Weil wir diesen faulen Kompromiss nicht mittragen, haben Sie, Frau Danner, uns in Ihrer Pressemitteilung vom 22. Januar als Fundamentalopposition bezeichnet und haben uns über die Presse aufgefordert, unsere Haltung zu überdenken.
Also, Frau Danner, nennen Sie es wie Sie wollen. Wir als FDP sträuben uns schlicht und ergreifend gegen diese wahltaktische Aufteilung, teilweise an gewachsenen Strukturen und Sacherwägungen völlig vorbeigehend.
Ein Beispiel ist - ich will es noch einmal wiederholen - Rüthen. Rüthen, allen Argumenten zum Trotz, die Kollege Jostmeier eben vorgetragen hat, zum Hochsauerlandkreis zu schlagen, kann nur dem Zweck dienen, Soest rot zu halten, und keinem anderen Zweck.
Das habe ich Ihnen bereits in der ersten Lesung gesagt, und daran hat sich nichts geändert. Minden ist nach wie vor völlig ungleichgewichtig. Ein Wahlkreis umfasst 20 %, der andere 80 % der Kreisfläche.
Frau Thomann-Stahl, könnten Sie einmal erklären, warum Sie, wenn Ihnen einige Bereiche so nicht gefallen, nicht mit Anträgen in die Hauptausschusssitzung gekommen sind?
Frau Danner, ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist: Die FDP hat, als wir als betroffener Verband natürlich vom Innenministerium angeschrieben wurden, ihre Verbesserungsvorschläge dort abgeliefert, wo sie hingehörten, nämlich in die Verbändeanhörung beim Innenministerium. Das ist doch völlig klar.
Warum sollte ich die Vorschläge im Hauptausschuss noch einmal unterbreiten? Ich gehe davon aus, dass sie im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
(Beifall bei der FDP - Dr. Ingo Wolf [FDP]: Wir kungeln nicht! - Dr. Robert Orth [FDP]: Wir sind ehrliche Menschen!)
Auch in Düsseldorf hat sich etwas geändert. Der Wahlkreis Stadtmitte und linksrheinisch Düsseldorf, ein Wahlkreis, der immer ganz gut für die SPD war, aber in den letzten Jahren auf der Kippe stand, wurde zerschnitten und linksrheinisch mit dem Univiertel verbunden. Zwischen beiden besteht eine solch enge Beziehung, dass es an der Stelle noch nicht einmal eine Brücke über den Rhein gibt. Andere als wahltaktische Überlegungen können hier keine Rolle gespielt haben. Meine Damen und Herren, es handelt sich dabei um den letzten Versuch, die ansonsten unsichere SPD-Mehrheit zu halten.
Auch in Bonn wurde versucht, durch den Neuzuschnitt eine günstigere Situation für die SPD zu schaffen. Mit traditionell gewachsenen Bezügen hat dieser Zuschnitt nichts mehr zu tun.
Warum die Grünen dieses traurige Schauspiel mitmachen, erschließt sich uns, offen gestanden, nicht. Die CDU hat letztlich für ein Linsengericht ihre ursprünglich zutreffenden Einwände aufgegeben und muss sich nun mit dem begnügen, was Rot-Grün ihr zubilligt.
Wir lehnen die vorgeschlagene Einteilung ab. Die FDP freut sich aber, dass trotzdem die Voraussetzungen für die Verkleinerung des Landtags geschaffen worden sind. Ob und wem Ihre Kuhhandel im Endeffekt nützen, wird sich im Mai 2005 herausstellen. Dazu hat der Wähler das letzte Wort bzw. das Kreuz zu setzen. - Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Thomann-Stahl. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt Frau Löhrmann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz deutlich dem Eindruck widersprechen, als seien hier Wahlkabinen mal eben durch die Gegend geschoben worden. Dass es einen Austausch über die Zusammensetzung gibt, ist die eine Seite. Wir bewegen uns - das ist die andere Seite - eindeutig im Rahmen gesetzlicher Grundlagen.
Nach dem Landeswahlgesetz nehmen wir die gesetzliche Einteilung der Wahlkreise vor, die deshalb erforderlich wird, weil wir in Richtung Öffentlichkeit gemeinsam das Zeichen setzen, dass Politik auch bei sich spart und den Landtag verkleinert.
Daneben gibt es im Gesetz festgelegte Abwägungskriterien, denen zufolge wir letztendlich Zielabwägungen vornehmen mussten. Dieser Zusammenhang muss noch einmal sehr deutlich dargestellt werden. Der Innenminister wird das gleich hoffentlich auch noch bekräftigen.
Wir als Grüne haben bereits in der ersten Lesung - das ist im Protokoll nachlesbar - auf besondere Probleme hingewiesen.
Im Raum Aachen nämlich ist ein Wahlkreis über drei Gebietskörperschaften gezogen worden. Das war ein Unikum im Land, und wir haben von Anfang an alle Bestrebungen darauf gerichtet, eine Änderung herbeizuführen. In der Anhörung haben wir das zum Thema gemacht. Mit der jetzt gefundenen Lösung ist es uns gelungen, das Gesetz insoweit deutlich zu verbessern.
