Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Der nächste Redner ist für die CDU-Fraktion der Kollege Jens Nacke.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Bitte schön, Herr Kollege Nacke!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde sind wir uns einig - das ist ein gutes Zeichen für die Menschen -, dass wir einen Weg gefunden haben, die Grundentschädigung und auch die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete zu definieren, sodass dies letzten Endes für alle akzeptabel und nachvollziehbar ist. Wir haben das im Abgeordnetengesetz verankert. Die Entschädigung wird nach dem Nominallohnindex berechnet.

Alle waren der Auffassung, dass das, was Sie zu Recht hier und in der Begründung beschrieben haben, dass sich aufgrund der Bewertung der Lohnentwicklung vom Jahr 2018 auf das Jahr 2019 eine Erhöhung ergäbe, die zum 1. Juli 2020 wirksam würde, bei der aktuellen Entwicklung nicht in die Zeit passt.

Dann steckt allerdings der Teufel im Detail. Es ist hier, glaube ich, deutlich geworden, dass am 16. April bereits alle Fraktionen bekannt gegeben haben, dass wir das in diesem Jahr nicht für angemessen halten. Das gilt auch für die CDUFraktion. Wir haben dieses Thema am 16. in der Fraktionssitzung beraten und haben dann die politische Festlegung getroffen, in diesem Jahr den Vorschlag der Präsidentin nicht zu bestätigen, wie dies das Abgeordnetengesetz vorsieht, und die Erhöhung insofern nicht wirksam werden zu lassen.

Wenn man sich das Abgeordnetengesetz allerdings genau anschaut, wird man feststellen, dass wir im nächsten Jahr erneut einen Vorschlag der Präsidentin bekommen werden, dann allerdings wird die Entwicklung von 2019 auf 2020 bewertet. Wir alle sehen, dass die aktuelle Entwicklung sehr wohl tatsächlich dazu führen könnte, dass möglicherweise der Nominallohnindex aufgrund der Corona-Entwicklung sinkt.

Ich habe mir das auch mit Datum vom 16. April vom GBD geben lassen, weil ich genau diese Frage gestellt habe, wie wir das politisch Gewollte bei dieser komplizierten Rechtslage tatsächlich erreichen können. Fasst man einen solchen Beschluss, dass wir auf die Erhöhung verzichten wollen, dann können wir im nächsten Jahr nur die Entwicklung vom Referenzjahr 2019 auf 2020 werten. Wir können also nicht den Nominallohnindex zum 1. Juli 2021 anpassen und als Bewertungszeitraum 2018 bis 2020 nehmen. Das ist etwas kompliziert und etwas schwierig.

Deswegen muss ich an dieser Stelle leider sagen: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Denn der Beschluss, hier zu verzichten, könnte uns tatsächliche Probleme bereiten. Wir sollten damit aus meiner Sicht sehr offen und transparent umgehen. Das ist bei einer solchen Fragestellung immer gut.

Die Transparenz beinhaltet aus meiner Sicht, dass wir den Beschluss nicht in diesem Jahr fassen werden und auch wohl nächstes Jahr nicht rückwirkend fassen werden, sodass dann alles nachgezahlt würde, sondern unser Gewolltes heute ist, dass wir in diesem Jahr keine Erhöhung wollen, im nächsten Jahr aber die Anpassung an den bestehenden Nominalindex einschließlich des Betrachtungszeitraums 2019/2020 mit in den Blick nehmen wollen, um dann in einem Jahr eine erneute Entscheidung zu treffen, was wir für richtig und angemessen halten.

Das sollten wir - das ist hier gerade völlig richtig festgestellt worden - federführend im Ältestenrat besprechen; denn da gehören Abgeordnetenangelegenheiten hin. Das ist keine haushaltspolitische Frage, sondern eine Grundfrage des Parlaments. Der Ältestenrat ist dafür der richtige federführende Ausschuss. Ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Siebels an, die Federführung dem Ältestenrat zu übertragen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die FDPFraktion kann sich der Kollege Grascha bereithalten.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion hat bereits vor vier Wochen erklärt, dass sie auf die Erhöhung der Grundentschädigung in diesem Jahr angesichts der momentanen Krisenlage verzichtet.

