Die Anzahl der Studenten ist - politisch gewollt - in den vergangenen Jahren stark angewachsen, die Anzahl der Plätze in den Wohnheimen der Studentenwerke aber bei Weitem nicht im selben Maße. Viele Studenten sind auf diese, am Markt gemessen, relativ günstigen Zimmer angewiesen. Dass diese Schere weiter aufgegangen ist, hat die Situation nicht gerade entschärft.
Wir fordern von unseren Hochschulen Anstrengungen zur Internationalisierung ein. Studenten auch aus dem Ausland an unseren Hochschulen eine Chance zu geben, ist auch politisch gewollt, zumindest von den meisten hier im Haus. Studenten aus dem Ausland haben aber besonders große Schwierigkeiten, hier ein Zimmer zu finden, und wir lassen die Hochschulen und Studentenwerke zum Teil im Regen stehen. Anders, als die Landesregierung auf eine aktuelle Anfrage von den Kollegen von den Grünen geantwortet hat, ist da eben nicht alles durch die Zusammenarbeit zwischen Studentenwerken und Hochschulen geklärt. Wir fordern aus diesem Grund in unserem Antrag eine diesbezügliche Strategie der Landesregierung ein.
Warum können Studenten in der Praxis oft nicht im geförderten Wohnungsbau mieten? Studenten zählen vom Einkommen her eindeutig zu den Berechtigten für geförderten Wohnungsbau. Leider bräuchten sie zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins den BAföG Bescheid.
Frau Schütz, warten Sie bitte ganz kurz! - Wir haben hier einige Zweiergespräche, die hier oben schon sehr deutlich zu hören sind. Wir bitten Sie, diese einzustellen. Danke schön.
Der BAföG-Bescheid trifft oft erst Wochen bis Monate nach Beginn des Studiums ein. Und schon ist der Zug mit der günstigen geförderten Wohnung
abgefahren. Warum sollen sie den Wohnberechtigungsschein nicht wenigstens nachreichen dürfen und vorher mit dem Immatrikulationsbescheid nachweisen, dass sie Studenten sind?
Warum dürfen Wohnheime nicht an ungewöhnlichen Stellen errichtet und bestehende Gewerbebauten umgenutzt werden? Wir haben da zum Teil auch gute Beispiele - beispielsweise in einem Gewerbegebiet. Das studentische Wohnen ist Wohnen auf Zeit. Warum soll eine Kommune nicht entscheiden können, dass z. B. ein günstig zum Hochschulcampus gelegenes Gewerbegebiet mit schönem ÖPNV-Anschluss nicht geeignet ist, auch dort studentisches Wohnen zu ermöglichen? - Ich rede nicht von Industriegebieten, ich rede von Gewerbegebieten. Da stört sich dann auch abends niemand am Partylärm, falls mal gefeiert wird und nicht nur studiert. Das soll ja vorkommen.
Warum Stellplätze für Pkws nachweisen, über die die Studenten gar nicht verfügen? - Unsere Studenten suchen keine Autostellplätze, sie haben gar keine Autos. Sie würden auf dem Stellplatz eher campen, um wenigstens ein Zelt über dem Kopf zu haben.
Und schließlich müssen wir zur Unterstützung der Studentenwerke auch Geld in die Hand nehmen. Es muss noch mehr gebaut werden können. Und es muss auch die Sanierung eines zum Teil sehr mitgenommenen älteren Immobilienbestands ermöglicht werden, auch durch Fördermittel. Da sind Wohnheimzimmer zum Teil in einem Zustand, dass es mit einem Eimer Farbe eben nicht mehr getan ist. Der Unterhalt aus Eigenmitteln wird zurzeit für die Studentenwerke zum echten Problem. Das hat auch etwas mit dem Preisanstieg im Bausektor zu tun. Wohnraum, der vorhanden ist, muss auch erhalten werden. Auch die ASten der Hochschulen weisen vermehrt auf dieses Problem des Sanierungsrückstandes hin.
In unserem Antrag legen wir erste konkrete Vorschläge auf den Tisch. Lassen Sie uns gemeinsam nach praktischen Lösungen suchen! Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Studenten nicht nur studieren, sondern in den Städten auch bezahlbar leben können! Das ist echte Bildungsgerechtigkeit.
