- und man sich ganz schnell die Situation der fehlenden 2 000 Sonderpädagogen in Niedersachsen schönrechnet, indem man einfach die systembezogene Zuweisung deutlich unterhalb der personellen Zuweisung ansetzt. Und schon hat man Inklusion schöngerechnet! Davor will ich an dieser Stelle nur warnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Es hat sich jetzt der Kultusminister, Herr Tonne, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen hat sich der Verpflichtung gestellt, den Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Dieser Herausforderung haben wir uns gestellt, und wir stellen uns ihr aus Überzeugung gern weiter. Nach § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind alle unsere Schulen inklusive Schulen. Das ist der Auftrag. An der Umsetzung haben wir miteinander zu arbeiten. Da wird auch nichts verzögert.
Der Antrag, der uns hier vorgelegt worden ist, fasst in der Tat viele wichtige Punkte bezüglich der Umsetzung der Inklusion zusammen. Der Grundtenor ist: Schneller und mehr! Das ist, wie ich finde, in der Anforderung genau richtig. Theoretisch ist das gut. Es ist aber praktisch - das müssen wir zur Kenntnis nehmen - immer wieder mit erheblichen Hürden verbunden.
Wir haben das auch bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten mehrfach miteinander diskutiert: Inklusion ist ein langfristig angelegter Prozess, in dem es eine der entscheidenden Herausforderungen ist, alle Beteiligten mitzunehmen.
Denn Inklusion wird nur dann gelingen, wenn es uns auch gelingt, die Beteiligten mitzunehmen. Das ist bis jetzt noch nicht überall ausreichend gelungen. - Das ist nicht als Vorwurf gemeint, sondern als Feststellung.
Von daher darf das Signal an diejenigen, die sich schon jetzt nicht ausreichend mitgenommen fühlen, nicht sein: „Wir werden noch schneller!“, sondern wir müssen schauen, wie wir einbinden und mitnehmen können. Das braucht Zeit. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass für mich Inklusion nicht verhandelbar ist.
Die Inklusion wird fortgesetzt. Sie ist ein Menschenrecht. So haben wir auch mit ihr umzugehen. Das Kultusministerium hat sich den vergangenen Wahlperioden dieser Herausforderung gestellt und wird sich dieser immensen Herausforderung, die wir dort haben, auch in der 18. Wahlperiode weiter stellen.
Wo stehen wir heute aktuell? - Wichtige Maßnahmen sind umgesetzt und auf die Schiene gebracht worden: die Änderung des Besoldungsgesetzes, die Dienstvereinbarung zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals, die Einrichtung der ersten elf RZI, die Qualifizierungsoffensive zur inklusiven Schule, die Implementierung inklusiver Lerninhalte, vielfältige Angebote zur Weiterqualifizierung, die Unterstützung der Kommunen oder die Aufstockung des sonderpädagogischen Personals. - Angesichts der knappen Zeit kann man immer nur einige Stichpunkte nennen, aber das ist unstrittig passiert. Ich gehe davon aus, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie wissen das alles und haben es zur Kenntnis genommen.
In solchen Momenten stellt sich immer die Frage nach der Bewertung à la Wasserglas. Für einige ist es halb voll, für andere halb leer. Im Entschließungsantrag haben Sie sich für die Variante „halb leer“ entschieden. Die AfD negiert die Existenz eines Wasserglases.
Das kann man alles machen. Ich teile diese Auffassung nicht. Ich glaube, wir können mit gutem Gewissen die Variante „halb volles Wasserglas“ wählen.
Meine Damen und Herren, eines ist uns allen in diesem Hohen Hause bewusst: Wir haben viel geschafft, und gleichwohl haben wir noch zentrale
Aufgaben und Herausforderungen vor uns. Der Kollege Försterling hat gerade einige aufgezählt, die ich genauso sehe. Es wird die Aufgabe sein, sich genau darum sehr schnell und sehr intensiv zu kümmern und darum, wie man das auch konzeptionell sauber hinterlegt.