Ich finde es schön, dass Nordrhein-Westfalen so vielfältig und eben nicht einförmig ist. Am besten und tollsten wäre es, wir hätten 121 Wahlkreise, schön gestrickt auf der Landkarte ähnlich dem amerikanischen Vorbild, und überall würde die gleiche Anzahl Menschen leben. Gott sei Dank ist unser Land so nicht strukturiert. Das mag der Grund dafür sein, dass bei uns eine Wahlkreiseinteilung nicht so einfach ist.
Es ist vor dem Hintergrund ausgeschlossen, dass alle Anliegen einer einzelnen Gebietskörperschaft mit den Anliegen anderer Gebietskörperschaften zusammenpassen.
Herr Westkämper, Solingen ist solch ein Beispiel. Ich habe wirklich kein Verständnis dafür, dass Sie Solingen immer wieder als Beispiel anführen, denn Solingen hatte schon bei der letzten Landtagswahl Überschneidungen mit einem anderen Wahlkreis. Auch bei der Bundestagswahl gab es solche Überschneidungen. Es ist insofern nahe liegend, dass es im regionalen Städtedreieck des Bergischen Landes Überschneidungen gibt, an denen sich allerdings niemand stört. So etwas muss man nachvollziehen und einsehen können.
- Vielleicht erledigt sich Ihre Zwischenfrage schon: Auch der Zusammenschnitt in Rüthen besteht seit
In unserer Anhörung sind die Bedenken zu den in Rede stehenden Gebietskörperschaften vorgetragen worden. Uns als Parlament obliegt es dann, auf der Grundlage der Anhörung zu Veränderungen zu kommen. Wir müssen entscheiden, ob die vorgetragenen Argumente nachvollziehbar sind oder nicht.
Es hat den nochmaligen Versuch der Sprecher im Hauptausschuss gegeben, zu einer Verständigung zu kommen. Die Fraktionen haben sich danach aufeinander zubewegt. Das Ergebnis trägt den in der Anhörung geäußerten rechtlichen Bedenken und den nach Landeswahlgesetz erforderlichen Abwägungen Rechnung.
Dass Sie an der einen oder anderen Stelle etwas anders verfahren wären, mag im Detail so sein. Dafür hat es an anderer Stelle Bewegung auf Sie zu gegeben.
Aber machen wir uns doch nichts vor: Die Stimmen, die irgendwann irgendwo so oder so verteilt worden sind, sind doch keine Schecks auf die Zukunft. Gott sei Dank entscheiden die Menschen bei jeder Wahl neu. Deshalb würde ich allen, die meinen, Sie hätten ein Schäfchen im Trockenen, raten, sich darauf nicht zu verlassen.
Wir haben aufgrund der Anhörung sachlich abgewogen, wobei ich versucht habe, eine moderierende Rolle einzunehmen, weil es mitunter etwas hakte.
Die Vorschläge der FDP sind übrigens auch geprüft worden. Sie haben allerdings nur einen einzigen Vorschlag, und zwar zu Euskirchen, eingebracht, der von allen anderen Fraktionen verworfen worden ist. Anschließend kam von Ihnen kein konkreter Vorschlag mehr. Deshalb muss ich Ihnen eine Blockade- bzw. Verweigerungshaltung attestieren. Dass Sie meinen, Sie könnten sich damit jetzt im Land irgendwie profilieren, kann ich nicht nachvollziehen.
Das erzielte Ergebnis ist gut. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die CDU ins Boot zu holen, sodass der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung erfährt. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Lesung des Wahlkreisgesetzes entscheidet der Landtag nicht nur abschließend über die Wahlkreiseinteilung für die nächsten Landtagswahlen, sondern er setzt vielmehr einen unverzichtbaren Schlusspunkt unter die Verkleinerung eben dieses Landtags, die ohne eine solche Wahlkreiseinteilung und das heute zu verabschiedende Gesetz nicht wirksam geworden wäre.
Damit geht eine Debatte über die Verkleinerung des Landtags zu Ende, die eigentlich schon die gesamte Legislaturperiode bis heute geprägt hat. Insgesamt - von daher, meine ich, ist es schade, dass wir hier in Streit geraten - kann man damit in einer Situation, in der das Sparen wie heute Vormittag wieder im Mittelpunkt steht, vor die Wähler treten. Ich hätte es schön gefunden, wenn es hier ein wenig konsensualer hätte stattfinden können. Denn es könnte durchaus dem Ansehen des Parlamentarismus und auch dieses Parlamentes dienen, wenn man sich zum Schluss nicht im KleinKlein erginge.
Es gab in den letzten Jahren eine politische Debatte und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lösungskonzepten. Wir haben eben sehr lebhaft veranschaulicht bekommen, dass es sich keine der Parteien leicht gemacht hat, hier zu Entscheidungen zu kommen. An vielen Stellen hätte man sich auch anders entscheiden können. Das ist so ähnlich wie mit dem Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen". Am Ende muss man zu Entscheidungen kommen und abgewogen haben, und die Entscheidungen müssen rechtsbeständig sein.
Buchstäblich bis in letzter Minute ist zwischen den Fraktionen um Lösungen für einzelne Regionen und um einen insgesamt konsensfähigen Gesetzentwurf gerungen worden. Zahlreiche Zuschriften an den Landtag, aber auch an das Innenministerium zeugen davon, dass in den Regionen und