Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich bin sehr erfreut, vom Kollegen Försterling gehört zu haben, dass es bei dieser Schulgesetznovelle nicht um schulpolitische Grabenkämpfe geht, womit er ausdrücklich anerkennt, dass es um ein rein technisches Gesetz geht, das wir im Kultusausschuss und auch im Landtag beraten werden.

Etwas erstaunt war ich aber über den Beitrag meiner geschätzten Kollegin Julia Willie Hamburg, die davon sprach, dass der Minister nicht mit den Verbänden sprechen würde. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der VDP am 16. August - also vor fast einem Monat - den Tweet abgesetzt hat: „Auf dem Weg zum Minister!“ - um genau darüber zu sprechen.

(Ulrich Watermann [SPD]: Hört, hört! - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Da war der Gesetzentwurf ja schon im Verfahren!)

Wie Sie also auf die Idee kommen, es hätten keine Gespräche stattgefunden, erschließt sich mir nicht. Es ist sogar über die digitalen Medien, die Sie doch so gerne nutzen, kommuniziert worden, dass Gespräche mit dem Minister stattfinden.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man dann auf den Kern der Sache zurückkommt, nämlich das rein technische Gesetz, ist doch festzustellen: Wir brauchen zum 1. Januar für die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes eine entsprechende Rechtsgrundlage. Von daher ist es wichtig, dass wir die Beratungen zügig, aber auch mit der nötigen Sorgfalt durchführen.

Für uns ist die Zusammenlegung der Ausbildungsgänge ein wichtiges Instrument, das am Ende zu einer deutlichen Aufwertung des Berufs führen wird; denn am Ende steht, dass deutlich höherwertige Schulabschlüsse erworben werden können.

Ich verstehe die Bedenken, ob die Schulgeldfreiheit entsprechend finanziell abgebildet ist, Sie können aber sicher sein, dass wir immer ein Auge darauf haben werden, dass es hier kein Ungleichgewicht gibt.

Weil es eben eine technische Änderung des Schulgesetzes ist, wird das schwierige Thema der Finanzhilfe genau in dem Gesetz nicht mitgeregelt; denn es ist wichtig, dass es hierfür im Konsens tragfähige Lösungen gibt. Der Minister hat mehrfach erklärt, dass er genau diese Gespräche mit den freien Schulen führt und sich dafür einsetzt, dass die Finanzhilfe auf eine gute, haltbare und beständige Basis gestellt wird.

(Beifall bei der SPD)

Besonders bemerkenswert ist, dass endlich das gute Projekt SPRINT aus dem Projektstatus herauskommt und damit Jugendlichen, die zugewandert sind, im täglichen Schulalltag ein vernünftiges Instrument zur Integration in die Schul- und Berufswelt gegeben wird. Es ist nun kein Projekt mehr, sondern abgebildet im Schulgesetz und damit auf vernünftige Beine gestellt.

(Zustimmung bei der SPD)

Es wird ja immer behauptet, der Minister habe keinen Plan. Aber die Absicherung des Elf-PunktePlans ist ein Beispiel dafür, dass mit dem Schulgesetz - beispielsweise bei der Teilnahme an Schulkonferenzen; das hat der Minister schon selbst ausgeführt - eine deutliche Entlastung gegeben wird. Bei der Evaluation wird eine deutliche Entlastung gegeben, indem diese nur noch alle zwei Jahre und nicht mehr jährlich stattfinden muss, indem Gute Schule das aber auch für sich selbst entscheiden kann.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist auch ein wichtiges Thema, das noch gar nicht angesprochen wurde. Endlich werden die Cloudlösungen abgesichert. Wenn wir über Digitalisierung reden, ist es wichtig, dass Cloudlösungen auch gesetzlich eine entsprechende Würdigung finden.

Das alles ist in dem Gesetzentwurf enthalten. Von daher ist es ein guter Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratung, die wir zügig aufnehmen werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Politze. - Für die Landesregierung hat noch einmal Herr Minister Tonne das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch einmal um das Wort gebeten, weil es mir wichtig ist, dass wir zum Verfahren noch zwei Dinge sehr klarziehen.

Über die Auslegung und die Inhalte von Gesetzen können wir uns ja beherzt streiten. Aber hier im Rahmen der Beratung den Eindruck zu erwecken, wir würden die Verfahrensrechte Beteiligter nicht ernst nehmen, weise ich mit allem Nachdruck zurück.

Erstens. Selbstverständlich hat es Gespräche mit den Beteiligten gegeben. Zweitens ist hier zweimal der Vorwurf erhoben worden, wir hätten die Anhörungsfrist verkürzt. Ich stelle fest: Das hat nicht stattgefunden. Die Anhörungsfrist beträgt sechs Wochen. Sie ist auch genau eingehalten worden, meine Damen und Herren.

Deswegen: Wir können uns über die Inhalte gerne streiten, aber den Vorwurf, wir würden Formalien brechen, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Warum sagen das dann die Verbände?)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberaten sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt

und Finanzen. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundsteuer- und Gewerbesteuerbremse im Kommunalen Finanzausgleich - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/4496

Zur Einbringung hat sich Herr Kollege Christian Grascha gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Schlagwörter unserer Initiative liest - „Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich“, „Nivellierungshebesätze“ -, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dieses Thema sei eher etwas für finanzpolitische Feinschmecker. Aber wenn man genauer hinschaut und feststellt, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine hohe Steuer- und Abgabenquote hat und sich viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht über die steigende Steuerbelastung beschweren, dann ist man sehr schnell im realen Leben vieler Bürgerinnen und Bürger und vieler Unternehmen in unserem Land angekommen. Das gilt auch für die Steuerarten, über die wir heute sprechen, nämlich für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer.

