Wir haben viele Gespräche geführt und uns nach einer langen Beratungspause zwischendurch entschlossen, noch einmal eine Anhörung durchzuführen. Es hat nicht überall Begeisterung hervorgerufen, was wir beschließen wollen, aber es gibt natürlich immer Probleme, wenn man einen Landtag verkleinert.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich beim Stenografischen Dienst des Landtages bedanken. Ich habe noch nicht erlebt, dass das Protokoll einer Anhörung so schnell fertig gestellt werden konnte. Unmittelbar vor Weihnachten war die Anhörung, und wir hatten in der Weihnachtspause Zeit, die Anhörung anhand des Protokolls auszuwerten. Mein ganz besonderer Dank!
Wir sahen dann die Notwendigkeit, in einigen Bereichen Änderungen vorzunehmen. Das war im Großraum Aachen, das war im Raum Gütersloh und das war im Raum Minden-Lübbecke.
Zu den von den Experten angesprochenen Bereichen Hochsauerland, Soest und Bonn hatten die Parteien unterschiedliche Meinungen. Aber Änderungen waren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht vorzusehen. Es blieb deshalb beim Vorschlag des Innenministers.
Für die Bereiche Aachen, Düren und Euskirchen fanden wir Lösungen. Wir blieben nicht beim Vorschlag des Innenministers. Das hat zur Folge, dass es nicht einen Wahlkreis gibt, der aus drei Gebietskörperschaften besteht.
Außerdem schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf vor, den Wahlkreis Gütersloh zu ändern und ihm die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zuzuschlagen, um eine Gleichverteilung der Einwohnerzahl in den drei Gemeinden des Kreises Gütersloh zu erreichen.
Eine solche Lösung war im Kreis MindenLübbecke leider nicht möglich. Alle, die ein bisschen Ortskenntnis haben, wissen, dass MindenLübbecke fast ganz von Niedersachsen umschlossen ist, sozusagen als kleine Ecke an Nordrhein-Westfalen hängt. Wir konnten natürlich nicht Gemeinden aus Niedersachsen einbeziehen. Wir waren zwar alle gemeinsam der Meinung, dass Minden-Lübbecke, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen einen Wahlkreis bilden sollten, da sie zum Altkreis Minden-Lübbecke gehörten, haben uns aber doch der Meinung der Experten angeschlossen, dass die Stadt Minden ungeteilt bleiben soll.
Nicht nachvollziehen kann ich - da spreche ich ganz besonders Frau Thomann-Stahl an, die heute einen Presseartikel im „Mindener Tageblatt“ hatte -, warum sich die FDP diesem Gesetzentwurf jetzt verweigert. Frau Thomann-Stahl, Sie sind in die Beratungen immer eingeschlossen gewesen und Sie haben unmittelbar vor der Hauptausschusssitzung in der vergangenen Woche Ihr Einverständnis signalisiert, sind aber am nächsten Tag von Ihrem Fraktionsvorsitzenden zurückgepfiffen worden.
Bedanken möchte ich mich - ich denke, im Namen aller Beteiligten - bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums, die uns in geduldiger Kleinarbeit ein Jahr lang unterstützt haben. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit. Dafür noch einmal ausdrücklich ganz herzlichen Dank!
Last, not least möchte ich mich bei all denjenigen in diesem hohen Hause bedanken, die guten Willens waren und ihre ganze Arbeitskraft fast anderthalb Jahre eingesetzt haben, um zu diesem, wie ich finde, wirklich vernünftigen Gesetzentwurf zu kommen. Vielleicht kann die FDP sich ja in letzter Sekunde noch einen kleinen Stups geben und diesem Wahlkreisgesetz zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Danner. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Jostmeier das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Danner, es stellt sich tatsächlich die Frage: Wie sollen wir es bezeichnen? „Ende gut, alles gut“ - bei dem, was wir diskutiert haben? Ich gebe zu, bei der Antwort auf diese Frage sind auch in meiner Brust zwei Seelen.
Ja, wir haben lange und intensiv und hart verhandelt, über ein Jahr. Ja, wir waren in Sprache und Form und im Umgang miteinander sachlich und fair. Ja, wir haben ein Ergebnis. Aber wir haben zu den Punkten, die Sie gerade vorgetragen haben, noch bis vor sieben Wochen sehr hart verhandelt und hatten da völlig konträre Meinungen.
Dennoch, meine Damen und Herren: Es bleiben Fragen. Nicht alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind zufrieden, selbst SPDregierte Städte nicht, siehe die Stadt Bonn.
Auch die CDU kann nicht sagen: In jedem Fall ist die beste und die sachlich gebotene Lösung erreicht worden.
Bei der Begründung, Frau Danner, bin ich jetzt ein bisschen hartnäckig. Das, was Sie heute hier und in der Presseerklärung in der vergangenen Woche - tut mir Leid! - an Begründungen vorgetragen haben, entspricht dem, wovon wir, die CDU, Sie mit unserem Änderungsantrag in wochenlangen Verhandlungen, in Gesprächen versucht haben zu überzeugen. Das haben Sie bis vor sieben Wochen noch ganz massiv bekämpft.
Die SPD hat sich erst bewegt auf Druck seitens der Städte und Gemeinden im Land NordrheinWestfalen und nachdem wir gesagt hatten: „Wir machen das nicht mit, wir tragen diesen Gesetzentwurf nicht mit“, und nachdem wir eine Expertenanhörung durchgesetzt hatten.
Bei dieser Expertenanhörung hat sich dann ergeben: Es ist die Frage, ob das, was die SPD durchsetzen wollte, rechtmäßig war, rechtmäßig im Sinne von § 13 Abs. 2 des Wahlgesetzes: Bevölkerungszahl, Wahlkreisgröße, räumlicher Zusammenhang, kommunale Gebietsgrenzen usw.
