Es ist in einer Demokratie so, dass in unterschiedlichen Fraktionen und Parteien auch unterschiedliche Positionen vertreten werden. Im Übrigen befinden wir uns zu dieser Thematik auch in guten Gesprächen, wie man das im Rahmen eines Gesetzentwurfes in einem Parlament nun einmal macht. Das ist überhaupt nichts Problematisches. Im Gegenteil! In einer Demokratie nennt man so etwas „einen Kompromiss finden“, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir sollten uns vielleicht auch daran gewöhnen, dass es durchaus zur Demokratie dazugehört, Kompromisse zu finden.
(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Der Kompromiss ist doch schon im Kabinett gefunden worden!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Landesregierung - und die sie tragende Koalition - handelt effizient, handelt sehr erfolgreich mit vielen Projekten, die wir bereits umgesetzt haben, und handelt auch sehr harmonisch und vor allen Dingen demokratisch. Vor allem ist sie aber erfolgreich, meine sehr verehrten Damen und Herren, und dabei bleibt es.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zunächst einmal will ich Folgendes sagen: Ich bin ja begeistert. Ich habe nämlich heute Nacht
Ich habe mir heute Nacht die Plenardebatte vom März noch einmal angeschaut und muss zugeben: Ich freue mich darüber, dass die FDP-Fraktion jetzt mit Verve einen Gesetzentwurf der Landesregie
Mir ist wichtig, zu betonen, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung von CDU und SPD für ein Verschuldungsverbot in der Landesverfassung und die geplanten Änderungen der Landeshaushaltsordnung eine aus unserer Sicht wirklich gute Grundlage dafür sind, eine dauerhaft nachhaltige Finanzpolitik des Landes Niedersachsen zu sichern. Wir wollen damit erreichen - das ist und bleibt das Ziel der CDU-Fraktion -, dass sich der Staat zukünftig wie jeder ordentliche Mensch verhält, nämlich mit dem Geld auskommen muss, das ihm zur Verfügung steht, und nicht dauerhaft anwachsende Schulden macht.
Der Artikel 109 des Grundgesetzes verpflichtet die Länder, also auch das Land Niedersachsen, ab dem Jahr 2020 zu einem vollständigen Schuldenstopp. Das ist klug, das ist richtig; denn Schulden verzinsen sich buchstäblich, und die Belastung der Haushalte potenziert sich im Laufe der Zeit. Auf lange Zeit laufen Zinseszinsen - liebe Frauke Heiligenstadt, das ist nun einmal die Realität, in der wir leben - immer stärker vor allen Dingen gegen die Investitionskraft. Die Investitionen des Landes werden dadurch immer weiter eingeschränkt. Darum ist eine Regelung, die die Möglichkeit der dauerhaften Schuldenaufnahme beendet und damit die Zins- und Zinseszinslast senkt, eine kluge Regelung.
Der vollständige, ausnahmslose Schuldenstopp, den das Grundgesetz zunächst einmal vorsieht, kann allerdings den Haushaltsgesetzgeber, einen Landtag, vor unlösbare Probleme stellen. Deswegen gibt es im Kern drei Möglichkeiten der entsprechenden Ausgestaltung, nämlich die Möglichkeit, bei einem wirtschaftlichen Abschwung bzw. einer Rezession zu einer Konjunkturanpassung zu kommen, die Variante für eine Naturkatastrophe und die Möglichkeit der Feststellung einer außerordentlichen Notlage, die sich dem staatlichen Einfluss entzieht, um dem Haushaltsgesetzgeber, dem Landtag, die Möglichkeit zu geben, auf solche Situationen reagieren und kurzfristig doch Schulden aufnehmen zu können - allerdings immer mit
der klaren Maßgabe, über einen Tilgungsplan den Abbaupfad darzustellen und diese Schulden kurzfristig wieder abzubauen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift diese möglichen Ausnahmeregelungen des Artikels 109 Abs. 3 des Grundgesetzes auf und schlägt eine korrespondierende Tilgungsregelung vor.
Ich möchte - weil das auch immer wieder im Raum steht - ausdrücklich betonen, dass die Behauptung falsch ist, dass diese Schuldenbremse dem Parlament seine Handlungsspielräume nehme. Das ist nicht der Fall. Die Handlungsspielräume der Parlamente werden immer weiter eingeschränkt - durch die immer weiter steigende Last an Zinsen, die wir auf Schulden, die in der Vergangenheit getätigt wurden, zahlen müssen und vor die Klammer ziehen müssen, wenn wir unsere Haushalte konzipieren.
