Vor 25 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Es wäre schön, wenn Sie sich auch in Berlin dafür einsetzen, dass die Große Koalition im Bund den Schritt gehen wird und dieser Grundgesetzänderung zustimmt. Bislang waren die Grünen oft allein auf weiter Flur, wenn sie dieses Thema voranbringen wollten. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns über diese rotschwarze Initiative ganz besonders.
In den 25 Jahren - Frau Glosemeyer hat das bereits ausgeführt - hat sich viel getan. Erst in der letzten Legislaturperiode haben wir hier interfraktionell eine Kinderkommission eingerichtet, die sich auch dem Thema Kinderrechte stellt.
Eine spannende Frage in diesem Haus ist also nicht so sehr, ob wir die Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben, sondern was es für uns heißt, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stehen. Sie
sollen ja nicht zu einem Symbol verkommen, sondern müssen in konkrete Taten heruntergebrochen werden.
Hier wurde gerade gesagt: Heute redet ja nur Frau Hamburg. - Heute war offensichtlich ein kinder- und jugendpolitisch relevanter Tag. Ich habe hier viele Redebeiträge halten dürfen. Das ist sehr schön.
Begonnen haben wir mit dem Thema des sozialen Wohnungsbaus. Wir haben darüber diskutiert, dass die Hartz-IV-Sätze nicht ausreichen, um Wohnungen zu finanzieren. Was heißt das ganz konkret, insbesondere für Kinder? - Das bedeutet, dass Familien aus ihren Wohnungen ausziehen und ihren Wohnort verlassen müssen, ohne zu wissen, wohin sie ziehen können. Das tangiert Artikel 27 der Kinderrechtskonvention, wonach Kinder Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard haben. Das heißt, auch in dieser Frage müssen wir die Kinderrechte berücksichtigen. Hier haben wir noch eine Menge aufzuholen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann hatten wir das Thema Kindertagesstätten. Wir haben die Pflicht, die sozialen Unterschiede in den Kitas auszugleichen. Kinder haben das Recht, bestmöglich betreut zu werden - Artikel 18 der UNKinderrechtskonvention. Wir müssen die Qualität in unseren Kindertagesstätten verbessern, um diesem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden.
Dann stand das Thema Schule heute auf der Tagesordnung. Die Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigen sich genau mit diesem Thema. Regelmäßig ringen wir hier im Parlament um die Frage: Was ist gute Bildung? - Wir haben hier sehr unterschiedliche Vorstellungen. Aber grundsätzlich sagt die UN-Kinderrechtskonvention klar: Alle Kinder in diesem Land haben ein Recht auf die bestmögliche Bildung.
Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention regelt die Inklusion. Alle Kinder, auch die Kinder mit Handicaps, haben ein Recht auf Teilhabe am alltäglichen Leben. Sie haben somit auch ein Recht darauf, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen und dort bestmögliche Bildung und Betreuung zu erfahren. Kinder ohne Handicaps haben genauso das Recht, von Kindern mit Handicaps zu lernen, mit ihnen aufzuwachsen, sich mit ihnen anzufreunden und mit ihnen den Alltag zu erleben.
In Deutschland und auch hier in Niedersachsen sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um diesem Artikel der UN-Kinderrechtskonvention auch nur im Ansatz gerecht zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann hatten wir den Gesetzentwurf der FDP zur Absenkung des Wahlalters. Das tangiert den Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Das ist dieser Landtag den Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen schuldig. Wir müssen das Wahlalter senken, um eine altersangemessene Beteiligung an den niedersächsischen Belangen zu verwirklichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, tangiert die UN-Kinderrechtskonvention viele Themen, die wir hier diskutieren. Ich könnte das auf viele weitere Themen herunterbrechen. Das verlieren wir hier manchmal aus den Augen. Kinder- und Jugendinteressen sind nicht so stark in unserem Fokus. In der Regel diskutieren wir selten über sie.
Natürlich können wir jetzt alle fordern, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu packen. Aber was heißt das? Warum z. B. soll nicht auch der Vorrang des Kindeswohls in das Grundgesetz aufgenommen werden? Das würde aktiv und real etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen in diesem Land verbessern.