Allerdings sind wir der Auffassung - darauf möchte ich heute noch einmal hinweisen -, dass wir diese Entscheidung nicht als generöse Entscheidung überhöhen sollten. Denn angesichts der vielen Menschen, die sich im Land wirklich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen und im Moment von 60 oder 67 % Kurzarbeitergeld leben müssen, ist der Verzicht auf eine Erhöhung um 2,8 % ein Signal, das am Ende eher komisch aussieht. Insofern ist es angemessen, dass wir darauf verzichten, aber wir sollten das auch nicht überhöhen.

Sie werfen sich hier, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der AfD, dann doch hinter einen fahrenden Zug; denn, wie gesagt, die anderen vier Fraktionen haben das schon erklärt.

Die Debatte ist gut. Ich finde es okay, dass wir diese Debatte führen. Allerdings ist es so: Eine Debatte über ein Thema zu führen, bei dem sich alle einig sind, ist auch eher etwas langweilig. Daher wollen wir uns lieber auf die Debatten konzentrieren, bei denen wir eher strittige Meinungen haben.

Deswegen wir es am Ende vermutlich so ausgehen, dass wir diesen Antrag im Ältestenrat für erledigt erklären müssen, weil, wie die Vorredner

schon dargestellt haben, ein Beschluss in dieser Art und Weise, wie Sie ihn vorsehen, nicht notwendig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Grascha.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Sie haben gehört, dass der Kollege Siebels die Überweisung an den Ältestenrat beantragt hat. Herr Kollege Nacke hat sich dem angeschlossen, hat aber von der Federführung im Ältestenrat gesprochen. Muss ich dann davon ausgehen, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend sein soll? So habe ich es in der Rede nicht verstanden; so steht es aber hier in der Vorlage. Soll ausschließlich der Ältestenrat zuständig sein? - Ich gucke in die Runde. Ist das so in Ordnung? - Gut, dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer der Überweisung an den Ältestenrat folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Qualitätsjournalismus und Medienvielfalt erhalten: Medienunternehmen und freie Journalistinnen und Journalisten unterstützen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6380

Zur Einbringung hat sich der Kollege Christian Meyer gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt laut dem Politikjournal Rundblick zur spannendsten Debatte des Tages, weil es darum geht, wie es mit unseren Medienunternehmen weitergehen wird. Es geht um die Privaten - die privaten Verlage und Hörfunksender, die momentan ja eigentlich Mehraufwendungen

haben. Sie müssen jetzt ständig über Landespressekonferenzen, über sich widersprechende Verordnungen berichten und ständig Kritik an den vielen Fehlern üben - die Latte der Fehler der Landesregierung ist ja lang. Eigentlich müssten freie Journalistinnen und Journalisten von privaten öffentlichen Medien für das, was sie derzeit tun, einen Zuschlag bekommen. Aber die Realität sieht komplett anders aus; denn sie sind in ihrer Existenz massiv bedroht.

Nehmen wir gerade die privaten Medienunternehmen. Wir haben Schreiben z. B. von den privaten Rundfunkanstalten ffn, Radio Antenne und Radio 21 bekommen, denen gerade die Werbeeinnahmen wegbrechen. Sie können nicht von Gebühren leben. Sie haben momentan Umsatzrückgänge - so schreibt uns der Verband - von 75 bis 80 % aufgrund geringerer Einnahmen. Das können die nicht länger als zwei oder drei Monate durchhalten. Dabei geht es nicht um Gewinnausschüttungen an Gesellschafter oder um Dividenden, sondern hier geht es wirklich um die Existenz des Journalismus.

Bei den Verlagen, bei den Zeitungen sieht es ähnlich aus. Dort gibt es, je nach Abhängigkeit vom Anzeigengeschäft, ähnliche Umsatzeinbußen.

