Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

Die Häuser des Jugendrechts sind in jedem Fall ein Projekt, das es wert ist, weiterverfolgt und optimiert zu werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Helge Limburg.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Engerer Austausch, bessere Vernetzung, schnellere Abläufe im Verfahren - wer könnte an irgendeinem Punkt etwas dagegen oder auch nur Bedenken haben? lm Bereich der Häuser des Jugendrechts sind zumindest Bedenken oder Nachfragen aber durchaus angebracht.

Herr Kollege Dr. Genthe hat es gerade angesprochen: Die verschiedenen Institutionen werden zusammengesetzt, behalten aber unterschiedliche Rollen, unterschiedliche Aufgaben und auch unterschiedliche Perspektiven, und das ist auch richtig und wichtig. Die Jugendgerichtshilfe hat in solchen Verfahren natürlich eine ganz andere Aufgabe als die Staatsanwaltschaft, das Jugendamt eine ganz andere Aufgabe als die Polizei. Es gelten übrigens auch Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen. Diese werden ja nicht aufgehoben, weil die Institutionen zusammengesetzt werden.

Das heißt, es muss ein Spagat gelingen, damit eine Vernetzung unter Achtung von Datenschutz-, Verschwiegenheitsverpflichtungen und Ähnlichem erfolgt. Diese Aufgabe ist nicht so leicht, wie es sich in dem Entschließungsantrag anhört, in dem die Häuser des Jugendrechts pauschal gelobt werden. Vielmehr ist das für die handelnden Personen eine große Herausforderung. Wenn man so etwas macht, dann muss man sie auch angemessen unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Um es klar zu sagen: Ähnlich wie Herr Dr. Genthe und Frau Kollegin Kreiser dies vorgestellt haben, sind wir nicht grundsätzlich gegen Häuser des Jugendrechts. Denn in der Tat ist es wichtig, dass jegliche Form von Konsequenz, die gerade im Jugendstrafrecht ja nicht immer eine klassische Sanktion sein muss, möglichst schnell erfolgt, um

zu verhindern, dass sich kriminelle Karrieren verfestigen. Das gilt im Erwachsenenstrafrecht auch, aber im Jugendstrafrecht noch etwas stärker. Dafür, dass so etwas schnell erfolgt, kann eine räumliche Zusammenfassung sicherlich hilfreich und dienlich sein. Aber die von mir zuvor genannten Kriterien müssen dabei natürlich beachtet werden.

Der Entschließungsantrag, den SPD und CDU vorlegen, ist allerdings aus meiner Sicht sehr widersprüchlich. Denn bereits in der Überschrift kündigen Sie vollmundig an, die Häuser des Jugendrechts seien ein Erfolgsmodell, es sei alles gut - unter Nr. 1 der Forderungen sagen Sie: Landesregierung, mach so weiter! - Dann aber sagen Sie: Landesregierung evaluiere mal, ob das eigentlich ein Erfolgsmodell ist! - Was denn nun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition? Ich würde vorschlagen, dass wir erst eine Evaluierung der bestehenden Modellprojekte vornehmen, bevor wir sagen: „Macht so weiter! Das ist auf jeden Fall ein Erfolg!“

Wir sollten aus meiner Sicht die Ausschussberatungen auch dazu nutzen, aus Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen es solche Modellprojekte gibt, zu lernen, Berichte einzuholen und vielleicht auch zu schauen, welche Erfahrungen und vielleicht auch Fehler dort gemacht worden sind, aus denen wir lernen können und die wir nach Möglichkeit in Niedersachsen vermeiden sollten.

Schließlich bleibt aus meiner Sicht wichtig: Es ist in dem Bereich nicht ausreichend, wenn man zu schnelleren Konsequenzen kommen möchte, die bestehenden Ressourcen räumlich zusammenzufassen und zu sagen: Jetzt arbeitet mal besser zusammen! - Wenn man es ernst damit meint, dann muss man am Ende auch mehr Ressourcen dafür einstellen, Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Da habe ich aber schon so meine Zweifel vor dem Hintergrund der Antworten der Landesregierung in den letzten Jahren auf verschiedenste Landtagsanfragen. Sie haben mal gesagt: Prioritäten und Ressourcen der Staatsanwaltschaften sollen bei den Häusern des Jugendrechts liegen bzw. dorthin gehen. An anderer Stelle hieß es: Die Priorität der Staatsanwaltschaften soll bei der Einbruchskriminalität liegen. - Dann hieß es: Die Priorität soll die Vermögensabschöpfung sein - usw. usf.

