Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

beantworten. Ich weiß nicht, ob das zu mehr Vollzug führen würde. Wenn es so wäre, dann würden wir die entsprechenden Haftplätze auch zur Verfügung stellen. Und bei steigenden Gefangenenzahlen würde natürlich auch die Anzahl der JVABediensteten entsprechend angepasst werden müssen. Die Anzahl der JVA-Bediensteten werden ja - das ist immer so - nach der Anzahl der Haftplätze berechnet. Aber, wie gesagt: Erst nach diesem Schritt wissen wir, ob sich die Zahlen erhöhen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Aus der CDUFraktion möchte Kollege Thiemo Röhler eine Zusatzfrage stellen.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die sogenannte PKHRichtlinie bis zum heutigen Tage nicht fristgemäß umgesetzt ist - Sie haben vorhin davon berichtet -, möchte ich wissen, was die Landesregierung getan hat, um die Rechtsanwendung in Niedersachsen klarzustellen bzw. für Klarstellung zu sorgen, wie damit in Zukunft umgegangen werden soll.

Danke schön.

Danke schön, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen hat den Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie den Generalstaatsanwälten in Niedersachsen am 7. Juni dieses Jahres durch mein Haus mitteilen lassen, dass nach unserer Prüfung die Bestimmungen der Richtlinie einer unmittelbaren Anwendbarkeit nicht zugänglich sind. Letztlich bleibt bis zur gesetzgeberischen Umsetzung eine verbindliche Entscheidung über Notwendigkeit und Reichweite der unmittelbaren Anwendung von einzelnen Bestimmungen der Richtlinie zunächst den unabhängigen Gerichten vorbehalten. Wir warten dringend auf das Gesetz zur Umsetzung.

Danke schön. - Es folgt die CDU-Fraktion, noch mal die Kollegin Dr. Esther Niewerth-Baumann. Bitte!

Frau Ministerin, Sie sprachen von den liegen gebliebenen Projekten im Bundesministerium; da hatten Sie einige erwähnt. Waren das alle, oder gibt es noch mehr?

(Wiard Siebels [SPD]: Was sind das hier für freundliche Fragen? - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich nehme an, das würde die Zeit sprengen, das alles vorzulesen!)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das geht ganz schnell: Ja, es gibt noch das eine oder andere. Ich nenne ein Beispiel: das Strafrechtsentschädigungsgesetz. Im Herbst 2017 haben wir schon darauf hingewiesen, dass die Entschädigungshaftkosten in Höhe von nur 25 Euro pro Tag für Gefangene, die zu Unrecht eingesessen haben, zu niedrig sind. Dieser Betrag soll angehoben werden. Wir warten auf den entsprechenden Gesetzentwurf. Wir haben im Frühjahr 2018 die Bitte erneuert, dass da etwas geschieht. Das soll es als Beispiel gewesen sein.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage: Dr. Genthe, FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Bundeskabinett, soweit ich weiß, im Mai ein Eckpunktepapier zur Beschleunigung von Strafverfahren beschlossen hat, frage ich die Landesregierung: Was tut sie eigentlich, damit dieses Projekt nicht weiterhin im BMJV liegen bleibt?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es antwortet die Justizministerin. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Eckpunktepapier vom 15. Mai 2019 liegt jetzt vor. Es greift auch von uns geforderte Punkte auf.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

Aufgrund des zeitlichen Ablaufs gehe ich davon aus, dass sich hier bereits der Druck der Länder - das ist ja ein allgemeiner Druck der Länder gewesen - und insbesondere die Anmeldung des Themas zur Frühjahrs-JuMiKo bezahlt gemacht haben. Allerdings muss man sagen, dass ein Eckpunktepapier keinen Gesetzentwurf darstellt, auf den wir eben dringend warten.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst zu Ihrer Antwort auf meine Frage von vorhin. Ich würde Sie bitten, die Studie noch einmal sehr genau zu lesen. Ich habe gerade die ganze Zeit die Studie gelesen, und die greift sowohl Jugendstrafen als auch Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht auf und differenziert das in der Darstellung. Sie haben pauschal geantwortet, das habe sich nur auf das Erwachsenenstrafrecht bezogen. Ich glaube nach Durchsicht der Studie, dass das so nicht ganz korrekt ist, und würde Sie bitten, das noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Frage, die ich stellen möchte, bezieht sich auf die Nachfragen aus der CDU-Fraktion. Vor dem Hintergrund Ihrer drastischen Schelte des SPDBundesjustizministers Heiko Maas, der ja in der Anfangszeit des von Ihnen genannten Zeitraums im Amt war, und Katarina Barley -

Und jetzt kommt die Frage!

- und jetzt kommt die Frage -, frage ich Sie, Frau Ministerin, was Sie denn getan haben - nicht nur den Bund schelten, sondern im eigenen Verantwortungsbereich handeln! -, um diese JI-Richtlinie, deren Umsetzungsfrist auch lange abgelaufen ist und die z. B. im Zuge des NPOG diskutiert wurde, in Landesrecht umzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Das war eine der längsten Fragen der Landtagsgeschichte.

