Herr Minister, im Zusammenhang mit der denkwürdigen Kommunikation zu diesem Vermerk wurde auch darüber berichtet, dass man nach der undichten Stelle fahndet. Wie muss man sich eine solche Fahndung in letzter Konsequenz vorstellen?
Herr Minister, gut vorbereitet haben Sie den Vermerk vor sich liegen. Ich würde gerne mit Ihnen auf die Suche nach dem nicht klassischen Votum gehen und vielleicht sogar doch ein klassisches finden.
Meine konkrete Frage an Sie lautet: Welchen Bearbeitungsvermerk enthält der Vermerk? Welches Wiedervorlagedatum enthält der Vermerk? Möglicherweise liegt es ja weit vor dem Entscheidungstermin 2008.
Sie wollten doch wissen, ob es einen Termin gibt, zu dem wieder vorgelegt wird. Da habe ich sehr deutlich gesagt: Es gibt keinen Wiedervorlagetermin, sondern nur eine Kenntnisnahme.
Herr Minister, ich habe gehört, es befinden sich kein klassisches Votum und kein Wiedervorlagetermin auf dem Vermerk. Ich frage nun, ob es ein Votum irgendeiner Art auf Ihrem Vermerk gibt.
nein –, der sich ausschließlich auf die Frage der Europawahl bezieht. Es ist ja deutlich geworden, dass es, wenn die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammenträfe, gewisse Probleme mit dem Kommunalwahlgesetz gäbe. Darüber findet sich ein Vermerk, aber nicht zu der grundsätzlichen Frage der Entkoppelung.
Vielen Dank. – Es gibt immer noch eine Reihe von Fragestellern. Hier erscheinen nicht alle auf dem Display, weil auf dieses Display nur fünf Namen draufgehen. Wenn sich also zehn Fragesteller gemeldet haben, dann dürfen Sie sich nicht wundern. Ich kenne nur die nächsten fünf.
Ich hätte gerne dem Ministerpräsidenten eine Frage gestellt, aber er ist nicht im Raum, weshalb ich den stellvertretenden Ministerpräsidenten fragen muss. Die Antwort von Herrn Wolf bezogen auf die Kabinettsbefassung war unklar. Er sprach davon, dass es keine Vorlagen gegeben habe. Wie man aber weiß, finden im Kabinett ja auch andere Gespräche, zum Beispiel aTO, statt. Ich frage den stellvertretenden Ministerpräsidenten: Ist die hier im Raum stehende Frage im Kabinett Gegenstand von Gesprächen gewesen?
Herr Minister, ich frage Sie, ob Sie meinen Eindruck teilen, den die Öffentlichkeit haben muss, dass, wenn man die Bundestagswahl und die Kommunalwahl auseinanderlegt und dadurch vermeiden will, dass es zu einer hohen Wahlbeteiligung kommt, die Wahl manipuliert werden soll, das heißt, dass es sich um eine Wahlmanipulation handelt.
Herr Minister, würden Sie, ganz egal, wie Ihre Entscheidung ausfällt, uns erklären, um wie viel teurer es käme, wenn
Kommunalwahl und Bundestagswahl an einem Tag stattfänden? Es ist zu bedenken, dass bei Kommunalwahlen 16-Jährige wählen dürfen, weshalb extra Listen gedruckt werden müssen. Darüber hinaus dürfen ausländische Mitbürger wählen. Ferner müssen Sie den Wahlvorstand erweitern.
Wenn das alles an einem Tag geschehen soll, dann müssen Sie, Herr Minister, die Wahlvorstände verstärken. Ich höre zum Beispiel vom Kollegen Becker, wie teuer das alles sei, wenn diese Wahlen auseinandergelegt würden. Deshalb habe ich die Bitte, die Zahlen bekanntzugeben, wie auch immer Ihre Entscheidung ausfällt. Es sind ja von den Wahlberechtigten her zwei unterschiedliche Gruppen, die angesprochen werden.
Herr Abgeordneter Hegemann, Sie heben sicherlich auf die Diskussion um die Mehrkosten ab, die in dem entsprechenden Publikationsorgan mit 42 Millionen € angegeben worden sind. Das Problem bei der Kommunalwahl ist, dass, wenn sie isoliert stattfindet – das ist ja bisher meist der Fall gewesen –, eine Kostenerhebung nicht stattfindet, weil die Kommunen selber die Kosten tragen und insofern kein Abrechnungsmodus besteht. Man kann als Anhaltspunkt für eine Schätzung die Landtagswahl 2005 nehmen. Hier gehen wir nach den Angaben, die wir bekommen haben, davon aus, dass bei den Kommunen etwa 11,4 Millionen € und bei der Kostenerstattung für den Bundestag etwa 13,7 Millionen € angefallen sind. Das liegt also in einer Größenordnung, die von 42 Millionen € entfernt ist.
Wenn Sie mich fragen, wie es zu den 42 Millionen € gekommen ist, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich davon ausgehe, dass jemand angegebene 3 € mit den 14 Millionen Wahlberechtigten multipliziert hat und somit auf die Zahl 42 Millionen € gekommen ist.
Herr Minister, es ist ja gerade der handschriftliche Vermerk erwähnt worden. Können Sie uns den Inhalt dieses Vermerks vorlesen und den Zusammenhang mit der Europawahl herstellen?
Ich werde ihn nicht vorlesen, weil ich die Prüfungen, inwiefern er weiterzugeben ist, noch nicht abgeschlossen habe. Es finden sich aber einige Inhalte in der Zeitung, die man dementsprechend nachlesen kann.
Herr Wolf hat mich eben bei der Frage, ob der Ministerpräsident Bescheid wusste, an denselben verwiesen, der nicht da ist. Aber der stellvertretende Ministerpräsident ist anwesend. Insofern wüsste ich gerne, wann Sie, Herr Pinkwart, von dem Vorgang, also Gespräch über Wahltermine der Generalsekretäre, erfahren haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Löhrmann, wenn ich mich recht erinnere, war das an dem Tag, an dem es in der Zeitung stand.
Herr Minister, würden Sie mir die Frage beantworten, welche Empfehlung in dem eben angesprochenen handschriftlichen Vermerk gegeben wird?