Drittens. Sehr intensiv werden in den Gesetzesberatungen auch die Datenerhebungen und Datenspeicherungen zu besprechen sein. Ja, es ist richtig, auch das Schulgesetz jetzt endlich an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen.
Aber wir wollen schon genau wissen: Welche Daten sollen tatsächlich erhoben werden? Welche Daten sollen tatsächlich zwischen zwei Schulen, zwischen einer Schule und ihrem Träger, zwischen einer Schule und einem Ausbildungsbetrieb etc. übermittelt werden? - Da wünschen wir uns klare Auslegungen vonseiten des Ministeriums in den Gesetzesberatungen. Welche Daten übermittelt und gespeichert werden sollen, muss aus unserer Sicht im Vorfeld klar sein, bevor wir solch weitreichende Ermächtigungen ins Gesetz schreiben.
Dann müssen wir auch intensiv darüber diskutieren, ob wir nicht auch einen Passus aufnehmen sollten, wonach der Landtag zumindest unterrichtet werden muss, wenn künftig erweiterte Datenerhebungen auf dieselbe Rechtsgrundlage gestützt werden sollen.
Das werden also spannende, detaillierte Beratungen, aber tatsächlich einmal keine schulpolitischen Grabenkämpfe.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun Julia Willie Hamburg gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich in weiten Teilen dem Kollegen Försterling anschließen, möchte aber vorwegschicken, dass diverse Verbände sich an uns gewandt und bei uns darüber beschwert haben, dass Sie, Herr Tonne, sie nicht adäquat beteiligt haben, dass Fristen in den Ferien endeten und dass Sie Fristen verkürzt haben, obwohl Sie Änderungen vorgeschlagen haben, die auf schwere rechtliche Bedenken stoßen. Das geht gar nicht, Herr Minister! Ich verstehe nicht, warum das immer wieder ein Problem sein muss: wie man ehrenamtlich organisierte Verbände beteiligt, wie viel Zeit man ihnen geben muss, um sich mit Rechtsmaterie auseinanderzusetzen.
Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat Herr Försterling schon etwas ausgeführt. Der Landeselternrat hat Ihnen seine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf auch deshalb versagt, weil er die große Sorge hat, dass künftig personenbezogene Daten erhoben werden, von denen wir gar nicht wissen, ob sie überhaupt erhoben werden dürfen, zu welchem Zweck sie überhaupt verwendet werden sollen. Der Prozess der Datenminimierung findet hier - zumindest aus Sicht der Eltern - nicht ausreichend Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie alle dazu auffordern, dass wir uns genug Zeit für die Gesetzesberatungen nehmen. Wir sollten nicht aus Versehen Halbsätze beschließen, die dann verheerende Wirkung haben. Wir sollten hier die Landesbeauftragte für den Datenschutz ebenso wie den GBD ins Gebet nehmen und sie ausreichend befragen.
Die freien Schulen haben uns angeschrieben und deutlich gemacht, dass ihrer Ansicht nach viele vorgesehene Regelungen mit dem Grundgesetz und dem Schutz der freien Schulen nicht vereinbar sind. Auch hierzu sollten wir uns vom GBD intensiv
rechtlich beraten lassen. Denn es kann nicht sein, dass wir im Bereich der Finanzhilfe immer noch keine Lösung haben, Sie jetzt aber hier weitreichende Änderungen bei den freien Schulen vornehmen, ohne mit den freien Schulen zu sprechen. Herr Minister, was haben Sie eigentlich für ein Verhältnis zu den freien Schulen, dass Sie sich ihnen gegenüber so verhalten? Ich kann das schlichtweg nicht verstehen.
Es gibt Bedenken, dass der ganze Bereich der Heilerziehungspflege potenziell nicht mehr schulgeldfrei gestellt sein wird. Sollte das eine Auswirkung dieses Gesetzentwurfes sein, so müssen wir hier unbedingt nachsteuern. Auch die Heilerziehungspflege ist ein Beruf, in dem Fachkräftemangel herrscht und in dem wir viel mehr ausbilden müssen.
