Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich denke, dass wir so verfahren können. - Dagegen sehe ich auch keinen Widerspruch. Die Landesregierung sieht sich in der Lage, diese Frage zu beantworten. Frau Ministerin Honé, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mögliche Strafzahlungen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Es gibt eine pauschale Strafe in Höhe von bis zu, ich glaube, 1,8. Es wird gerade verifiziert, ob ich mich richtig erinnere.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Was?)

- Soll ich die Frage beantworten oder nicht?

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Milliarden oder Millionen?)

- Millionen. Entschuldigung. 1,8 Millionen Euro.

Außerdem gibt es Tagespauschalen. Sie berechnen sich so, dass für jeden Tag, an dem die Umsetzung nicht erfolgt, eine pauschale Strafzahlung festgesetzt wird.1

Das kann ich Ihnen dazu sagen. Das ist das Verfahren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das hätte der Finanzminister wissen können!)

Weitere Fragen - - -

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

1 siehe Anlage

- Entschuldigung. Dann war die Buchführung nicht ganz richtig. Das ist Ihre fünfte Frage, Herr Kollege. Sie haben das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Ausführungen der Justizministerin zu unserer Frage 3, also der Frage nach den notwendigen Verteidigern, frage ich die Justizministerin: Was haben Sie denn ganz persönlich unternommen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Zugang zu einem Verteidiger auch in den von Ihnen genannten Fällen tatsächlich gewährleistet werden kann? Haben Sie Gespräche geführt und Maßnahmen eingeleitet? Oder beschränken Sie sich auf die Kritik an der Bundes-SPD?

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin Havliza hat das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort, die ich auf Ihre Frage zu den Verteidigern gegeben habe, war ja darauf gerichtet, dass ich gesagt habe: Wenn das so und so käme, wäre praktisch das beschleunigte Verfahren ausgehebelt. - Das war ja der Ansatzpunkt.

Wir müssen jetzt abwarten. Wir warten den Entwurf der Bundesregierung ab. Er ist, glaube ich, gerade da oder soll jetzt kommen. Dann schauen wir uns das an und werden natürlich gucken: Wie geht das mit den Verteidigern weiter? Muss man da Gespräche führen? Muss man sagen, dass sie - was weiß ich? - Bereitschaftspools bilden oder was auch immer tun müssen? Das alles sind Dinge, die sich dann anschließen, wenn wir den Entwurf zur Kenntnis genommen und ausgewertet haben. Wenn wir wissen, welche Veränderungen da im Einzelnen auf uns zukommen, werden wir natürlich die entsprechenden Dinge auch angehen; das ist klar.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu Punkt a) liegen nicht vor.

Ich rufe auf

b) Stellenbesetzungen, Unterrichtsversorgung, Mehrarbeit - hat Niedersachsen genügend Lehrkräfte? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/3973

Zur Einbringung der Anfrage hat sich der Kollege Försterling gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellenbesetzungen, Unterrichtsversorgung, Mehrarbeit - hat Niedersachsen genügend Lehrkräfte?

Für das kommende Schuljahr 2019/2020 wurden an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen 1 900 Stellen ausgeschrieben. In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) „Wie groß ist der Mehrbedarf an Lehrern durch mehr Ganztagsschulen?“ (Druck- sache 18/3789) verwies die Landesregierung darauf, dass erst mit dem Statistiktermin 29. August 2019 über zahlreiche Bedarfe an den Schulen Klarheit herrsche. Insoweit ist aktuell unklar, ob die ausgeschriebenen 1 900 Stellen dazu geeignet sind, den tatsächlichen Bedarf an Lehrkräften in Niedersachsen zu decken, und wie die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr sein wird. Für die Lehrkräfte resultiert daraus nicht nur eine trotz der nachgewiesenen Mehrbelastung (vergleiche Pressemitteilung der GEW vom 5. Juni 2019) unverändert hohe Arbeitszeit, sondern auch Mehrarbeit und sogenannte Mehrzeit, über deren Höhe die Landesregierung jedoch keine Angaben machen kann (siehe Antwort der Landesregierung zur Anfrage „Mehrarbeit von Lehrkräften“, Druck- sache 18/2729).

Unstrittig ist darüber hinaus, dass für den 13. Jahrgang in den Gymnasien im Schuljahr 2020/2021 zusätzliche Lehrkräfte benötigt werden. Bei der Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren ist man von einem Bedarf an 1 250 Lehrkräften ausgegangen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen hätten für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2019/2020 ausgeschrieben werden müssen, um

eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung zu erreichen?

2. Wie viele der ausgeschriebenen Stellen sind aktuell bereits besetzt, und wie viele Pensionäre zum Ende des Schuljahres stehen dem entgegen?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, den Bedarf an Lehrkräften zum Schuljahr 2020/2021 zu decken?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Zur Beantwortung hat sich Herr Minister Tonne gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Landesregierung ist selbstverständlich, eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu erreichen. Ich erlaube mir jetzt eine Vorbemerkung und möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das selbstverständlich auch für den berufsbildenden Bereich gilt, auch wenn der heute bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage nicht im Fokus steht.

