Sie fordern den Landtag auf, den Kommunen durch eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes zukünftig die Möglichkeit zu geben, die Grundversorgung der Weiterbildung durch private Träger zu leisten. Wie selbstverständlich fordern Sie dann, dass die Fördergelder des Landes bei dieser Aufgabendelegation an private Firmen gehen sollten.
Die Volkshochschulen oder Träger können nach Ihrer Meinung dann ein wie auch immer geartetes Angebot - Sie nennen es elementares Grundangebot - aufrechterhalten.
Herr Witzel, wenn wir das so machen würden, hätte das die schleichende Zerschlagung der bisherigen öffentlich verantworteten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zur Folge. Wenn Kommunen ganze Angebotssegmente an private Firmen abgeben, wird der für die bisherige Qualität verantwortliche Zusammenhang von Bildungsplanung,
Durchführung und Evaluation, der durch die Einrichtungen bzw. die Volkshochschulen sichergestellt wird, durchbrochen.
- Entscheidend ist, dass die Einrichtungen die pädagogische Qualität absichern und nicht die Kommune. Die VHS sichert diesen Planungszusammenhang ab.
Wie sollen private Firmen einen unter sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Teilnehmerbeitrag garantieren, um so die Zugangsgerechtigkeit bei der Weiterbildung sicherzustellen? Gewinnerwartungen der Privaten werden auf dem Rücken der Teilnehmer realisiert.
Auf die Einrichtungen käme ein Aderlass an qualifiziertem pädagogischem Personal zu, das eine der tragenden Säulen für die Qualität unserer Weiterbildungslandschaft und nach einhelliger Meinung die Grundvoraussetzung ist, um die hoch gesteckten Ziele des novellierten Weiterbildungsgesetzes zu realisieren.
Volkshochschulen wären dann nicht mehr Motor einer Entwicklung zu lokalen und regionalen Bildungslandschaften, sie könnten nicht Motor einer sich neu orientierenden Weiterbildungspolitik sein, sondern sie verkämen zu einem Anbieter eines elementaren Grundangebotes - so haben Sie es ja bezeichnet -, dem je nach Haushaltslage der Kommune und Stärke der gegebenenfalls regional vorhandenen privaten Konkurrenten über kurz oder lang ganz der Garaus gemacht würde.
Nein, Herr Witzel, das wollen wir so nicht. Wir wollen dem novellierten Weiterbildungsgesetz, dem Gesetz zur Modernisierung der Weiterbildung, zum Erfolg verhelfen. Das bedeutet für uns:
Drittens: Konzentration der Landesförderung auf Angebote mit gesellschaftlicher Relevanz und Arbeitsweltbezug.
Viertens: Verpflichtung der Einrichtungen zur Kooperation und - jetzt kommt es - zur Vernetzung untereinander und mit anderen Akteuren. Hier besteht nach meiner Meinung genügend Spielraum, um den wesentlichen Kern Ihres Antrages umzusetzen und private Akteure einzubinden. Diese Einbindung ist sogar gewünscht. Aus meiner Sicht ist aber wichtig, dass sie unter dem Dach einer
Um das alles zu erreichen, brauchen die Einrichtungen Planungssicherheit. Dazu - und auch als Kompensation für die Kürzung - haben wir den Übergangszeitraum des novellierten Gesetzes erweitert. Aus unserer Sicht brauchen die Einrichtungen zurzeit alles andere, nur keine erneute Novellierungsdiskussion, die Sie mit diesem Antrag hier vom Zaun brechen wollen.
Wir können darüber in den Ausschüssen weiter beraten. Mich interessiert auch, wie sich die CDU dazu stellt. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP ist in sich logisch und konsequent. Wenn er am Ende einer Diskussion und auch am Ende struktureller Veränderungen im Bereich der Weiterbildung gestellt würde, müsste man sich zwischen einem „Ja, so machen wir es“ und einem „Nein, so geht es nicht“ entscheiden. Diese Situation ist zurzeit aber nicht gegeben.