Vor diesem Hintergrund sollten wir hier ganz genau hinschauen; denn die Ausbildung zur Heilerziehungspflege muss auch beitragsfrei sein. Wir können es uns nicht leisten, in diesem Bereich Menschen abzuschrecken, schlicht weil sie sich die Ausbildung nicht leisten können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Försterling hat auch bereits ausgeführt, dass dieses Gesetz ein Sammelsurium von Bestimmungen enthält, die aus verschiedenen Gründen geändert werden müssen: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes etc.
Ich möchte Ihnen sagen, dass ich es schade finde, dass Sie es verpassen, dabei auch wirklich wichtige bildungspolitische Weichenstellungen vorzunehmen, die einfach anliegen. Bei der Frage der ersetzenden Schulform IGS knirscht es im Land; hier braucht es neue Regelungen; hier braucht es Gesetzesanpassungen. Die in Niedersachsen anliegenden bildungspolitischen Fragen packen Sie nicht an. Ich finde das äußerst bedauerlich.
Hier würde ich mir von der Großen Koalition mehr Mut und Tatkraft wünschen. Vielleicht haben Sie ja Lust, im Zuge der Gesetzesberatungen nachzulegen und die eigentlich wichtigen bildungspolitischen Fragen im Land endlich zu beantworten.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der AfD hat der Kollege Harm Rykena das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde notwendig, weil der Bundestag beschlossen hat, die bisher unterschiedlichen Ausbildungen in den Pflegeberufen zusammenzufassen.
Bei diesem Gesetzgebungsvorgang hat die Landesregierung die Gelegenheit genutzt, eine Vielzahl weiterer offener Punkte zu regeln, auf die ich nicht im Einzelnen eingehen werde. Drei Bereiche erscheinen uns von besonderer Wichtigkeit, und zwar die gleichen - das fand ich interessant -, die Herr Försterling angesprochen hat -
Erstens. Reichen die im Entwurf dargestellten Geldmittel für die Umsetzung der Schulgeldfreiheit an den Pflegefachschulen? - Nach den Erfahrungen mit der Einführung der Gebührenfreiheit an Kindergärten stellt sich für uns die Frage, ob diesmal denn ausreichend Mittel eingeplant wurden, sodass die betroffenen Träger hinterher nicht auch hier vor einer Finanzierungslücke stehen, die dann nicht mehr durch Gebühren geschlossen werden darf.
Zweitens. Die Neuregelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten begrüßen wir ausdrücklich. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat die Sammelwut der internationalen Datenkraken kaum eingeschränkt, aber zu einer großen Verunsicherung in Vereinen, Institutionen, Firmen und eben auch Schulen geführt. Im Gesetzentwurf werden nun konkrete Vorgaben gemacht, die die Weitergabe von Daten in einem definierten Rahmen regeln und so eine funktionierende Arbeit vor Ort wieder möglich machen können.
Drittens zur Regelung der Anzeigepflichten für Schulen in privater Trägerschaft. Diese Änderungen im Bereich der Schulen in privater Trägerschaft können so nicht stehen bleiben. Die grundgesetzlich garantierte Existenz und die Möglichkeit zur Gründung von Privatschulen werden im vorliegenden Entwurf deutlich erschwert. Dass dieser Verdacht nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, zeigt
der Blick auf das bisherige Verfahren. Wie wir den Stellungnahmen entnehmen können - die Grünen haben das schon angesprochen -, wurde die Anhörungsfrist für die Interessenverbände verkürzt und in die Zeit der Sommerferien verlegt. Weiterhin wurden die Privatschulverbände nicht vorab über die geplanten Änderungen informiert.
Es scheint, dass es dem SPD-Kultusminister um eine Gängelung des Privatschulwesens geht. Schulen und Träger werden mit zusätzlicher Bürokratie über Gebühr gezielt belastet und eingeschränkt. Es stellt sich die Frage nach dem Warum: Gab es denn Beschwerden?