Die Forderungen im Entschließungsantrag zu den RZI, zur Einstellung von pädagogischen Fachkräften, zu einem Konzept für eine systembezogene Zuweisung mit all den Herausforderungen und zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung begrüße ich ganz ausdrücklich. Genau das ist richtig. Darum werden wir uns zu kümmern haben. Diese Maßnahmen sind auch explizit im Koalitionsvertrag genannt. Wir arbeiten intensiv mit allen Beteiligten daran, hier einen guten Weg zu finden, das halb volle Glas weiter füllen zu können.
Der eingeschlagene Weg ist der richtige, und wir werden ihn auch konsequent weiter beschreiten. Wir werden die Rahmenbedingungen Schritt für Schritt verbessern, ohne etwas mit heißer Nadel zu stricken. Wir werden die theoretisch richtigen Ansätze und die Realität übereinanderzulegen haben. Damit werden wir der Herausforderung Inklusion gerecht, und zwar im Sinne der Kinder.
Federführend soll sich der Kultusausschuss mit dem Antrag befassen, und mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Ebenfalls keine. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für die Landtagswahl - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/153
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts wollen wir, wie bereits gesagt, die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für die Landtagswahl von 18 auf 16 Jahre erreichen. Ausgangspunkt für diese Überlegung, meine Damen und Herren, ist Artikel 8 der Niedersächsischen Verfassung. Denn dort steht wie auch im Grundgesetz, dass die Wahlen - auf Niedersachsen bezogen die Wahlen zum Landtag - in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl erfolgen müssen. Sie müssen also allgemein sein. Der Ausgangspunkt für die Debatte ist immer, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes an einer Wahl beteiligen können müssen, also das gesamte Volk wählen darf.
Einschränkungen dieses grundsätzlich gegebenen Wahlrechts erfolgen dann aus bestimmten Gründen. Aber die Regel ist: Zunächst einmal haben alle das Wahlrecht. Und die Ausnahme ist: Das Wahlrecht ist eingeschränkt. Es müssen also zwingende Gründe vorliegen, die dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. manche Straftäter, vom Wahlrecht ausgenommen werden. Diese Voraussetzungen, die zu definieren sind, sind eng zu fassen, weil die Regel die allgemeine Wahl ist.
Wenn wir über die Frage sprechen, ab welchem Alter man wählen darf, geht es um das Kriterium der Einsichtsfähigkeit, um die Fähigkeit, die Tragweite der eigenen Entscheidungen zu überblicken, und sicherlich auch um einen persönlichen individuellen Reifegrad, der mit dazugehört, um zur Wahl eines Parlament berechtigt zu sein.
Wenn man dann über die Frage spricht, ob eine bestimmte Altersgruppe bzw. eine bestimmte Bevölkerungsgruppe diese Kriterien erfüllt, darf man die Anforderungen aber auch nicht überziehen. Natürlich ist das heterogen. Auch Erwachsene sind manchmal nicht in der Lage, die Tragweite ihrer politischen Entscheidungen zu überblicken. Dort kommt ja auch keiner auf die Idee, allein deshalb darüber zu sprechen, ob man einer bestimmten Altersgruppe das Wahlrecht aberkennt.
andere meint, dass die Tragweite der Entscheidungen, die er so trifft, von ihm nicht immer überblickt wird.
Meine Damen und Herren, für uns ist entscheidend, ob man den jungen Menschen ab 16 Jahren zutraut, die Tragweite von Entscheidungen zu überblicken und entsprechende Einschätzungen vorzunehmen, um ein Wahlrecht tatsächlich auszuüben. Wir als Freie Demokraten bejahen dies ausdrücklich, und zwar nach - das sage ich auch - durchaus intensiver und kontroverser Diskussion sowohl in der Partei als auch in der Fraktion. Im Ergebnis kommen wir aber zu der Einschätzung, dass wir es den 16-Jährigen durchaus zutrauen, diese Entscheidungen zu überblicken und dementsprechend zu fällen. Wir sehen uns auch durch die parlamentarische Debatten und die Anhörung, die wir in der letzten Legislaturperiode dazu hatten, darin bestätigt. Deshalb beantragen wir dies hier mit diesem Gesetzentwurf.
