Frau Schäfer, offensichtlich wollen Sie es nicht begreifen. Das entspricht dem, was Herr Hollstein gerade vermutete.
Im Haushaltsplan können Sie doch ablesen, wie gut wir unsere Schulen besetzt haben. Es geht doch nicht darum, einer Schule etwas wegzunehmen und zu sagen: Es gibt jetzt keinen Matheunterricht mehr, dafür hast du aber einen Schulpsychologen, der dich berät. Vielmehr geht es darum, dass wir unsere gut besetzten Schulen im Lande mit einer Unterstützung ausstatten, die ich für gut halte.
Es geht um unsere gut besetzten Schulen. Das kann man nachlesen, das kann man auch überprüfen. An der Stelle müssen wir uns nicht streiten, weil Sie die Zahlen auch präsent haben.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Programm der Schulpsychologen ist Ihr zweiter Anlauf, die Schulen mit Schulpsychologen zu besetzen. Vorab hat es eine Regelung im Rahmen eines Fifty-fifty-Programms mit den Kommunen gegeben. Wie greift dieses neue Programm jetzt in das Programm mit den Kommunen ein? Werden Sie sich aus den kommunalen Programmen herausziehen? Werden Sie weiterhin die Unterstützung gewähren, oder ist daran gedacht, dass die Schulen ihre Psychologen zukünftig selber finanzieren?
Nein, Frau Hendricks, genau das nicht. Ich bin Ihnen dankbar, das darstellen zu dürfen. Es geht hier um zwei Wege, die beschritten werden. Selbstverständlich werden wir uns aus dem Matching-Verfahren -Kommune und Land – nicht herausziehen. Das sehen Sie daran, dass wir für das neue Haushaltsjahr schon wieder 25 neue Schulpsychologen im Haushalt stehen haben. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir an dieser Stelle ganz sicher nicht nachlassen.
ge. Es gab in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von Schulen, die im Additum einen Schulpsychologen ehedem zugewiesen bekommen hatten, der nicht auf die Stellen angerechnet worden ist. Wie werden Sie zukünftig mit diesen Schulen verfahren?
Frau Hendricks, Sie bekommen ausnahmsweise noch einmal das Wort, weil Ihre Frage nicht angekommen ist.
Ich danke Ihnen Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es gab Schulen in Nordrhein-Westfalen, die einen Schulpsychologen in der Vergangenheit hatten, der nicht auf die Lehrerstellen angerechnet worden ist. Wie gehen Sie mit diesen Schulen um?
Ich weiß jetzt, welche Schulform Sie meinen. Sie meinen die Gesamtschulen. Wir haben die Schulpsychologen an den Gesamtschulen in dieses grundsätzliche Konzept überführt, das ich Ihnen eben vorgestellt habe. Davon haben mehr Schulen profitieren können. Es hat damals sicherlich keine große Kritik gegeben. Ich bin davon überzeugt, dass das jetzt im Land sehr gut läuft. Es war damals wichtig, dass wir sagten, dass wir keiner Schulform etwas wegnehmen, sondern dass wir die Schulpsychologen so verteilen, dass entsprechend der Konzeption, die ich eben als Matching geschildert habe, möglichst viele profitieren.
In einer Presseerklärung vom 22. Oktober 2009 haben das Justizministerium und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angekündigt, dass ab dem 1. November an den Rheinischen Kliniken in Langenfeld und beim Evangelischen Krankenhaus in Bielefeld Fachambulanzen eingerichtet werden, die sich im Zuge der Führungsaufsicht intensiv um psychische Probleme
entlassener Häftlinge kümmern sollen. In beiden Kliniken sollten als Modellprojekte je 20 Therapieplätze bereitgestellt werden. Beide Projekte sollten zunächst auf drei Jahre befristet werden. Sie sollten mit ihren Erfahrungen als Vorbilder für weitere Einrichtungen dienen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld hat in einer Presseklärung vom 30. Oktober 2009 mitgeteilt, dass nach einem Gespräch unter anderem mit Vertretern des Justizministeriums auf die Einrichtung der geplanten Fachambulanz verzichtet werde.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Sichau! Meine Damen und Herren! Bei den Projekten zur ambulanten psychiatrischen Nachsorge Haftentlassener geht es um ein fachlich gut organisiertes Übergangsmanagement für entlassene Strafgefangene, die unter Führungsaufsicht gestellt sind.
Seit einer Änderung der Vorschriften über die Führungsaufsicht im April 2007 können Therapieweisungen auch gegenüber Strafgefangenen unter Mitwirkung sogenannter forensischer Ambulanzen durchgeführt werden. Die neuen Möglichkeiten wollen wir mit den anstehenden Projektierungen nutzen.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einer sehr schwierigen Klientel zu tun, die ihre Haftstrafe vollständig verbüßen musste, weil Richter und Gutachter sie weiterhin für rückfallgefährdet halten. Es geht darum, durch eine hoch qualifizierte psychotherapeutische und psychiatrische Therapie maßgebliche Beiträge für den Opferschutz und damit für die Sicherheit der Bevölkerung zu leisten. Mit den forensischen Fachambulanzen wollen wir eine organisierte Nachsorge in der Region, in der der Haftentlassene wohnt, sicherstellen.
Mit dieser organisatorischen Zielrichtung wurde unter Federführung des Justizministeriums im Jahre 2007 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug, des Landschaftsverbandes Rheinland, der Rheinischen Kliniken in Langenfeld und des Evangelischen Krankenhauses in Bielefeld in enger Kooperation mitgewirkt haben.