Wenn man priorisiert, dann heißt das, dass man entweder die Zahl der Stellen der Staatsanwaltschaften ganz drastisch vergrößern muss, oder man muss eine echte Priorisierung machenund

darf nicht je nach politischer Opportunität und Tageslage mal dieses und mal jenes antworten. Ich erwarte da schon klare Aussagen und klare Strukturen, Frau Ministerin.

Schließlich hat mir ein Punkt in der Begründung des Antrags doch sehr zu denken gegeben. Ich finde es erst mal gut, dass Sie einen klaren Kriterienkatalog bezüglich der Evaluierung festlegen und sagen, unter welchen Fragestellungen evaluiert werden soll. Aber in der letzten Frage heißt es:

„Konnte die Schulpflicht bei ‚Schulverweigerern‘ erfolgreich durchgesetzt werden?“

Das klingt ja dann doch wie ein sehr repressiver Ansatz. Man hätte auch formulieren können: Konnten Schulverweigerer dazu bewegt werden, wieder freiwillig zur Schule zu gehen, und hatten sie wieder Freude am Lernen und an der Schule? - Sei‘s drum. Das ist nicht der entscheidende Punkt.

Sie sagen, Sie wollen über Schulverweigerung reden. Das finden wir wichtig. Aber Sie beziehen weder die Schulsozialarbeit noch die Schulen in irgendeiner Form in Ihre ganze Konzeption mit ein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nicht funktionieren. Wenn wir uns dem wichtigen und schwierigen Thema Schulverweigerung nähern wollen, dann brauchen wir selbstverständlich eine Beteiligung der Schulen und der Schulsozialarbeit. Darauf werden wir auch im Ausschuss hinwirken.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Marcel Scharrelmann. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zu beratende Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU zeigt eines ganz deutlich: Das Thema „Bekämpfung von Jugendkriminalität“ ist uns wichtig und wird weiterhin intensiv von uns vorangebracht.

(Beifall bei der CDU)

Bereits im Jahre 1953 wurden die Bestrebungen zum schnellen Eingreifen bei Jugendstraftaten in der Begründung zur Einführung des Jugendstraf

gerichtsgesetzes als Ziel benannt. Da gebe ich dem Kollegen Marco Genthe recht: Ja, in den vergangenen Jahren wurden in mehreren Bundesländern bereits Häuser des Jugendrechts initiiert und erfolgreich eingeführt. Wir in Niedersachsen haben deshalb diese Forderung auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dort fest verankert, und wir wollen sie mit dem vorliegenden Antrag weiter umsetzen.

Die Verfahren in der niedersächsischen Justiz sollen verbessert werden, und die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen soll aus einer Hand gewährleistet sein. Ein erster wichtiger Schritt wurde hierbei seit Anfang des Jahres durch die aufgenommenen Planungen und abgeschlossenen Kooperationsverträge für Häuser des Jugendrechts in Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter gemacht. Die ursprüngliche Forderung von je einem Haus des Jugendrechts pro Oberlandesgerichtsbezirk haben wir damit sogar schon jetzt übertroffen. Hierfür möchte ich mich ganz herzlich bei unserer Justizministerin, Barbara Havliza, und dem Justizministerium bedanken.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Häuser des Jugendrechts können zur Verfolgung von straffällig gewordenen Jugendlichen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zusammenarbeit von Staatanwaltschaft, Polizei, Gerichten, Jugendgerichtshilfen und den freien Trägern unter einem gemeinsamen Dach erhöht die effiziente Abarbeitung der Verfahren und eröffnet in der Praxis ganz neue Wege der Zusammenarbeit.

Durch gezielte und abgestimmte Maßnahmen kann es gelingen, präventiv tätig zu werden, Jugendlichen und Heranwachsenden eine Perspektive jenseits von Straftaten aufzuzeigen und das Erfolgsmodell der Begleitung aus einer Hand weiter zu verbessern. Hierbei soll weder dramatisiert noch bagatellisiert, sondern lediglich fokussiert werden; denn eines sollte uns allen bewusst sein: Ein Intensivstraftäter beginnt seine Karriere selten erst mit 25 Jahren.

