Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Buchstäblich bis in letzter Minute ist zwischen den Fraktionen um Lösungen für einzelne Regionen und um einen insgesamt konsensfähigen Gesetzentwurf gerungen worden. Zahlreiche Zuschriften an den Landtag, aber auch an das Innenministerium zeugen davon, dass in den Regionen und

Wahlkreisen unseres Landes sehr engagiert und heftig diskutiert worden ist.

Deshalb sage ich zum Schluss der Beratungen, ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen: Der jetzt zu verabschiedende Gesetzentwurf bietet nach meinem Eindruck eine ausgewogene und tragfähige Grundlage für die kommenden Landtagswahlen.

(Eckhard Uhlenberg [CDU]: Herr Präsident!)

- Ich sehe Ihre Wortmeldung, Herr Uhlenberg; aber die Zeit läuft ab. Von daher möchte ich zu ein paar Aspekten etwas im Zusammenhang sagen. Wenn ich am Ende noch Zeit habe, lasse ich gern eine Zwischenfrage von Ihnen zu.

Ich möchte zu wenigen Regionen Bemerkungen machen. - Für die Region Aachen und Euskirchen ist eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, sowohl aus der Stadt Aachen als auch dem Kreis Aachen jeweils zwei Wahlkreise unter Beachtung der kommunalen Grenzen zu bilden. Ebenso bildet der größte Teil des Kreises Euskirchen einen Wahlkreis. Allerdings - und das ist aufgrund der im Landeswahlgesetz vorgegebenen 20%-Grenze zwingend - muss der Kreis Euskirchen einen Teil seiner Einwohner an einen Nachbarwahlkreis abgeben. Konkret werden deshalb die Gemeinden Dahlem, Hellenthal und Schleiden mit dem schon heute bestehenden Wahlkreis Düren II zu einem Wahlkreis verbunden. Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bildung eines Wahlkreises aus Teilen der Kreise Aachen und Euskirchen und der Stadt Aachen wird dadurch vermieden. Ich denke, dass die gefundene Lösung auch in der Region selbst auf Akzeptanz stoßen wird.

Auch in Köln hat es Veränderungen geben, die ich für vernünftig halte; deshalb sage ich dazu hier nicht mehr.

Die Verschiebung der Gemeinde HerzebrockClarholz im Kreis Gütersloh aus dem Wahlkreis 96 in den Wahlkreis 95 führt zu einer insgesamt ausgewogeneren Verteilung der Bevölkerung auf die beiden Wahlkreise und trägt damit vor allem auch den in der Anhörung laut gewordenen Bedenken Rechnung.

Eine weitere Veränderung hat der Regierungsentwurf auch im Kreis Minden-Lübbecke bewirkt. Die Stadt Minden wird nunmehr ungeteilt dem Wahlkreis 89 zugeordnet. Die städtischen Räume des Altkreises Minden, also die Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica, bleiben wie schon im Regierungsentwurf vorgesehen in einem Wahlkreis verbunden. Auf diese Weise entsteht hier mit knapp 169.000 Einwohnern gemessen an

der Bevölkerungszahl der größte Wahlkreis unseres Landes.

In den Ausschussberatungen ist damit der Ausschöpfung des durch die 20%-Grenze des § 13 Abs. 2 Landeswahlgesetz bemessenen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers der Vorzug vor einer Durchschneidung der Stadt Minden eingeräumt worden. Nach dem Landeswahlgesetz sollen Gemeindegrenzen, wie Sie wissen, nur ausnahmsweise durchschnitten werden; dieses Kriterium hat ein ganz besonderes Gewicht.

Es bleibt abzuwarten, ob die gefundene Lösung aufgrund der Bevölkerungsentwicklung über die Landtagswahl 2005 hinaus dauerhaft Bestand haben kann. Die nach dem neuen § 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene regelmäßige Berichtspflicht des Innenministeriums nach jeder Wahl über die Entwicklung der Bevölkerungszahlen wird dem Landtag die dazu notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern.

Ich freue mich, dass es über diese jetzt angesprochenen Änderungen letztendlich ein breites Einvernehmen in den Ausschussberatungen gegeben hat. Zuletzt konnte nur noch in einer Frage - in der Zuordnung der Gemeinde Rüthen - kein Einvernehmen erzielt werden; wir haben das eben noch einmal verfolgen können. Hier haben die Fraktionen SPD und Grüne am Regierungsentwurf festhalten wollen. Es bleibt also bei der bisherigen Zuordnung der Gemeinde Rüthen. Das entspricht dem Gedanken der Wahlkreiskontinuität, der auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein legitimes Kriterium bei der Wahlkreiseinteilung sein kann.

(Zuruf von Eckhard Uhlenberg [CDU])

Insgesamt bleiben - leider neigt sich meine Redezeit dem Ende zu - 34 Wahlkreise unverändert. Einige weitere Wahlkreise bleiben nahezu unverändert.