Bei der Grundsteuer müssen wir feststellen, dass in den letzten fünf Jahren die Hebesätze um 6 % gestiegen sind. Wir müssen auch feststellen, dass 61,5 % der Kommunen in den letzten fünf Jahren ihre Hebesätze angehoben haben. Bei der Gewerbesteuer ergibt sich ein ähnliches Bild. 166 von 945 Städten haben im Jahr 2018 ihren Gewerbesteuersatz angehoben, und im Vergleich zwischen 2007 und 2017 musste man feststellen, dass die Hebesätze von 377 % auf 403 % gestiegen sind.

Dies alles bedeutet ganz konkret Steuererhöhungen für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, und die müssen aus Sicht der Freien Demokraten im Landtag aufhören.

(Beifall bei der FDP)

Es ist ein schleichender Prozess, weil diese Diskussion nicht landesweit, sondern immer nur regional begrenzt stattfindet. Aber umso mehr muss

man aus unserer Sicht ein politisches Zeichen setzen bzw. Fehlanreize, die es aus unserer Sicht gibt, beseitigen.

Die Ursache liegt aus unserer Sicht in einem Fehlanreiz im Kommunalen Finanzausgleich. Wir wollen den Steuererhöhungsautomatismus im Kommunalen Finanzausgleich abschaffen. Im Kommunalen Finanzausgleich gibt es den Mechanismus, dass nicht die reale Steuerkraft von Städten und Gemeinden, sondern ein durchschnittlicher Steuersatz betrachtet wird. Natürlich soll der Kommunale Finanzausgleich nicht nur die Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen, sondern auch einen Ausgleich zwischen den Kommunen schaffen. Aber dass nicht die realen Steuersätze angenommen werden, sondern ein durchschnittlicher Steuersatz angenommen wird, führt dazu, dass in manchen Kommunen der durchschnittliche Hebesatz über dem realen Hebesatz liegt und damit ein Anreiz geschaffen wird, die Steuer zu erhöhen. Wenn diese Kommunen das dann tun, so führt dies wiederum dazu, dass der durchschnittliche Hebesatz steigt. Das heißt, wieder wird der Anreiz für zahlreiche Kommunen geschaffen, die Steuer zu erhöhen.

Wir wollen diesen Steuererhöhungsmechanismus des Kommunalen Finanzausgleichs abschaffen.

(Beifall bei der FDP)

Wie funktioniert das? Wir wollen den Nivellierungshebesatz gesetzlich festlegen. Genauso haben es andere Bundesländer gemacht, beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Auch an historischen Vergleichen sieht man schon, dass das durchaus wirksam ist. Wir wollen also keine automatische Anpassung haben, und wir wollen Mieter und Eigentümer vor Steuererhöhungen schützen, insbesondere auch vor der Diskussion, die wir bei der Grundsteuer führen, bei der es ja eine Reform geben wird. Auch diese Reform darf vor Ort nicht zu tatsächlich steigenden Hebesätzen führen, sondern soll dazu führen, dass das Aufkommen in jeder Kommune gleich bleibt. Deswegen ist unser Vorschlag zwar unabhängig von der Reform der Grundsteuer zu sehen, aber wirkt auch positiv und mildernd auf mögliche Überlegungen, Steuern zu erhöhen.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative zumindest gesellschaftlich unterstützt wird. Der Landesverband Haus & Grund, der Verband Wohneigentum, der Bund der Steuerzahler und auch der Deutsche Mieterbund, Landesverband Niedersachsen, unterstützen diese Initiative. Wir hoffen

auch bei diesem Thema auf einen breiten Konsens hier im Plenum, genauso wie er gesellschaftlich dargelegt wird. Insofern freuen wir uns auf die Ausschussberatung und darauf, dass wir am Ende vielleicht zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die SPDFraktion hat sich nun Herr Kollege Karl Heinz Hausmann gemeldet. Bitte sehr!

(Bernd Lynack [SPD]: Das kann nicht sein! Der Wortmeldezettel lag in mei- ner Schublade!. Ich habe wohl nicht darauf geguckt! Ich habe mich gemel- det! - Heiterkeit)

- Man sollte schon darauf schauen, was man hier abgibt!

Der Kollege Hausmann möchte nicht - er weiß aber auch gar nichts davon, dass er nicht möchte. Aber der Kollege Lynack möchte gerne das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich bin immer wieder schlichtweg begeistert, wie gut Sie unseren Koalitionsvertrag kennen, Herr Grascha. Denn ich denke, mit Ihrem Antrag bzw. Ihrem Gesetzentwurf zielen Sie genau auf die Zeilen ab, die sich in unserem Koalitionsvertrag wiederfinden.

(Zuruf von Christian Grascha [FDP])

- Nein, darin steht ja, dass wir im Laufe der Legislaturperiode genau dieses Problem untersuchen und dem nachgehen wollen.