Frau Schütz hat gerade noch eine Mitberatung durch den Umwelt- und Bauausschusses beantragt. Das werde ich nachher noch einmal sagen. Das machen wir dann bei der Ausschussüberweisung. Nur damit das hier auch ankommt: Sie beantragt die Mitberatung durch den Umwelt- und Bauausschusses.
Meine Damen und Herren, jetzt hat der Abgeordnete Jörg Hillmer das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Studierende konkurrieren auf dem Wohnungsmarkt für günstige und kleinere Wohnungen mit vielen anderen Gruppen. In vielen Städten kumulieren gewachsene allgemeine Bedarfe mit den gestiegenen Studentenzahlen. CDU und SPD haben sich deshalb bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Weg zu gehen, mit dem mit einem Landes-Euro möglichst viel zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann.
Die allgemeine Wohnraumförderung, z. B. im sozialen Wohnungsbau, ist daher auch für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Studentinnen und Studenten zuständig. Das bietet Gewähr dafür, dass schnellstens möglichst viel Wohnraum geschaffen werden kann.
Mit 400 Millionen Euro haben wir z. B. im Frühjahr das Bauministerium ausgestattet. Das wird selbstverständlich auch die Situation für Studierende entspannen. Dafür sind selbstredend die Punkte 2 und 3 Ihres Antrages umzusetzen. Selbstverständlich müssen Studentinnen und Studenten in den Kreis der Berechtigten aufgenommen werden.
Den Punkten 5 und 6 stehen wir ausgesprochen offen gegenüber. Geringere Parkplatzvorgaben halten wir für sinnvoll; bei Bürokratieabbau bekommen wir eh leuchtende Augen.
Bei den Punkten 7 und 8 sind wir skeptisch. Studenten in Gewerbegebiete abzuschieben und sie deutlich höheren Immissionen auszusetzen, ist für uns kein gangbarer Weg.
Sollten Flächen in ehemaligen Gewerbegebieten, Herr Kollege, bebaubar sein, dürfen wir von den Kommunen erwarten, dass sie schon aus Eigeninteresse ein eigenes und ordentliches Wohnbaurecht schaffen.
Die Internationalisierung unserer Hochschulen ist wichtig, aber schon seit vielen Jahres tägliches Geschäft unserer Hochschulen. Ich bin gespannt, was uns ein neuer Strategieansatz gerade in diesem Kontext bringen soll.
Das werden wir im Fachausschuss intensiv besprechen und in Mitberatung durch den Bau- und Umweltausschuss - diese ist schon beantragt - sicherlich zu einer guten Lösung kommen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hillmer. - Für die SPD-Fraktion hat sich die Abgeordnete Annette Schütze zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Suchst du noch, oder wohnst du schon? - Für Studentinnen und Studenten stellt sich diese Frage derzeit zum Beginn des Wintersemesters so, wie uns das allseits bekannt Murmeltier täglich grüßt - aber witzig ist das für die betroffenen Familien nicht.
Was es heißt, ein Kind am Sonntag zum Zug in Richtung Studienort zu bringen und nicht zu wissen, bei wem meine Tochter am Abend auf dem Sofa schläft, habe ich selbst erfahren - schön ist das nicht.
Warum Studentinnen und Studenten Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, liegt nicht nur an der Anzahl von Wohnheimplätzen, sehr geehrte Damen und Herren, sondern vor allem am Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Ein weiterer Grund ist eine durchweg positive Entwicklung: Seit Jahren steigt die Zahl der Studierenden in Niedersachsen kontinuierlich an. Lebten und lernten zum Wintersemester 2008/2009 rund 140 000 Studierende in unserem Bundesland, ist ihre Zahl heute - zehn Jahre später - auf mehr als 211 000 angewachsen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wissenschaft ist eine Wachstumsbranche und damit mehr als nur bildungspolitische Verpflichtung, sondern ein Wirt
Von in- wie ausländischen Studierenden getragen, ist es von wachsender Bedeutung, dass die angehenden Akademiker möglichst optimale Bedingungen für das studentische Leben vorfinden - mit an erster Stelle steht dabei Wohnraum.
