Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

Zusätzlich wird es wie in den beiden letzten Verfahren die Möglichkeit geben, flexible Einstellungen auch über den vorläufigen Abschluss des Verfahrens hinaus umzusetzen. Die beiden letzten Einstellungsverfahren haben gezeigt, dass auch das noch einmal eine weitere Einstellung von Lehrkräften ergab.

Nach jetzigem Stand verfügen dabei von den getätigten Einstellungen rund 99 % der ausgewählten Lehrkräfte über eine grundständige Lehramtsausbildung. Das heißt, die Quereinstiegsquote ist zum jetzigen Zeitpunkt außerordentlich gering. Wir werden daher in Kürze auch für das zweite Schulhalb

jahr durch die Neueinstellungen die Anzahl der ausscheidenden Lehrkräfte übersteigen und damit ein positives Ergebnis erreichen. Ich merke an, genauso wie zum Einstellungstermin 1. Februar 2019.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wird ausreichend Stellen ausschreiben, um den Bedarf an Lehrkräften zum Schuljahr 2020/2021 decken zu können. Davon wird ein erheblicher Anteil auf das Lehramt an Gymnasien entfallen. Es ist davon auszugehen, dass für die Stellen mit gymnasialem Lehramt genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen werden. Im Vorbereitungsdienst werden im Jahre 2020 ca. 1 290 Absolventinnen und Absolventen für das gymnasiale Lehramt abschließen. Einschließlich zu erwartender Bewerbungen aus anderen Bundesländern besteht für diesen Bereich eine adäquate Bewerber-Stellen-Relation. Hier hat das Land Niedersachsen mit der Erhöhung der Kapazitäten auch an unseren Studienseminaren rechtzeitig vorgesorgt.

Für die Schulen des Sekundarbereichs I und teilweise der Integrierten Gesamtschulen gilt das nicht in gleicher Weise. Hier müssen neben den Neueinstellungen von grundständig ausgebildeten Lehrkräften weitere Maßnahmen greifen, wie z. B. die Einstellung von Quereinsteigenden und deren stärkere Unterstützung, die Imagekampagne sowie Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Schule und Lehrkräfte.

Es ist ferner davon auszugehen, dass eine Fortführung von Abordnungen mit dem Ziel einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgung weiterhin, wenngleich auch in deutlich eingeschränkterem Maße, notwendig sein wird.

Eine Arbeitsgruppe in meinem Haus entwickelt darüber hinaus gegenwärtig ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Unterrichtsversorgung an den Schulformen des Sekundarbereichs I. Diese Maßnahmen gilt es abzustimmen mit dem prognostizierten Einstellungstermin nach dem 1. August 2020, um diese in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Für Niedersachsen lässt sich die aktuelle Entwicklung der Unterrichtsversorgung wie folgt zusammenfassen:

Erstens. Das Land hat in den zurückliegenden Einstellungsverfahren 2018 und 2019 jeweils deutlich mehr neue Lehrkräfte eingestellt, als dauerhaft aus dem Dienst ausgeschieden sind, und damit

einen neuen Höchststand von über 68 500 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen erreicht.

Zweitens. Das Schuljahr 2020/2021 stellt aufgrund der Umstellung der Schulzeit an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten kooperativen Gesamtschulen von G 8 auf G 9 besondere Herausforderungen dar. Da im Frühjahr 2020 an diesen Schulen Abiturprüfungen in der Regel nicht stattfinden, kommt es zum Schuljahr 2020/2021 zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahlen und damit auch zu einem Einstellungspeak, auf den wir aber vorbereitet sind.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich der Kollege Försterling für die FDP-Fraktion gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Minister eben ausgeführt hat, dass dem Vorbereitungsdienst zum Schuljahr 2020/2021 1 290 Absolventen des gymnasialen Lehramts zur Verfügung stehen, man aber ursprünglich bei der Einführung davon ausgegangen war, dass beim 13. Jahrgang 1 250 zusätzliche Gymnasiallehrkräfte benötigt werden, frage ich die Landesregierung: Gehen Sie davon aus, dass nur 40 Gymnasiallehrkräfte zum 31. Juli 2020 in den Ruhestand gehen werden, weil nur diese Lücke gerissen werden könnte, ohne eine Verschlechterung der Unterrichtsversorgung hinzunehmen?

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, die Rechnung kann so nicht bestehen bleiben, weil sie an zwei Stellen fehlgeht. Ich habe Ihnen erstens gerade in meiner Antwort ausgeführt, dass dies die Bewerberinnen und Bewerber sind, die in Niedersachsen fertig werden, wir aber in jedem Einstellungsdurchgang, auch im Lehramt Gymnasium, einen Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern ha

ben, die sich in Niedersachsen bewerben und selbstverständlich auch eingestellt werden.

