Zunächst einmal möchte ich Ihnen für die Antwort – insbesondere im ersten Teil – danken. Zum Zweiten möchte ich die Frage stellen – das hatte ich auch schon einmal präzise bei einer vorhergehenden Fragestunde gefragt –, wann wir damit rechnen können, dass die Ersatzprojekte dem Parlament von der Landesregierung vorgestellt werden.
Vielleicht kann die Kollegin Thoben darauf antworten, weil sie den Zeitplan etwas genauer im Auge hat.
(Sören Link [SPD]: Dafür haben Sie so lange gebraucht? Das hätten Sie auch ohne Mikro- fon sagen können!)
Ich bitte Sie. Das ist jetzt auch nicht sehr parlamentarisch. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Anfrage erledigt.
Als amtierender Präsident darf ich sagen, dass auch ich – wie Herr Becker das schon gemacht hat – begrüße, dass Sie, Herr Minister, den, wie Sie sagten, unparlamentarischen Ausdruck eben zurückgenommen haben.
Im Gegensatz zur Landesregierung, die das „begabungsgerechte“ Sortieren im Schulsystem perfektionieren möchte, arbeiten die Laborschule und das Oberstufenkolleg an der Universität Bielefeld nach dem Prinzip der Inklusion und individuellen Förderung.
Es verdichten sich Hinweise und Befürchtungen, dass die beiden Einrichtungen in ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit beschnitten werden sollen, um näher an die Schulphilosophie der Landesregierung angebunden zu werden, um so die Leitbildfunktion für integratives Lernen und Arbeiten in der Schullandschaft in NRW zu schwächen. Angesichts der angedachten Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in der vorgelegten Schulgesetznovelle steht das Oberstufenkolleg besonders in der Gefahr, den neuen Vorgaben inhaltlich und organisatorisch gleichgeschaltet zu werden.
In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung in die pädagogische Arbeit, organisatorischen Vorgaben sowie strukturellen Grundlagen von Laborschule als Versuchsschule des Landes NRW und Oberstufenkolleg als Versuchsschule und wissenschaftliche Einrichtung an der Universität Bielefeld einzugreifen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Beer! Meine Damen und Herren! Mit Schreiben an die Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 16. Januar dieses Jahres habe ich vorgeschlagen zu prüfen, ob das Oberstufenkolleg an der Universität Bielefeld in seiner gegenwärtigen Organisationsform weiter betrieben werden soll. Ausschlaggebend hierfür sind strukturelle Veränderungen, die das Oberstufenkolleg erfahren hat. Während das Kolleg bis 2002 den Auftrag hatte – ich zitiere –,
„in einem einheitlichen vierjährigen Ausbildungsgang Kollegiaten unterschiedlicher Vorbildung studienbezogene Ausbildungsinhalte der Sekundarstufe II in Verbindung mit Lehrinhalten des Grundstudiums der Wissenschaftlichen Hochschulen und Kunsthochschulen zu vermitteln“(,)
wurde dieser Auftrag in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 20. Juni 2002 dahin gehend geändert, dass es seitdem Ziel der Ausbildung ist – ich zitiere –,
„Kollegiatinnen und Kollegiaten unterschiedlicher Vorbildung zur allgemeinen Hochschulreife zu führen.“
Der letzte Kollegjahrgang, der während der Schulphase Kenntnisse des Grundstudiums erwerben konnte, hat im Sommer vergangenen Jahres das Oberstufenkolleg verlassen. Damit ist ein sachlicher Grund für die Verortung der Versuchsschule an der Universität Bielefeld nicht mehr gegeben, da das Oberstufenkolleg praktisch Aufgaben einer Versuchsschule für die gymnasiale Oberstufe wahrnimmt. In einer Zeit, in der die Hochschulen gehalten sind, sich auf ihre Kernaufgaben zu besinnen, die Frage nach der Verortung der Versuchsschulen an einer Universität zu stellen.
Vor diesem Hintergrund habe ich vorgeschlagen, die Schule Oberstufenkolleg nicht nur im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht, sondern auch organisatorisch dem Schulbereich zuzuordnen. Damit verbunden wäre dann noch die haushaltsrechtliche Verlagerung des Kapitels 06 183 in den Einzelplan 05.