Liebe Frau Schütz, in Ihrem Antrag sprechen Sie wichtige Punkte an. Mit der wachsenden Anzahl an Studierenden steigt natürlich auch der Bedarf an studentischem Wohnraum. Die angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt, insbesondere im Bereich des bezahlbaren Wohnraums, muss für uns Ansporn sein, politisch richtige Strategien zu finden, um die Studierenden zu entlasten.
Ihr Vorstoß in Sachen Wohnberechtigungsschein ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Wie unser Bauminister Olaf Lies schon gestern in der Beantwortung der Dringlichen Anfragen ausgeführt hat, sind Ausnahmeregelungen bereits geplant. Davon profitieren auch ausländische Studierende.
Die Idee aber, studentisches Wohnen in Gewerbegebieten anzusiedeln, geht dagegen am Ziel vorbei. Gewerbegebiete liegen nicht ohne Grund in den Randgebieten der Städte. Wir können schon heute beobachten, dass dezentrales Wohnen auch von Studenten nicht abgefragt wird.
Auch der Ansatz, Studenten in ehemaligen Kasernen unterzubringen, widerspricht der Realität studentischen Lebens. Aus einer Kaserne lässt sich nun einmal kein Campus machen. Studenten lassen sich nicht kasernieren. So, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, lässt sich ein Studienstandort nicht stärken.
Betrachtet man die aus den Wartelisten der Studentenwohnheime vorliegenden Zahlen, stehen den freien Wohnheimplätzen mindestens doppelt so viele Bewerbungen gegenüber. Mancherorts liegt in der Spitze sogar ein Verhältnis von sechs Bewerbern auf einen freien Wohnheimplatz vor.
Dieses auf den ersten Blick schockierend hohe Missverhältnis spiegelt jedoch nicht den realen Bedarf oder lässt gar den Schluss zu, dass Hunderte von Studenten zum Studienanfang obdachlos sind. Aus den Wartelisten eins zu eins den Bedarf an neuen Wohnheimplätzen abzuleiten, dürfte zu einer erheblichen Verzerrung der Darstellung der tatsächlichen Bedürfnisse führen. So berücksichtigen die Wartelisten nicht die Tatsache, dass sich viele Studenten vorsorglich auf einen Platz im Wohnheim bewerben, auch wenn sie ihr
Studium schließlich an einem anderen Standort aufnehmen oder doch in Wohnformen des freien Marktes untergekommen sind.
Ebenso wenig werden die verlängerten bzw. verkürzten Wartezeiten für beliebtere und unbeliebtere Wohnformen aufgeschlüsselt. Die Ansprüche an studentisches Wohnen haben, ähnlich wie bei der Durchschnittsbevölkerung, zugenommen. Flurgemeinschaften mit gemeinsamen Sanitäreinrichtungen und gemeinsamer Küche werden nur noch nachrangig angefragt. Ob unter diesen Voraussetzungen die von Ihnen geforderte Erschließung von Gewerbegebieten für das studentische Wohnen ein gangbarer Weg ist, wage ich stark in Zweifel zu ziehen.
Damit soll keinesfalls grundsätzlich der Bedarf an vermehrtem studentischem Wohnraum negiert werden. Dank der Bemühungen unseres Bauministers Olaf Lies sind bereits erste Schritte in die richtige Richtung unternommen worden. Aus dem Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ fließen, wie wir eben gehört haben, statt der veranschlagten 3,5 Millionen Euro rund 8 Millionen Euro in den Neubau von landesweit 500 neuen Wohnheimplätzen.
Durch die Aufnahme in die soziale Wohnraumförderung mit einem Gesamtvolumen von 400 Millionen Euro wird studentisches Wohnen zusätzlich gefördert. Von den Studentenwerken wurden bereits zinslose Darlehen in Höhe von 38 Millionen Euro abgerufen. Wir kämpfen hier nicht zuletzt mit den Versäumnissen aus den Jahren 2003 bis 2013.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen! Das Problem des mangelnden studentischen Wohnraums kann nicht abgekoppelt vom Problem des bezahlbaren Wohnraums behandelt werden. Ohne valide Zahlen lässt sich eine nachhaltige Lösungsstrategie nicht entwickeln. Es ist jedoch in keinem Fall ein probates Instrument, Studenten in Gewerbegebiete abzuschieben. Allerdings sollten wir uns auch nicht mit dem Mangel abfinden.