Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Hamburg gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Abwägungen bisher bei der Entscheidung, diese Demonstration nicht zu verbieten - Persönlichkeitsrechte, Pressefreiheit, aber auch NS-Verharmlosung und -Verherrlichung im Verhältnis zum Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit -, getroffen wurden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Hamburg, Sie wissen, dass die Voraussetzung für das Verbot einer Versammlung ist, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht, die durch andere Maßnahmen als durch ein Verbot der Versammlung oder Beschränkungen bei der Versammlung nicht beseitigt werden kann. Das heißt, die Frage der Abwägung - Persönlichkeitsrechte hin oder her - stellt sich erst dann, wenn mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einhergeht oder Straftaten, z. B.
Soweit ich - das sage ich jetzt mit allen Vorbehalten - die Einschätzung der Polizeidirektion Hannover kenne - mündlich, ich werde natürlich nicht bei der Genehmigungsverfügung oder den entsprechenden Auflagen einbezogen, ich kenne sie nur mündlich -, vermute ich einmal, dass die Abwägungsentscheidung genau dazu geführt hat. Aber ich füge hinzu: Der Anschein ist der, dass in die letzte Gefahreneinschätzung das Flugblatt, das ich gerade gezeigt habe, aber auch der Aufruf, in dem jetzt zehn Journalisten oder journalistisch tätige Menschen genannt werden, noch nicht einbezogen worden sind. So muss ich davon ausgehen bzw. gehe ich davon aus, dass seit gestern eine erneute Prüfung, eine weitergehende Aktualisierung der Prüfung stattfindet.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Frage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund, dass es zumindest nach meinen Informationen - wenn Sie andere haben, Herr Minister, können Sie das ja gleich ausführen - ein Novum ist - und so habe ich Sie auch eingangs verstanden -, dass sich eine Demonstration gezielt gegen eine namentlich genannte Person richtet, frage ich die Landesregierung, ob es nach ihrer Auffassung generell zulässig ist, Demonstrationsaufrufe gegen Personen, die wie auch immer geartet in verschiedensten Aspekten als Person des öffentlichen Lebens angesehen werden, zu verbreiten oder welche Schutzmöglichkeiten es gegebenenfalls für diese Personen gibt.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Wesensgehalt der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gehört, dass man grundsätzlich alles tun darf, was nicht gegen Gesetze verstößt. Das heißt, es gibt grundsätzlich auch keinen
Schutz davor, dass Personen des öffentlichen Lebens, gleich welchen Spektrums, welcher Branche davor geschützt sind, in Demonstrationen genannt zu werden. Das gilt für amerikanische Präsidenten, für Ajatollahs, für iranische Schahs oder andere genauso wie im Zweifel für einen Journalisten.
Die entscheidende Frage ist: Was ist mit dem Aufruf verbunden? Welches Drohpotenzial und welche Straftatbestände werden damit erfüllt? - Genau darum geht es hier auch. Am Ende muss man sehr genau hingucken - und das tut die Polizeidirektion, davon gehe ich natürlich aus -: Ist diese Grenze überschritten? - Für mich spricht zumindest das zweite Plakat, das im Internet kursiert - „Rache für Karl“ -, schon sehr deutlich dafür, dass es hier darum geht, sich gegen jemanden zu wenden, und zwar über eine bloße Demonstrationskundgebung hinaus. Und das muss Gegenstand einer solchen Prüfung werden.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Frage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sozusagen auf den letzten Drücker. Das Wort hat die Kollegin Hamburg. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Pistorius, gerade zu Recht darauf hingewiesen haben, dass gerade bei der Abwägung mit Persönlichkeitsrechten noch bestimmte Faktoren mit hinzukommen müssen, frage ich die Landesregierung, inwiefern konkret ausgerufene Morddrohungen, insbesondere von der gleichen Gliederung, die zur Demo aufruft, bei solchen Abwägungen im Vorfeld eine Rolle spielen müssen.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hamburg, ja, natürlich wird das in eine solche Gefährdungseinschätzung einbezogen, aber das kann immer nur auf der jeweiligen Erkenntnislage passieren. Das heißt, wenn der
Polizeidirektion Hannover zum Zeitpunkt X - zu dem Zeitpunkt, als das Koordinierungsgespräch für die Versammlung geführt war und die Auflagen formuliert und zugestellt waren - diese Erkenntnisse noch nicht vorlagen, können Sie natürlich bei der Gefährdungseinschätzung auch keine Rolle gespielt haben.