Eine Antwort meiner Kollegin Frau Sommer steht noch aus, was angesichts des erst kürzlich abgesandten Schreibens auch nicht erstaunlich ist, zumal mein Vorschlag zunächst unter rein schulfachlichen Gesichtspunkten geprüft werden muss. Erst wenn eine solche Grundsatzentscheidung gefallen ist, können mit den Betroffenen Gespräche über das weitere Verfahren geführt werden.
Herr Minister, Sie haben jetzt nichts über die Qualität der Arbeit gesagt. Heute Morgen haben Sie in Ihrer Regierungserklärung ausgeführt, dass Sie es für richtig halten, dass man bei der Frage des Übergangs von der Sekundarstufe II zum Studium neue Erfahrungen sammeln wolle. In diesem Zusammenhang: Was kann denn die Landesregierung für ihre Politik von der Konstruktion des Oberstufenkollegs – bezogen auf die Frage des Übergangs ins Studium – lernen?
Vielen Dank, Frau Löhrmann, für die Frage. Ich hatte Ihnen heute Morgen gesagt, dass Frau Ministerin Sommer und ich Ihnen bis zum Frühjahr hier im Parlament eine Vorlage machen werden, wie wir den Übergang zwischen Schule und Hochschule – von dem wir, glaube ich, übereinstimmend meinen und gerade auch Ihre Fraktion der Auffassung ist, dass er verbesserungswürdig ist – verbessern können.
Nach den Darlegungen, die mir vorliegen, habe ich bisher nicht erkennen können, dass es sinnvoll sei, das Oberstufenkolleg in meinem Geschäftsbereich zu lassen, um dem Ziel, den Übergang zu verbessern, was wir gemeinsam verfolgen, wirksamer entgegenzukommen. Deswegen halte ich es für sachgerecht, an das Schulministerium die Anfrage zu richten, ob die Zuständigkeit für diesen Bereich nicht sinnvollerweise in Zukunft dort wahrgenommen sollte – natürlich unbeschadet unseres gemeinsamen Überlegens, wie wir den Übergang von Schule zu Hochschule noch besser organisieren können.
Herr Minister, ich danke für Ihre Ausführungen, in denen Sie dargelegt haben, was im Moment konkret geplant ist. Allerdings haben Sie meine Fragen zu den Absichten in Bezug auf die pädagogische Arbeit nicht beantwortet. Ich bitte Sie dazu um eine Einschätzung oder um eine Weitergabe an die Schulministerin, und dann bitte ich Frau Sommer um Antwort. Denn auch das ist von erheblicher Bedeutung.
Frau Beer, ich schließe mich Herrn Minister Pinkwart an. Ich möchte zunächst einmal Gespräche führen. Herr Minister Pinkwart hat gerade ausgeführt, dass das, was das Oberstufenkolleg anbelangt, neu für mein Haus ist. Deswegen würde ich mich dazu erst ganz gerne austauschen.
Ich möchte Ihnen aber auch gerne – das fällt ja seit langen Jahren in das Ressort des Schulministeriums – bezüglich der Laborschule Auskunft geben; es war ja eigentlich eine Doppelfrage. Vorweg: Die Laborschule als Haus des Lernens beinhaltet sozusagen zwei Häuser. Das eine Haus ist das eigentliche Haus der Schule, nämlich der Gesamtschule von Null bis zur Sekundarstufe I. Das andere und das Besondere ist die Laborschule, die auch eine wissenschaftliche Einrichtung ist. Beides ist eng miteinander verzahnt und kann aufgrund dieser besonderen Konstruktion der Schule heute - auch wie wir die Schule sehen – wichtige Impulse geben.
Ich mache das einmal an Beispielen fest und erinnere daran, dass die Laborschule seit vielen Jahren das Fach Englisch in der Anfangsphase unterrichtet, dass sie dieses Fach sogar für den jahrgangsübergreifenden Unterricht und den jahrgangsbezogenen Unterricht – beide Modelle sind erprobt worden – nebeneinander erarbeitet hat. Das sind für uns wichtige Impulse.
Wir haben in vielen Erklärungen deutlich gemacht, dass wir gegen die hohe Anzahl der Nichtversetzungen sind. Die Laborschule hat dieses Problem seit Anfang ihres Bestehens – sie ist, glaube ich, inzwischen 32 Jahre alt – immer als eine Herausforderung gesehen. Dort gibt es keine Versetzungen. Die frühere Einschulung, die individuelle Förderung sind Aspekte, die wir jetzt für unsere Arbeit zur Novellierung des neuen Schulgesetzes sehr gut gebrauchen können. – Insofern setze ich weiter auf die Laborschule. Das ist der eine Teil.