Es stellte sich sehr schnell heraus, meine Damen und Herren, Frau Danner - den Verdacht hatten nicht nur wir -, dass die SPD versucht hat, mit der parteipolitischen Schere Wahlkreise zu schneiden, wo man den Verdacht haben musste, dass es sehr an der Grenze der Willkürlichkeit war.
Die Neueinteilung der Wahlkreise war notwendig; es wird ab der nächsten Landtagswahl 23 Wahlkreise weniger geben. Im Mai 2000 war die durchschnittliche Wahlkreisgröße 119.240. Im Mai 2005 wird die durchschnittliche Wahlkreisgröße bei ca. 140.650 liegen.
- Einwohner ist richtig. Danke, Frau Danner. - Wir haben zum Schluss in 18 Fällen einen Dissens gehabt, den Frau Danner in Teilen dargestellt hat. Da haben wir gesagt: Wir machen, wenn das nicht geregelt wird, nicht mit.
Jetzt will ich nicht die ganzen Wahlkreise, über die wir uns gestritten haben, wiederholen. Wir haben erreicht, dass bei den jeweils zwei Wahlkreisen
der Stadt Aachen und des Kreises Aachen die Überschneidung von drei kommunalen Gebietsgrenzen verhindert wurde.
Wir haben bei Köln I, Köln V und Köln VI verhindert, dass der historische Stadtteil Porz zerschnitten wurde und ein völlig neues Konstrukt mit einem Rhein überschreitenden Wahlkreis gebildet wurde.
Wir haben uns in Sachen Minden verständigt: Die von Ihnen geplante Teilung der Stadt Minden ist zurückgenommen worden.
Und wir haben uns bei Gütersloh I und II durch Zuordnung der Städte Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz für gleich große Wahlkreise entschieden und das durchsetzen können.
Wir haben bei den beiden Hochsauerlandwahlkreisen 124 und 125 erreicht, dass ein Städtetausch vorgenommen werden konnte, der den Beteiligten wegen der wirtschaftlichen Zuordnung der ländlichen Regionen zu den Städten entspricht. Frau Danner, dafür sage ich ausdrücklich Dank.
Nicht verständigt haben wir uns in Sachen Rüthen. Ich verstehe die SPD nicht. Ich verstehe nicht, dass Sie bei einem derart eindeutigen Fall - die Stadt Rüthen gehörte seit Generationen zum ehemaligen Kreis Lippstadt und gehört seit der kommunalen Gebietsreform seit 1975 zum Kreis Soest -, diese Stadt aus dem Kreis Soest herauslösen und sie dem "schwarzen" Hochsauerlandkreis zuordnen und somit den Kreis Soest dieser Stadt berauben.
Fast das Gleiche gilt für die Stadt Solingen. Kollege Westkämper hat in der Expertenanhörung darauf hingewiesen, die kreisfreie Stadt Solingen, 164.000 Einwohner, hätte als Wahlkreis hervorragend gepasst, aber man reißt einen ganzen Stadtteil heraus und schlägt sie dem Wahlkreis Wuppertal zu.
Dann haben wir noch Düsseldorf und Bonn. Für Bonn haben wir uns auch nicht verständigt. Dort ist es sogar so, dass die SPD-regierte Stadt Bonn einen Vorschlag gemacht hat, wie man Bonn hätte schneiden können. Die SPD-Landtagsfraktion ist dem nicht gefolgt.
Wir haben uns in 14 von 18 Fällen, bei denen wir uns gestritten haben, verständigt und uns im Sinne der CDU und - ich darf hinzufügen - im Sinne des ehemaligen Entwurfs des Innenministers durchsetzen können.
Meine Damen und Herren, es ist ein großer Erfolg - Herr Präsident, das füge ich zum Schluss noch hinzu -, dass wir es geschafft haben, gleiche Wahlkreisgrößen mit der Grenze von 20 % zu haben.
Herbert Reul hat in der Hauptausschusssitzung darauf hingewiesen, dass es bestimmte Sachthemen gibt, …
… bei denen man gemeinsam zustimmen sollte. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU stimmt bis auf die genannten Kollegen aus den Städten, die aus begründeten Erwägungen nicht zustimmen können, dem Wahlkreisgesetz insgesamt zu. - Ich bedanke mich für Ihr Verständnis, Herr Präsident, ich bedanke mich fürs Zuhören, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Die Redezeit wurde ja auf Betreiben der CDU verkürzt. - Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz über die Neueinteilung der Wahlkreise bringen wir nun den insbesondere von der FDP betriebenen Prozess zur Verkleinerung des Landtags zu Ende. Natürlich führt diese Verkleinerung des Landtages zu Neueinteilungen der Wahlkreise. Das ist völlig klar. Die Frage ist nur: Wie macht man das?
Es geht doch um die Zuordnung von möglichen - es sind immer nur mögliche - Wählerstimmen der Zukunft in einer farblich sehr unterschiedlich gestalteten Wählerlandschaft, und das auch noch unter Konkurrenten. Das Verfahren, das hier betrieben wurde, wirkte am Ende wie die Aufteilung des Landes unter Rot und Schwarz.
Es wurde gehandelt wie auf dem persischen Markt. Es wurde Wahlkabine für Wahlkabine analysiert und durchgerechnet und überlegt: Was passiert, wenn sie da steht, wenn sie da steht, wenn sie dahin gehört, wenn sie dahin gehört?
Weil wir diesen faulen Kompromiss nicht mittragen, haben Sie, Frau Danner, uns in Ihrer Pressemitteilung vom 22. Januar als Fundamentalopposition bezeichnet und haben uns über die Presse aufgefordert, unsere Haltung zu überdenken.