sagt, dass wir in Niedersachsen diese minus 20 % nicht haben wollen. Das hat die Bundesregierung der Kommission geliefert. Wir haben seit Januar letzten Jahres gesagt, dass wir wirkungsgleiche Maßnahmen durchführen. Es gibt in Niedersachsen das Programm ENNI. Wir wollen Transparenz und setzen uns für das Verursacherprinzip ein. Über die Verwaltungsvorschrift fordern wir ein, dass die Landwirte auch wirklich ihre Düngung einschränken, wenn sie wissen, dass sie der Verursacher sind.
Vielen Dank. - Ich frage die Landesregierung: Wird sie angesichts der verschärften, von der EU verlangten und in den Entwurf aufgenommenen Regelungen, gemäß der keinerlei Ausbringung von organischen Düngern auf gefrorenem Boden mehr zulässig sein soll - was sich eindeutig nicht auf das Grundwasser, sondern auf die Oberflächengewässer bezieht -, die Einleitung von Fäkalien aus Kläranlagen in die Oberflächengewässer mit einbeziehen und die Nährstofffrachten gleich beurteilen, unabhängig davon, ob sie aus der Landwirtschaft oder aus dem öffentlichen Bereich kommen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher: Geht es Ihnen darum, dass berücksichtigt wird, was bisher schon an Resten aus Kläranlagen auf die Felder aufgebracht worden ist? - Das wird ja schon berücksichtigt.
(Hermann Grupe [FDP]: Es geht da- rum, dass die Schotten aufgezogen werden, wenn das Ganze in Misch- wasserkanälen überläuft!)
- Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob wir in einem emissionsbasierten Ansatz in den „roten“ Gebieten - um den geht es ja jetzt - nach dem
Verursacherprinzip handeln; denn dieser Ansatz hat Düngung, Pflanzenaufnahme und Nitratabbau im Boden zur Voraussetzung.
Alle anderen Maßnahmen, nämlich diejenigen, die darauf abzielen, dass keine zusätzlichen Einträge in den Boden gelangen, sind unabhängig davon weiter in unserem Fokus. Natürlich müssen Verursacher unabhängig von der Landwirtschaft identifiziert werden. Dem müssen wir ebenso nachgehen, wie wir Regeln für die Landwirtschaft aufstellen. Das halte ich für selbstverständlich.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass, wie man schon sagen kann, der Bund die Vorschläge aus Niedersachsen vollkommen ignoriert hat, frage ich Sie, wie Sie künftig sicherstellen wollen, dass man in Berlin auf die Niedersächsische Landesregierung hört oder zumindest Rücksicht auf sie nimmt. Das Tischtuch zwischen den beiden Agrarministerinnen scheint ja zerschnitten zu sein. Wird sich das Umweltministerium da vielleicht stärker einbringen?
(Beifall bei den GRÜNEN - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Es wäre mit Sicherheit besser, wenn Anton Hofrei- ter was dazu sagen würde! - Gegenruf von der FDP: Was hat der denn damit zu tun?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allein, dass es zu einer Verwaltungsvorschrift gekommen ist, zeigt doch, wie deutlich sich Niedersachsen eingesetzt hat.
Ohne unsere über die Dauer eines Jahres vorgebrachten Anmerkungen und Einwände hätten wir heute keine Verwaltungsvorschrift.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das war aber keine Antwort! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Wenn Sie nicht wissen, was da drinsteht, ist das schlecht! - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, das ist genau das Prob- lem!)
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, aber sie hält sich nicht an die Verfassung! Die Ministerin findet das in Ordnung!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Man hört aus dieser Diskussion eine ziemlich große Diskrepanz zwischen Wollen und Müssen heraus. Ich stelle fest, dass die Interessenlagen von Bund und EU und auch die Interessenlagen unter den Ländern selbst völlig gegenläufig sind. Meine Frage ist ganz konkret, ob Sie noch eine Chance sehen, diese neue Düngemittelverordnung und die sich daraus für die niedersächsischen Landwirte ergebenden Folgen abzuwenden. Ja oder nein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich sehe noch eine Chance. Bis zum 3. April wird es jede Menge Änderungsanträge aus den Ländern geben. Am 12. März gibt es eine SonderAMK- und -UMK in Sachen Düngeverordnung, um zu schauen, wie wir in den Ländern noch eine gemeinsame Linie erreichen können, was noch verhandelbar ist.
