Eine Kontrolle kann erst dann effektiv sein, wenn es landesweit eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen gibt - initiiert aber durch die Gemeinden, die dafür zuständig sind - und auch die streunenden Katzen erfasst werden können. Das ist für uns der erste notwendige Schritt, bevor wir über den zweiten Schritt, eine flächendeckende Kontrolle von toten Tieren im Straßenverkehr, sprechen wollen.
Dazu kommt dann noch die Frage der Praktikabilität: Würde es wirklich reichen, nur die Straßenmeistereien und Polizeiinspektionen oder -kommissariate auszustatten? Müssten wir dann nicht eher jedes Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausstatten? Ist das dann noch verhältnismäßig? Denn das sind eine ganze Menge Kosten. Allein die Polizei hat über 4 200 Fahrzeuge.
Ich fand die Anmerkung der Tierärztekammer heute in der Presse durchaus richtig. Herr Lorenz, der Geschäftsführer, hat gesagt, dass es in keinem Verhältnis steht, diesen Aufwand zu betreiben; denn die Zahl der Tiere, die überfahren und die dann am Straßenrand oder irgendwo verscharrt werden, ist nicht besonders hoch.
Für den Einzelnen und für die einzelne Familie - da gebe ich Ihnen völlig recht - ist das zum Teil ein Schicksalsschlag. Alte Menschen weinen und sind traurig, und Kinder sind sehr betroffen, aber auch die anderen Familienangehörigen.
Aber rein aus emotionalen Dingen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Wir können zu vielen Punkten nicht beipflichten und werden deshalb Ihren Antrag in Gänze ablehnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Liebelt. - Für die CDUFraktion hat nun das Wort der Kollege Eilers. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Chiplesegeräte flächendeckend einführen - Identifizierung aufgefundener Haustiere ermöglichen“ - so lautet die Überschrift des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte hierzu feststellen, dass es Chiplesegeräte in ganz Niedersachsen gibt und dass die Identifizierung von aufgefundenen, gechippten Haustieren möglich ist.
Das Chippen von Haustieren, speziell von Hunden und Katzen, ist eine effektive und anerkannte Möglichkeit, Tiere zu kennzeichnen. Neben dem Einsetzen des Chips ist es notwendig, dass das Tier auch auf einem entsprechenden Portal registriert wird. Am besten ist es, wenn dieses Portal EU-weit bzw. international vernetzt ist.
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden - Frau Liebelt hat es erwähnt - schreibt bereits seit Jahren eine Registrierung und Kennzeichnung des Tieres vor. Die Kennzeichnung des Tieres kann durch einen Chip, aber auch durch eine Tätowierung erfolgen.
In der Begründung des Antrags wird argumentiert, dass immer wieder tot aufgefundene Tiere nicht identifiziert werden können, weil die Chiplesegeräte fehlen, bzw. dass die Tiere nicht identifiziert werden und die Straßenmeistereien oder Jäger diese vor Ort verscharren. Die fehlende Identifizierung und Zuordnung des Tieres führe oft bei den Tierhaltern zu einer schwer zu ertragenden Ungewissheit über den Verbleib des Tieres. Dies mag auch so sein.
Grundsätzlich ist die Identifizierung eines getöteten oder streunenden Tieres gut und richtig, gerade wenn ein solches Tier womöglich einen Unfall verursacht hat. Verantwortungsvolle Tierhalter und Züchter chippen deshalb auch ihre Tiere und registrieren sie auf den oft kostenfreien Plattformen.
Die Unterrichtung im Ausschuss hat aber gezeigt, dass die flächendeckende Ausstattung von Polizeidienststellen und Straßenmeistereien als überflüssig angesehen wird, da der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Geräte, die relativ gering sind, und zu dem Aufwand steht.
