Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die FDP-Fraktion hat noch einmal Herr Kollege Witzel das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Es sind ein paar Klarstellungen notwendig, weil von einigen bewusst am Antragsziel, am Antragsgegenstand vorbei argumentiert wurde. Dafür werden wir die verbliebene Redezeit noch nutzen.

Im Antrag heißt es wörtlich - Sie können es nachlesen -:

"Eine öffentliche Daseinsvorsorge im Bildungsbereich ist unstrittig vorhanden."

Niemand stellt das infrage.

"Kommunen sollten aber zukünftig die Berechtigung bekommen, der im Grund nach notwendigen Gewährleistungsfunktion und Daseinsvorsorge auch durch Fremdvergaben und Aufgabendelegation nachkommen zu dürfen, wenn definierte Qualitätsstandards eingehalten werden."

Nichts an Qualität fällt in diesem Bereich weg.

Entscheidend ist in der Tat der Betrachterstandpunkt. Für uns als Liberale muss der Staat begründen, wenn er Privaten entsprechende Betätigung verbietet und zwangsweise öffentliche Systeme vorsieht. Für Sie scheint der Ansatz ein anderer zu sein: Da muss man begründen, wenn es entsprechende private Aktivitäten gibt. Insofern setzen wir die Vorzeichen anders.

Aber niemand von uns stellt selbstverständlich in Abrede, dass Weiterbildung in ihrem bisherigen Umfang auch zukünftig zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört, dass sie an Qualitätsstandards, an Evaluation gebunden ist.

Ausschlaggebend ist aber: Sie nehmen Kürzungen vor, die der Planungssicherheit widersprechen. Als Konsequenz liegen Kapazitäten brach, und zwar sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich.

Will man vor dem Hintergrund die Synergieeffekte nutzen, wenn sich ein Privater, der ohnehin seine Fixkosten hat, aber über freie Kapazitäten verfügt,

entscheidet, einzelne Aufgaben in Kooperation mit dem öffentlichen Träger übernehmen zu wollen, die bisher als Doppelangebote vorhanden waren, dann muss das Gesetz auch die volle Handlungsbreite und alle möglichen Spielräume bieten.

Das wird in den kommunalen Spitzenorganisationen auch als Notwendigkeit für Flexibilisierung und Entbürokratisierung vorgetragen. Keinem anderen Zweck dient dieser Vorstoß.

Vielen Dank, Herr Witzel. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Antrages Drucksache 13/4740 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

11 Kraftfahrzeugsteuer zeitnah nach der Zulassung erheben - Zusammenarbeit mit den Kommunen verbessern - Steuerrückstände schmälern

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/4738

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Siekmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine reine Landessteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt in Nordrhein-Westfalen etwa 1,7 bis 1,8 Milliarden €.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird leider nicht in allen Fällen von den Kraftfahrzeughaltern zeitnahe gezahlt. So müssen in unserem Land jährlich über 40 Millionen € Kraftfahrzeugsteuern in ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren, und 13 Millionen € jährlich müssen sogar niedergeschlagen werden und fallen als Steuereinnahmen endgültig aus.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Edith Müller)

Es gibt sogar eine nicht unerhebliche Zahl von Kraftfahrzeugsteuerschuldnern, die bei der Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeuges die Steuer für ein früheres Kraftfahrzeug noch nicht bezahlt haben.

Das ist nicht hinnehmbar. Der bisherige Verwaltungsaufwand ist ganz erheblich, und die niedergeschlagenen Gelder fehlen in unserer Landeskasse. Außerdem untergräbt das Verhalten der Steuersünder die allgemeine Steuermoral und auch das Verständnis von Steuergerechtigkeit.

Das darf so nicht bleiben, das muss geändert werden. Wir müssen erreichen, dass jeder Kraftfahrzeughalter seine Kraftfahrzeugsteuer in Zukunft ohne Mahnung und ohne Zwangsmaßnahmen zahlt, und zwar zeitnah.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kraftfahrzeuge werden von den kreisfreien Städten und Kreisen und einer Vielzahl von Nebenstellen möglichst wohnortnah zugelassen. Die Steuerbescheide werden dann später von den Finanzämtern erlassen. Die Kraftfahrzeugsteuern werden durch dieses Verfahren erst dann, oft auch verspätet und in einer Vielzahl von Fällen gar nicht gezahlt.

Das wirksamste Verfahren dagegen ist, die Kraftfahrzeugsteuer bereits bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs durch die Kommune zu erheben. Denkbar wäre auch die Entgegennahme einer Bankeinzugsermächtigung durch die Kommune bei der Anmeldung des Kraftfahrzeugs.

Ohne die vorherige Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer oder die Abgabe der Bankeinzugsermächtigung darf dann ein Kraftfahrzeug in Zukunft nicht mehr zugelassen werden. Das muss in besonderem Maße dann gelten, wenn bei der Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeugs noch alte Steuerschulden bestehen.