Ich weiß natürlich, meine Damen und Herren, dass über den Zuschnitt einer Reihe weiterer Wahlkreise, über die hier nicht debattiert werden kann, kontrovers diskutiert worden ist und dass nicht jeder mit allem, was hier entschieden wird, zufrieden sein kann. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Kompromiss. Umso mehr begrüße ich es, dass es mit Zustimmung der CDU zu einer breiten Mehrheit kommt. Es ist schade, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der FDP dem nicht anschließen können.

Es ist jetzt so weit: Wir haben die Voraussetzungen geschaffen. Ab März 2004 können die Parteien ihre Bewerberinnen und Bewerber für die

Landtagswahlkreise aufstellen. Damit setzen wir einen Schlussstrich unter die Verkleinerung des Landtags und geben ein Startzeichen für die Landtagswahlen.

Herr Minister, gestatten Sie die Zwischenfrage des Kollegen Uhlenberg?

Ja.

Bitte schön, Herr Kollege Uhlenberg, Sie haben das Wort.

Herr Minister, Sie haben gelobt und als positiv bewertet, dass sich die Kommunen zu diesem Gesetz geäußert haben. Die Stadt Rüthen hat sich eindeutig geäußert und kritisiert die Zuordnung zum Hochsauerlandkreis. Die Zuordnung von Rüthen zum Hochsauerlandkreis macht einen Überhang von 9 % aus, und wenn Rüthen zum Wahlkreis Lippstadt zugeordnet worden wäre, hätte dies auch einen Überhang von 9 % ausgemacht. Können Sie noch einmal erklären, weshalb die Landesregierung Rüthen zum Hochsauerlandkreis mit acht oder neun anderen Gemeinden zuordnet und nicht zu den fünf Gemeinden, zu denen Rüthen traditionell gehört?

Herr Uhlenberg, das Argument, das für die Beibehaltung der bisherigen Lösung sprach, habe ich zum Schluss noch einmal vorgetragen. Das ist auch für den Vorschlag der Landesregierung das Hauptargument gewesen. Die Wahlkreiskontinuität war das Hauptargument in dieser Frage. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung - das ist die Drucksache 13/4929 -, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und des größten Teils der CDUFraktion gegen die Stimmen von zwei CDUAbgeordneten und der FDP-Fraktion angenommen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

3 Leistungsfähigkeit der Hauptschulen wiedergewinnen - Hauptschulprofilierungsprogramm auflegen

Antrag der Fraktion CDU Drucksache 13/4906

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Frau Ley das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute Morgen schon mehrmals auf die Demonstration in der letzten Woche hingewiesen worden. Eines hat diese Demonstration meiner Meinung nach wirklich klargemacht, nämlich wie unzufrieden die Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind, wenn über ihre Köpfe hinweg Politik gemacht wird.

Die Proteste strafen aber auch alle Beteuerungen des Ministerpräsidenten und von Herrn Moron heute Morgen Lügen, dass im Haushalt 2004 und 2005 bei der Bildung nicht gekürzt werde. Ich frage Sie: 15 Millionen € weniger - sind das keine Kürzungen?

Im Schulsystem des Landes brennt es an allen Ecken und Enden, besonders an den Hauptschulen, die mehr als 20 % der Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 16 Jahren besuchen, an den Hauptschulen, auf die die meisten Kinder mit Migrations- und Armutshintergrund gehen, und an den Hauptschulen, die die Schulabgänger der anderen Schulformen aufnehmen und in bestehende Klassenverbände eingliedern müssen.

Die Hauptschule als Pflichtschule leistet in unserem Land eine wichtige Arbeit - und das unter schwierigsten Bedingungen -, auf die wir nicht verzichten können. Aber - und das ist nicht neu - die Anerkennung bleibt den Hauptschulen und Hauptschullehrern versagt. Das zeigt sich nicht nur in der Besoldungsstruktur, sondern auch darin, dass die Landesregierung für die vielfältigen Aufgaben keine pädagogischen Konzepte hat. Oft werden die neuen Ideen, die von den Hauptschulen vor Ort, die von den Praktikern kommen, von den Bezirksregierungen nicht zugelassen und abgelehnt.

Die Hauptschule hat zwei Aufgaben zu erfüllen: Zum einen muss sie auf die Berufswelt vorbereiten, muss die jungen Menschen berufsfähig machen; zum anderen muss sie auf den Übergang zur Sekundarstufe II vorbereiten, damit leistungs

starke Schülerinnen und Schüler das Abitur erreichen können. Diese beiden Ziele müssen sehr viel mehr als bisher gleichberechtigt gesehen und in Angriff genommen werden,

(Beifall bei der CDU)

vor allen Dingen damit die Hauptschule zu einem gleichwertigen Angebot in der Sekundarstufe I wird. Zu beiden Punkten machen wir in unserem Antrag Vorschläge, zunächst zum Bereich der Berufsvorbereitung:

Die Hauptschule muss sich sehr viel stärker auf die Arbeitswelt hin orientieren und Berufsfähigkeit ermöglichen. Dazu ist die Zusammenarbeit mit Betrieben - als Stärke von Lehrern, Eltern und Schülern anerkannt, wenn es vor Ort läuft - bedeutend zu intensivieren.

