Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe ich dem Abgeordneten Christian Meyer das Wort.
spieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - ein leidiges Thema.
Der GBD hat uns auch hier an vielen Stellen gezeigt, dass das Ganze nicht wirklich rechtssicherer geworden ist. Sie wissen um die zahlreichen Klagen, die es zu dem Losverfahren und den Abstandsregelungen gab. Auch hier geht es wieder um Aspekte des Demokratieprinzips, also z. B. um die Frage, wie viel Einfluss das Glücksspielkollegium bei der Vergabe von Lizenzen hat. Wir Grünen sehen das ja durchaus sehr kritisch. Anders als die FDP meinen wir, dass man da durchaus Hürden einziehen sollte, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Zum Beispiel ist in § 8 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes für die Wettvermittlungsstellen jetzt nicht mehr zwingend ein Abstand von 100 m vorgesehen, sondern können die Gemeinden „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für ihr Gebiet oder Teile davon“ einen Abstand von mindestens 50 m oder von bis zu 500 m festlegen. Dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angemerkt, dass dieser Regelung die Bestimmtheit fehlt, und es insofern zu noch mehr Klagen kommen könnte. Und dann muss die Kommune - ich glaube, Oldenburg war ein solcher Fall - anhand des öffentlichen Bedürfnisses und der örtlichen Verhältnisse irgendwie darstellen, warum bei ihr andere Regelungen für die Wettvermittlungsstellen gelten als anderswo.
Außerdem haben Sie sich um eine Lösung der Problems der Losverfahren gedrückt. Sie sagen, das Losverfahren soll weiterhin als Ultima Ratio genutzt werden. Der GBD hat empfohlen, das doch noch in das Gesetz aufzunehmen, damit es dazu rechtssichere Kriterien gibt. Aber dieser Auffassung des GBD sind Sie nicht gefolgt. Sie haben sich vielmehr dafür entschieden, das Wort „Losverfahren“ zu vermeiden. Das führt, wenn es dann dazu kommt, zu einer völligen Rechtsunsicherheit. Es bleibt weiterhin ungeklärt, wie es sich mit diesen Mindestabständen verhält und wie es bei den bestehenden Spielstätten aussieht.
Wir schließen uns den Konkretisierungsvorschlägen des GBD an - den Sie in vielen Punkten nicht gefolgt sind. Ich kann nur sagen: Die Debatte ist damit leider nicht beendet, im Gegenteil. Wir befürchten noch mehr Klagen, weil die Lage noch rechtsunsicherer geworden ist. Bei der Umsetzung unseres eigentlich gemeinsamen Ziels, nämlich
beim Glücksspiel mehr Verbraucherschutz, mehr Sicherheit, einen besseren Kinder- und Jugendschutz und Suchtprävention zu erreichen, hilft uns das leider nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die CDUFraktion: der Abgeordnete Rainer Fredermann. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihm alle Landesparlamente bis zum Jahresende zustimmen. Wir tun das heute. Damit werden wir - da bin ich anderer Meinung als Herr Meyer - in Deutschland zu Rechtssicherheit beim Glücksspiel kommen; denn die vorgesehenen Änderungen führen zu einem rechtssicheren Vollzug bei den Sportwetten.
Mit der Aufhebung der quantitativen Beschränkung der zu erteilenden Konzessionen entfällt auch die Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, an dessen Umsetzung und Durchführung die Gerichte Anstoß genommen haben. In der Vorlage des GBD findet sich auch die andere Position, nämlich dass die in dem Staatsvertrag enthaltenen Änderungen dafür sorgen, dass insofern Klarheit und Rechtssicherheit eintritt.
Des Weiteren wird künftig im Niedersächsischen Glücksspielgesetz klarer definiert, wer eine Wettvermittlungsstelle betreibt. Ich freue mich, dass wir damit auch mit der Suchtprävention beim Jugendschutz vorankommen. Dies geschieht durch die neue Regelung zu den Abständen bei Wettvermittlungsstellen. Diese neuen Regelungen geben den Kommunen meines Erachtens eine größere Flexibilität. Dadurch kann jeweils anhand der örtlichen Situation entschieden werden, wie die Abstände ausfallen werden. Damit greifen wir im Übrigen die Anregungen aus der Verbandsanhörung zur räumlichen Beschränkung von Wettvermittlungsstellen auf.
Weiterhin wird geregelt, dass künftig kein Ausschank, Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken mehr erlaubt ist - zum Schutz der Spie
lerinnen und Spieler. Im selben Zuge wird auch die Aufstellung von Geldautomaten in Sportwettarealen verboten. Mit der vorliegende Änderung werden nunmehr auch die landesrechtlichen Regelungen im Bereich der Sportwetten konkretisiert.
Ich möchte auch noch auf das Losverfahren eingehen. Können wegen der Regelung über die Mindestabstände nicht alle beantragten Erlaubnisse erteilt werden, dann ist die Auswahlentscheidung zu treffen, und zwar so, dass für die größtmögliche Anzahl von Wettvermittlungsstellen Erlaubnisse erteilt werden. Ist im ersten Schritt danach eine Entscheidung nicht möglich, so trifft die zuständige Behörde die Auswahlentscheidung nach weiteren sachlich gerechtfertigten Gründen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Meyer, im Gesetz wird auf die Aufnahme des Losverfahrens verzichtet. Das wollen wir so, und das ist auch gut so. Zum einen führt ein Losverfahren nicht zu einer gerechten Entscheidung. Zum anderen hat sich insbesondere bei der heftigen Debatte 2017, als wir das letzte Mal darüber debattiert haben, gezeigt, dass dies insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trifft. Wir wollen nicht, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vermittlungsstellen am Losglück hängen!