Naturgemäß kann diese Regelung nur für das erste Jahr nach der Zulassung gelten.

Die rechtliche Handhabe für ein solches Verfahren besteht nach § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes seit mehr als einem Jahr. Das Land Berlin hat bereits eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, und im Land Hessen wird das neue Verfahren modellhaft erprobt.

Wir wissen, dass wir auf die Hilfe und Unterstützung der Kommunen angewiesen sind. Das Ziel, Steuerrückstände zu vermeiden, mindestens aber erheblich einzudämmen, rechtfertigt nach unserer Auffassung, die Unterstützung durch die Kommunen vorzusehen. Soweit den Kommunen durch

diese Aufgabe zusätzlich Kosten entstehen, sind diese im Rahmen der Konnexität zu erstatten.

Unsere Ziele sind also die zeitnahe und vollständige Einnahme der Kraftfahrzeugsteuern und die wesentliche Reduzierung der Zahl der Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren. Wenn diese Ziele erreicht werden, ist das gut für die Landeskasse, ist das für den ehrlichen und pünktlichen Steuerzahler zumutbar und schlecht für den säumigen Steuerzahler bzw. den bisherigen Nichtsteuerzahler.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung deshalb auf, erstens die in § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eröffnete Möglichkeit bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen in Nordrhein-Westfalen zu prüfen und festzustellen, welche personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen sind, um bereits bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen die Erstversteuerung durchzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beantragen, den heute vorliegenden Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Wir gehen davon aus, dass bei den Beratungen in den Fachausschüssen konstruktive Ergebnisse erreicht werden. - Ich danke für die ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Siekmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Sagel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dieser späten Stunde will ich es relativ kurz machen. Wesentliche Punkte sind von Herrn Siekmann schon genannt worden. Als Nichtkraftfahrzeughalter ist das für mich natürlich ein nicht gerade alltägliches Thema.

Wir müssen ein Interesse daran haben, dass die Kraftfahrzeugsteuer dem Landeshaushalt möglichst vollständig zugeführt wird. Das ist jetzt nicht der Fall. Die Steuerrückstände belaufen sich auf eine Größenordnung von 44 Millionen €. Außerdem gibt es eine ganze Menge Verwaltungsaufwand. Auch das ist eine problematische Sache.

Man muss natürlich die Möglichkeiten, die in § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eröffnet werden, zu nutzen versuchen und die Zulassung davon abhängig machen, dass der Halter des zuzulassenden Fahrzeugs keine Kraftfahrzeugsteuer

rückstände hat. Diese Möglichkeit wollen wir jetzt prüfen.

Wir wollen und müssen in diesem Zusammenhang auch prüfen, welche personellen und technischen Voraussetzungen hier vorhanden sind bzw. geschaffen werden müssen. Denn die Kraftfahrzeuge werden bei den Behörden der Kreise und kreisfreien Städte zugelassen, während die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer der Landesfinanzverwaltung obliegt. Wir appellieren natürlich auch an die Kommunen, dass wir hier stärker unterstützt werden. Wir sind darauf angewiesen, dass die dies tun, damit die Steuereintreibung tatsächlich vollständig gelingt.

Es ist notwendig, dass im Vorfeld Bankeinzugsermächtigungen erteilt werden, sodass die Rückstände in der Form gar nicht entstehen können und eine unpünktliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer in Zukunft unmöglich wird. Es muss vermieden werden, dass Kraftfahrzeughalter neue Kraftfahrzeuge anmelden können, wenn sie noch Rückstände haben.

Das ist das Anliegen des Antrags. Ich halte ihn in der Sache für gerechtfertigt und hoffe auf die Unterstützung aller Fraktionen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Sagel. - Für die Fraktion der CDU hat jetzt Kollege Klein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben hier zu später Stunde eigentlich einen wirklich erstaunlichen Vorgang. Wenn man die freundlich formulierten und wohlgesetzten Worte des Kollegen Siekmann ein bisschen durchleuchtet und sich die vielleicht etwas wegdenkt, bleibt eine ordentliche Klatsche für die Regierung übrig.

Im Grunde haben die Koalitionsfraktionen dem Finanzminister und der Landesregierung ziemlich deutlich bescheinigt, anderthalb Jahre lang tatenlos zugesehen zu haben, wie dem Land eine ganze Menge Geld verloren geht, während andere Länder bereits tätig geworden sind.

Berechtigte Kritik ist in der Vergangenheit immer von der Opposition gegen die Landesregierung vorgebracht worden. Wir erleben jetzt hier einen der wenigen Tagesordnungspunkte, bei denen diese berechtigte Kritik sogar von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht wird.

(Beifall bei der CDU - Marc Jan Eumann [SPD]: Ein bisschen leiser!)