Richtig ist: Die Träger der Weiterbildung befinden sich seit drei Jahren im so genannten Weiterbildungsdialog, der neben der inhaltlichen Diskussion auch die Bereitschaft der Träger auslotet, zu kooperieren, sich zu einem Netzwerk zusammenzuschließen oder sogar zu größeren Einheiten zu fusionieren. Dieser Prozess ist mühevoll und schwierig.
Genau in dieser Situation haben SPD und Grüne zweimal die Geschäftsgrundlage verändert, indem man den Trägern der Weiterbildung entgegen der einstimmigen Zusage, bis zum Jahre 2005 die Mittel auf dem Stand des Jahres 1999 zu bewilligen, im Jahr 2003 Kürzungen von 5 % und in den Jahren 2004 und 2005 Kürzungen von 15 % der zugesagten Landesmittel zumutet.
Dieser doppelte Wortbruch, der mit der Ankündigung einhergeht, das gerade novellierte Gesetz werde mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft gesetzt, sorgt bei den Trägern für enorme Unruhe. Rein rechnerisch sind von den über 2.000 Stellen im Weiterbildungsbereich mehr als 200 Stellen gefährdet.
rung von 60 % erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie schon bald andere Aufgaben übernehmen wollen.
Auch die Kommunen sind nicht bereit - oder dürfen das wegen des Haushaltssicherungskonzepts nicht -, fehlende Landesmittel auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund möchte die FDP Maßnahmen und Seminare aus dem Pflichtkatalog der Kommunen durch Kooperationsverträge auf private Träger übertragen. Vom Grundsatz her ist auch die CDU der Auffassung, dass Aufgaben, die private Träger genauso gut erledigen können, nicht durch den Staat oder in diesem Falle durch die Kommunen getan werden müssen. In der Weiterbildung hat sich jedoch eine Trägerlandschaft gebildet, die plural ist, überwiegend professionell geführt wird und in der die Träger in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Wer nicht die richtigen Angebote hat, wird auf Dauer vom Weiterbildungsmarkt verschwinden.
Kooperationen untereinander sind auch jetzt schon möglich, wenn sie bei den Kommunen über die Pflichtaufgabe hinausgehen. Wer aber - hier möchte ich unterstreichen, was Herr Kollege Roth eben gesagt hat - in diesem Zusammenhang die Pflichtaufgabe aufweicht bzw. verändert, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die Veränderung dieser Pflichtaufgabe auch das ganze System der öffentlich geförderten Weiterbildung ins Wanken bringt.
All diese Fragen möchten wir gern im Jahre 2005 neu aufwerfen, wenn, wie im Gesetz gefordert, der Weiterbildungsdialog abgeschlossen ist, die Ergebnisse vorliegen und bis dahin eventuell auch schon strukturelle Veränderungen zu beobachten sind.
Zurzeit geht es mehr darum, finanzielle Kürzungen des Landes zu verkraften und das Überleben von anderen Trägern der Weiterbildung zu sichern. Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu und werden ihn dort gerne beraten. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckhold. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Löhrmann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns hier nicht darüber unterhalten, dass die Volkshochschulen die Kürzun
In diesem Zusammenhang haben uns in den letzten Wochen all die Zuschriften der kommunalen Spitzenverbände erreicht, die im Übrigen zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen aus der angespannten Lage aufrufen.
Ich habe in den vergangenen Wochen auch mit den Vertretern des Volkshochschulverbandes gesprochen. Ideen, wie sie die FDP in ihrem Antrag entwickelt, sind mir dabei allerdings nicht unterbreitet worden.
Das verwundert auch nicht; denn schon jetzt ist es den Kommunen möglich, die Volkshochschulen gemäß § 10 Abs. 1 Weiterbildungsgesetz als Einrichtung des privaten Rechts zu führen. Dies ändert zwar nichts an der Verpflichtung, die Grundversorgung zu gewährleisten; in Fragen der Personalbewirtschaftung und der rechtlichen Handlungsspielräume ergibt sich aber eine größere Flexibilität in dem Sinne, der von der FDP auch eingefordert wird.
