Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass es zwischen Bundes- und Landesregierung anscheinend nicht so gut funktioniert

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Gar nicht!)

- gar nicht; das kann man auch sagen -, frage ich Sie, ob Sie heute sicher sagen können, dass künftig die Rechtsgrundlagen gegeben sein werden, um das gute Programm ENNI weiter fortzuführen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Frau Ministerin Otte-Kinast, bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Frau Staudte, derzeit ist das Gesetz aus 2017 in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes haben wir alle Werkzeuge angewandt, die wir anwenden konnten - mit unserer Düngebehörde, über einen Nährstoffbericht, über das Programm ENNI. Das beruht auf einer Rechtsgrundlage. Was in Berlin verhandelt wird, was wahrscheinlich bis Ende dieser Woche der Kommission angeboten wird, was die Kommission annimmt oder ablehnt - das sind doch heute Spekulationen. Sie alle, meine verehrten Abgeordneten, würden doch nicht einem Gesetz zustimmen, dessen Inhalt Sie nicht kennen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber der Entwurf liegt doch vor!)

Sie können doch auch nicht sagen, dass Sie etwas ablehnen oder etwas zustimmen, dessen Inhalte Sie nicht kennen!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Wir erwarten in den nächsten Tagen die Inhalte dieser Düngeverordnung - die Länder kennen sie nicht! Denn alle Stellungnahmen, die abgegeben worden sind, befinden sich dort in zwei Ministerien im Diskussionsprozess.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön. - Die vierte Zusatzfrage kommt von der AfD. Frau Guth, bitte!

Vielen Dank. - Wir reden jetzt ganz viel über die Landwirte, die natürlich die Hauptbetroffenen dieser Verschärfungen sind. Meine Frage an die Landesregierung ist: Was wurde vonseiten der Landesregierung für eine dezidierte Feststellung von Verursachern außerhalb der Landwirtschaft unternommen?

(Beifall bei der AfD)

Danke schön. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hauptziel der auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Überprüfung und der Ausweisung der ermittelten „roten“ bzw. nitratsensiblen Gebiete ist der Grundwasserschutz. Ich finde, wir müssen immer zum Ursprung zurück: Wir diskutieren über Grundwasserschutz. Um Grundwasserschutz kümmern wir uns schon sehr lange. In den 80er- und 90er-Jahren ist sehr intensiv begutachtet worden, wie andere dazu beitragen können, z. B. die Kläranlagen, die immer wieder herangezogen werden. Seit den 80er- und 90erJahren sind sehr intensive Maßnahmen ergriffen worden, die dafür sorgen, dass der Oberflächeneintrag bei der Frage des Eindringens in das Grundwasser keinen wesentlichen bzw. nennenswerten Bestandteil mehr darstellt - man kann niemals sagen, dass der Oberflächeneintrag gar keinen Bestandteil darstellt.

Eine andere Debatte betrifft die Frage, was in die Oberflächengewässer gelangt und dann zur Eutrophierung z. B. der Nordsee führt.

Wir reden jetzt aber über Grundwasser. Das ist untersucht worden. Das ändert aber nichts daran, dass wir, wenn wir das heute auf die wesentlichen Einträge reduzieren, eine Düngeverordnung haben, gemäß der wir die Nitrateinträge weiter reduzieren müssen, um - noch einmal - das erwähnte Hauptziel zu erreichen. Dieses Ziel gerät immer ein bisschen aus dem Fokus. Selbstverständlich ist es unser Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Verordnung für die Landwirte nicht zu falschen oder übertriebenen Belastungen führt. Aber die Grundlage für das, worüber wir reden - das darf nicht zu kurz kommen -, sind der Grundwasserschutz, der eine große Rolle spielt, und die Verpflichtung, die wir in der EU haben.

In den vergangenen Jahren ist schon viel passiert. Man muss ehrlich einräumen, dass die Düngeverordnung erst 2017 in Kraft getreten ist. Sie hätte theoretisch auch eher kommen können. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, so sinnvoll und klug sind, dass sie die Grundwasserqualität wirklich deutlich verbessern und auf der anderen Seite die Landwirtschaft nicht über Gebühr belasten. Das ist der Ausgleich, den wir finden wollen. Aber da ist der Fokus auf die Landwirtschaft gerichtet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister Lies. - Jetzt kommt die fünfte und letzte Zusatzfrage für die AfD - noch einmal die Abgeordnete Dana Guth. Bitte!

Vielen Dank. - Die Problematik macht sich ja immer an Grenzwerten fest, und Grenzwerte sind oftmals relativ willkürlich gewählt. Meine Frage an die Landesregierung ist: Bis 1986 betrug der Nitratgrenzwert für Trinkwasser 90 mg/l. Wurden im Nachhinein gesundheitliche Schäden bei der Bevölkerung festgestellt, weil der Grenzwert ja so hoch lag?

