Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Genthe, Stillstand der Rechtspflege würde nur herrschen, wenn die Gerichte nicht mehr arbeiteten, und das passiert nicht. - Dies ist Teil eins der Antwort.
Teil zwei der Antwort lautet, dass das Haus natürlich arbeitet. Alles andere wäre dem BMJV gegenüber höchst unfair. Aber bestimmte Entscheidungen können nur getroffen werden und werden auch nur getroffen, wenn die Hausspitze in toto besetzt ist. Das ist das Problem. Deswegen bleiben dann die Dinge manchmal etwas lange liegen. Das habe ich ja schon ausgeführt.
Aber, wie gesagt, der Stillstand der Rechtspflege ist nicht eingetreten. Dagegen verwahre ich mich ganz heftig.
Um die Antwort zu den Ländern nachzureichen - ich habe es gerade bekommen -: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben alle mit Ja gestimmt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine weitere Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie zwar angeblich weder die SPDMinister noch die Mitarbeiter im Haus kritisiert haben, aber in der Zeitung sagen, vieles bleibt liegen, alles ist schwerfällig, können wir uns vielleicht darauf einigen, dass Sie mit Ihrer Kritik die SPD in Gänze gemeint haben.
Auf meine Frage, was Sie konkret auf Landesebene in Ihrem Verantwortungsbereich zur Umsetzung der JI-Richtlinie getan haben, haben Sie lediglich auf das Bundesjustizministerium und die Bundesebene verwiesen.
Die Frage war aber: Was haben Sie als Justizministerin vor dem Hintergrund Ihrer Kritik an der Bundesjustizministerin selber getan, um die JIRichtlinie in Landesrecht umzusetzen?
Herr Kollege, bei allem Verständnis: Wir alle wissen, dass die Ministerin und auch der Ministerpräsident Fragen so beantworten, wie sie es für richtig halten. Ich habe ja Verständnis dafür, dass Sie Ihre Frage wiederholen und erläutern wollen. Stellen Sie jetzt bitte ganz konkret Ihre Frage. Sonst muss ich Ihnen leider das Wort entziehen.
Die Frage ist, ob ich Ihre Ausführungen so verstehen muss, dass Sie trotz der Hinweise des GBD nichts getan haben, um die JI-Richtlinie in Niedersachsen umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, ich hatte Ihre Frage, die Sie jetzt stellen, schon ganz früh verstanden.
Natürlich haben wir das im Rahmen unserer Möglichkeiten getan. Federführend war das MI. Im Niedersächsischen Datenschutzgesetz ist das, was wir für Niedersachsen regeln können, selbstverständlich umgesetzt worden. Alles Weitere ist aber Bundesgesetzgebung. Da können wir nichts tun. Wir können nur unseren Part abdecken. Er ist abgedeckt. Bestimmte Dinge sind nun einmal erst dann abzudecken, wenn der Bund es umgesetzt hat.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste und letzte Zusatzfrage für die FDP stellt der Kollege Dr. Birkner. Bitte schön!
(Helge Limburg [GRÜNE]: Jetzt hat sie auch den niedersächsischen In- nenminister kritisiert! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Egal! Hauptsache SPD!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass immer alle anderen verantwortlich sind, und vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, welche Haftungsrisiken bei einem solchen Vertragsverletzungsverfahren im Raum stehen, frage ich die Landesregierung und natürlich insbesondere die Ministerin, welche Haftungsrisiken durch die Nichtumsetzung der JI-Richtlinie im Rahmen des Polizeigesetzes wie auch im Rahmen der Datenschutzrechtsnovelle auf das Land Niedersachsen zukommen.
- Seien Sie mal nicht so böse mit mir. Ich wollte auch nur sagen: Ich kann es Ihnen nicht beantworten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Justizministerin nicht in der Lage war, die Nachfrage des Kollegen Dr. Birkner zu beantworten, aber sich die Fragen in der Tat, wie Sie zu Recht ausgeführt haben, immer an die gesamte Landesregierung richten, schlage ich vor, dass wir an dieser Stelle die Sitzung so lange unterbrechen, bis sich die Landesregierung in der Lage sieht, die Nachfragen aus den Reihen dieses Parlaments dann auch tatsächlich zu beantworten.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Jetzt hat sich der Kollege Nacke zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal kann ich das Anliegen verstehen, dass dann, wenn hier eine Frage gestellt wird, auch die entsprechende Antwort gegeben werden muss. Ich bitte allerdings auch, im Hinblick auf Nachfragen zu akzeptieren, dass - Sie alle kennen das - aufgrund des Betriebsablaufes die Kabinettsmitglieder nicht die Möglichkeit haben, regelmäßig und immer an der Sitzung teilzunehmen. Die Frage, über die wir heute hier beraten, war so explizit und ausdrücklich an das Justizministerium gerichtet, dass man zumindest Verständnis dafür
Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Antwort durch Frau Honé zu geben. Das ist mir gerade signalisiert worden. Insofern denke ich, dass der Antrag sich erledigt hat und wir die Sitzung fortsetzen können.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich denke, dass wir so verfahren können. - Dagegen sehe ich auch keinen Widerspruch. Die Landesregierung sieht sich in der Lage, diese Frage zu beantworten. Frau Ministerin Honé, bitte sehr!