Erst 2000 ist das novellierte Weiterbildungsgesetz in Kraft getreten. Wir haben ein sehr modernes und den heutigen Bedürfnissen angepasstes Gesetz, das der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens sehr gut Rechnung trägt. Im Vergleich zu seinem Vorläufer hat das derzeitige Gesetz eine erhebliche Entbürokratisierung gebracht, was die Verwaltungsabläufe und das Zuweisungsverfahren betrifft. Die Kommunen sind mit erheblich weniger Bürokratie belastet und können die freien Ressourcen in die tatsächliche Bildungsarbeit stecken. Ich sehe nicht, dass es hier jetzt erneuter Schritte bedürfte.
Meine Damen und Herren, im kommenden Jahr wird es eine umfassende Evaluation des Weiterbildungsgesetzes geben. Ich halte es ähnlich wie Herr Roth und Herr Dr. Eckhold für richtig, dass im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs und des Dialogprozesses, der zwischen allen Trägern stattfinden muss, zu prüfen ist, ob weitere Prozesse in Gang zu setzen sind, und wie wir es schaffen, die Strukturen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen, die ein sehr hohes und sehr gutes Niveau hat, zukunftsfest zu machen. Daran wollen wir Grüne uns konstruktiv beteiligen.
Selbstverständlich überweisen wir den Antrag und werden Ihre Vorschläge im Lichte der Gesamtdiskussion prüfen. Im Zuge der Vorweihnachtszeit belasse ich es bei diesem kurzen Beitrag. Der Dialog läuft. Die Prozesse werden stattfinden, und dann können die Vorschläge der FDP erörtert werden. Ich bin aber eher gespannt auf das, was
uns die Weiterbildungsträger und die Kommunen vortragen. Ich denke, wir werden es schaffen, unser Gesetz zukunftsfest weiter auszugestalten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich wollen auch wir die Kommunen entlasten und Bürokratie abbauen. Aber, Herr Kollege Witzel, man muss natürlich auch zur Kenntnis nehmen, was bereits an Veränderungen stattgefunden hat.
Das Weiterbildungsgesetz wurde 1999 auf den neuesten Stand gebracht. Die Weiterbildung ist heute entbürokratisiert. Die Kommunen können ihre Pflichtaufgabe weitgehend nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Das heißt, die von der FDP angemahnten Handlungsspielräume sind längst vorhanden.
Auch bei der im FDP-Antrag angesprochenen Kooperation steht das Weiterbildungsgesetz niemandem im Wege. Im Gegenteil, die kommunalen Träger sind sogar verpflichtet, die Abstimmung der Planung und die Zusammenarbeit der örtlichen Weiterbildungseinrichtungen zu fördern. Lassen Sie sich die Ergebnisse der Regionalkonferenzen vorstellen! Sie werden sehen: Die vom Gesetz gewünschte Kooperation kommt bereits in Gang.
Selbstverständlich ist auch für die Landesregierung die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes kein Endpunkt der Modernisierung dieses Bereichs. Wie alle Leistungsgesetze müssen auch diese gesetzlichen Vorgaben immer wieder auf ihre Tragfähigkeit, auf ihre Zukunftsfähigkeit, auf Effektivität und Effizienz überprüft werden. Allerdings ist das eine umfassende Aufgabe.
Wer Strukturen erfolgreich überprüfen will, setzt nicht punktuell und dann auch noch an bereits bearbeiteten Feldern an. Die Struktur der Weiterbildung ist komplex. Neben finanziellen Aspekten sind immer auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit einzubeziehen.
Wir müssen also die Wirksamkeit des Gesetzes insgesamt evaluieren. Dazu ist die jetzt zu Ende gehende Übergangszeit genau der richtige Zeitpunkt. Diese Evaluation wird sich vorurteilslos und
ohne Denkverbote mit allen relevanten Fragen des Weiterbildungsgesetzes befassen. Das Ergebnis wird im Herbst nächsten Jahres vorliegen und dann dem Landtag mit einer Bewertung und mit Handlungsvorschlägen versehen zugeleitet werden. - Herzlichen Dank.