(Beifall bei der AfD - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist ja wohl ein Witz!)

Danke schön. - Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Nitratrichtlinie von 1991 ist der Grenzwert von 50 mg/l definiert. Das heißt, 1991 wurde festgelegt, wo der Grenzwert liegt. Dass wir jetzt, 2020, immer noch vor großen Herausforderungen stehen, sollte uns, glaube ich, nicht beruhigen und deutlich machen, warum es richtig ist, konsequente Maßnahmen, die verhältnismäßig sind, zu ergreifen, damit wir diesen Grenzwert unterschreiten und es keine Brunnen mehr gibt, die signifikante Steigerungen zeigen. Das muss unser gemeinsames Interesse sein.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 19 b - „rote Gebiete“ - liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass er damit abgehandelt ist.

Bevor wir uns Tagesordnungspunkt 19 c - Ausbruch des Coronavirus - zuwenden, darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 23 - „Vorfahrt für grünen Wasserstoff...“ - und 24 - „Für eine Kurskorrektur der Agrarpolitik!“ - noch vor der Mittagspause zu behandeln. Die entsprechenden Rednerinnen und Redner mögen sich darauf einstellen.

Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Zinke zu TOP 20 vor. Das wird wohl erst nach der Mittagspause was werden. Wir parken diese Wortmeldung selbstverständlich.

Jetzt geht es weiter mit

c) Ausbruch des Coronavirus in China und dessen Ausbreitung - Wie schützt Niedersachsen seine Bürger? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/5666

Herr Kollege Stephan Bothe, Sie tragen vor. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ausbruch des Coronavirus in China und dessen Ausbreitung - Wie schützt Niedersachsen seine Bürger?

Seit Anfang letzter Woche berichten die Medien, darunter Der Spiegel, Welt, HAZ und tagesschau.de, über den Ausbruch einer neuen Art des Coronavirus in China und dessen Verbreitung im asiatischen Raum.

Nach Angaben des chinesischen Gesundheitsamtes sind derzeit rund 440 Menschen mit der grippeähnlichen Krankheit infiziert. Das neue Coronavirus kann zu schweren Atembeschwerden, Lungenentzündungen und hohem Fieber führen. Seit dessen Ausbruch im Dezember 2019 wurden 17 Todesfälle in China gemeldet. Die WHO beobachtet die Entwicklung laut eigenen Angaben mit Sorge, rät zur Wachsamkeit und berief am Mittwoch, den 22. Januar 2020, einen Notfallausschuss ein. Viele Mediziner vergleichen das neue Coronavirus mit dem SARS-Erreger. Die Vermutung, das Virus könnte sich über die Atemwege auch von Mensch zu Mensch verbreiten, wurden bestätigt. Chinesische Behörden befürchten zudem, dass der neue Coronaviruserreger mutieren könnte. Auch Thailand, Südkorea, Taiwan und Japan meldeten erste Fälle.

Das Londoner Zentrum für die Analyse globaler Viruserkrankungen schätzt, dass die tatsächliche Zahl der Infizierten schon jetzt deutlich höher liegt als von Peking angegeben. Es teilte mit, dass es von mehr als 1 700 Infizierten ausgehe. Am 22. Januar 2020 wurde auch der erste Fall in den USA bekannt. Laut Hannovers Flughafensprecher Sönke Jacobsen regelt ein Notfallplan der Arbeitsge

meinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen die Gefahren der Einschleppung eines solchen Virus. Der Präsident des Landesgesundheitsamts, Matthias Pulz, beruft sich auf einen sogenannten Infektionsalarmplan und Handreichungen für Verdachtsfälle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Gibt es aufgrund des Coronavirus besondere Sicherheitskontrollen am Flughafen Hannover

hinsichtlich des Gesundheitszustandes von

Passagieren, die aus dem asiatischen Raum einreisen?

2. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Abläufe beinhaltet der sogenannte Infektionsalarmplan des Landes Niedersachsen, und wann kam dieser zuletzt in der Praxis zum Tragen?

3. Welche Mittel zur Behandlung und Eindämmung im Falle einer Verbreitung des Coronavirus sind der Landesregierung durch das Landesgesundheitsamt demnach übermittelt, um den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in Niedersachsen eine schnelle Diagnostik zu ermöglichen und wirksame Medikamente und Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen zu können?

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bothe.

(Unruhe)

- Bevor die Landesministerin Frau Reimann antwortet, darf ich darum bitten, dass hier Ruhe einkehrt. Ich bitte, auch Gesprächsgrüppchen allerorten aufzulösen. Das ist ein sehr wichtiges und jedermann interessierendes Thema.