Ich will weitere Punkte benennen: Damit betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben ermöglichen kann, brauchen wir weitere unterstützende und flankierende Maßnahmen und Angebote.
Ferner fehlt Netzwerkbildung zwischen unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Hier muss die Stiftung verstärkt aktiv werden.
Ein weiterer Punkt: Die Integration der Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben erfordert angesichts der schwierigen Lage auf dem Arbeits
Schließlich erinnere ich noch an das Modellprogramm zur Begleitung und Betreuung demenziell erkrankter alter Menschen, für das die Stiftung 12 % ihres Budgets zur Verfügung stellt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen des vorliegenden Antrags macht einen Bedarf deutlich, einen Bedarf, an dem wir uns nicht vorbeidrücken dürfen. Aber es bleiben Fragen - Frau Steffens hat darauf hingewiesen -, die wir im Fachausschuss offen diskutieren müssen. Insofern stimmen wir der Überweisung des Antrags zu. Ich freue mich ebenfalls auf die weiterführenden Diskussionen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um benachteiligte Kinder in diesem Land. Rot-Grün möchte diese Kinder mit diesem Antrag fördern. Das ist sicher ein unterstützenswertes Anliegen. Doch die Frage, die auch Frau Monheim schon gestellt hat, lautet: Ist es wirklich primär eine Aufgabe der Stiftung oder sind auch andere Dinge in Angriff zu nehmen, um benachteiligten Kindern in diesem Land zu helfen?
Wodurch sind Kinder in diesem Land eigentlich benachteiligt? Zum Beispiel durch Schwächen in unserem Bildungssystem, durch Schwächen in der aktuellen Wirtschaftspolitik. Die im Vermittlungsausschuss beschlossenen Reformen, die heute Morgen hier diskutiert wurden, sind sicherlich nicht der passende Weg, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Wenn die Eltern keinen Job haben, führt das auch zu Kinderarmut.
Wir haben eine miserable Finanzpolitik. Im nächsten Jahr nimmt dieses Land 6 Milliarden € neue Schulden auf. Das bedeutet allein für das nächste Jahr pro Kind in Nordrhein-Westfalen 333 € Kredit bei der Bank. Die Gesamtschulden steigen auf 100 Milliarden €. Wenn wir es mit den Kindern in diesem Land ernst meinen, müssen wir die Finanzpolitik umstellen. Wir müssen die staatlichen Aufgaben reduzieren, wir müssen Schulden abbauen, damit Kinder in Zukunft überhaupt noch eine Chance haben.
gern - benennt diejenigen Kinder, die körperlich oder psychisch behindert sind. Sie werden von der Stiftung sowieso schon gefördert. Aber auch Störungsbilder, wie Frau Steffens sie angesprochen hat, haben Krankheitswert. Dafür gibt es Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärzten. Es wäre wichtig, sie weiter zu stärken und dafür zu sorgen, dass sie auch vernünftig wahrgenommen werden.
Die Bekämpfung der Armut ist nicht Aufgabe der Stiftung, sondern Aufgabe vernünftiger Politik des Bundes- und des Landtages. Damit Kinder in diesem Land wieder eine Chance haben, brauchen wir endlich mutige Reformen.
Frau Monheim hat auch schon richtig gesagt: Die Stiftung hat erst vor kurzem das Demenzprojekt gestartet und sich damit eine neue, ebenfalls sehr wichtige Aufgabe angeeignet. Auch wir befürchten, dass die wahre Förderung der Behinderten leidet, wenn wir der Stiftung neue Aufgaben zuteilen. Deshalb sehen wir diesen Antrag ziemlich kritisch. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. - Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. - Frau Ministerin Fischer hat jetzt das Wort für die Landesregierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit den 90er-Jahren ist ein zunehmendes Armutsrisiko von Familien und ihren Kindern zu beobachten. Es trifft Familien und ihre Kinder aber nicht in gleicher Weise. Besonders gefährdet sind kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund. Deutlich wird auch: Armut trifft Familien immer häufiger nicht nur vorübergehend, sondern Armut verfestigt sich, vor allem dann, wenn verschiedene familiäre Belastungen zusammentreffen.