Der andere Teil ist genauso wichtig. Wir müssen – Herr Dr. Linssen ist nicht nur zufällig mein Sitznachbar, sondern wir tauschen uns auch in diesem Zusammenhang häufig aus – auch für die Konsolidierung des Haushaltes sorgen. Das ist ein wichtiger Aspekt, den wir nicht außer Acht lassen dürfen. Ich habe schon einmal an anderer Stelle gesagt, dass es keine heiligen Kühe gibt. Insofern werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich sehr genau überprüfen werde, ob
die zusätzlichen Mittel, die die Laborschule beansprucht, in diesem Umfang noch zur Verfügung gestellt werden können. Das ist meiner Meinung nach eine legitime Zielsetzung. Im Grunde genommen steht alles auf dem Prüfstand.
Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten, dass wir wichtige Impulse aus dem Bereich der Laborschule erfahren können.
Frau Ministerin, ich freue mich sehr über die Wertschätzung der Laborschule, die Sie zum Ausdruck gebracht haben. Sie sind sicherlich als Schulaufsichtsbeamtin sehr oft vor Ort gewesen und haben das erfahren können und in dieser Weise einen ganz besonderen Bezug zu der Schule.
Deshalb frage ich Sie: In welcher Weise haben Sie bei der Formulierung der Schulgesetznovelle, die gerade unter dem Etikett einer begabungsgerechten Schule gefasst ist, auf die pädagogischen Erkenntnisse der Laborschule und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von Laborschule und Oberstufenkolleg in Bezug auf die Neuordnung der Oberstufe zurückgegriffen, wenn Ihnen die Arbeit der Laborschule so präsent ist und sie Ihnen so viel wert ist?
An dieser Stelle darf man diese beiden Systeme nicht miteinander vermengen. Die Laborschule hat als Schule eine ganz andere Ausrichtung als das im universitären Bereich angesiedelte Oberstufenkolleg. Ich muss mich – das ist auch in den Ausführungen von Minister Pinkwart deutlich geworden – erst einmal in die Materie einarbeiten. Wir werden sehen, was das Oberstufenkolleg leistet. Interessanterweise ist es so – hieran wird deutlich, dass beides verschiedene Bausteine sind –, dass nur etwa 4 % der Abgänger von der Laborschule auf das Oberstufenkolleg wechseln. Ich halte es für legitim zu sagen, dass ich mich erst einarbeiten möchte, was das Oberstufenkolleg anbelangt.
Ansonsten sind unsere bildungspolitischen Ausrichtungen so, dass wir sagen: Lasst Blumen blühen. Wenn Sie sagen, hier ist eine Wertschätzung deutlich dokumentiert worden, dann würde ich das auch auf die bunte Blume Laborschule beziehen wollen, immer mit der Maßgabe, dass ich den
noch überprüfen will, ob diese Zuwendungen – das sind immerhin 18 Stellen mehr – in vollem Umfang für die Aufgaben, die die Laborschule für uns leistet, noch vertretbar sind.
Frau Ministerin Sommer, Sie sagten gerade: „Lasst Blumen blühen“. In diesem Zusammenhang frage ich Sie, ob Sie bereit sind, die Erkenntnisse der Laborschule zum erfolgreichen Umgang mit der Verschiedenheit von Kindern, also zur Heterogenität von Schülerinnen und Schüler, für die Schulen in NordrheinWestfalen offensiv nutzbar zu machen?
Ich sagte, dass die Laborschule eine Gesamtschule ist. Sie hat in diesem Zusammenhang nicht nur den Vermittlungsauftrag einer Gesamtschule, sondern die Laborschule hat sich auch der Aufgabe verschrieben, Persönlichkeitsentwicklung zu betreiben. Die Pisa-Ergebnisse haben gezeigt, dass sie darin besonders gut ist. Was den Vermittlungsauftrag angeht, ist sie hingegen eher durchschnittlich; das sehe ich nicht so positiv. Aber darüber können wir uns auch austauschen. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung leistet diese Schule eine wichtige Aufgabe. Diese Ergebnisse sollten wir uns zunutze machen, natürlich. Wer wird sich dem verweigern?