Ich gebe allerdings zu, dass es für den Fall, dass wir in Niedersachsen nicht zu einer Regelung kommen, die die Ausnahmetatbestände ausgestaltet und beschreibt, zu einer Situation kommen könnte, dass der Haushaltsgesetzgeber in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Insofern muss ich feststellen, dass es bei einer ausbleibenden Regelung durch den Niedersächsischen Landtag in der Niedersächsischen Landesverfassung bzw. in der Niedersächsischen Haushaltsordnung zu zwei Effekten kommen kann. Der eine Effekt ist, dass die drei von mir benannten Ausnahmemöglichkeiten dann für Niedersachsen nicht infrage kämen inklusive eines Konjunkturmechanismus, der dann nicht möglich wäre.
Herr Thiele, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Herr Kollege Dr. Birkner bittet auch Sie darum, eine Frage stellen zu können.
Der zweite Punkt ist nämlich wichtig. Für den Fall, dass es nicht zu einer niedersächsischen Regelung in der Landesverfassung kommt, haben wir hinsichtlich der Frage der Verwendung unserer Rücklagen zumindest ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Das ergibt sich aus dem Staatsgerichtshofurteil zur Verwendung von Rücklagen aus dem niedersächsischen Haushalt. Diese Rücklagen würden dann nämlich wie neue Schul
den behandelt mit der Konsequenz, dass wir Rücklagenentnahmen zur Finanzierung von Haushalten möglicherweise in Zukunft nicht mehr vornehmen können. Das muss man wissen. Und dieses Risiko möchte die CDU-Fraktion nicht eingehen. Wir sind sicher unterwegs, wenn wir eine niedersächsische Regelung treffen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Thiele, vielen Dank für die Gelegenheit. Ich möchte nicht das gleiche Schicksal erleiden wie bei der Rede von Frau Heiligenstadt, dass Sie zum Ende kommen und ich keine Gelegenheit mehr zur Zwischenfrage habe. Deshalb habe ich mich jetzt schon gemeldet.
Vielleicht kommen Sie ja noch darauf zu sprechen. Wie ist denn jetzt die Haltung der CDU-Fraktion? Wollen Sie die Zwei-Drittel-Mehrheit beibehalten? Oder werden Sie dem Ansinnen der SPD, diese aufzuheben und zu einer einfachen Mehrheit zu kommen, folgen?
Der Gesetzentwurf wurde im März eingebracht; die Landesregierung hat das getan. Wir haben eine sehr intensive Debatte im Ausschuss gehabt inklusive einer wirklich hochwertigen und aus meiner Sicht sehr guten Anhörung. Es wurde erkennbar, dass an drei Punkten Diskussionsbedarf besteht.
Der eine Punkt ist - das ist hier nicht angesprochen worden - die Positionierung der kommunalen Spitzenverbände,
Der zweite Punkt ist, dass insbesondere der Landesrechnungshof darauf dringt, in der Landesverfassung ein Altschuldenabbaugebot zu verankern
und dieses in der Landeshaushaltsordnung mit einem Abbaupfad für einen Festbetrag bis zu einem festen Zeitpunkt auszugestalten. Dieser Vorschlag findet in der CDU-Fraktion große Sympathie - das sage ich ganz offen -, bei unserem Koalitionspartner weniger.
Dann gibt es noch die Position der Gewerkschaften, die die Zwei-Drittel-Regelung deutlich kritisiert haben. Wir haben gerade von Frauke Heiligenstadt gehört, dass diese Position bei unserem Koalitionspartner auf große Sympathie stößt. So ist das manchmal in einer Koalition. Wir sind mit diesem Koalitionsvertrag nicht zu einer Fusion von CDU und SPD gekommen. Wir haben weiterhin unser Profil. Und wir haben auch weiterhin unsere unterschiedlichen Positionen. Unsere staatspolitische Aufgabe in dieser Koalition, in dieser Regierung ist es jetzt, zu tragfähigen Vereinbarungen zu kommen, auch bei sehr unterschiedlichen Positionen.
Ich möchte jetzt nicht das Spiel mitmachen, indem ich sage: Wir machen das so und so, und über dieses Stöckchen müsst ihr springen. - Die Position der CDU-Fraktion ist, dass wir eine Regelung wollen, die verhindert, dass es möglich ist, über den im Grundgesetz verfassten Schuldenstopp hinaus willkürlich Schulden zu machen bzw. langfristig wieder Schulden aufzunehmen und somit dadurch den Schuldenstopp wieder auszuhebeln.
Wir werden keine Regelung mitmachen, die dazu führt, dass eine Landesregierung doch wieder die Schuldenregelung aushöhlt. Wir werden zu einer Vereinbarung kommen, die es zulässt, dass Schulden nur in Ausnahmefällen gemacht werden dürfen und diese konsequent und kurzfristig wieder abgebaut werden müssen.