Armut bedeutet immer mangelnde Teilhabe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten. Für Kinder hat dies noch ganz eigene Aspekte, vor allem aber eine ungleich größere biografische Reichweite als für Ältere. Mangelnde Teilhabe bedeutet für Kinder häufig nicht nur materiellen Verzicht, sondern auch Verlust menschlicher Wärme und Zuneigung. Mangelnde Teilhabe von Kindern bedeutet geringere Bildungschancen. Mangelnde Teilhabe bedeutet für Kinder z. B. auch höhere Gesundheitsrisiken.
Mit anderen Worten: Armut und soziale Benachteiligung bedeuten für Kinder vor allem den Verlust individueller Entwicklungsmöglichkeiten, den Verlust biografischer Optionen und damit den Verlust persönlicher Lebenschancen.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Absicht der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten der Stiftung Wohlfahrtspflege zukünftig auch für Projekte zugunsten benachteiligter Kinder zu nutzen. Ich halte diese Erweiterung des Stiftungszwecks im Übrigen für eine durchaus folgerichtige Entwicklung; denn auch bei Projekten zugunsten älterer Menschen oder zugunsten von Menschen mit Behinderungen geht es in erster Linie darum, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, auch wenn die jeweils maßgeblichen Einschränkungen naturgemäß andere sind.
In einem so erweiterten Gesetzesrahmen wird die Stiftung auch ihre wichtige Rolle als Impulsgeber in der Sozialpolitik des Landes fortsetzen können. Gerade weil die Stiftung Wohlfahrtspflege nicht als Ersatz oder Garant sozialpolitischer Basisstrukturen gedacht ist, kann und muss sie aus meiner Sicht auch künftig mit innovativen, zeitlich befristeten Projekten neue Wege erproben.
Bislang hat die Stiftung mehr als 4.300 Projekte mit insgesamt rund 517 Millionen € unterstützt. Ziel der Stiftung ist es, mit bis zu 30 % der Mittel innovative Projekte zu fördern. Ein gutes Beispiel sind die Projekte zur Unterstützung demenziell Erkrankter, die gerade erwähnt wurden. Damit hat die Stiftung Wohlfahrtspflege in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Veränderung und zur Weiterentwicklung der Strukturen sozialer Arbeit geleistet. Ich bin sicher, dass dies auch künftig so sein wird.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erweitert den Auftrag der Stiftung Wohlfahrtspflege in zeitgemäßer Weise und schafft der Landesregierung damit auch bei der Politik für Kinder einen wichtigen Partner. Im Namen der Landesregierung begrüße ich daher die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/4726 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge - federführend - sowie an den Haus
halts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
10 "Kommunale Weiterbildung dauerhaft sichern und flexibilisieren" Finanzierbarkeit durch Aufgabenentlastung und Entbürokratisierung wahren
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Kollegen Witzel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung plant gravierende Kürzungen im Weiterbildungsbereich. Sie begeht wie bereits im letzten Jahr und wie in vielen anderen Bildungsbereichen erneut einen entscheidenden Wortbruch, wenn sie sagt, dass im Bildungsbereich angeblich nicht gespart werde.
Die Träger der Weiterbildung in unserem Land NRW wissen heute einmal mehr, dass sie RotGrün und den Zusagen der letzten Jahre nicht vertrauen können. Ihnen fehlt die notwendige Planungssicherheit.
Über Jahre hinweg ist bei sämtlichen zurückliegenden Haushaltsberatungen immer aktiv von der Regierung das Versprechen vorgetragen worden, es gebe eine konstante Förderung mit gleichzeitiger Evaluation 2005. Dieses Versprechen ist leider nichts mehr wert.
Staatssekretär Dr. Josef Fischer schrieb am 9. Oktober 2003 an die Weiterbildungsträger - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:
"Mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen die von der Landesregierung am 30.09.2003 beschlossene Änderung des Weiterbildungsgesetzes."
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn die Landesregierung Gesetze ändert, dann missfällt uns als FDP-Opposition die Missachtung des Parlaments als Legislative. Wir als Landtag verabschieden die Gesetze. Wir werben für einen Fortbestand der Gewaltenteilung in unserem Land. Diese Mitteilung an sich zeigt ja die Notwendigkeit
der Aufrechterhaltung und des Fortbestandes der Angebote zur politischen Bildung in unserem Land. Die verkündete Gesetzesänderung ist wahrscheinlich ein Hinweis darauf, dass sich die rote und die grüne Fraktion in diesem Hause der Aushöhlung des Weiterbildungsgesetzes unkritisch anschließen und nicht zu ihren jahrelangen Zusagen stehen.