Dass wir handeln müssen, ist uns allen klar. Sonst könnte ein Zweitverfahren eingeleitet werden, und wir hätten gegebenenfalls zu zahlen. Der Spielraum ist sehr klein. Aber aus meiner Sicht ist es nicht ausgeschlossen, dass wir Länder noch etwas für uns herausholen können.
Danke sehr. - Kollege Christian Meyer stellt jetzt die zweite Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung, die ja eben erklärt hat, dass sie Änderungen zustimmt, ob sie dem Änderungsantrag, der aus grünen Ländern kommen wird - nämlich Dauergrünland aus den Auflagen herauszunehmen -, im Bundesrat zustimmen wird oder ob sie dem zustimmen wird, was Bund und EU machen wollen.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Als ehemaliger Minister müssten Sie doch die Verfahrensabläufe kennen! - Un- ruhe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau das war immer unsere niedersächsische Forderung, und genau das werden wir weiter, bis zum Schluss, fordern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie auf die Nachfragen des Kollegen Grupe erklärt haben, dass durch den Erlass einer Verwaltungsvorschrift zur Düngemittelverordnung der aus Sicht der Landesregierung - und ich glaube, auch aus Sicht des überwiegenden Teils des Landtags - begrüßenswerte Ansatz eines emissionsbezogenen Verfahrens möglich wäre - was Sie
vor einer abschließenden Bewertung prüfen müssten -, frage ich Sie, wie Sie angesichts der Tatsache, dass Ihnen die Staatssekretärin des BMEL, Frau Kasch, am 21. Februar ein Begleitschreiben zur Düngemittelverordnung übersandt hat, in dem der emissionsbasierte Ansatz bei der entsprechenden Verwaltungsvorschrift nicht mit einem Wort erwähnt wird, darauf kommen, dass überhaupt irgendjemand bei dieser Verwaltungsvorschrift an ein emissionsbasiertes Verfahren denkt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, vorhin kam von Frau Staudte die Frage, ob sich das Umweltministerium stärker einbringt. Genau das war der Ansatz: gemeinsam - also nicht nur durch das Landwirtschaftsministerium, sondern auch durch das Umweltministerium - in Berlin deutlich zu machen, dass der emissionsbasierte Ansatz der Lösungsansatz mit Blick auf die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist, die der Bund vorgibt. Das wird am Ende der Bund ja nicht alleine entscheiden. Diese Verwaltungsvorschrift wird mit den Ländern erarbeitet und ist zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Insofern wird unsere Position mit Blick auf die Beschlussfassung im Bundesrat sehr eindeutig sein: Voraussetzung ist, dass in der Verwaltungsvorschrift der emissionsbezogene Ansatz enthalten ist.
Ich will dazu aus den Gesprächen berichten: Im Bundesumweltministerium gibt es genauso wie bei uns im Haus überhaupt keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des emissionsbezogenen Ansatzes. Da gibt es keinen Streit, sondern in der Frage sind wir uns einig. Insofern wird diese Verwaltungsvorschrift zum Inhalt haben und die Grundlage dafür sein, dass der emissionsbezogene Ansatz der Ansatz für die Binnendifferenzierung ist.
Wir haben immer darüber diskutiert - und das war ja auch in Ihrem Sinne -, bei der Bewertung der Teilkörper, die bisher pauschal mit einer Messstel
le immissionsbezogen bewertet werden, zu einem emissionsbezogenen Ansatz zu kommen, weil der viel differenzierter und besser ist. Das wird Teil dieser Verwaltungsvorschrift sein. Das werden wir auch im Rahmen der Beschlussfassung im Bundesrat deutlich machen. Das ist aber auch das gemeinsame Ziel von BMU, BMEL und uns in den Ländern.