Einen Moment, bitte, Frau Guth! Es nutzt nichts, dagegenzureden. - Ich darf Sie um etwas Ruhe bitte, sodass die Kollegin zu Ende sprechen kann. - Sie haben noch 20 Sekunden.
Die AfD-Fraktion wird zeitnah einen Antrag zu diesem Thema einbringen. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus bei einer akuten Gefährdungslage. Wir fordern eine zentrale Vernetzung von Frauenhäusern, um bei Kapazitätsproblemen sofort eine Ausweichmöglichkeit anbieten zu können, einen Notfallplan für Frauen, der im Akutfall mit umfassender Unterstützung greift, und ein Programm, das Frauen und Mädchen hilft, Wege aus dem Frauenhaus in ein normales, selbstbestimmtes Leben zu finden.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Kollegin Joumaah das Wort. Bitte, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Guth, als Sie die ersten zwei, drei Sätze sagten, war ich angenehm überrascht und dachte: Mensch, jetzt gibt es einmal ein Thema, bei dem wir die gleiche Meinung haben: die Sorge für misshandelte Frauen. - Ich wollte meine Rede mit den Worten anfangen: Ich bin mir sicher, dass wir alle, die wir hier sitzen, ein gemeinsames Ziel haben.
(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Widerspruch bei der AfD - Wi- ard Siebels [SPD]: Doch, das tun Sie!)
Sehen Sie eigentlich abends auch mal fern? Sehen Sie, was in Syrien los ist? - Dann sollten Sie sich schämen, hier über junge Menschen zu wettern -
unabhängig davon, ob sie 17 oder 19 Jahre alt sind; das können wir klären, und das müssen wir auch klären -,
Sie und Ihre gesamte Fraktion sagen dann auch noch: Die UMAs kriegen ein Rundum-sorglosPaket! Die alle haben auch ein Handy! - Genau, das ist nämlich die einzige Verbindung, die diese jungen Menschen in dieses völlig zerstörte, vom Krieg kaputt gemachte Land haben. Ich kann nur sagen: Schämen sollten Sie sich!
(Starker Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Zuruf von Dana Guth [AfD])
Unsäglich finde ich auch - ich denke, alle hier Anwesenden denken genauso -, dass Sie eben von einer hysterischen Berichterstattung über die sexuelle Belästigung von Frauen gesprochen haben.
- Nein, Sie haben nicht „teilweise“ gesagt. Sie haben gesagt: hysterische Berichterstattung. - Noch ein Punkt, für den Sie sich schämen sollten!
Meine Damen und Herren, es geht bei diesem Antrag für die Aktuelle Stunde um misshandelte Frauen, die unseren Schutz und unsere Fürsorge brauchen, und zwar so schnell wie möglich und unabhängig davon, wo in unserem Land sie sich aufhalten. Sie sind nicht nur körperlich, sondern
natürlich auch seelisch schwer getroffen und, so denke ich, in größter Sorge um das Wohl ihrer Kinder, die, wenn sie die Gewalt gegen ihre Mutter erlebt haben, vermutlich auch schwer traumatisiert sind.
Deshalb ist es richtig und wichtig, darauf hinzuweisen, dass täglich Betroffene von Frauenhäusern abgewiesen werden, weil kein Platz ist. Diesen Zustand können wir nicht akzeptieren. Deshalb müssen wir wirklich dringend Lösungen finden. Ich denke, das ist wirklich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Aber es sei an dieser Stelle doch auch darauf hingewiesen, dass es originär eine Aufgabe der Kommunen - der Landkreise in diesem Fall - ist, Frauenhäuser bereitzustellen, wobei sie natürlich vom Land Niedersachsen mit Fördergeldern unterstützt werden. Deshalb fand ich den Titel des Antrages zu dieser Aktuellen Stunde - Lässt die Landesregierung die Frauen und die Frauenhäuser im Stich? - eigentlich überspitzt. Die Landesregierung kann mit Sicherheit nicht in die Verantwortung genommen werden. Wir können fordern, dass mehr getan wird. Das alles ist gut und richtig. Aber die Landesregierung anzugreifen, ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Die Landkreise sind zuständig. In diesem Punkt liegt auch schon der erste Lösungsansatz. Wir hören, dass es viele Landkreise in Niedersachsen gibt, die keine Frauenhäuser bereitstellen. Das kann nicht sein. Ich denke, es muss die erste Forderung sein, dass wirklich in jedem Landkreis Frauenhäuser bereitgestellt werden. Deshalb lautet der eindringliche Appell an die Kommunalos: Da muss nachgesteuert werden!
Ferner müssen wir dafür sorgen, dass die Frauenhäuser untereinander optimal vernetzt sind. Wenn ein Frauenhaus belegt ist, muss es Frauen jederzeit sofort sagen können, wo es noch Kapazitäten gibt. Wir haben es ja mit unterschiedlichen Auslastungen zu tun. Es gibt Frauenhäuser mit 30 % Belegung, und es gibt Frauenhäuser mit 100 % Belegung. In einigen Bundesländern - das finde ich ganz interessant; damit sollten wir uns beschäftigen - gibt es sogenannte Ampelsysteme: Per Knopfdruck kann man sehen, welche Häuser besetzt sind und wo noch Kapazität frei ist.
werden, in denen Frauen ganz kurzfristig unterkommen können, bis man in Ruhe geguckt hat, wo sie untergebracht werden können.
Der Vorschlag, den unsere Sozialministerin letzte Woche im Ausschuss gemacht hat, ist zumindest bedenkenswert. Vielleicht müssen wir einen Rechtsanspruch schaffen. Darüber werden wir im Ausschuss sicherlich noch eine spannende Diskussion führen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Joumaah. - Nun hat für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Bruns das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Guth, wenn Sie möchten, dass es einen Rechtsanspruch gibt und dass wir mehr Geld in das ganze System stecken, dann müssen Sie dazu einen Haushaltsantrag stellen. Den haben Sie aber nicht gestellt.
Wenn man etwas fordert, dann muss man sich auch Gedanken darüber machen, wer es bezahlen soll. Einen Rechtsanspruch zu fordern, aber da nicht zu liefern, ist ein bisschen wenig.
Wie Frau Joumaah zu Recht gesagt hat, greift das Land mit zusätzlichen Mitteln unterstützend ein. Wenn das Land mit zusätzlichen Mitteln eingreift, dann hat es durchaus Möglichkeiten, zu verhindern, dass sich Kommunen aus der Finanzierung zurückziehen. Das Land schießt ja nicht zusätzliche Mittel hinein, damit sich die Kommunen zurückziehen können, sondern damit die personelle und finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser besser wird. Ich würde mir wünschen, dass die Ausschüttung von Landesmitteln an die Bedingung geknüpft wird, dass die Kommune gegenfinanziert. Es sollte keine Leistung ohne Gegenfinanzierung geben. Die Kommune sollte nicht mehr die Möglichkeit haben, sich aus der Finanzierung dieser Aufgabe herauszuziehen.