wir werden keine Regelung mitmachen, die dazu führt, dass eine Landesregierung doch wieder die Schuldenregelung aushöhlt. Wir werden zu einer Vereinbarung kommen, die es zulässt, dass Schulden nur in Ausnahmefällen gemacht werden dürfen und diese konsequent und kurzfristig wieder abgebaut werden müssen.
Herr Thiele, vielleicht haben Sie es gesehen, auch Herr Grascha bittet darum, Ihnen noch eine Frage stellen zu können. Die Möglichkeit könnten Sie ihm geben.
Ich verstehe ja, dass die FDP gerne möchte, dass in einer öffentlichen Debatte die Positionen völlig zementiert werden. Das ist nicht mein Interesse. Wir werden die weitere Diskussion im Ausschuss nach der Sommerpause führen. Ich bin mir sicher,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Gesetze macht der Landtag. Die Landesregierung kann Vorschläge unterbreiten. Das ist ein Punkt, der sich hier wieder zeigt. Ich begrüße es grundsätzlich, dass wir sehr gründlich überlegen, wie eine künftige Verfassung an dieser Stelle aussehen muss und aussehen kann.
Ich bedauere, dass es durch den Zeitdruck, der in diese Debatte hineinkam, und auch durch die Zeitpläne, die sich die Landesregierung vorgenommen hat, nicht möglich war, dass alle Anzuhörenden die Anhörung wahrnehmen konnten, und deshalb ein Thema in der Debatte bislang zu kurz gekommen ist.
Wenn Sie sich die Vermögenssituation eines Unternehmens ansehen möchten, dann schauen Sie sich nicht nur die Bilanz, sondern auch die GuV an. Sie müssen die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres prüfen. Außerdem müssen Sie sich auch die Vermögensveränderungen ansehen: Ist das Vermögen gewachsen, oder ist es gesunken? Erst dann haben Sie ein klares Bild über die Vermögensverhältnisse eines Haushaltes, der seine Familie ernähren muss, einer Gemeinde, eines Unternehmens oder auch eines Staates wie Niedersachsen.
Deswegen plädiere ich dafür, hierauf einen genaueren Blick zu werfen, um auch das Thema implizite Verschuldung anzusprechen.
Derzeit haben wir sehr hohe Steuereinnahmen. Wenn man mit diesen Steuereinnahmen aber die falschen Investitionen tätigt und an anderer Stelle notwendige Investitionen unterlässt, beispielsweise in Infrastruktur, in Forschung und Entwicklung oder in Bildung, oder wenn man Investitionen in Klimaschutz und Naturschutz unterlässt, wird man am
Ende ärmer, auch wenn am Jahresende vielleicht eine schwarze Null in der Bilanz steht. Wenn Sie sich die Bilanz aber nicht näher ansehen, ist das letztendlich eine Illusion.
So muss man z. B. feststellen, dass der Gesamtstaat, also die Bundesrepublik, in der letzten Wahlperiode 266 Milliarden Euro brutto Anlageinvestitionen getätigt, aber 271 Milliarden Euro Abschreibungen vorgenommen hat. Das Vermögen hat sich also unter dem Strich negativ entwickelt. Das gilt auch für die Zahlen der Jahre 2000 bis 2018: unter dem Strich negativ. Die Frage ist, ob wir genug investieren, um allein den Wert der Infrastruktur, zu der ich alles zähle, von der Bildungsinfrastruktur bis zur Straße oder Eisenbahnlinie, zu erhalten. Diesen Punkt müssen wir in unsere Debatte mit einbeziehen.
Dann haben wir Regeln, die der Bundestag in der Verfassung, im Grundgesetz verankert hat. Die müssen wir beachten, auch hier in Niedersachsen. Es gibt Ausnahmen, die wir zum Teil selber ausgestalten können. Das wollen wir auch. Wir wollen dafür aber die Landeshaushaltsordnung nutzen, und wir wollen auch die Frage, wie wir künftig mit Investitionen umgehen wollen, sehr genau mit Ihnen diskutieren.
Ich denke, es versteht sich in der Sache: Das geht nicht mit Einstimmen-Mehrheiten, sondern das funktioniert nur mit verfassungsändernden Mehrheiten, wenn man an die Verfassung herangehen will. In der Regel ist es sinnvoll, dann eine möglichst breite Verständigung im Parlament zu erzielen, weil keiner weiß, wer mit wem nach der nächsten Wahl wieder zusammenarbeiten muss und Lösungen für schwierige Probleme finden muss. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir im Gespräch bleiben und überlegen: Welche Herausforderungen kommen künftig tatsächlich auf uns zu? Wie können wir sicherstellen, dass wir auch einen Maßstab bekommen und erkennen, wenn wir nicht genug investieren?
Ich bin der Auffassung, dass gerade das Thema Klimaschutz ein gutes Beispiel ist. Denn es wird völlig unterschätzt, welche Dimension von Herausforderungen auf uns zukommen wird, wenn wir - da kann Niedersachsen nicht alleine handeln - als
Insofern ist es auf der einen Seite bedauerlich, dass wir jetzt eine Verzögerung haben. Auf der anderen Seite aber ist es eine Chance, sehr genau darüber nachzudenken: Welche Regeln brauchen wir künftig, um unser Gemeinwesen auf einem guten Kurs zu halten?
Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Für die Landesregierung erhält nun Herr Finanzminister Hilbers das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der FDP-Fraktion, ich freue mich über die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schuldenbremse und darüber, dass Sie auch der Auffassung sind, dass wir sie in Niedersachsen ausgestalten und schnellstmöglich in unsere Verfassung integrieren sollten. Sie gilt ab 2020 - nicht früher und nicht später.
Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu dieser Schuldenbremse und ist darauf bestens vorbereitet. Die kontinuierliche Reduzierung der Nettokreditaufnahme auf null in der Haushaltsplanung wurde durch die kluge Mittelbewirtschaftung der vergangenen Jahre belastbar unterlegt. Es gelang uns in 2017, planerisch wieder einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Darüber hinaus wurde der Jahresabschluss 2017 so gestaltet, dass wir erstmals seit über 50 Jahren in die Tilgung von Altschulden eingestiegen sind. Die Kreditermächtigung von 100 Millionen Euro wurde in Abgang gestellt.
2018 ist es uns mit dem Abschluss, den wir in den letzten Tagen hier diskutiert haben, gelungen, eine weitere Schuldentilgung in Höhe von 686 Millionen Euro zu veranlassen.
Also: Diese Landesregierung wird mit dem Abbau von Altschulden konsequent umgehen. Diese Landesregierung hat gezeigt, dass sie die Kraft dazu hat. Sie wird auch weiterhin in den Abbau von Altschulden einsteigen. Wir haben mit dieser Regelung bereits eine Dreiviertelmilliarde Euro an
Das halte ich im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes für elementar wichtig, meine Damen und Herren.
Dabei lassen wir uns von einigen Grundbekenntnissen leiten: Die schwarze Null ist kein Grundsatz, der in schlechten Zeiten über Bord geworfen werden darf. Herr Wenzel, das gilt auch im Hinblick auf Investitionen.
Wir haben in den Haushalten, die von uns aufgestellt worden sind, eines bewiesen - sowohl im Nachtragshaushalt als auch im Haushalt dieses laufenden Jahres; das wird auch beim nächsten Haushalt so sein -: Trotz Einhaltung aller Kriterien der Schuldenbremse haben wir ein Jahr, bevor wir dazu überhaupt verpflichtet sind, die Investitionen in diesem Land so massiv gesteigert, wie sie in den letzten 20 Jahren davor nie gesteigert worden sind. Das ist uns gelungen, obwohl wir uns den Kriterien der Schuldenbremse unterworfen haben. Das nennt man politische Prioritätensetzung und eine zukunftsausgerichtete Politik. Es gilt nicht die Ausrede, man könne nur investieren, wenn man Schulden in diesem Land macht.
Herr Wenzel, wenn Sie einen Blick in die kaufmännische Buchhaltung werfen - es ist ja gut, dass Sie gelegentlich im HGB eine Anleihe nehmen; dann dürfen Sie GuV und Bilanz allerdings nicht ganz durcheinander bringen -, werden Sie einen wichtigen Grundsatz erkennen. Wenn Sie Abschreibungen vornehmen, müssen Sie Ihre Schulden auch in der entsprechenden Größenordnung zurückführen. Dann haben Sie eine goldene Bilanzregel eingehalten.
Wenn Sie das nicht machen, leben Sie von der Substanz. Das können Sie nicht dadurch ersetzen, dass Sie mit Schulden wieder in diese Vermögensteile investieren, um sie wieder zu ertüchtigen. Dann haben Sie nämlich immer noch die Schulden und haben neue Schulden, die diesen Vermögenswerten gegenüberstehen.
In den vergangenen 70 Jahren ist es trotz Schuldenmachens nicht gelungen, die Investitionen so zu tätigen, dass wir nirgendwo mehr Bedarfe haben. Das ist doch das beste Zeichen dafür, dass
Meine Damen und Herren, die schwarze Null ist gerade in Zeiten, in denen die Steuern rückläufig sind oder in denen die finanziellen Möglichkeiten enger werden, von elementarer Bedeutung. Wir ermöglichen mit unserem Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Überprüfung der Schuldenregelung und bekennen uns ausdrücklich zu einer nachhaltigen Finanzpolitik.
Der vorliegende Gesetzentwurf verankert die Grundregeln eines eigenständigen Nettoneuverschuldungsverbotes in unserer Verfassung und nutzt auch die im Bundesrecht vorgesehenen Möglichkeiten, die finanzielle Handlungsfähigkeit im Interesse des Landes an bestimmten Notsituationen ausrichten zu können. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sorgen wir für Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen und vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in einer öffentlichen Anhörung erörtert worden. Wer dieser Anhörung beigewohnt hat, wird festgestellt haben: Ein ganz überwiegender Teil der Anzuhörenden hat den Gesetzentwurf ausdrücklich gelobt für die konsequente Politik, auch für die Mechanismen, für die Zweidrittelmehrheit und dafür, wie wir den Konjunkturmechanismus ausgestalten. Die Schuldenpolitik des Landes soll nämlich nicht in das Ermessen des Landes gestellt werden, sondern sich an objektiven Kriterien orientieren.