Gerade den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, in den Gerichten und Institutionen möchte ich daher an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank aussprechen. Die dort angestellten Fachkräfte arbeiten nicht nur daran, eine Senkung der Jugendkriminalität in Niedersachsen zu erreichen, sondern insbesondere auch daran, dass vielen Jugendlichen eine neue

Perspektive neben der Jugendstrafanstalt und somit ein eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Der Grundsatz „kurze Wege statt kurzer Prozess“ steht hierbei für alle im Mittelpunkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stärkung der Häuser des Jugendrechts ist eine Chance für die niedersächsische Justiz und auch eine Chance für viele Jugendliche bei uns in Niedersachsen. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam ergreifen. Danach sehen die bisherigen Beratungen und Diskussionen hier heute aus. Lassen Sie uns die verlorene Zeit aufholen und dieses Erfolgsmodell kontinuierlich weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Christopher Emden zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Jugendlichen, die Straftaten begehen. Das ist bekannt. Woher rührt das? In sehr vielen Fällen sind es Orientierungslosigkeit, Probleme im Elternhaus, Probleme im Freundeskreis usw., die dazu führen, dass junge Menschen in Konflikt mit dem Gesetz geraten.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich würde noch einmal darum bitten, dass ein bisschen Ruhe einkehrt. Wenn ich die Tischgespräche besser hören kann als den Redner, ist es, glaube ich, problematisch. - So, jetzt warten wir kurz, bis alle wieder Platz genommen haben. - Bitte, Herr Emden!

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, diese Jugendlichen nicht ihrem Schicksal zu überlassen, sondern alles zu tun, um sie aus der sich häufig ergebenden Spirale von Delinquenz und erneuter Delinquenz, Perspektivlosigkeit, häufig auch Schulabgang ohne Abschluss, Schulabbruch und fehlende Ausbildung herauszuholen. Insofern glaube ich, dass die Häuser des Jugendrechts

eine sehr gute Einrichtung sind, die auf jeden Fall unterstützungswürdig ist.

Man muss allerdings in dem Zusammenhang auch sehen, dass man hieraus noch ein bisschen mehr machen kann. Der Ansatz findet sich auch in dem Entschließungsantrag, über den wir heute sprechen, wenn es nämlich um die Schulverweigerer geht. Auch der Bereich Schulverweigerung spielt häufig eine Rolle. Das sind häufig Phänomene, die miteinander einhergehen: Schulverweigerung und Hang zu Verstößen gegen das Gesetz. Gerade dieser Ansatz ist, glaube ich, ein ganz wichtiger; denn Schulverweigerung ist der erste Schritt in Richtung Schulabbruch, ist der erste Schritt in Richtung keine Ausbildung, ist der erste Schritt in Richtung einer ALG-II-, also Hartz-IV-Karriere.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen immer über Fachkräftemangel. Wir dürfen es uns nicht länger leisten, viele junge Menschen, die eigentlich durchaus Potenzial haben, aber irgendwann in ihrer Jugend einmal falsch abgebogen und dann z. B. zu Schulverweigerern geworden sind oder alternativ - oder häufig auch kumulativ - eine kriminelle Karriere eingeschlagen haben, alleinzulassen und sich selbst zu überlassen. Nein, wir müssen alles tun, um sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren, um ihnen eine Chance zu geben, ein Bestandteil dieser Gesellschaft zu sein, um ihnen eine Chance auf Schule, auf Schulabschluss, auf Ausbildung und auf Beteiligung am Arbeitsmarkt zu geben. Wenn wir ihnen diese Chance geben, trägt das ganz maßgeblich auch zur Vermeidung von Kriminalität bei.

Insofern sind die Häuser des Jugendrechts eine sehr gute Einrichtung. Aber man kann und sollte sie weiter ausbauen. Es sollten - das wurde schon angesprochen - gerade Schulsozialarbeiter mit einbezogen, mit integriert werden. Die Perspektive sollte nicht immer nur - das war mir in der Diskussion ein bisschen zu einseitig - auf der Kriminalitätsvermeidung liegen, sondern sie sollte darüber hinaus auf der Perspektiveröffnung liegen, darauf, diesen Jugendlichen eine Chance zu geben, neue Perspektiven zu finden. Denn häufig kommt Kriminalität vor allem auch aus der Perspektivlosigkeit. Insofern ist das eine Gesamtgemengelage, ein Komplex.

Ich glaube, man kann, wenn man das Prinzip der Häuser des Jugendrechts weiter ausbaut, wirklich einen wichtigen ergänzenden Schritt gehen und eine neue Schnittstelle schaffen, um Jugendliche, die verkehrt abgebogen sind, wieder auf die richti

ge Bahn zu bringen - mit dem Benefit und dem Vorteil am Ende, dass wir sie eventuell als Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung gewinnen können und ihnen damit eine ganz neue Perspektive eröffnen, die sie sonst, wenn man sie alleinließe, wahrscheinlich kaum erreichen könnten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)