Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

(Beifall bei der CDU - Marc Jan Eumann [SPD]: Ein bisschen leiser!)

- Lieber Herr Kollege Eumann, man kann Sie gar nicht laut genug dazu ermuntern, diese berechtigte Kritik, die wir seit langem vorbringen, endlich einmal offensiv zu unterstützen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Einverstanden!)

Ich freue mich ausgesprochen, dass Sie das nicht nur unterstützen, sondern selbst als Koalitionsfraktionen die Initiative ergriffen haben, diese Kritik an der Landesregierung vorzubringen.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen uns die Zahlen, die der Kollege Siekmann eben noch einmal vorgetragen hat, einmal vor dem Hintergrund unserer Haushaltsberatungen vor Augen führen. Zweistellige Millionenbeträge gehen dem Land verloren. Und wir diskutieren stundenlang über die Übungsleiterpauschale und andere relativ kleine Beträge. Dann wird doch umso deutlicher, wie wichtig es ist, die Landesregierung endlich nachhaltig aufzufordern, auf diesem Feld tätig zu werden. So kann es nicht bleiben.

Meine Damen und Herren, da sind doch die Finanzen in einem Kegelverein besser geordnet als die Finanzen des Landes an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU)

Beim Kegelverein gilt nämlich: Erst zahlen, dann kegeln. Und das Land verfährt hier nach dem Motto: Erst kegeln und dann zahlen. Und hinterher kommen keine Zahlungen rein. Das kann so nicht bleiben!

Unserer Zustimmung zu diesem Antrag der Koalitionsfraktionen möchte ich noch einen weiteren Punkt hinzufügen, der im Antrag noch nicht enthalten ist, aber gleichwohl unbedingt aufgegriffen werden muss. Wir werden das in den Ausschussberatungen sicherlich tun.

Diejenigen, die heute dem Land diese erheblichen Beträge - Kollege Siekmann hat sie genannt - schuldig bleiben, sind häufig die gleichen, die den Kommunen die Bezahlung von Kosten schuldig bleiben, die bei der Ersatzvornahme "Beseitigung alter Fahrzeuge", die irgendwo am Straßenrand abgestellt worden sind, entstehen und von den Kommunen zu tragen sind.

Insofern halte ich es für absolut erforderlich, dass das Land schnell in Gespräche mit den Kommunen eintritt und auch schnell zu Ergebnissen kommt, was, wie gesagt, in den anderen Ländern schon längst passiert ist - in einigen jedenfalls.

Wir müssen nicht nur zu dem Ergebnis kommen, dass erst die alten Steuern zu bezahlen sind, be

vor ein neues Auto angemeldet werden kann. Im Interesse der Kommunen muss auch gelten: Erst müssen alle alten Beseitigungsgebühren bezahlt sein, bevor jemand das Recht hat, ein neues Auto anzumelden.

Wir haben also noch einigen Diskussionsstoff. Wir müssen die Thematik, die die Koalitionsfraktionen zu Recht auch in dieser Schärfe aufgezeigt haben, noch ein bisschen ausbreiten, ergänzen, erweitern und verbessern, um dann gemeinsam, aber ganz genauso nachhaltig wie hier formuliert, die Landesregierung aufzufordern, endlich tätig zu werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Klein. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Freimuth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer - in den Beitreibungsfällen handelt es sich im Verhältnis zu den anderen Steuerarten häufig um relativ kleine Beträge - ist keineswegs neu. Wir haben darüber schon vielfach ausgiebig diskutiert, zuletzt z. B. ausführlichst im Haushalts- und Finanzausschuss am 16. Januar 2003.

Dort hat das Finanzministerium die Zahl der Rückstandsfälle für das Jahr 2002 immerhin mit 290.000 beziffert und anschließend mitgeteilt, dass in 2002 rund 44 Millionen € Kraftfahrzeugsteuer rückständig geworden und 12,75 Millionen € Kraftfahrzeugsteuer letztlich niedergeschlagen worden sind.

Meine Damen und Herren, das sind Zahlen, die wir in Anbetracht der schon länger andauernden schwierigen Haushaltssituation nicht einfach ignorieren dürfen.

Das Problem verstärkt sich in der letzten Zeit umso mehr, als es offensichtlich eine interne Anweisung gibt, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bei Beträgen unter 500 € Abstand genommen werden soll. Das geschieht der Not gehorchend, da in den Finanzämtern Personalmangel herrscht und die Vollstreckungsstellen der Finanzämter schlicht und ergreifend mit den Vollstreckungen nicht mehr beikommen.

Meine Damen und Herren, deswegen ist es in der Tat höchste Zeit, dass wir diese Misere nicht nur angehen, sondern sie auch beseitigen. Die Möglichkeiten dazu bietet uns § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 in der ab dem

28. August 2002 geltenden Fassung, auf die eben schon hingewiesen worden ist.

Nicht vergessen möchte ich, darauf hinzuweisen, dass wir der Problemlösung bereits näher wären, hätten wir eine alte FDP-Forderung umgesetzt, die Kraftfahrzeugsteuer abzuschaffen und den entsprechenden Betrag stattdessen auf die Mineralölsteuer umzulegen. Dass an der Stelle die Länder entsetzt aufschreien, weiß ich. Ich sehe z. B. unseren Finanzminister, der sich in seinem Stuhl aufrichtet. Man wird andere Regelungen finden müssen, die hinterher zu wesentlich größerer Steuergerechtigkeit beitragen. Auf dieser Baustelle werden wir in den nächsten Wochen sicherlich etwas intensiver arbeiten müssen.