Die Versorgung mit Lehrkräften stellt gegenwärtig für alle Länder eine große Herausforderung dar, da es für einige Lehrämter weiterhin zu wenige grundständig ausgebildete Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Dies betrifft insbesondere die Lehrämter an Haupt- und Realschulen sowie das Lehramt für Sonderpädagogik. Da es nicht die eine Maßnahme gibt, um diesem Umstand abzuhelfen, hat die Landesregierung einen Mix an Maßnahmen getroffen, um die Lehrkräfteversorgung in Niedersachsen zu sichern und gleichzeitig auch die Bildungsqualität zu erhöhen. Im Schuljahr 2018/2019 ist es dadurch gelungen, einen durchschnittlichen landesweiten Wert der Unterrichtsversorgung von 99,4 % zu erreichen. Das ist eine deutlich positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr, die zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Gleichwohl sind weitere Schritte erforderlich, und der nächste Schritt erfolgt dann zum 1. August 2019.

Der statistische Wert der Unterrichtsversorgung umfasst in den Lehrkräftesollstunden neben den Pflichtstunden die sogenannten Poolstunden und die Stunden für Zusatzbedarfe. Aktuell beträgt der Anteil der Zusatzbedarfe an den Sollstunden rund

19 %. Hiervon entfällt ein Großteil auf die Bereiche Inklusion und Ganztag. Trotz dieser großen gewollten und auch absolut richtigen Herausforderungen ist es gelungen, die Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen deutlich zu steigern. Das ist gut, stellt uns aber noch nicht zufrieden. Zu unterschiedlich ist die Situation noch in unserem Bundesland.

Meine Damen und Herren, insbesondere im Haupt- und Realschulbereich sowie bei den Förderschulen bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Das aktuell große Potenzial an Lehrkräften mit gymnasialem Lehramt wurde und wird daher wiederholt genutzt, um Einstellungen insbesondere an den Gymnasien über die Abdeckung der Bedarfe hinaus zu realisieren. Die zusätzlichen Einstellungen an dieser Schulform erfolgten wieder mit der Maßgabe der Unterstützung des Sekundarbereichs I, speziell an Haupt-, Real- und Oberschulen über Abordnungen. Ziel auch der künftigen Einstellungen bleibt jedoch, durch möglichst bedarfsgerechte Stellenbesetzungen das Ausgleichsvolumen und damit auch den Abordnungsbedarf zu verringern.

Um die Planung deutlich zu verbessern und auf eine solide Datenbasis zu stellen, arbeitet mein Haus an einer Lehrkräftebedarfsprognose für die Zeit bis 2030, auch jeweils mit dem Ziel der kontinuierlichen Aktualisierung. Damit liegen dann die notwendigen Daten vor, um auf abgesicherter Basis über die aufgezeigten Herausforderungen zu diskutieren und auch fundierte Lösungen zu erarbeiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für den Einstellungstermin 1. Februar 2019 ist rückblickend Folgendes festzustellen:

Es standen 1 300 Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Damit konnte rechnerisch sämtlichen ca. 1 260 Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen ein Einstellungsangebot gemacht werden.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das war nicht die Frage!)

Es ist gelungen, in diesem Verfahren 1 183 Einstellungen zu realisieren, sodass die Anzahl der dauerhaft ausscheidenden Lehrkräfte während des ersten Schulhalbjahres 2018/2019 - das waren rund 750 - deutlich übertroffen wurde. Damit war eine Steigerung der Unterrichtsversorgung möglich. Auch zum Beginn des neuen Schuljahres

stehen für das Jahr 2019 erneut mehr Einstellungsmöglichkeiten, nämlich 1 900, zur Verfügung, als Lehrkräfte dauerhaft ausscheiden werden. Wir gehen von 1 368 aus. Diese Maßnahme ist nach dem jetzigen Stand auch ausreichend, um eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung zu erreichen.

Aus den niedersächsischen Studienseminaren war mit Bewerbungen von ca. 1 600 Absolventinnen und Absolventen zu rechnen. Tatsächlich liegen insgesamt deutlich mehr als 2 200 Bewerbungen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte vor. Rund 30 % der Bewerberinnen und Bewerber stammen aus anderen Bundesländern oder sind sogenannte Wiederbewerbende.

Zu Frage 2: Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 12. August 2019 standen in der ersten Auswahlrunde zunächst 1 900 Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nach einer aktualisierten Auswertung - 17. Juni 2019 - werden bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres insgesamt 1 368 Lehrkräfte - das ist die Zahl in Köpfen, nicht in Vollzeitlehrkräfteeinheiten - in den Ruhestand bzw. in Rente getreten sein. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist bereits angelaufen, sodass erfreulicherweise 1 109 Stellen besetzt sind; das ist der Stand von heute 9.00 Uhr. Um Ihnen die Dynamik zu skizzieren: Zum gestrigen Tag waren es 1 064 besetzte Stellen, heute 9.00 Uhr 1 109. Wir haben um 10.30 Uhr noch einmal nachgefragt. Da waren es 1 114. Das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt gibt es wiederum eine andere Zahl, die sich momentan durch das Verfahren stündlich erhöht. Dies entspricht einer Besetzungsquote auf Basis heute 9.00 Uhr von mehr als 57 % und ist damit auch ein guter Wert. Dieser Prozentsatz wird im Laufe des Auswahlverfahrens in den nächsten Wochen weiter ansteigen. Das Einstellungsverfahren läuft schließlich noch mehrere Wochen bis zum Beginn des neuen Schuljahres im August.

Zusätzlich wird es wie in den beiden letzten Verfahren die Möglichkeit geben, flexible Einstellungen auch über den vorläufigen Abschluss des Verfahrens hinaus umzusetzen. Die beiden letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass auch das noch einmal eine weitere Einstellung von Lehrkräften ergab.