Zweitens: Wir haben in den letzten Einstellungsdurchgängen - und führen das weiterhin durch - mehr Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt eingestellt, als rechnerisch notwendig waren, um bereits 2018 und 2019 Vorsorge für den 1. August 2020 treffen zu können. Von daher ist eine Verkürzung der genannten Zahl der Absolventinnen und Absolventen in 2020 auf die Bedarfe 2020 zu kurz gegriffen und entspricht nicht dem, wie wir uns darauf vorbereitet haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg die erste Zusatzfrage. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Minister Tonne, gerade ausgeführt haben, dass Sie eine ausgewogene Verteilung der Lehrkräfte auf alle Schulformen haben und auf das Schuljahr 2020/2021 vorbereitet sind, in dem mehr Lehrkräfte an den Gymnasien gebraucht werden, mit welchen konkreten Maßnahmen Sie planen, insbesondere die Unterrichtsversorgung an Haupt-, Real-, Oberschulen, aber auch IGSen zu der Zeit zu sichern und an die Hundertprozentmarke heranzuführen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier gilt es, durch einen vernünftigen Mix an verschiedensten Maßnahmen die Unterrichtsversorgung im Sekundarbereich I zu stärken. Das geht, wie ich ausgeführt habe, nach wie vor durch Einstellung von Lehrkräften mit gymnasialem Lehramt, um auch zu berücksichtigen, was an Ausgleich untereinander nötig ist.

Wir sind jetzt schon in den Studienseminaren unterwegs und überlegen, wie wir dort werbend und, wie ich sagen will, vorsichtig lenkend diejenigen, die Interesse daran haben, als Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen beschäftigt zu sein, dar

auf hinweisen, welche Optionen es gibt und welche Stellen mutmaßlich offen sind.

Ehrlich gesagt, ist die Prognose zum 1. August 2020 immer nur im Kontext auch vorheriger Einstellungsdurchgänge möglich. Es ist das erklärte Ziel, möglichst viele Stellen mit den Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen und danach Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, um auch dort die Unterrichtsversorgung auf 100 % zu erhöhen. Es wird aber, wie ich gerade gesagt habe, nur in diesem Mix verschiedener Maßnahmen gehen. Mit Blick auf die Bewerbungen und weitere Attraktivitätssteigerungen müssen wir auch dort fragen: Wie können wir entlastend tätig sein, um motivierend auf junge Menschen zu wirken, den Beruf in Richtung einer Verwendung an einer Haupt- und Realschule zu ergreifen?

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt Herr Kollege Försterling. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung noch einmal: Wie viele Stellen hätten für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2019/2020 ausgeschrieben werden müssen, um eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung zu erreichen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, ich will gerne den Satz aus meiner Antwort zitieren, weil das die Antwort auf Ihre erneute Frage ist: Wir haben 1 900 Stellen ausgeschrieben.

(Björn Försterling [FDP]: Reicht das?)

Nach dem jetzigen Stand, den wir zum heutigen Tage berechnen können, ist das erforderlich, um eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung, nach der Sie gefragt haben, zu erreichen.

Das heißt: Wir können nicht sagen, wir hätten noch 100, 200, 300 Stellen mehr, sondern das sind die Berechnungen, die uns jetzt für eine ausgegliche

ne Unterrichtsversorgung vorliegen - so, wie wir sie definiert haben, um das Ziel zu erreichen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zusatzbedarfe dazu führen, dass die hundertprozentige Unterrichtsversorgung nicht erreicht werden kann, ob die Landesregierung zusichern kann, dass sie bei den Zusatzbedarfen nach dem Erlass für Klassenbildung der Lehrerzuweisung Zusatzbedarfe streicht, und dass sie auch zusichern kann, dass sie bei den Poolstunden nicht streichen wird, um den Schulen weiterhin Maßnahmen für Qualitätsentwicklung und Förderangebote zu ermöglichen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Danke schön. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hamburg, es gibt keine Planungen in dem Sinne, wie Sie es gerade nachgefragt haben, Streichungen an den Zusatzbedarfen Inklusion, Ganztag oder Ähnliches vorzunehmen.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Pool- stunden? - Björn Försterling [FDP]: Sie hat auch nach Kürzungen ge- fragt!)

- Es gibt auch keine Planungen für Kürzungen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion stellt die erste Zusatzfrage Herr Kollege Harm Rykena. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch müsste die Unterrichtsver

sorgung sein, damit es bei krankheitsbedingten Ausfällen nicht zu Unterrichtsausfällen kommt?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte sehr!