Meine Damen und Herren, der Antrag lässt durchaus die Ahnung aufkeimen, dass das Finanzministerium bereits wesentlich weiter gedacht hat und es ein solches Konzept gibt. Angesichts meiner Erfahrungen in diesem Hause würde es mich ansonsten überraschen, müssten die diese Landesregierung tragenden Fraktionen ihre Regierung zum Jagen tragen. Meistens ist ein solches Vorgehen gut koordiniert. Ich bin gespannt auf das, was der Finanzminister dazu gleich ausführen wird.

Meine Damen und Herren, wir haben - darauf hat der Kollege eben schon hingewiesen - vielfach darüber diskutiert, ob wir nicht schon bereits bei der Anmeldung des Kraftfahrzeugs die Besteuerung vornehmen sollten. Das größte Problem besteht doch in der Tat darin, dass insbesondere die erste Steuerzahlung in den meisten Fällen ausbleibt und wir zahlreiche Missbrauchsfälle verzeichnen.

Man muss mit etwas mehr Feingefühl als in der Vergangenheit mit den Kommunen eine Regelung herbeiführen. Es kann doch nicht wie so oft in der Vergangenheit der Fall sein, dass die Kommunen die Arbeit erledigen und die gesamte Last der Kosten bei ihnen hängen bleibt. Wir werden mit den Kommunen eine gemeinsam getragene Lösung erarbeiten müssen.

Meine Damen und Herren, das Problem ist - wie gesagt - seit längerem bekannt. Hoffentlich wird es bald gebannt. Dann hätten wir ein gutes Ziel erreicht, auf das wir schon seit langem hinarbeiten. Die FDP wird alles tun, damit dieses Projekt befördert wird. Ich sehe der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss deshalb mit Spannung entgegen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Freimuth. - Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dieckmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen ist - wenn ich es richtig sehe - das erste Flächenland, das sich dieses Themas in seiner ganzen Breite seiner Landesverwaltungsaufgaben annimmt.

Berlin lasse ich als Beispiel ungern gelten, weil es in einem Stadtstaat besondere Erleichterungen gibt. Wird in dem Zusammenhang Hessen erwähnt, so möchte ich darauf hinweisen, dass die dortige Landesregierung die entsprechenden Maßnahmen ausschließlich in neun Zulassungsbehörden durchführt.

In Nordrhein-Westfalen haben wir 54 Zulassungsbehörden, zu denen sich etliche Nebenstellen gesellen. Das macht es wesentlich schwieriger.

Mein Haus hat auf der Grundlage des neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein Konzept entwickelt, das bei der Zulassung der Fahrzeuge die verbindliche Erteilung eines Lastschrifteinzugs und eine Rückstandsprüfung vorsieht. Hat der Halter nämlich Kraftfahrzeugsteuerrückstände, so ist zusätzlich geplant, dass die Kraftfahrzeugsteuer für den ersten Anmeldezeitraum gezahlt wird.

Es war schon davon die Rede, dass das Land bei der Umsetzung des Projektes auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen ist, die für die Kraftfahrzeugzulassung zuständig sind. Angesichts der großen Zahl von Zulassungsbehörden sind wir nicht in der Lage, eigenes Personal abzustellen. Die Kommunen ihrerseits stehen dem Vorhaben mit einer gewissen "Reserviertheit" gegenüber, weil sie sich nicht berufen fühlen, dem Land bei der Steuereintreibung behilflich zu sein.

Herr Klein, ich will mit Nachdruck dem Eindruck entgegenwirken, hier müsse der Landesregierung noch nachgeholfen werden. Die ersten Gespräche haben bereits im Frühjahr dieses Jahres stattgefunden. Anschließend hat es förmliche Gespräche ab Juli gegeben. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Belange aller Beteiligten auszugleichen und einen Weg festzulegen, mit dem das von meinem Haus entwickelte Konzept umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund sehe ich in dem vorgelegten Entschließungsantrag eine gewichtige Unterstützung des Vorhabens der Landesregierung durch den Landtag, ein zusätzliches Signal, dass wir das nicht akzeptable Verhalten einiger Kraftfahrzeughalter bekämpfen, um auf diese Wiese

dazu beizutragen, die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz der Steuererhebung zu sichern.

Ich bin mir sicher, dass wir alle darin übereinstimmen, dass derjenige, der sein Auto zum öffentlichen Verkehr in Nordrhein-Westfalen anmeldet, die von ihm oder ihr geschuldete Kraftfahrzeugsteuer entrichten soll.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 13/4738 an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

12 Sachlich gebotene Novelle der Abwasserabgabe anpacken

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 13/4742

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen; sie soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 13/4742 an den Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie. Wer stimmt der Überweisung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Dann rufe ich auf:

13 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Hier: Übersicht 33 gemäß § 88 Abs. 2 GeschO

Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse zu Drucksachen