Und was ist mit der Skepsis im Themenbereich Familiennachzug? Verdienen es die Kinder von Flüchtlingen nicht, unbürokratisch zu ihren Eltern nach Deutschland kommen zu können? Und ist es nicht im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, dass die Eltern zu ihren hier lebenden Kindern kommen können? Haben es diese Kinder nicht verdient, eine Familienzusammenführung zu ermöglichen? Wenn Sie die Kinderrechte in das Grundgesetz schreiben, dann haben Sie die Pflicht, diese Rechte in Ihrer aktiven Politik durchzudeklinieren. Deswegen sollten Sie Ihre Position zum Familiennachzug noch einmal überdenken, liebe CDU.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die FDPFraktion hat jetzt die Kollegin Bruns das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Julia Hamburg hat schon ganz viel dazu gesagt, warum man sich den Kinder- und Jugendrechten im Grundgesetz widmen sollte. Man kann dem ganzen Inhalt gar nicht widersprechen.
„Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Kinderrechte auch in das Grundgesetz aufgenommen werden.“
An diesem Text habe ich keine Kritik zu üben. Aber das kann nicht das Einzige sein. Ich habe die Sorge, dass man sich dann zurücklehnt und glaubt, damit habe man es erledigt, man habe für die Kinder- und Jugendrechte genug getan, schließlich hätten sie nun Verfassungsrang.
Ich wollte einige ähnliche Punkte aufzählen wie Julia Hamburg. An vielen Beispielen kann man schön sehen, dass man die Kinder- und Jugendrechte konkretisieren muss. Ich habe durchaus die Hoffnung, dass der Grund für die vorgesehene Überweisung des Antrages an den Sozialausschuss darin liegt, dass man sich noch mit den Konkretisierungen auseinandersetzen will. Er betrifft eigentlich auch die Schulen, das Kita-Gesetz, den Qualitätsanspruch in den Kitas - es darf nicht sein, dass man die Beitragsfreiheit einführt, aber bei der Qualität nicht handelt -, die Vernetzung zwischen Jugendämtern und Polizei.
Es gibt viele Dinge, die angegangen werden müssen. Dazu gibt es auch eine Menge Ideen. Aber das alleine ist mir, ehrlich gesagt, ein bisschen dürftig und wenig. Ich möchte, dass das mit konkreten Projekten hinterlegt wird, und ich möchte sehen, dass diese umgesetzt werden. Sonst haben die Kinder nichts gewonnen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDUFraktion hat jetzt der Kollege Scharrelmann das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen ist Vorreiter bei Kinderrechten. Seit 2009 sind die Kinderrechte Teil der niedersächsischen Landesverfassung und haben somit Verfassungsrang. In Artikel 4 a Abs. 1 heißt es:
„Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung.“
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde bereits 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Drei Jahre später wurde sie auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert, aber mit Vorbehalten. 18 Jahre lang hatten Bestimmungen des Ausländerrechts Vorrang vor den Bestimmungen der Konvention; das sei nur als Beispiel genannt. Diese Vorbehalte hatten bis 2010 Bestand. Seitdem gelten die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. Verfassungsrang und damit wirkliche Verbindlichkeit haben sie aber bis heute nicht.
Im Sondierungspapier auf Bundesebene ist die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als klares Ziel definiert. Die Fraktionen der CDU und der SPD im Niedersächsischen Landtag unterstützen die Forderung des Aktionsbündnisses aus UNICEF, Deutschem Kinderschutzbund und Deutschem Kinderhilfswerk. Wir sind davon überzeugt, dass die Rechte unserer Kinder im Grundgesetz eine besondere Würdigung erfahren müssen.
Schutz und Förderung unserer Kinder verdienen den höchsten Rang. Doch die gesellschaftliche Verantwortung ist bisher außen vor. Bislang tauchen Kinder in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes nur als Objekte, nicht aber als Subjekte auf. Eltern haben - richtigerweise - das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen. Der Staat hat hingegen bisher nur eine reine Überwachungsfunktion.