Vor Ort wird bereits pragmatisch gehandelt. Bei Bedarf wird auf Lesegeräte von örtlichen Tierärzten oder vorhandenen Geräten in den Kommunen zurückgegriffen. Der Preis für diese Geräte liegt, wie Sie erwähnten, zwischen 50 Euro und
100 Euro. Die mir bekannten Kommunen haben alle solche Geräte, die sie gerade auch bei Fundtieren einsetzen.
Außer eine Wirtschaftsförderung für die Hersteller dieser Geräte zu betreiben, würde dieser Antrag leider keine Verbesserung bringen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Eilers. - Für die AfDFraktion erhält nun die Abgeordnete Dana Guth das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin immer wieder erstaunt: Wir haben heute viele Beiträge darüber gehört, dass wir uns an die Sach- und Rechtslage und an die Zuständigkeiten halten müssen. In den letzten Wochen und Monaten jedoch wurden aus rein emotionalen Gründen Dinge beantragt und gefordert - ich denke auch an vorgestern -, für die die Sach- und Rechtslage nicht gilt, weil man da helfen und einfach einmal gut sein muss - aber gut.
Die Chiplesegeräte sind jetzt das Problem. Man sollte eines nicht vergessen: Haustiere haben heute für viele Menschen einen ganz anderen Stellenwert. Sie sind nicht selten Kind- oder Partnerersatz und in vielen Fällen der einzige soziale Bezugspunkt - ein Familienmitglied.
Verlorene Haustiere werden oft Monate, manchmal jahrelang gesucht, auch im Internet, auch mit Flyern. Wenn man Fundtiere lebend findet und der Hund gechippt und registriert ist, dann ist der Halter zu ermitteln. In allen anderen Fällen wird es schwierig. Katzen enden im Regelfall im Tierheim. Tote Fundtiere werden im Normalfall mit der Folge der Ungewissheit für die Halter entsorgt.
Die Grünen haben nur eines beantragt: Jede Straßenmeisterei und jede Polizeidienststelle sollte mit einem Chiplesegerät ausgestattet werden. Schaut man sich einmal die Zahlen an, um welche Größenordnungen es geht, stellt man fest, dass das eine wahrhaft bescheidene Forderung ist. Niedersachsen hat insgesamt 55 Straßenmeistereien, 33 Polizeiinspektionen, 89 Kommissariate und
5 Autobahnpolizeikommissariate. Das heißt: Antragsgemäß sind 182 Stellen betroffen. Bei einem durchschnittlichen Preis von 50 Euro für ein Lesegerät sprechen wir über Gesamtkosten von 9 100 Euro.
Die zweite Forderung, einen runden Tisch zu bilden, an dem unter Beteiligung von Tierschutzverbänden und Tierheimen praktikable Lösungen überlegt werden, wie man mit gefundenen, überfahrenen Haustieren umgeht, ist kostentechnisch zu vernachlässigen.
Wir hatten zwei Befassungen im Plenum, eine Beratung im Ausschuss und die Stellungnahme des Ministeriums. Ich bin mir sicher, dass das bereits mehr Kosten verursacht hat, als diese Chiplesegeräte kosten würden.
Notwendigkeit, weil die Polizei nur für den Fall der Gefahrenabwehr zuständig wäre. In dem Fall, dass ein Tier aufgegriffen wird, ist es entweder im Gewahrsam oder im schlimmsten Fall schon tot.
Daher glaube ich, dass wir hier nur über eine Kleinigkeit entscheiden und einfach einmal gewisse Dinge mit Menschlichkeit betrachten können; das wird ja hier immer so lautstark gefordert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn unser Hermann wegläuft und auf der Autobahn versehentlich von einem Auto überfahren wird, dann würden wir schon gerne wissen, wo er ist.
sondern - Entschuldigung! - von meinem Dackel Hermann, der ja einigen von Ihnen durchaus bekannt ist.
Sehr geehrte Kollegin Liebelt, ganz ehrlich: Es ist total schön, was die Landesregierung zu Normen und Vorschriften und Gesetzen berichtet. Manchmal muss man einfach nur politischen Willen bekunden. Frau Guth hat es ausgerechnet: 9 200 Euro.