Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

(Beifall bei der FDP)

Die Risikoerhöhung durch die Hormonersatztherapie muss im Blick bleiben. Deshalb greift die Initiative der Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" und der gemeinsame Antrag der SPD, der CDU und der Grünen dieses Thema meines Erachtens zu Recht auf.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Der Hinweis auf einen allzu sorglosen Umgang mit der Hormonersatztherapie in Deutschland ist wichtig und greift auch einen offensichtlichen Missstand auf. Wie sonst kann die zwischen den Jahren 1987 und 1995 verzeichnete Zunahme der Verordnungsmenge um das Zehnfache bewertet werden? Dieser Zuwachs ist beunruhigend, auch wenn inzwischen rückläufige Verschreibungen signalisieren, dass insbesondere nach der Publikation der Studien bereits ein Umdenkungsprozess bei den Ärztinnen und Ärzten begonnen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der konzertierten Aktion gegen Brustkrebs liegt mir sehr viel daran, alles zu tun, um die Brustkrebshäufigkeit zurückzudrängen. Mit dem Konzept der so genannten Brustzentren wird ein deutlicher Schritt zur Qualitätsverbesserung getan.

Aber wir müssen feststellen: Brustkrebserkrankungen nehmen zu, auch bei jüngeren Frauen, bei denen allerdings eine Hormonersatztherapie noch keine Rolle spielt. Gott sei Dank werden Krebserkrankungen aber auch immer früher entdeckt - dies dank immer besserer Diagnostikmöglichkeiten, die jetzt noch einmal mit der Einführung des Mammographie-Screenings im nächsten Jahr entscheidend verbessert werden sollen.

Auch wenn die Zahl der Neuerkrankungen mit Brustkrebs zunimmt, geht gleichwohl - und das ist bei der Fachtagung zum Thema Brustzentrum vor einer Woche hier in Düsseldorf noch einmal deutlich geworden - die Mortalität wegen Brustkrebs in allen Industriestaaten zurück. Die immer besser werdenden Behandlungsmöglichkeiten und die Diagnostik vergrößern die Heilungschancen.

Sehr geehrte Damen und Herren, als gesundheitspolitisch Verantwortliche müssen wir deutlich machen, wo Risiken bestehen und wie wir die gesundheitliche Versorgung verbessern können. Zur Umsetzung dieses heute hier vorliegenden Antrags werden wir zusammen mit allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen in NordrheinWestfalen Wege finden, um zur Verminderung der

Hormonersatztherapie in den Wechseljahren beizutragen. Zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen und das beabsichtige Monitoring zur zukünftigen Verordnungspraxis werden dabei sicherlich hilfreich sein.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammer Nordrhein-Westfalen haben bereits erste Schritte unternommen, genauso wie die Fachgesellschaften mit ihren Voten, mit der Hormonersatztherapie sehr vorsichtig umzugehen. Wir setzen gemeinsam auf mehr Transparenz und Patientenorientierung im Gesundheitswesen sowie auf die Verbesserung der Versorgungsqualität. Genau darum ist aber gerade eine öffentliche Debatte zum kritischen Umgang mit der Hormonersatztherapie zu begrüßen und ist auch ein wichtiges Anliegen der verantwortungsbewussten Ärztinnen und Ärzte. Darum ist der vorliegende Antrag sicherlich ein wichtiger Beitrag dazu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen können.

Die Antragstellerinnen haben um direkte Abstimmung über den Antrag gebeten. Wir stimmen deshalb unmittelbar darüber ab. Wer dem Inhalt des Antrages Drucksache 13/4744 - Neudruck - zustimmen möchte, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 13/4793. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

9 Gesetz zur Weiterentwicklung der Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/4726

erste Lesung

Ich erteile zunächst Herrn Kollege Vöge für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag vorgelegt, weil wir eine inhaltliche Erweiterung des Stiftungszweckes erreichen wollen.