Zurzeit drängt sich der Eindruck auf, dass die betreffenden Passagen im Entwurf dem bundesweiten Trend hin zur Privatschule allgemein entgegenwirken sollen. Immer mehr Eltern auch in Niedersachsen wollen ihre Kinder nicht mehr den links-grünen Experimenten an öffentlichen Schulen aussetzen. Es stellt sich nun die Frage, ob das so mit dem Koalitionspartner von der CDU abgesprochen wurde. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, liebe Kollegen von der CDU: Aber dieser Entwurf kann nicht in Ihrem Interesse sein! Hier böte sich neben der Inklusion ein weiteres bildungspolitisches Feld, auf dem sich die bürgerlichen Parteien AfD, FDP und CDU
(Lachen bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Nein! - Ulf Thiele [CDU]: Sie sind alles, aber nicht bürgerlich!)
dem rot-grünen Irrweg des gleichmachenden Gemeinschaftsschulwesens gemeinsam entgegenstellen könnten.
Ich fürchte aber, dass Sie die Verbesserung der Situation an den Schulen in freier Trägerschaft auf dem Altar der Koalitionsdisziplin opfern werden. Ob Sie sich und unserem Land damit langfristig einen Gefallen tun, stelle ich hier infrage.
Danke, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion hat nun das Wort die Kollegin Mareike Wulf. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Försterling sagte gerade schon, dass wir heute eine unemotionale
Gerade wurde schon gesagt, dass die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung einige Anpassungen im Gesetz notwendig gemacht hat. In diesem Zusammenhang werden aber auch noch einige wichtige andere Regelungen getroffen. Zwei davon möchte ich besonders hervorheben.
Zum einen geht es um die datenschutzrechtlichen Regelungen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es gut und richtig ist, dass hier Änderungen vorgenommen werden. In der Vergangenheit waren wir beispielsweise häufig mit der Frage befasst, ob Daten von allgemeinbildenden Schulen an berufsbildende Schulen oder an einen Ausbildungsbetrieb weitergegeben werden dürfen. Die Ausbilder haben sich häufig darüber beschwert, dass sie dafür eine Unterschrift des Auszubildenden brauchen. Hier pragmatisch vorzugehen, trägt sicherlich zur Entbürokratisierung bei.
Zum anderen geht es um Fragen der Digitalisierung. Wir beraten ja gerade den umfassenden Antrag „Bildung in der digitalisierten Welt“. Wir machen es möglich, Schulcloudlösungen zu nutzen. Das halte ich für gut und richtig und gerade im Zuge der Umsetzung des Digitalpaktes Bildung auch für geboten.
Des Weiteren geht es um Regelungen zu Lehr- und Lernmitteln im Unterricht und in Prüfungen. Das wurde von der Elternschaft lange gefordert. Fragen wie die, ob man das Tablet auch als Taschenrechner nutzen darf, müssen geklärt werden.
Ich bin auch sehr dankbar, dass wir es schaffen, SPRINT und SPRINT-Dual in das Regelsystem zu überführen. Das waren tatsächlich gute und erfolgreiche Modellversuche. Im Bündnis Duale Berufsausbildung haben ja diverse Akteure gemeinsam an der Frage gearbeitet, wie dieser erfolgreiche Schulversuch umgesetzt werden kann. Insbesondere wollte man mit SPRINT-Dual weiterarbeiten, wo Mittel aus dem SGB III verwendet werden und Schulen miteinander kooperieren. Das war rechtlich nicht ganz so einfach umzusetzen, wird jetzt aber ermöglicht. Ich glaube, das kommt den berufsbildenden Schulen dann auch zugute.
Last, but not least - ich glaube, an der Stelle werden wir im Ausschuss tatsächlich noch einigen Beratungsbedarf haben - geht es darum, die konkreten rechtlichen Regelungen zu den sogenannten Ersatzschulen - nicht zu allen freien Schulen -
Am Ende gilt sicherlich auch bei dieser Schulgesetznovelle, das kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es reingekommen ist. Das ist nun einmal das parlamentarische Verfahren.
Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen und danke für die Aufmerksamkeit der anwesenden Kollegen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wulf. - Für die SPDFraktion hat sich der Kollege Stefan Politze gemeldet. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich bin sehr erfreut, vom Kollegen Försterling gehört zu haben, dass es bei dieser Schulgesetznovelle nicht um schulpolitische Grabenkämpfe geht, womit er ausdrücklich anerkennt, dass es um ein rein technisches Gesetz geht, das wir im Kultusausschuss und auch im Landtag beraten werden.