Dazu gehören zunächst einmal einfache Betriebsbesichtigungen ab Klasse 5, Betriebspraktika und Praxistage, die fest im Lehrplan verankert sind. Dabei sind die Lerninhalte mit den Vertretern aus der Arbeitswelt mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern abzustimmen.

Es darf einfach nicht mehr passieren, dass die Betriebe jedes Jahr das gleiche Lied über mangelhafte Deutschkenntnisse, Mathematikkenntnisse und über die Arbeitshaltung unserer jungen Menschen singen.

Feste Praxistage in den Abschlussklassen, die in den Lehrplan integriert sind, zeigen, dass die Jugendlichen neu motiviert an den anderen Tagen in die Schule gehen. Dabei ist nicht nur an einen Praxistag, sondern eventuell auch an zwei oder drei Praxistage gedacht. Die Schülerinnen und Schüler gehen neu motiviert in die Schule. Sozialverhalten, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit lernen sie durch die praktische Arbeit, durch das Erleben im Betrieb viel besser kennen, als das im theoretischen Unterricht oft möglich ist.

Die Erfolge in den Schulen, die Erfahrungen mit Praxistagen gemacht haben, sind sehr gut, vor allen Dingen für die jungen Leute. Sie gehen so weit, dass auch schwache Hauptschülerinnen und Hauptschüler im Anschluss an die Schule in feste Ausbildungsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Deutsch und Mathematik in der Hauptschule gestärkt werden. Die Stundentafel für diese Fächer muss ausgeweitet und auch der Unterricht inhaltlich und methodisch verbessert werden. Das ist ein ganz zentraler Punkt, der in einem solchen Konzept sehr wichtig ist.

Es nutzt absolut nichts, wenn die elementaren Kenntnisse von Logarithmen z. B. vorhanden sind, Dreisatzaufgaben und Prozentrechnung aber einfach nicht sitzen, insbesondere Aufgabenformen, die heute in der Praxis vorkommen und die immer wieder gefragt sind.

Einen größeren Bezug zur Arbeitswelt kann man auch durch themenorientierte Projekte schaffen, die in Gruppen durchgeführt werden. In diesen Projekten werden wie in der modernen Arbeitswelt neben dem fachlichen Können personelle, soziale und methodische Kompetenzen gefordert.

Diese Kompetenzen müssen vermittelt und dann auch bewertet werden. Das geschieht durch Abschlussprüfungen, deren Ergebnisse auch im Zeugnis vermerkt werden. In Baden-Württemberg wird dies seit 2001/2002 durchgeführt, und zwar mit gutem Erfolg.

Ein weiterer Ansatz, Schüler/innen besser mit der Arbeitswelt in Verbindung zu bringen, stammt aus Niedersachsen. Wir schlagen vor, wie unsere nördlichen Nachbarn eine Stiftung ins Leben zu rufen, in der Hauptschule und Wirtschaft zusammenarbeiten, um Hauptschüler/innen bei der Jobsuche zu unterstützen und sie fit zu machen.

Ich komme zu dem zweiten Punkt, nämlich der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe. Die Durchlässigkeit zur Sekundarstufe II muss unbedingt erhöht werden. Die Übergangsquote ist einfach viel zu gering. Begabte Hauptschülerinnen und Hauptschüler müssen für einen Bildungsgang bis zum Abitur ermutigt werden.

Diese beiden wichtigen Aufgaben - eine bessere Berufsfähigkeit zu gewährleisten und die Schüler/innen für die Sekundarstufe II fit zu machen - kann die Hauptschule nur über eine stärkere Individualisierung erfüllen. Diese stärkere Individualisierung ist wiederum nur möglich, wenn die Stundentafeln ausgeweitet werden. Es ist kurzsichtig, jetzt im Rahmen der Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren die Stundentafeln für die Gesamtschulen und Gymnasien auszuweiten und bei der Stundentafel für die Hauptschule darauf zu verzichten. Auch an den Hauptschulen muss die Stundentafel ausgeweitet werden.

Immer wieder hören wir die Klage, dass es sich bei über 50 % der Jugendlichen in der Hauptschule um Migrantenkinder handelt. Das Potenzial, das darin liegt, wird vor lauter Jammern übersehen. Wann endlich wird die Zweisprachigkeit der Kinder in den Hauptschulen als Chance begriffen? Die vielfach erhobene Forderung: "Die sollen erst mal Deutsch lernen!", geht doch oft an der Wirklichkeit vorbei und betrifft längst nicht alle Schü