In der Debatte wird vielfach darauf hingewiesen, dass man in anderen Bereichen, wenn es nicht um Wahlen geht, andere Altersgrenzen habe, zum Beispiel im Jugendstrafrecht: Bis zu 21 Jahren wird in der Praxis eigentlich immer oder fast immer das Jugendstrafrecht angewandt. Damit erfolgt tatsächlich eine Privilegierung von bis zu 21 Jahre alten Menschen. In anderen Rechtsbereichen gibt es auch andere Altersgrenzen, die dort jeweils zum Tragen kommen. Ich möchte nur dafür werben, dass man hier eine spezifische Betrachtung vornehmen muss.
Die strafrechtlichen Fragen und die strafrechtliche Mündigkeit sind anders zu beurteilen als die Frage, ob man wählen darf. Die Frage, ob man in anderen Rechtsbereichen zivilrechtlich handlungsfähig ist und dort entsprechend Rechtsgeschäfte tätigen darf, ist ebenfalls anders zu bewerten als die Frage, ob man wählen darf. Insofern muss man von Fall zu Fall eine Entscheidung vornehmen. Hier ist es unsere Einschätzung zu sagen: 16-Jährige sind sehr wohl in der Lage, genau diese spezifische politische Entscheidung zu treffen. Deshalb befürworten wir dies ganz besonders.
In der Diskussion wird immer ein Argument angeführt, das sicherlich nicht falsch ist, aber nicht das tragende Argument sein darf: Wir müssen politische Bildung darüber betreiben! - Das ist ein posi
tiver Effekt, der vielleicht eintritt, darf aber nicht das tragende Argument sein. Denn wenn man erst bilden muss, um am Ende zu wählen, dann macht man den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir gehen davon aus, dass diese Menschen schon in der Lage sind, die Tragweite der Entscheidungen zu überblicken, und sind deshalb für das Wahlrecht. Wenn darüber hinaus durch das Wahlrecht eine Politisierung stattfindet, ist das aus unserer Sicht ein guter Nebeneffekt, aber nicht der tragende Grund. Wir gehen hier eben von einer entsprechenden Reife aus.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass die Kollegen von der SPD und von den Grünen in der letzten Legislaturperiode selbst einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht haben. Auch sie sind also der Meinung, dass wir das Wahlalter bei den Landtagswahlen absenken sollten, wie es andere Länder - Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen - bereits getan haben.
Die Position der CDU ist bisher: Wir lehnen das ab. - Meine dringende Bitte in Richtung der Union ist, diese Haltung zu überdenken. Denn die Entwicklung geht aus meiner Sicht ganz klar dahin, dass 16-Jährige sehr wohl zu entsprechenden Einschätzungen in der Lage sind. Sie laufen große Gefahr, dass Sie am Ende als Verhinderer einer notwendigen gesellschaftlichen Entwicklung dastehen. Sie haben hier die Chance, progressiv und nach vorne gerichtet ein gutes Signal zur Stärkung der Demokratie zu setzen, der gesellschaftlichen Realität zu folgen und dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zu entsprechen und diesem Grundrecht zur Geltung zu verhelfen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihren Widerstand aufgeben und diese Entwicklung in Niedersachsen nicht weiter blockieren würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag hat in den vergangenen Jahren mehrfach über eine Herabsetzung des Wahlalters diskutiert, zuletzt am 8. Juni 2016. Auffällig ist dabei, dass das gewünschte Wahlalter in den unterschiedlichen Anträgen durchaus variiert hat. Nachdem im Juni 2008 in einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch von einem Wahlalter von 14 Jahren die Rede war,