Dieser Antrag unterscheidet sich von dem der CDU-Fraktion, den wir vor der Sommerpause beraten und abgelehnt haben. Beim CDU-Antrag ging es darum, die materiellen Bedingungen der Stiftung zu verbessern. Aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Fachwelt - dies wurde bei der Anhörung deutlich - war und ist dies nicht nötig, weil kein Antrag, der die Stiftung erreicht hat, aus materiellen Gründen abgelehnt wurde. Wir halten die materielle Grundlage der Stiftung für solide.

Die Stiftung wurde im Jahre 1974 eingerichtet, um insbesondere von Altersarmut und Behinderung betroffene Menschen zu unterstützen. In den 70er-Jahren war noch bei ungefähr 20 % der Menschen in unserem Lande – regional durchaus unterschiedlich - Altersarmut zu verzeichnen. Diese Altersarmut besteht heute nicht mehr. Auch war die Gesetzgebung für Behinderte seinerzeit unzureichend. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist in den letzten fünf bis acht Jahren aber Erhebliches getan worden.

Wenn wir die Philosophie fortsetzen, dass die Stiftung insbesondere für benachteiligte Menschen da sein soll, müssen wir Kinder, die in Armut leben, als neue Gruppe in den Stiftungszweck aufnehmen. Die Zahl dieser vernachlässigten Kinder steigt an. Im Jahre 2002 lebten in NordrheinWestfalen ungefähr 152.000 Kinder bis zum 11. Lebensjahr in Armut, sprich in Sozialhilfe. Wir stellen immer wieder fest, dass diese Kinder extrem benachteiligt werden. Ihre Benachteiligung macht sich an geringem Einkommen der Eltern, einer kritischen familiären Situation, einem Leben in Stadtteilen mit vielfältigen sozialen Problemlagen, einer Überschuldung der Eltern sowie fehlender oder mangelnder Kompetenz zur Problembewältigung in ihren Familien fest.

Wir wollen dieser Gruppe benachteiligter Kinder, die wir zunehmend mit Sorge betrachten, außerhalb der Regelförderung helfen, weil wir glauben, dass wir ihnen zusätzliche Angebote machen müssen. Es geht uns hier nicht um institutionelle Förderung, sondern um Projekte für benachteiligte Kinder, wie sie die Stiftung bisher auch immer unterstützt hat. Diese Projekte, die über das übliche

Regelangebot hinausgehen müssen, sollen über zwei bis drei Jahre gefördert werden.

Des Weiteren möchten wir die Integration behinderter Menschen in den Stiftungszweck aufnehmen. Hier geht es insbesondere um die Schaffung von Barrierefreiheit. Wenn wir Anfang Dezember schon ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen haben, dann wollen wir auch versuchen, im Land Barrierefreiheit umzusetzen. Durch Änderung des Spielbankengesetzes werden wir die Stiftung in die Lage versetzen, solche Projekte zu unterstützen.

Wir glauben, dass unser Gesetzentwurf inhaltlich sehr gut ist und genau die richtige Zielrichtung aufweist. Uns geht es nicht darum, die Stiftung materiell besser auszustatten. Die Stiftung kann diese Aufgaben zumindest mittelfristig zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben schultern. Wenn wir dieses Gesetz im nächsten Jahr verabschieden, werden wir ein gutes Angebot insbesondere für benachteiligte Kinder in unserer Gesellschaft haben. Ich freue mich schon heute darauf, im Stiftungsrat entsprechende Projekte beraten zu können. - Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Vöge. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen kann ich mich dem, was Herr Vöge gerade gesagt hat, anschließen. Ich betone noch einmal ganz kurz, was dieser Gesetzentwurf für mich bedeutet.

Wir haben das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen verabschiedet und wollen die wirkliche Integration von Menschen mit Behinderungen in dieser Gesellschaft. Dies heißt, dass wir nicht nur Regelangebote schaffen können, die nur Menschen mit Behinderungen gemacht werden, sondern dass wir in bestehende Regelangebote Menschen mit Behinderungen integrieren müssen.