In der Diskussion über das Für und Wider der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz hört man von Gegnern häufig zwei Stellungnahmen: Erstens hört man, die Rechte von Kindern würden auch durch die Grundrechte repräsentiert. Der neue sächsische Ministerpräsident, Michael Kretschmer, hat sich zu Beginn des Jahres in einem dpa-Interview entsprechend geäußert. Kretschmer hat in Teilen recht, aber auch in vielen Teilen unrecht. Denn die Kinderrechte stehen in einer Linie mit der 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Menschenrechtscharta. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine wichtige Basis für das 1949 verabschiedete Grundgesetz unserer Bundesrepublik Deutschland. Die Kinderrechtskonvention ergänzt diesen Meilenstein und gehört genau deshalb genauso in das Grundgesetz.
Zweitens bezeichnen Kritiker die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung als reine Symbolpolitik. Man müsse sich vielmehr um eine gut funktionierende Kinder- und Jugendhilfe kümmern. Zudem müsse eine qualitativ hochwertige Bildung sichergestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die genannten Punkte schließen sich doch nicht aus! Lassen Sie uns die Rechte von Kindern auch im Grundgesetz besonders würdigen! Lassen Sie uns die Gesellschaft durch das Grundgesetz in die Verantwortung nehmen!
Lassen Sie uns weiter dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in Niedersachsen und in ganz Deutschland eine gute Bildung erhalten und bei Krisen und Problemen bestmöglich von ihren Eltern, Trägern der Jugendhilfe und vom Staat unterstützt werden können! Lassen Sie uns nach konstruktiver Beratung im Ausschuss mit einem deutlichen Votum in diesem Hause den Kinderrechten Nachdruck verleihen!
Herzlichen Dank, Herr Kollege Scharrelmann. - Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Kollege Bothe. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle ein paar kritischere Töne anschlagen. Wer gesonderte Kinderrechte im Grundgesetz fordert, der muss zunächst einmal sagen, vor wem Kinder zusätzlichen Schutz brauchen und gegen wen ihre Rechte gestärkt werden sollen. Denn Kinder genießen bereits Grundrechte wie jeder andere Bundesbürger auch. Es existiert keine Altersgrenze für Grundrechte. Woraus sollte sich hier also ein Handlungsbedarf ergeben? Wer die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz fordert, hat demnach offenbar anderes im Sinn, als die Rechtslage oder den Schutz von Kindern zu verbessern.
Offen ist auch die Frage: Wer vertritt dann diese neu zu schaffenden Rechte der Kinder und vor allem gegen wen? - Gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes - das wurde heute schon angesprochen - haben die Eltern eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder, weil man ja zu Recht annehmen kann, dass Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder haben. Deswegen entscheiden Eltern über ihre Kinder. Eltern entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie ihnen mitgeben, was Kindern erlaubt und verboten wird. So ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern mit dieser natürlichen Vertretungsvollmacht ihre Kinder auch gegen die Einmischung des Staates vertreten können, wenn sie dies für notwendig halten.
Mit Kinderrechten in der Verfassung wäre es allerdings mit dieser natürlichen Vertretungsvollmacht von Eltern für ihre Kinder vorbei. Denn damit nähme sich nun der Staat das Recht heraus, ebenfalls die Rechte unserer Kinder nach eigenem Gutdünken zu vertreten. Dieser Vertretungsanspruch könnte sich dann im Zweifelsfall auch gegen die Eltern der Kinder richten, wenn der Staat der Meinung ist, dass die Eltern die Interessen der Kinder nicht so vertreten, wie es staatlichen Vorgaben entspricht. Damit würden weitreichenden Konflikten zwischen Eltern und Staat Tür und Tor geöffnet, und zwischen Eltern und Kind könnte so staatlicherseits ein massiver Keil getrieben werden.
Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung sollen die Kinderrechte zukünftig so definiert werden, wie es der Staat für sinnvoll hält, um im Zweifel das im Grundgesetz festgeschriebene Erziehungsrecht der Eltern einfach umgehen zu können. Das ist alles, was sich hinter dieser wohl