Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt Instrumente. Die hätten Sie in der Atempause im Sommer auf den Weg bringen können.
Noch ein Satz zu den Schnelltests: Es kann doch nicht angehen, dass in den Einrichtungen zwei bis zehn Vollzeitstellen geschaffen werden müssen, um Schnelltests durchzuführen. Wir brauchen das Personal am Bett
Meine Damen und Herren, wir bestehen nicht auf unser grünes Copyright. Wir bestehen aber auf Umsetzung: jetzt, sofort! Die Zeit ist überreif und läuft uns und den Bürgerinnen und Bürgern davon. Das gefährdet am Ende Menschenleben. Handeln Sie bitte!
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir fahren fort. Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Meyer.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich einmal den Titel dieser Aktuellen Stunde anschaut und sich die Ausführungen der Kollegin Janssen-Kucz anhört, dann muss man sagen: Es ist dringend an der Zeit und auch notwendig, dass man die Diskussion zu diesem Thema zunächst einmal wieder versachlicht.
Aufzeigen möchte ich zunächst gerne die Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege, wo wir uns zurzeit bewegen. Erinnern möchte ich zum einen an eine Grafik, die uns Sozialministerin Frau Dr. Reimann im letzten Plenarabschnitt hier vorgestellt hat. Dabei wurde deutlich: Falls wir keine
neuen Einschränkungen vornehmen, wird es hier in Niedersachsen am 12. Dezember dieses Jahres dazu kommen, dass Beatmungskapazitäten vollkommen erschöpft sind und das hierfür benötigte Pflegepersonal nicht zur Verfügung steht.
Herr Staatssekretär Scholz hat in der letzten Woche im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass das Sozialministerium und die Krankenhausgesellschaft davon ausgehen, dass in den Krankenhäusern in Niedersachsen bei einer Reduktion des Normalbetriebes - natürlich unter Weiterführung aller notwendigen medizinischen Behandlungen - ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Das klingt nicht nur nach einem Plan, sondern das ist ein Plan, den die Landesregierung hat und den Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen sollten.
Auch konnten in der ersten Welle der Pandemie trotz aller Belastungen und Herausforderungen in der stationären und ambulanten Pflege alle pflegebedürftigen Personen von unseren Pflegekräften gepflegt werden. Hierfür gab es nicht nur Applaus, sondern auch einen vom Land Niedersachsen mitfinanzierten Pflegebonus.
Jetzt noch einmal ein großes Dankeschön an alle Pflegekräfte für ihren enormen Einsatz. Auch das ist ein Plan der Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, warum man gerade jetzt eine Allgemeinverfügung erlässt, die Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden ermöglicht. Hierfür gibt es einige Gründe.
Nennen möchte ich beispielhaft nur einen: die Gefahr eines COVID-Ausbruchs in einem Pflegeheim. Wenn sich dann das Pflegepersonal in Quarantäne begeben muss, muss die Einrichtung mit flexiblem Personaleinsatz reagieren können, um Engpässe zu bewältigen und die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Meyer! - Ja, Herr Bode, das war an Sie gerichtet. Wir wollen auch die Kollegin Schütz schützen.
Außerdem bleibt festzuhalten, dass diese Allgemeinverfügung keine Verpflichtung auslöst, 60 Stunden pro Woche zu arbeiten, die Mehrarbeit vor Ort weiter mitbestimmungspflichtig ist und diese Mehrarbeit ausgeglichen werden muss. Darüber hinaus können wir alle uns, meine ich, darauf verlassen, dass die Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht leichtfertig ausnutzen werden, sondern in ihren Einrichtungen gemeinsam mit dem Personal Möglichkeiten zu Mehrarbeit prüfen werden. Möglich wäre es z. B., mit den Pflegekräften in Teilzeit über Mehrarbeit zu sprechen, wenn sie sich dies auf freiwilliger Basis vorstellen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Regierungsfraktionen und die Landesregierung viele Pläne für die Attraktivität der Pflege in Niedersachsen haben, ist in der „Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen“ deutlich geworden.
Außerdem können Sie sicher sein, dass unsere Sozialministerin diese Allgemeinverfügung nicht leichtfertig erlassen hat und uns allen die Bedeutung von Gesundheitsschutz und Arbeitszeitgesetz bewusst ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Nun hat für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schütz das Wort. Bitte, Frau Schütz!
Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allen Ernstes: Die Ankündigung, dass Pflegekräfte bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten sollen/dürfen klingt schon wie die Freigabe zur Ausbeutung. Das sehen auch wir sehr kritisch. Wie konnte es soweit kommen? Sollte es ein Zeichen von Hilflosigkeit sein?
Als wir das das erste Mal gelesen haben, haben wir uns allesamt erschrocken und uns im Idealfall ein bisschen genauer informiert. Ja, das stimmt:
Diese Regelung gilt nicht nur für Pflegekräfte. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist auch im Bereich der Rettungsdienste, der Verteidigung, der Verkehrs- und Hafenbetriebe oder der Energie- und Wasserversorgung heraufsetzbar. Das alles macht es aber nicht wirklich besser.
Um eine solche Erhöhung der Arbeitszeit tatsächlich in den einzelnen Einrichtungen einplanen zu können, sind die Personalvertretungen mitspracheberechtigt. Das ist, mit Verlaub, auch wohl das Mindeste. Auch wenn wir zurzeit viele Rechtseinschränkungen erleben - manche Regelungen sind zum Glück noch in Kraft.
Ja, eine solche Regelung gab es im Frühjahr schon mal, aber, meine Damen und Herren, unter etwas anderen Voraussetzungen. Die erste Infektionswelle im Frühjahr hat uns alle mehr oder weniger kalt erwischt. Ich darf erinnern: Es gab nicht genügend Schutzkleidung, die Anzahl der Beatmungsplätze war geringer, das ganze System stand vor einer komplett neuen Situation. Alle hatten die Bilder aus Norditalien vor Augen. Die Pflegekräfte haben da Herausragendes geleistet und einfach aus dem Stand, ohne ausreichenden Eigenschutz und ohne annähernd pünktlich Feierabend zu machen, gerettet, was zu retten war.
Aber jetzt ist die Situation eine andere. Alle wussten seit Monaten, dass im Herbst die Wahrscheinlichkeit einer zweiten Welle groß ist. Den ganzen Sommer über hätte man planen können, was genau passieren könnte. Wichtig wäre gewesen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass eine Nachverfolgung der Infektionsketten lange möglich wäre. Wenn man Ketten bricht, kommen auch weniger Kranke in die Krankenhäuser, und es droht eben keine Überlastung des Systems.
Wichtig wäre es gewesen, Freiwillige zu finden, Absprachen mit Unternehmen zu treffen, ob Mitarbeiter in Kurzarbeit aushelfen würden, Studenten anzuwerben - das Thema hat Frau Janssen-Kucz eben angesprochen - und zu klären, was passiert, wenn diese Personen lange im Einsatz sind und Zuverdienstgrenzen überschreiten, Absprachen innerhalb der Verwaltung zu treffen, welche Arbeiten vielleicht liegen bleiben könnten, um die Gesundheitsämter rechtzeitig zu verstärken, bevor sie den Überblick verlieren.
Schön, dass die Finanzämter jetzt Amtshilfe leisten und Mitarbeiter dafür zur Verfügung stellen. Aber wenn ich dann höre - das wurde letzte Woche im Ausschuss berichtet -, wie lange es noch dauert, bis diese Mitarbeiter wirklich den Gesundheitsämtern zur Verfügung stehen, dann packt mich schon ein bisschen die Verzweiflung.
Pünktlich heute Morgen haben wir die Antwort auf eine Kleine Anfrage bekommen - vielen Dank dafür -, bei der es um den Einsatz mobiler Nachverfolgungsteams geht. Wir haben hierzu die Termine abgefragt. Es hat vier Monate gedauert, von Mai bis Ende September, bis ein solcher Erlass fertig war. Das erscheint mir ein bisschen lang.
Wichtig wäre es gewesen, Vorsorge für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den kommunalen Gesundheitsämtern und dem Landesgesundheitsamt zu treffen, und zwar im Sommer, als nicht so viel los war. Das wäre gut gewesen.
Wichtig wäre, die Pflegekräfte von Dokumentationspflichten zu befreien - Frau Janssen-Kucz hat es auch gesagt - und die Möglichkeit zu schaffen, Hilfskräfte einzusetzen, die die Pflegenden - - -
Einen Moment, bitte, Frau Kollegin! Ihre Redezeit wird angehalten. - Herr Kollege Bley, es wäre mehr als respektvoll, wenn Sie der Kollegin zuhören könnten. Wenn Sie Gespräche zu führen haben, können Sie das gerne außerhalb des Plenarsaals tun.