Bis heute sind beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen für Menschen mit Behinderungen oft nicht zugänglich, weil sie nicht barrierefrei sind und die Träger auch nicht in der Lage sind, die Barrierefreiheit herzustellen. Gerade auch bei Menschen mit Behinderungen haben wir eine Suchtproblematik zu verzeichnen. Auch Suchtberatungsstellen sind oft nicht barrierefrei. Kleine Träger und kirchliche Träger können die Barrierefreiheit oft nicht herstellen.

Wenn wir als Landtag das Gleichstellungsgesetz und die Integration von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen, müssen wir einen Weg finden, dass diese Regelberatungsangebote den Menschen mit Behinderungen so, wie wir es im Gleichstellungsgesetz verankert haben, zugänglich gemacht werden.

Hier hat unsere Stiftung die ganz besondere Aufgabe, folgende Gratwanderung hinzubekommen: Auf der einen Seite sollen keine Mitnahmeeffekte erzielt werden. Nicht jeder Verein bzw. Verband, der eine neue Sanitäranlage haben möchte, kann jetzt eine bekommen, indem er behauptet, er benötige eine behindertengerechte Anlage. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, wo der Zugang nötig ist, welches vorhandene Regelangebot für Menschen mit Behinderungen geöffnet werden muss.

Ich glaube, wie ich die Stiftung und unsere Sitzungen innerhalb der Stiftung bisher wahrgenommen habe, dass uns diese Gratwanderung gelingen wird. Wir werden für die Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu diesen Beratungsstrukturen schaffen.

Der zweite Punkt, den ich für sehr wichtig halte, ist: Wir haben gerade im Bereich von Kleinkindern und Kindern zunehmend Probleme. Als Beispiele nenne ich die Auswirkungen von sozialer Benachteiligung, aber auch Fettleibigkeit und Sprachunfähigkeit. Wir haben also eine Menge von frühkindlichen Problemen, die gerade auch im Vorschulbereich auftreten und die, werden sie nicht kompensiert, ein Leben lang verschleppt werden. Es gibt dafür Regelförderungen im Kindergartenbereich, es gibt auch andere Regelförderungen. Aber nicht alle Regelförderungen kompensieren das in dem Maße, wie es sein sollte. Darüber hinaus werden nicht alle Kinder frühzeitig erreicht.

Wir fördern innerhalb der Stiftung schon lange Frühförderangebote, allerdings nur die klassischen. Ich glaube, wir müssen darüber hinaus Angebote schaffen, damit den Kindern, die zwar in der Gesellschaft als nicht behindert gelten, die aber aufgrund dieser Defizite innerhalb der ersten Jahre in ihrer Lebensentwicklung, in ihrer Entfaltung massiv behindert werden, die Steine ein Stück weit aus dem Weg geräumt werden. Ich meine, dass das genau zu unserem Stiftungszweck und in die Aufgaben der Stiftung passt.

Ich glaube, dass wir - deswegen steht in dem Antrag auch: es muss über die Regelangebote hinausgehen - die Gratwanderung auch da schaffen, dass es keine Mitnahmeeffekte von Kindergärten und Kindertagesstätten gibt, die unter

Haushaltsengpässen leiden. Wir werden es schaffen, klar auszusortieren: Wo gibt es neue Ansätze, wo gibt es Angebote darüber hinaus, wo öffnen sich Kindergärten, auch im Nachmittagsbereich für Kinder, die sonst nicht in Kindergartenangebote integriert sind, und wo schaffen wir neue Modelle für Kinder, die eine Frühförderung im motorischen Bereich, im emotionalen Bereich, im sozialen Bereich und im kognitiven Bereich benötigen?

