Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gibt es Überlegungen zu dem Umgang mit den anfallenden giftigen Bohrschlämmen im Meer? Man muss sich ja eigentlich mit diesen Themen beschäftigt haben. Gerade die giftigen Bohrschlämme sind nicht nur auf dem Festland ein Thema, sondern dann auch auf dem Meer.
Frau Abgeordnete, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird sehr genau geprüft, welche Bohrschlämme dadurch entstehen. Es ist nach unserer Kenntnis bei diesen Verfahren sogar vorgegeben, dass bestimmte belastete Materialien auch an Land gebracht werden müssen, um dort entsprechend entsorgt zu werden. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Planfeststellungsverfahrens ist das eine der Auflagen: Wie
geht man mit möglicherweise heraustretendem oder gefördertem Schlamm um? - Dieser Schlamm muss entweder entsorgt werden oder kann zurück in das Meer gegeben werden, aber nur dann, wenn er nicht zu einer entsprechenden Belastung führt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Birkner, wahrscheinlich wollen Sie die nächste Frage stellen. Ich habe jedenfalls die folgende Frage: Nachdem wir im Ausschuss die Unterrichtung gehabt haben, bei der wir Gott sei Dank gehört haben, dass weder Mensch noch Tier oder Umwelt gefährdet waren oder Schaden genommen haben, frage ich die Landesregierung: Gibt es eine Gefährdung des Grundwassers durch den Lagerstättenwasseraustritt in Emlichheim?
Noch einmal zum Ablauf Emlichheim: Sie alle wissen, dass im Januar erste Meldungen das LBEG erreicht haben und dass sich dann im März der Verdacht weiter bestätigt hat und man der Sache weiter nachgegangen ist. Das Ministerium ist dann - ich glaube, es war im Juli; das genaue Datum habe ich jetzt nicht im Kopf; ich glaube, es war der 24. oder 25. Juli; auf jeden Fall war es ein Freitag - entsprechend unterrichtet worden, dass es sich dort möglicherweise im Zeitraum von 2014 bis 2018 um einen Lagerstättenwasseraustritt gehandelt haben könnte in einer Größenordnung, die dann im Worst-Case-Szenario auf die Ihnen vorliegenden Zahlen geschätzt wurde.
Ich habe daraufhin unmittelbar am Montag alle erdöl-/erdgasproduzierenden Firmen aufgefordert, uns etwaige Schäden oder möglicherweise gleiche Vorgänge zu melden, damit wir gleich ermitteln können, ob es einen weiteren Schaden in Niedersachsen gegeben hat. Wir haben dem Unternehmen natürlich mitgeteilt, dass es selbst für den
entstandenen Schaden und die entsprechenden Untersuchungen - also Abteufen von Bohrungen - aufkommen muss, inwieweit es hier womöglich zu einer Schädigung von Trinkwasser gekommen ist.
Heute wissen wir, dass es bei der Bohrung Emlichheim 52 zu keinem Austritt gekommen ist, dass es aber bei der Bohrung Emlichheim 132 sehr wohl diesen Lagerstättenwasseraustritt gegeben hat. Aber wir können heute nach derzeitigem Kenntnisstand sehr deutlich sagen, dass es zu keiner Gefährdung von Mensch, Tier, Pflanzen, Untergrund oder womöglich Trinkwasser gekommen ist. In der Region Emlichheim oder in der betreffenden Bohrstelle wird im Übrigen auch kein Trinkwasser gewonnen. Die Stätte ist nach meiner Kenntnis, glaube ich, seit Ende 2018 oder seit einiger Zeit so nicht mehr in Betrieb.
Zu Emlichheim 132 vielleicht noch folgender Hinweis: Über ein regelmäßiges Monitoring der Oberflächengewässer und der Brunnen des oberflächennahen Grundwassers wird sichergestellt, dass Menschen, Tiere und Pflanzen sicher sind. Die Untersuchungsergebnisse zeigen bis heute, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt - wir haben vor Kurzem eine erneute Meldung vom Unternehmen bekommen -, dass es weiterhin keinen Anhaltspunkt für eine Gefährdung von Menschen, Tier und Pflanzen gibt. In der näheren Umgebung der Bohrung Emlichheim, ich sagte es, wird kein Trinkwasser gefördert.
Der Grundwasserleiter, Herr Meyer, in diesem Bereich ist bis zu 130 m mächtig, geht also bis auf 130 m herunter. Nutzbar sind für das Trinkwasser nur die ersten 50 m dieses Wassers. Darunter liegt natürlich versalzenes Grundwasser, das nicht als Brauch- und Trinkwasser genutzt werden kann. Aufgrund der hohen Dichte des verunreinigten Grundwassers, welche dem Aufstieg in höhere Bereiche entgegensteht, ist nach Einschätzung eines unabhängigen Ingenieurbüros sowie des LBEG eine akute Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers, das sich bei etwa 50 m befindet, wenig wahrscheinlich.