Diesen Verzicht auf das Losverfahren wollen wir mit der zurzeit im Wirtschaftsausschuss liegenden Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes auch für die Spielhallen umsetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde nötig, da die zahlenmäßige Beschränkung der Konzession auf höchstens 20 auf erhebliche rechtliche Bedenken gestoßen ist und deren Erteilung gerichtlich einstweilen untersagt wurde.
Mit dem Änderungsstaatsvertrag entfällt das bemängelte Auswahlverfahren durch die Aufhebung der Kontingentierung der Konzession, die in § 10 a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages geregelt worden ist. Somit wird eine über Jahre andauernde
Wir verkennen nicht, dass weiterhin bezüglich einzelner Regelungen die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht fraglich ist - worauf auch der GBD im Rahmen der Ausschussberatung hingewiesen hat. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der juristischen Literatur ist umstritten, ob die Organisation des Glücksspielkollegiums, das gemäß § 9 a Abs. 6 des Glücksspielstaatsvertrages zum Zwecke eines landeseinheitlichen Verfahrens bestehend aus 16 Mitgliedern - eines aus jedem Bundesland - eingerichtet wurde, mit der bundesstaatlichen Ordnung und dem Demokratieprinzip vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlüsse für die Aufsichtsbehörden der Länder bindend sind.
Zweifellos werden hier Kompetenzen übertragen, dies jedoch nicht dauerhaft. Zum einen ist der Vertrag ohnehin befristet und darüber hinaus nach Maßgabe des durch den Änderungsstaatsvertrag nicht berührten § 35 durch jedes Land kündbar.
Wir sehen in dem vorliegenden Änderungsstaatsvertrag jedenfalls einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich in die Richtung der Regulierung eines Bereiches, der aufgrund erheblicher Suchtgefahr dringend regulierungsbedürftig ist. Hierzu dienen auch die vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes. Daher stimmen wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon mehrmals gesagt worden, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Wahrheit ein Reparaturstaatsvertrag ist, weil Gerichte die bisherige Regelung gekippt haben und der Staat somit reagieren muss.
Wir sind grundsätzlich der Auffassung - und deswegen sind wir, was den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angeht, auch skeptisch -, dass die Politik endlich wieder in die Offensive kommen muss, um eine vernünftige Regulierung auf dem
Glücksspielmarkt zu erreichen: mit einem klaren Regulierungsrahmen, der die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger stärkt und eine wirksame Suchtprävention durchsetzt. Das ist nur dann möglich, wenn Märkte legal sind und sich nicht im Grau- oder Schwarzbereich befinden.
Zu den in dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag getroffenen Abstandsregelungen sagen wir: Dieses Verfahren, das wir schon aus dem Bereich der Spielhallen kennen, kann an dieser Stelle nicht funktionieren, zumal wir das dort noch diskutieren. Herr Lynack hat in seiner Rede immer auf Spielhallen hingewiesen. Aber dazu werden wir ja im Januar im Wirtschaftsausschuss eine Anhörung durchführen und erst dann die Abstandsregelungen dort festlegen. Hier geht es um die Wettvermittlungsstellen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Aber es ist schon beachtlich, dass diese Dinge hier parallel geregelt werden sollen.
Aus meiner Sicht ist auch folgender Punkt sehr wichtig: Einen bestimmten Abstand zwischen zwei Wettvermittlungsstellen vorzugeben, mag in den 1990er-Jahren noch das richtige Instrument gewesen sein. Aber in einem Zeitalter, in dem viele Bürgerinnen und Bürger die Sportwettenangebote online nutzen, ist das aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Ein Punkt zum Schluss, über den bisher noch gar nicht diskutiert wurde. Das Politikjournal Rundblick berichtet heute online, dass mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes gleichzeitig das staatliche Wettangebot der Sportwetten eingestampft wird. Vielleicht kann - ich nehme an, dass der Innenminister gleich noch dazu spricht - noch etwas dazu gesagt werden, ob dem tatsächlich so ist; denn immerhin heißt es in § 8:
„Eine Wettvermittlungsstelle ist eine Geschäftsstelle, die ausschließlich oder überwiegend der Vermittlung von Sportwetten dient“.
Vielleicht kann der Minister dazu also noch etwas sagen; denn das war bisher noch nicht Thema der Debatte.
Danke, Herr Grascha. - Uns liegt jetzt eine Wortmeldung des Innenministers Boris Pistorius vor. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Gerade ist der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag angesprochen worden, der ja nicht ratifiziert worden war. Wenn ich mich richtig erinnere - man kann sich ja täuschen -, ist er vor allem an den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gescheitert, damals unter Beteiligung der FDP regiert.
Ziel des heute vorliegenden Vertrages ist es, die seit Jahren bestehende rechtliche Blockade im Bereich der Sportwetten zu überwinden und so für alle Beteiligten endlich Rechtsklarheit zu schaffen: für die Anbieter von Sportwetten, für die Werbetreibenden, für Sportverbände und -vereine und vor allem natürlich auch für die Aufsichtsbehörden.
Ursprünglich sollte das ja bereits mit dem zweiten Vertrag im Jahr 2017 geschehen. Aber, wie gesagt, dieser Vertrag ist damals an diesen drei Ländern gescheitert. Er ist nicht mehr ratifiziert worden. Er wurde so leider gegenstandslos, und die Blockadesituation dauert seitdem an.
Umso wichtiger ist: Alle 16 Länder konnten sich nun auf diesen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag einigen. Er enthält die notwendigen punktuellen Regelungen, um die bestehende Blockadesituation aufzulösen und den Bereich der Sportwetten rechtssicher aufzustellen.