Wir werden innerhalb der Stiftung viel im Detail diskutieren müssen, wir werden viel klären müssen, damit wir Mitnahmeeffekte verhindern. Das ist eine spannende Aufgabe. Ich glaube, dass wir uns da einen Aufgabenbereich vornehmen, der dem Stiftungszweck entspricht und der uns auch gut ansteht. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und auf die Aufgaben innerhalb der Stiftung. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Steffens. - Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Monheim das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den wir heute hier beraten, kommt für mich nicht überraschend, denn schon mehrfach ist im Stiftungsrat die Frage nach einer Erweiterung des Stiftungszwecks angesprochen worden. Auch in den Diskussionen zum CDU-Antrag im vergangenen Jahr - Herr Vöge hat eben auf diesen Antrag abgehoben; es ging damals darum, die finanzielle Ausstattung der Stiftung zu verbessern - ist seitens der SPD angeregt worden, über neue Inhalte nachzudenken und sich vor allem - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 11.10.2002 - der "sozialen Behinderung junger Menschen" verstärkt anzunehmen.

Niemand bezweifelt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass angesichts der Probleme benachteiligter Kinder, ihrer fehlenden Zukunftschancen aufgrund der Umstände, in denen sie groß werden, die Sie auch in Ihrem Antrag beschreiben, dringender Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Initiativen hier im Parlament zeigen ja auch: In dieser Frage haben Sie CDU an Ihrer Seite. Es ist für uns ein wichtiges Thema.

Die wachsende Zahl von Sozialhilfeempfängern und vor allem die steigende Zahl von Kindern, die in Armut aufwachsen, ist eine Anfrage an Politik, die uns nicht ruhen lassen darf. Es ist eine Anfrage auch an die Sozialpolitik in Nordrhein

Westfalen. Es ist unstrittig, dass gerade hier ein Schwerpunkt von Sozialpolitik liegen sollte.

Doch lassen Sie mich einmal folgende Frage formulieren: Werden wir dieser Verantwortung gerecht, wenn wir diese Aufgabe auch in Form von Projekten als Ergänzung zur Regelförderung als neue Zweckbestimmung der Stiftung Wohlfahrtspflege definieren? Und nach welchen Kriterien? Es bleibt vorrangig staatliche Aufgabe, notwendige und bedarfsgerechte Infrastrukturen und Angebote zu gewährleisten. Die Stiftung Wohlfahrtspflege ist von ihrem Verständnis her subsidiär. Sie soll wünschenswerte Ergänzungen ermöglichen und neue Projekte und Entwicklungen zeitnah und unbürokratisch realisieren. Sie soll Pilotfunktion übernehmen und hat in dieser Eigenschaft viel zur sozialen Infrastruktur von Nordrhein-Westfalen beigetragen.

Angesichts der katastrophalen finanziellen Lage des Landes ist es nachvollziehbar, ja verständlich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, für frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich Gelder aus der Stiftung zur Verfügung stellen möchten. Doch ich wiederhole meine Frage: Ist dies der richtige Weg, die richtige Antwort auf eine als notwendig erkannte Herausforderung?

Ich möchte eine weitere Frage hinzufügen: Ist sichergestellt, dass die geplante Ausweitung des Stiftungszwecks nicht zulasten der alten Menschen und der Menschen mit Behinderungen geht?

Sie alle wissen - die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände und die Sozialverbände bestätigen das -, dass das Aufgabenfeld wachsen wird. Herr Vöge hat gesagt: Altersarmut ist zurückgegangen. - Das ist richtig. Durch das neue Gleichstellungsgesetz haben wir die Möglichkeit, an anderer Stelle zu helfen. Aber die demographische Entwicklung stellt neue Herausforderungen im Rahmen des gültigen Stiftungszweckes.

Ich will weitere Punkte benennen: Damit betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben ermöglichen kann, brauchen wir weitere unterstützende und flankierende Maßnahmen und Angebote.