Wir haben also im Moment keinen Hinweis darauf, dass es sich hier möglicherweise um eine Verunreinigung gehandelt haben könnte. Nach derzeitigem menschlichen Ermessen und nach den einschlägigen Gutachten, die uns vorliegen, sowie nach Hinweisen und Untersuchungen, die bisher
mit Injektionsbohrungen durchgeführt wurden, können wir heute sagen, dass es dort keine Gefährdung gibt.
Danke, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Kollegin Imke Byl für Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gern von der Landesregierung wissen, wie es nach dem aktuell geplanten Fördervorhaben ausschaut - über welchen Zeitraum reden wir überhaupt, in dem im Wattenmeer oder auch im Umfeld des Wattenmeers weiter Erdgas gefördert werden soll? Über wie viele Jahre reden wir hier?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das nicht zwischendurch vorhin schon einmal gesagt habe. Beim Wattenmeer, also bei der Bohrinsel, geht man von einer voraussichtlichen Förderdauer von 20 bis 25 Jahren aus.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass Sie, ich glaube, jetzt zwei- oder vielleicht sogar dreimal bei den Antworten darauf hingewiesen haben, dass die Landesregierung die Erdgasförderung als eine Übergangstechnologie zu einer 100-prozentig erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten zehn Jahren, also zum Zieljahr 2030, betrachtet und Energie ja nicht nur Strom, sondern vor allen Dingen Wärmeenergie ist und der Stromanteil nur bei unter 30 % des Energiebedarfs liegt, frage ich die Landesregierung: Ist es wirklich das Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2030 eine vollständig erneuerbare Energieversorgung herzustellen, gerade auch vor dem
Herr Abgeordneter Bode, dann habe ich mich möglicherweise missverständlich ausgedrückt. Sie alle wissen, dass Deutschland das einzige Land ist, das gleichzeitig aus der Kernenergie und aus der Kohleverstromung aussteigt, dass der Kohlekompromiss bis 2038 reicht und dass wir in den nächsten Jahren alles daransetzen werden, verstärkt auf regenerative Energien zu setzen. Wir alle sind uns der ambitionierten Ziele 2030 bzw. 2050 bewusst, in diesem Zeitraum möglichst emissionsarm zu produzieren und die Energieversorgung sicherzustellen.
Wir haben heute in Niedersachsen einen Anteil der regenerativen Energien am Bruttostromverbrauch von etwa 60 %. Das heißt, wir sind mit Blick auf die regenerativen Energien, mit Blick auf den Bruttostromverbrauch schon recht gut aufgestellt. Das wollen wir weiter ausbauen. Wir sehen aber beim Netzausbau, bei der Windenergie und bei anderen Energiegewinnungsarten, wie schwierig das ist.
Insofern habe ich möglicherweise missverständlich gesagt, dass wir bis 2030 alles nur noch regenerativ machen. Ich glaube, das wäre ein sehr ambitioniertes Ziel.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das wäre sehr erfreulich! - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Das haben wir auch ge- dacht!)
Danke schön, Herr Minister. - Jetzt wird eine weitere Frage der Kollege Stefan Wenzel für Bündnis 90/Die Grünen stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage zum Förderzins und zu den Förderabgaben. Die Frage lautet: Wer ist Muttergesellschaft bzw. wirtschaftlich Berechtigter der Firmen ONE-Dyas B.V., Hansa Hydrocarbons Limited und Neptune Energy Deutschland GmbH, und wer wird in den in Rede stehenden Gebieten sowohl
auf holländischer Seite als auch in den drei Erlaubnisfeldern, die es auf deutscher Seite gibt, künftig einen Förderzins bzw. eine Förderabgabe aus möglicherweise erfolgenden Förderungen bekommen?
Herr Kollege Wenzel, vielen Dank. Es war sehr geschickt, zwei Fragen in eine Frage zu verpacken - oder drei.
Wir lassen gerade prüfen, Herr Abgeordneter Wenzel, wie das mit der Förderabgabe ist. Wir können die Niederländer nicht in die niedersächsische Förderabgabe zwingen, so schön das auch wäre. Wir hatten im letzten Jahr eine Förderabgabe in einer Größenordnung von ca. 160 Millionen Euro in Niedersachsen. Allerdings muss man wissen: Diese 160 Millionen Euro gehen in den allgemeinen Finanzausgleich. Davon verbleiben dem Land Niedersachsen am Ende nur etwa 30 Millionen Euro.