Wir als FDP-Landtagsfraktion sind eine konstruktive Opposition in diesem Haus. Wir sind gegen den Wortbruch bei der Weiterbildungsförderung. Aber wir wollen mit dieser Initiative den Weiterbildungseinrichtungen helfen, den am Ende der Beratungen wohl leider bevorstehenden Kahlschlag zu kompensieren. Außerdem helfen wir den Not leidenden Kommunen, ihrem Gesetzesauftrag der Daseinsvorsorge im Bereich des lebenslangen Lernens nachkommen zu können.
Wir wollen bei Wahrung definierter Qualitätsstandards Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Angebote an private Träger zu delegieren. Durch eine bessere Auslastung privater Einrichtungen können mehr Träger überleben. Es entstehen Synergieeffekte, von denen auch die Kommunen profitieren.
Mit dieser Initiative haben wir private Weiterbildungsveranstalter und die kommunalen Spitzenverbände gleichsam hinter uns. Wenn sich die Mehrheitsfraktionen dieser Flexibilisierung verweigern sollten, werden zukünftig viele Angebote wegfallen, Teilnehmerbeiträge steigen und damit gerade diejenigen bildungsbenachteiligten Bevölkerungsteile von der Teilhabe an Weiterbildung ausgeschlossen, die die Kernzielgruppe dieser Angebote bilden.
Wir appellieren daher an die Landtagsmehrheit: Geben Sie sich heute einen Ruck. Das Beste ist natürlich, Sie verzichten auf die Einschnitte, die im Weiterbildungsbereich geplant sind und stehen aus Gründen der Planungssicherheit zu den Zusagen, die wir den Trägern über Jahre hinweg für den definierten Korridor, für den wir Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, gegeben haben.
Sollte es dennoch bei den Einschnitten bleiben, dann lassen Sie die Weiterbildungslandschaft nicht im Regen stehen. Geben Sie den Trägern wenigstens eine Chance, einen Teil der entfallenden Mittel durch qualifizierte Arbeit und wirtschaftliche Strukturen aufzufangen. Setzen Sie ein richtiges Signal in Richtung Bürokratieabbau.
Diese Initiative der FDP-Landtagsfraktion dient der Aufrechterhaltung der Weiterbildung und damit dem lebenslangen Lernen breiter Bevölkerungsteile in unserem Land. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, Sie haben mit diesem Antrag den vielen Anträgen, die Sie in diesem Jahr besser nicht gestellt hätten, kurz vor Toresschluss noch einen hinzugefügt. Das, was Sie gerade mündlich ausgeführt haben, bestätigt mich in dieser Einschätzung.
Nun ist ja nichts so schlecht, dass es nicht seine guten Seiten hätte. Das Gute an Ihrem Antrag ist, dass er deutlicht macht, wie doppelzüngig Ihre politische Argumentation und auch Agitation bezüglich unserer Weiterbildungspolitik und auch gegenüber der Weiterbildungslandschaft ist.
Nachdem Sie in der letzten Weiterbildungskonferenz versucht haben, sich an die Vertreter der Weiterbildungseinrichtungen heranzurobben, indem Sie die nicht abwendbaren Kürzungen im Bereich der Weiterbildung genutzt haben, die drohende Zerschlagung der Strukturen zu bejammern - Sie haben eben wieder ein Beispiel für diese Arie gegeben -, und indem Sie sich als Retter und Beschützer der Weiterbildner vor der bösen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen aufgespielt haben, lassen Sie mit diesem Antrag endlich die Maske fallen und zücken die liberale Privatisierungsmachete, um den Weiterbildungseinrichtungen endgültig auch noch die Beinchen abzuhacken.
Sie fordern den Landtag auf, den Kommunen durch eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes zukünftig die Möglichkeit zu geben, die Grundversorgung der Weiterbildung durch private Träger zu leisten. Wie selbstverständlich fordern Sie dann, dass die Fördergelder des Landes bei dieser Aufgabendelegation an private Firmen gehen sollten.