Die Arbeitsgruppe hatte ihre letzte Sitzung am 14. September 2009. Dort wurden die gemeinsam erarbeitete Konzeption, die Kostenplanung und der Projektstart in Bielefeld und in Langenfeld verbind
Angesichts der dargelegten Zielrichtung kann ich mir auch nicht erklären, warum die Kommune in Bielefeld und der Projektträger in Bielfeld auf das Projekt verzichten wollen. Wir wollen gerade keinen Nachsorgetourismus zu den betreffenden Standorten initiieren, sondern die Sicherheitslage im örtlichen Umfeld der Projekte nachhaltig verbessern. Zwischenzeitlich hat am 2. November auf Initiative von Herrn Landtagsabgeordneten Clauser ein runder Tisch in Langenfeld stattgefunden. Dort konnte ich die Zielsetzungen der Projekte aus der hiesigen Sicht noch einmal verdeutlichen.
Vereinbart wurde zunächst, den dortigen ForensikBeirat mit der Angelegenheit zu befassen und anschließend unter Federführung des Justizministeriums eine weitere Projektgruppe unter Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland als Projektträger und der zuständigen kommunalpolitischen Vertreter einzurichten, um noch offene Abstimmungsfragen zu klären.
Ich bin zuversichtlich, dass sich das Projekt in Langenfeld mit vereinten Kräften wird realisieren lassen. Vor diesem Hintergrund sollten wir abwarten, ob die Projektbetreiber in Bielefeld an ihre Ablehnung bezüglich der Projektierung festhalten werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Frage von Herrn Kollegen Sichau. Bitte schön, Herr Sichau.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, es gab ja hin und wieder schon in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme zwischen Ministerium und den Kommunen. Kommunen, beispielsweise die Stadt Bochum, haben sich beschwert, dass sie nicht ausreichend einbezogen worden sind. In welcher Weise ist mit der Stadt Bielefeld im Vorfeld dieser Ambulanz, die zum 1. November ans Netz gehen sollte, kommuniziert worden?
Herr Sichau, Kommunikationsprobleme sehen aus verschiedener Warte oft sehr unterschiedlich aus und werden auch unterschiedlich dargestellt. Wir sind in einem guten Gespräch mit der Stadt Langenfeld. Ich bin zuversichtlich, dass es auch in Bielefeld irgendwann wieder in Gang kommt. Anderenfalls werden wir den Kontakt zu anderen Standorten suchen. Dies werden wir nebenbei aber sowieso tun. Es macht überhaupt keinen Sinn, sich hinsichtlich dieser Kommunikationsprobleme im Nachhinein gegenseitig Vorwürfe zu machen.
Ich knüpfe an die Frage des Kollegen Sichau an. Sie haben vorhin ausgeführt, wer alles in der Arbeitsgruppe war. Ich frage mich, warum die Stadt Bielefeld als Kommune nicht rechtzeitig in diese Arbeitsgruppe mit einbezogen worden ist. Man hätte sich viel Arbeit ersparen können, wenn diese Kommune vorher beteiligt gewesen wäre und dann nicht Nein sagt hätte.
Herr Abgeordneter Kutschaty, Sie haben die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe gehört. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe war ursprünglich auch an der Arbeitsgruppe beteiligt. Ich werde jetzt nicht weiter darüber diskutieren, wer wen wie hätte beteiligen und informieren müssen. Wir sind auf einem guten Weg, voranzukommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, Frau Ministerin, dass es bei der Frage nicht darum ging, Querelen vom Zaun zu brechen, sondern Konsequenzen zu ziehen. Die Konsequenzen sind bisher, was Bielefeld betrifft, offensichtlich nicht gezogen worden.
Vonseiten des Evangelischen Krankenhauses in Bielefeld ist noch Regelungsbedarf geäußert worden. Inwieweit gab es noch Regelungsbedarf bezüglich der Ambulanz, die am 1. November ans Netz gehen sollte?
Herr Abgeordneter, um diese Frage zu beantworten, kann ich aus dem Protokoll vom 14. September zitieren, dass der Projektstart einvernehmlich festgelegt wurde.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich knüpfe an die Mitteilung an, dass Mitte September vereinbart worden ist, den Projektstart auf den 1. November zu legen. Sind im Nachgang zu dieser Sitzung am 14. September, an der alle Beteiligten, die gerade genannt wurden, teilgenommen haben, von einem dieser Beteiligten Einwände gegen die Konzeption bzw. den Zeitpunkt des Projektstarts erhoben worden?
Die Sitzung hat am 14. September stattgefunden. Das Protokoll ist am 16. September an alle Teilnehmer übersandt worden mit der Bitte, Änderungsvorschläge bis zum 30. September zu formulieren. Solche Änderungsvorschläge sind nicht eingegangen. Daraufhin hat das Justizministerium am 15. Oktober den ebenfalls im Protokoll vereinbarten Erlass an die Gerichte gesandt, mit dem den Gerichten das Projekt und deren Aufgabe dabei mitgeteilt wurde. Am 19. Oktober ist dieser Erlass den Projektteilnehmern zur Kenntnis gegeben worden.
Frau Ministerin, wie steht das Justizministerium zu der Aussage von Herrn Minister Laumann in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 28. Oktober, dass das Versäumnis, sich vorher mit Trägern und Behörden abzustimmen, in der Verantwortung des Justizministeriums bzw. der Justizministerin MüllerPiepenkötter läge? So hat es zumindest die „Neue Westfälische“ in ihrer Ausgabe vom 29. Oktober dieses Jahres formuliert.
Ich habe in meinem Eingangsstatement mitgeteilt, dass die Federführung beim Justizministerium lag. Ferner habe ich darauf hingewiesen, wer alles an der Projektgruppe beteiligt war.