Die Kernfrage, die Sie gestellt haben, wenn ich es richtig verstanden habe, lautet, ob die Niedersächsische Landesregierung für den deutschen Teil der Exploration dieses Feldes möglicherweise eine Förderabgabe erheben kann und ob sie dies gegenüber dem niederländischen Unternehmen ONE-Dyas geltend machen müsste, das ja dort der Hauptförderer ist. Das wird zurzeit geprüft. Es kann sein, dass wir das beschließen können oder dass wir das im Rahmen der Genehmigung vorgeben dürfen, weil es sich um eine Exploration auf deutschem Gebiet handelt; denn das wird ja abgezweigt. Ich schaue einmal. - Ich glaube, das wird noch geprüft. Aber in welcher Größenordnung das erfolgt, kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung ist: Hätte der Schaden dem zuständigen Unternehmen bei ausreichenden Überwachungsmaßnahmen früher auffallen müssen? Sehen Sie dabei Versäumnisse bei Wintershall Dea?
Ich schließe die weitere Frage an: Vor dem Hintergrund, dass ich persönlich bei der Förderung von Erdöl und Erdgas den Förderzins und die vielen Arbeitsplätze im Auge habe, frage ich die Landesregierung: Warum verbieten Sie nicht einfach die Erdöl- und Erdgasförderung, wie einige Politiker das fordern?
Herr Abgeordneter, ob das Unternehmen Wintershall hierbei eigene Versäumnisse erkannt hat, wird jetzt auch durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren geprüft. Die Staatsanwaltschaft wird dabei untersuchen, ob Wintershall Dea tatsächlich alle technisch erforderlichen Überwachungsmaßnahmen eingesetzt hat. Sie wird auch klären, ob das Instandhaltungsmanagementsystem, das Wintershall Dea hat, tatsächlich zu den Erkenntnissen der Korrosionsentwicklung passte. Den Untersuchungen kann und will ich nicht vorgreifen. Aber prinzipiell gilt in Deutschland natürlich auch hier mit Blick auf Wintershall Dea zunächst einmal die Unschuldsvermutung.
Klar ist aber auch, dass wir bereits im Jahr 2016 bei einer Prüfung des LBEG einen kleinen Hinweis hatten, der aber bei vielen Anlagen vorkommt. Das darf man jetzt auch nicht überbewerten. Das ist die Frage des sogenannten Innenrohrdrucks oder Raumdrucks eines Rohres. Das ist dem Ausschuss ja ausführlich dargestellt worden. Da gab es einen ersten Hinweis, der aber noch keinerlei Grund zur Sorge gibt, weil solche Dinge normalerweise immer wieder vorkommen.
Aufgefallen ist dies offensichtlich erst bei der Außerbetriebnahme bzw. bei der Überprüfung im Jahr 2018, als man richtig geschaut hat: Was ist jetzt mit diesen Rohren? - Die Bohrung in Emlichheim ist, wenn ich es jetzt nicht ganz falsch im Kopf habe, schon 1954 niedergebracht worden. Zwischenzeitlich wurden immer wieder einmal Rohre ausgetauscht. Offensichtlich ging man zu diesem
Zeitpunkt wegen der umfangreichen Sicherungssysteme - die Dinge sind ja auch ummantelt - davon aus, dass selbst eine Veränderung des Innenrohrdrucks nicht zwingend ein Hinweis darauf sein muss, dass aufgrund der Sicherungsmaßnahmen tatsächlich etwas aus dem Rohr ausgetreten ist.
Aber noch einmal: Das wird jetzt auch von der Staatsanwaltschaft sehr intensiv geprüft. Wintershall Dea selbst hat ein erhebliches Interesse daran, aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, um so etwas für die Zukunft auf jeden Fall auszuschließen.
Warum wir in Niedersachsen nicht generell ein Erdgas- und Erdölförderverbot aussprechen, habe ich mit einigen Punkten schon angedeutet. Es ist mit Sicherheit nicht die Gier nach Geld aus der Förderzinsabgabe, die uns daran hindern würde. Ich habe die Zahlen gerade genannt: etwa 160 Millionen Euro im letzten Jahr, 30 Millionen Euro davon bleiben im Landeshaushalt. Da haben wir ganz andere Einnahmequellen. Die Förderabgabe ist also mit Sicherheit kein Grund, intensiv darüber nachzudenken, ob man das nun verbieten sollte oder nicht und ob uns dadurch entsprechende Einnahmen entgehen würden. Nein.