Von daher ist die Polizei mit Sicherheit immer dankbar dafür, weil sie ja auch nicht alle Internetseiten scannen kann, dass solche Hinweise - wenn sie vorliegen - der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Wenn es einen Aufruf gibt, jemandem etwas anzutun, jemanden zu verletzen oder zu ermorden, der Gegenstand dieser Demonstration ist, dann muss das selbstverständlich Einfluss haben, insbesondere dann, wenn es dem Anzeiger oder einem Teilnehmer der Veranstaltung zuzuordnen ist.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Meyer. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie ja die AfD Hochtaunus genannt haben, mit Drohungen gegen Journalisten, und dass ich gelesen habe, dass auch in Sachsen die dortige AfDLandtagsfraktion schwarze Listen von Journalisten führt, wogegen sich alle Demokraten wehren, welche Erkenntnisse die Landesregierung hat, dass AfD-nahe Kreise, z. B. aus dem „Flügel“, zu dieser Demonstration gehen oder bei Einschüchterungen von Journalistinnen und Journalisten tätig sind. Also: Welche Kreise unterstützen diese Demonstration?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Limburg, dafür liegen mir - Stand heute - keine aktuellen Informationen vor.
Lieber Herr Kollege Meyer, aktuell liegen mir keine Informationen dazu vor, wer dazu aufgerufen hat. Aber Sie dürfen davon ausgehen - so würde ich es einmal formulieren -, dass der Kreis derjenigen, die sich an diesem Aufruf beteiligen oder eine solche Kundgebung unterstützen, durchaus weit gezogen ist und sich darunter einige Bekannte finden dürften.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt der Kollege Dr. Genthe. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der gerade dargestellten schwierigen Abwägung, die dort getroffen werden muss, frage ich Sie, ob Sie die aktuelle Gesetzeslage in diesem Bereich für ausreichend halten, um auf solche Situationen angemessen durch die Sicherheitsbehörden reagieren zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Genthe, ich würde es einmal so formulieren: Vorbehaltlich dessen, was jetzt am Ende an Entscheidungen herauskommt, ob sie bestehen bleiben oder nicht, ob die Versammlung stattfindet oder nicht, würde ich sagen: Ja, die gesetzlichen Bestimmungen reichen aus, zumal ich der Auffassung bin, dass das Versammlungsrecht ein so hohes Gut ist, dass wir mit einigem leben müssen, was auf unseren Straßen passiert. Demokratie muss den Mist - Entschuldigung, wenn ich das so sage - aushalten, gegen den man auf unseren Straßen demonstrieren kann. Das ist nun
Aber, wie gesagt, wenn die Instrumentarien nicht ausreichen, auf neue Entwicklungen zu reagieren, die es vielleicht in der Form vor 10 oder 20 Jahren noch nicht gab, dann muss man genau gucken, inwieweit Gesetzesveränderungen, möglicher
weise auch Verschärfungen, hilfreich sein können. Aber nur dann darf man sie - nach meiner festen Überzeugung - auch machen. Ansonsten, würde ich sagen, müssen wir mit den Instrumenten umgehen, die wir haben.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg. Bitte sehr!
Ich frage die Landesregierung, mit welchem Personenpotenzial bei Teilnehmern der rechtsextremen Demo, insbesondere gewaltbereiter rechtsextremer Teilnehmer, sie rechnet, aufgrund der Mobilisierung in verschiedenen Spektren oder Ähnlichem.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, nach meinem Kenntnisstand - ich wollte gerade noch einmal nachfragen, ob dieser noch aktuell ist - rechnet die Polizeidirektion mit einer niedrigen dreistelligen Zahl von Demonstranten aufseiten der anzeigenden NPD, Gegendemonstranten: vierstellig.