(Zurufe von der FDP: Nein, nein! - An- ja Piel [GRÜNE]: Was ist mit Herrn Nacke? Jens, lässt du das gesche- hen? Das ist ja nicht wahr!)

- Eine der längsten Zusatzfragen der Geschichte.

Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, ich will das Wort der Bundesministerschelte so nicht im Raum stehen lassen und möchte das auch zurückweisen. Das ist so nicht richtig.

(Anja Piel [GRÜNE]: Na ja!)

Ich habe in dem Interview gesagt, man kann Frau Barley überhaupt keinen Vorwurf machen. Man kann auch Herrn Maas keinen Vorwurf machen. Seit ich im Amt bin, gab es Koalitionsverhandlungen, damals auf Bundesebene, bis in den März hinein. Herr Maas war in die Koalitionsverhandlungen eingebunden, und danach war er nicht mehr Bundesjustizminister. Dann kam Frau Barley mit dem bekannten Zeitablauf, dass sie sehr bald danach Kandidatin für das Europaparlament wurde. Das kann man wiederum ihr nicht vorwerfen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist eine Parteigeschichte!)

- Ich werfe es ihr aber nicht vor. Dann müssen Sie ihr das vorwerfen. Ich werfe es ihr nicht vor.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie bekla- gen, dass nichts passiert ist!)

- Das ist etwas anderes.

(Lachen bei den GRÜNEN - Anja Piel [GRÜNE]: Was für ein feinsinniger Unterschied! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Jetzt zur Frage der Datenschutzrichtlinie: Wir können immer nur darauf dringen, dass wir entsprechende Vorgaben bekommen. Das Einzige, was uns umtreibt, ist, dass aufgrund dieser bestehenden Rechtsunsicherheit, aufgrund der Tatsache, dass es auf Bundesebene noch nicht in einen Gesetzentwurf umgesetzt worden ist, für uns erhebliche finanzielle Risiken bestehen. Durch die Mitteilung der Kommission „EU-Recht: Bessere Ergeb

nisse durch bessere Anwendung“ aus 2016 wurde, wie Sie wissen, die Sanktionspraxis bei der Nichtumsetzung von Richtlinien deutlich verschärft. Das betrifft einmal den Umsetzungszeitraum. Bis dahin war es für Mitgliedstaaten unschädlich, wenn man die Umsetzung innerhalb eines Jahres nicht hat schaffen können und die Frist überzogen hat. Die Vertragsverletzungen wurden nicht systematisch mit Fristende eingeleitet. Damit blieb den Mitgliedstaaten jeweils ausreichend Zeit, noch während eines Vertragsverletzungsverfahrens die entsprechende Richtlinie umzusetzen. Das vermied Sanktionierung, und darum ist es bislang auch noch nie zur Sanktionierung Deutschlands gekommen.

Inzwischen hat sich das aber geändert; denn schon ab Überschreiten der Umsetzungsfrist von nur einem Tag will die Kommission die Verhängung eines Pauschalbetrags beantragen. Der Pauschalbetrag soll den bereits eingetretenen Verzug sanktionieren. Das Risiko finanzieller Sanktionen im Millionenbereich ist hierdurch erheblich gestiegen.

Das ist das, was ich dazu sagen kann.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist zwar keine Antwort auf meine Frage, aber es ist eine Antwort!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Limburg, Sie haben ja noch einmal Gelegenheit zu fragen. Aber jetzt ist erst einmal Herr Kollege Christopher Emden mit seiner Zusatzfrage an der Reihe. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin im Hinblick auf die beabsichtigte Vermeidung von Kettenbewährungen von der JuMiKo gesprochen haben und, wenn ich Sie richtig verstanden habe, erwähnt haben, dass die Mehrzahl Ihrer Kollegen aus den Bundesländern Ihre Meinung, die ich auch teile, ebenfalls vertritt, möchte ich wissen, ob sich denn Bundesländer bzw. Länderjustizminister dagegen ausgesprochen haben und, wenn ja, welche dies sind.

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es aus dem Kopf nicht sagen, meine aber, es ist ein 10:6-Beschluss gewesen. Ich kann Ihnen jedoch die sechs Bundesländer jetzt nicht nennen. Das müssen wir, wenn es wirklich von großem Interesse ist, nachliefern. Aber ich kann sagen, dass es eine deutliche Mehrheit gewesen ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt ist der Kollege Genthe mit einer Zwischenfrage an der Reihe. Danach kann er noch eine stellen. Das wollte er nämlich wissen. - Bitte schön, Herr Kollege!

Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Justizministerin eben gerade sagte, dass zwei Bundesjustizminister nicht arbeiten konnten, weil sie entweder in Koalitionsverhandlungen oder im Wahlkampf zum Europäischen Parlament steckten, frage ich die Landesregierung, ob es ihrer Ansicht nach richtig sein kann, dass im Bundesjustizministerium der Stillstand der Rechtspflege herrscht, während Koalitionsverhandlungen oder irgendwelche Wahlkämpfe geführt werden.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Genthe, Stillstand der Rechtspflege würde nur herrschen, wenn die Gerichte nicht mehr arbeiteten, und das passiert nicht. - Dies ist Teil eins der Antwort.