Denn niemand gibt im Moment Stellenanzeigen auf, macht Ankündigungen für Veranstaltungen usw. Von daher rechnet man dort auch mit massiven Einnahmeeinbußen von 20 bis 30 %. Das darf aber nicht zu einem Abbau von journalistischer Qualität führen. Viele Verlage kämpfen um ihre Existenz. Deshalb fordern wir, dass Medienunternehmen - genauso wie Wirtschaftsunternehmen - Hilfen bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit sind wir übrigens nicht allein. Bayern hat z. B. ein Extraprogramm für kostenlose Anzeigenblätter aufgelegt, die ausschließlich von Anzeigen leben. Nordrhein-Westfalen fördert die privaten Rundfunkanstalten mit Millionenbeträgen. In Niedersachsen dagegen gibt es null Euro - nichts extra. Niedersachsen war sogar das einzige Bundesland, das Journalistinnen und Journalisten nicht als systemrelevant eingestuft hat. Als es um die Notbetreuung ging, hat das Kultusministerium einen Erlass herausgegeben, in dem stand, welche Berufsgruppen in Niedersachsen unverzichtbar und systemrelevant sind. Darin tauchten Journalistinnen und Journalisten nicht auf. Erst nach Wochen wurde das korrigiert. Das zeigt, wie wenig

die Landesregierung anscheinend für Journalismus übrig hat.

Deswegen legen wir ein Konzept dazu vor, wie man mit Blick auf die Umsatzeinbußen helfen kann. Soloselbstständige und freischaffende Journalistinnen und Journalisten können jetzt nicht in Kurzarbeit gehen; deshalb müssen sie - ähnlich wie Künstlerinnen und Künstler - Hilfen bekommen. Denn sie bekommen jetzt keine Aufträge zur Recherche, zur Berichterstattung über Veranstaltungen etc.

Gerade in Corona-Zeiten sehen wir viele Fake News und merken, wie wichtig es ist, dass es seriöse öffentliche und private Medien gibt, dass in Zeitungen auch über Fehler von Regierungen berichtet wird. Deshalb brauchen wir ein Rettungsprogramm für Journalistinnen und Journalisten und auch für die privaten Medien.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Förderung sollte ausgebaut und die Digitalisierung im ländlichen Raum gestärkt werden. Man sollte dafür sorgen, dass digitale Angebote dort stärker unterstützt werden.

Wir haben es gestern erlebt: Auch beim öffentlichrechtlichen Rundfunk steht ein gewaltiger Personalabbau bevor - auch er ist betroffen, weil auch dort Werbeeinnahmen verloren gehen. Wir brauchen dort mehr journalistische Qualität.

Die AfD hat ja gestern wegen der Empfehlung, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent zu erhöhen, sozusagen eine Hetzkampagne gestartet. Die können Sie gerne führen. In Ihren Blogs reden Sie von „DDR 1“ und „DDR 2“ mit Blick auf öffentlichrechtliche Sender. Das zeigt noch einmal, wie wichtig öffentlicher und privater Qualitätsjournalismus ist. Deshalb brauchen wir in Niedersachsen auch einen Rettungsschirm für die Medien.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Dr. Saipa zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Saipa!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle hier in diesem Haus sind uns einig, dass sowohl private Medien als auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in der aktuellen Situation einen sehr, sehr wichtigen Beitrag leisten. Vor allem sind wir uns, glaube ich, auch darin einig, dass wir ohne die beiden Säulen der Medienlandschaft die Informationen, die Orientierung, die sie uns im Moment geben, so nicht hätten - und zwar in einer Situation, die wir uns vor vielen, vielen Wochen nicht hätten vorstellen können.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beiträge der privaten, aber auch der öffentlich-rechtlichen Medien - in dem Antrag geht es aber nicht um die öffentlich-rechtlichen Medien, sondern um die privaten - in den letzten Wochen dafür gesorgt haben, dass die Pandemie sehr gut begleitet wurde. Sie haben sicherlich auch dabei geholfen, Corona einzudämmen und Menschenleben zu retten.