Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

(Beifall von der CDU)

Herr Minister Jäger, Sie haben eben ausgeführt, in der Gemeindefinanzkommission sei in der Vergangenheit von unserer Seite aus nicht nachhaltig gearbeitet worden. Ich frage Sie: Wer ist denn der Sprecher der Finanzminister in der Gemeindefinanzkommission? – Das ist doch der rheinlandpfälzische Finanzminister der SPD, Herr Kühl.

(Zuruf von der SPD: Beck heißt der!)

Vielleicht könnte er sich nachhaltig dafür einsetzen, mit Ihnen sprechen und vor allem endlich mal Informationen herausgeben, was er nachhaltig leisten möchte.

Summa summarum: All Ihre Maßnahmen – ich habe es eben schon vorgetragen – gehen ins Leere. Wir sind bereit, für eine echte Lösung mit Ihnen – mit allen hier im Parlament – zu arbeiten,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das haben Sie ja in den letzten fünf Jahren bewiesen!)

aber bitte ohne Denkverbote.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die Zeit der fünf Jahre Denkverbot ist vorbei!)

Dabei gilt auch, dass wir an die Gewerbesteuer heran und wenigstens überleiten müssen. Ich bin traurig, dass die letzten fünf Jahre vorbei sind – für die Kommunen und vor allem für das Land Nordrhein-Westfalen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das sagen Sie mal Ihren christdemokratischen Bürgermeis- tern! Wie traurig sind die?)

Ich erinnere mich nur an die 39 schrecklichen Jahre vor der christlich-liberalen Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Sieveke. – Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 15/125 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte der Überweisungsempfehlung folgen? – Alle Fraktionen des Hauses. Dann ist sie einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

9 Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen – Ergebnisse der NKF-Evaluierung zügig umsetzen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/212

Ich erteile einem der Antragsteller das Wort. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Hauser.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Haus ist – so wird es immer wieder vorgeführt – ein Haus der Einladungen, die reichlich ausgesprochen werden. Damit meine ich nicht die Einladungen zu den Parlamentarischen Abenden, sondern zur Zusammenarbeit bei den Themen, die in unserem Land drängen und gelöst werden müssen.

Wir laden Sie mit unserem Antrag ein, in einem Punkt, in dem man den Kommunen ganz konkret helfen kann – in finanzieller Hinsicht, vor allen Dingen aber im Umgang mit den bilanziellen Fragen des NKF –, weiter voranzukommen und eine Struktur und Regelungen zu schaffen, die es ihnen erleichtern, damit umzugehen.

Wir legen Ihnen einen Antrag vor, mit dem wir Ihnen die Hand reichen wollen. Damit klar ist, dass wir das tun, sind wir natürlich mit der Überweisung in den Ausschuss einverstanden, um dann gemeinsam darüber zu debattieren, was wir konkret verändern müssen.

Es geht darum, den Kommunen im rechtlichen Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements mithilfe der Evaluierungsergebnisse und deren Umsetzung höhere Flexibilität, leichtere Handhabung und mehr Klarheit im Regelwerk zu verschaffen.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement, meine Damen und Herren, also die Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung, auf den handelsrechtlichen Vorgaben angelehntes Rech

nungswesen hat einen Paradigmenwechsel für die kommunale Finanzwirtschaft bedeutet.

Es hat vor allen Dingen dazu geführt, dass man nicht über Geldverbrauch diskutiert hat, sondern über Ressourcenverbrauch. Es hat damit einen Beitrag dazu geleistet, auch Generationengerechtigkeit im kommunalen Finanzwesen zu verankern, weil nicht das jährliche Ausrechnen: „Wie viel Geld habe ich in diesem Jahr zur Verfügung?“, sondern das Ausrechnen: „Wie verbrauche ich das, was meiner Stadt gehört, was sie ausmacht, was das Vermögen meiner Stadt und damit meiner Bürgerinnen und Bürger bildet, durch mein Handeln in der kommunalen Wirtschaft?“ im Mittelpunkt steht.

Seit dem 8. Juli liegt dem Landtag der Bericht über die Evaluierung des NKF vor. Inhaltlich werden dort alle relevanten Punkte aufgegriffen, die es aus Sicht der beteiligten Institutionen weiterzuentwickeln gilt. Folgende Anliegen stehen dabei im Vordergrund: Regelungen zum Umgang mit der Ausgleichsrücklage, Bildung von Rückstellungen, Zuleitungsfristen für den Jahresabschluss, Inventurbestimmungen.

Basierend auf den dargestellten Erkenntnissen enthält der Evaluationsbericht konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Als Praktiker, meine Damen und Herren, habe ich miterleben können und – das sage ich deutlich – müssen, dass ein solcher Paradigmenwechsel und eine solche Umstellung in der Finanzwirtschaft in den einzelnen Kommunen rein praktische Schwierigkeiten bereitet hat, die damit zusammenhängen, dass sich die Kämmereien und vor allen Dingen die Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage in ihrem Umgang mit dem kommunalen Haushalt umstellen mussten. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist in den Kommunen weitgehend gut gelöst worden.

Ich sage noch einmal: Durch das Ressourcenverbrauchskonzept ist nun ein unverstellter Blick auf die tatsächliche Finanzlage der Kommunen möglich geworden.

Erlauben Sie mir den Einschub, dass die Offenlegung der tatsächlichen Finanzlage der Kommunen nichts damit zu tun hat, dass die Kommunen in einer schrecklichen finanziellen Situation sind. Das wird in manchen Häusern verwechselt: weil ihnen erst der unverstellte Blick auf die tatsächliche Lage gegeben worden ist.

Es gilt, jetzt nachzubessern. Ich hatte das bereits gesagt. Mit Blick auf den mir zur Verfügung gestellten Zeitrahmen will ich es dabei belassen, zwei ganz kleine Beispiele, zwei kurze Beispiele anzuführen – klein sind sie nicht unbedingt.

Das ist zum einen der Arbeitsumfang im Inventarwesen. Ich glaube, da sind die Regelungen ein bisschen überzogen worden, die den Kommunen aufgegeben haben, Gegenstände im Wert von sogar unter 60 € zu inventarisieren. Außerdem

sind die Zeiträume eng gestaffelt. Hier sind fünf Jahre mit Sicherheit angemessener.

Das ist zum anderen die Neugestaltung der Regelung zur Ausgleichsrücklage, die es auch den Kommunen, die in den jährlichen Jahresabschlüssen große Schwankungen zu befürchten haben, ermöglichen, die Ausgleichsrücklage durch Bezugnahme auf das Eigenkapital vernünftiger darzustellen.

Das Evaluationsergebnis, meine Damen und Herren, ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem NKF-Netzwerk und vielen anderen entwickelt worden. Hier gibt es viele Vorschläge, die aufgenommen worden sind. Ich lade Sie ein, im Kommunalausschuss gemeinsam konstruktiv daran zu arbeiten, das umzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke, Herr Hauser. – Für die zweite antragstellende Fraktion, die FDP, spricht jetzt Herr Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die Auswirkungen des NKF-Gesetzes überprüfen und gegebenenfalls Modifikationen vornehmen zu können, enthält § 10 des NKF-Einführungsgesetzes die Maßgabe, vier Jahre nach Einführung des NKF unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Fachkundiger eine umfassende Evaluation durchzuführen und den Landtag über die Ergebnisse zu unterrichten.

Dieser Bericht liegt uns nun vor. Er enthält konkrete Vorschläge, wie man das NKF noch besser und zielsicherer machen kann.

Als besonders wichtiger Ansatzpunkt zur Modifizierung der bestehenden Bestimmungen haben sich dabei unter anderem die Regelungen zum Umgang mit der Ausgleichsrücklage herausgestellt, deren Beschränkungen sich in der Praxis als problematisch erwiesen haben.

Auch die Regelung zur Bildung von Rückstellungen sowie die unglückliche Gewährleistung von Zuleitungsfristen für den Jahresabschluss haben sich als unpraktisch erwiesen.

Ferner gibt es auch bei den Bestimmungen zur Durchführung von Inventuren noch Vereinfachungsbedarf.

Last, but not least: Um unsere Kommunen nicht unnötig mit diesen und weiteren Dingen zu belasten und um das kommunale Finanzmanagement in NRW weiterzuentwickeln, sollte die Landesregierung deshalb damit beauftragt werden, die Empfehlungen aus dem unter Innenminister Wolf angefer

tigten Evaluationsbericht schnellstmöglich und vollumfänglich umzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Engel. – Für die SPD spricht Herr Körfges.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich jetzt darum bemühen, das rhetorische Feuerwerk hier fortzusetzen.

(Heiterkeit von der SPD, von der CDU, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Als Erstes möchte ich dem Kollegen Sieveke, der eben eine Nachfrage von mir vermieden hat, Folgendes mit auf den Weg geben: Sie hätten die Frage gerne zulassen können, so schwer zu beantworten war die nämlich nicht.

(Heiterkeit von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich wollte bezogen auf die Gewerbesteuer eigentlich nur fragen, ob Ihnen bekannt ist, wie die in den kommunalen Spitzenverbänden vertretenen CDUPolitikerinnen und -Politiker aus den Kommunen über die Abschaffung der Gewerbesteuer denken, was die davon halten. Die Antwort ist ganz einfach: Die halten genau wie wir nichts davon, die Gewerbesteuer abzuschaffen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)